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   BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02   

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https://dejure.org/2005,3710
BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02 (https://dejure.org/2005,3710)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02 (https://dejure.org/2005,3710)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1772/02 (https://dejure.org/2005,3710)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 3 Abs. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 34 StGB; § 35 StGB
    Allgemeine Handlungsfreiheit (Einfuhr von Cannabis zur Selbsttherapie; keine zwingende Differenzierung gegenüber harten Drogen); Menschenwürde; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Notstand (rechtfertigender; entschuldigender; Verneinung bei nicht wahrgenommener ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Einfuhr von Cannabis zu medizinischen Zwecken

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Einfuhr von Cannabis zu medizinischen Zwecken unzulässig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.7.2005)

    Haschischkauf bleibt unzulässig // Kein Erwerb für Selbstmedikation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 365
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02
    a) In seiner 1994 ergangenen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht angenommen, dass die Einschätzung des Gesetzgebers, mit dem Konsum von Cannabis seien erhebliche gesundheitliche Gefahren verbunden, zwar umstritten, andererseits aber auch die Auffassung mangelnder Gefährlichkeit von Cannabis ungesichert sei (vgl. BVerfGE 90, 145 ); es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass nicht unbeträchtliche Gefahren und Risiken für die Gesundheit verbleiben (vgl. BVerfGE 90, 145 ).

    Die Konzeption des Gesetzgebers, den gesamten Umgang mit Cannabisprodukten (mit Ausnahme des Konsums selbst) wegen der von der Droge und dem Drogenhandel ausgehenden Gefahren für den Einzelnen und die Allgemeinheit einer umfassenden staatlichen Kontrolle zu unterwerfen und zu deren Durchsetzung den unerlaubten Umgang mit Cannabisprodukten mit Strafe zu bedrohen, hat das Bundesverfassungsgericht als zur Erreichung des Zwecks, die Gesundheit sowohl des Einzelnen wie der Bevölkerung im Ganzen zu schützen, als geeignet und erforderlich gebilligt (vgl. BVerfGE 90, 145 ).

    Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers gehört der Umgang mit Drogen, insbesondere auch das Sichberauschen, aufgrund seiner vielfältigen sozialen Aus- und Wechselwirkungen nicht zum Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. BVerfGE 90, 145 ).

    Die Strafbewehrung des Erwerbs und Besitzes von Cannabisprodukten zum Eigenverbrauch verstößt nicht gegen das Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 90, 145 ).

    Einer im Einzelfall unangemessenen Strafverfolgung kann durch die Anwendung der Vorschriften über Verfahrenseinstellungen entgegen gewirkt werden (vgl. BVerfGE 90, 145 ).

  • BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Cannabiskonsum zu

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02
    Vor der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Strafdrohung des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG wegen unerlaubter Einfuhr von Cannabis oder Marihuana müssen Beschwerdeführer versuchen, eine Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG mit der Folge der Straflosigkeit des Besitzes nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG zu erlangen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 -, NJW 2000, S. 3126 ).

    Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG für eine medizinisch notwendige Behandlung mit Cannabisprodukten war hier nicht ausgeschlossen, denn auch therapeutische Zwecke können das erforderliche öffentliche Interesse auslösen; die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG rechtfertigen kann (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 -, NJW 2000, S. 3126 ).

  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02
    Verfassungsrechtlich ist auch nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber durch § 1 Abs. 2 und 4 BtMG die Bundesregierung und den Bundesminister für Gesundheit ermächtigt hat, im Wege der Rechtsverordnung Stoffe in die Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz mit der Folge aufzunehmen, dass der unerlaubte Umgang mit ihnen den Straftatbeständen des Betäubungsmittelgesetzes unterfällt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1997 - 2 BvR 509/96 und 2 BvR 511/96 -, NJW 1998, S. 669 ).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 2 BvR 511/01

    Zur Bestrafung wegen des unerlaubten Besitzes von Cannabisprodukten

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02
    Im Übrigen ist es von Verfassungs wegen nicht geboten, den unerlaubten Besitz von Cannabisprodukten tatbestandlich anders zu behandeln als den Besitz so genannter harter Drogen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 2003 - 2 BvR 511/01 -, NJW 2003, S. 2978).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02
    Sie hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).
  • BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66

    Dienstflucht

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02
    Sie hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).
  • BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften über den Umgang mit Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02
    Die Entscheidung des Gesetzgebers, den Gefahren des Cannabiskonsums mit den Mitteln des Strafrechts zu begegnen, ist weiterhin zu respektieren (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juni 2004 - 2 BvL 8/02 -, NJW 2004, S. 3620 ).
  • BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77

    RAF

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02
    Sie hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).
  • BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14

    Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der

    Denn durch das - nach umfassender Durchführung einer Hauptverhandlung ergangene - Berufungsurteil des Landgerichts Kassel ist prozessuale Überholung eingetreten (vgl. BVerfGK 4, 261 ; 5, 7 ; 5, 365 ; 6, 284 ; 10, 134 ; 13, 231 ).
  • BVerfG, 28.07.2015 - 2 BvR 2558/14

    Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch

    Die Verfassungsbeschwerden sind unzulässig, soweit sie sich gegen das Ausgangsurteil des Amtsgerichts Würzburg wenden, weil dieses durch die Berufungsentscheidung prozessual überholt ist (vgl. BVerfGK 4, 261 ; 5, 7 ; 5, 365 ; 6, 284 ; 10, 134 ; 13, 231 ).
  • VGH Bayern, 06.03.2024 - 16a D 22.1589

    Polizeibeamter, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Unerlaubte Einfuhr von

    Dies schließt das grundsätzliche Verbot einer Selbstmedikation durch Cannabisprodukte ein (BVerfG, B.v. 30.6.2005 - 2 BvR 1772/02 - juris Rn. 13; Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, Betäubungsmittelgesetz, 10. Aufl. 2022, § 29 Rn. 1051).
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