Rechtsprechung
BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 3 Abs. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 34 StGB; § 35 StGB
Allgemeine Handlungsfreiheit (Einfuhr von Cannabis zur Selbsttherapie; keine zwingende Differenzierung gegenüber harten Drogen); Menschenwürde; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Notstand (rechtfertigender; entschuldigender; Verneinung bei nicht wahrgenommener ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung von Grundrechten durch Verurteilung gemäß BtMG § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 zu Geldstrafe - Hier: Einfuhr geringer Mengen zur Selbstmedikation bei akuten Dauerschmerzen
- Wolters Kluwer
- blutalkohol , S. 73
Verbot der Selbstindikation durch Cannabisprodukte
- kanzlei-glathe.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Einfuhr von Cannabis zu medizinischen Zwecken
- juraforum.de (Kurzinformation)
Einfuhr von Cannabis zu medizinischen Zwecken unzulässig
- 123recht.net (Pressemeldung, 12.7.2005)
Haschischkauf bleibt unzulässig // Kein Erwerb für Selbstmedikation
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGK 5, 365
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02
a) In seiner 1994 ergangenen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht angenommen, dass die Einschätzung des Gesetzgebers, mit dem Konsum von Cannabis seien erhebliche gesundheitliche Gefahren verbunden, zwar umstritten, andererseits aber auch die Auffassung mangelnder Gefährlichkeit von Cannabis ungesichert sei (vgl. BVerfGE 90, 145 ); es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass nicht unbeträchtliche Gefahren und Risiken für die Gesundheit verbleiben (vgl. BVerfGE 90, 145 ).Die Konzeption des Gesetzgebers, den gesamten Umgang mit Cannabisprodukten (mit Ausnahme des Konsums selbst) wegen der von der Droge und dem Drogenhandel ausgehenden Gefahren für den Einzelnen und die Allgemeinheit einer umfassenden staatlichen Kontrolle zu unterwerfen und zu deren Durchsetzung den unerlaubten Umgang mit Cannabisprodukten mit Strafe zu bedrohen, hat das Bundesverfassungsgericht als zur Erreichung des Zwecks, die Gesundheit sowohl des Einzelnen wie der Bevölkerung im Ganzen zu schützen, als geeignet und erforderlich gebilligt (vgl. BVerfGE 90, 145 ).
Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers gehört der Umgang mit Drogen, insbesondere auch das Sichberauschen, aufgrund seiner vielfältigen sozialen Aus- und Wechselwirkungen nicht zum Kernbereich privater Lebensgestaltung (vgl. BVerfGE 90, 145 ).
Die Strafbewehrung des Erwerbs und Besitzes von Cannabisprodukten zum Eigenverbrauch verstößt nicht gegen das Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 90, 145 ).
Einer im Einzelfall unangemessenen Strafverfolgung kann durch die Anwendung der Vorschriften über Verfahrenseinstellungen entgegen gewirkt werden (vgl. BVerfGE 90, 145 ).
- BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Cannabiskonsum zu …
Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02
Vor der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Strafdrohung des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG wegen unerlaubter Einfuhr von Cannabis oder Marihuana müssen Beschwerdeführer versuchen, eine Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG mit der Folge der Straflosigkeit des Besitzes nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG zu erlangen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 -, NJW 2000, S. 3126 ).Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG für eine medizinisch notwendige Behandlung mit Cannabisprodukten war hier nicht ausgeschlossen, denn auch therapeutische Zwecke können das erforderliche öffentliche Interesse auslösen; die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG rechtfertigen kann (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 -, NJW 2000, S. 3126 ).
- BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit …
Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02
Verfassungsrechtlich ist auch nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber durch § 1 Abs. 2 und 4 BtMG die Bundesregierung und den Bundesminister für Gesundheit ermächtigt hat, im Wege der Rechtsverordnung Stoffe in die Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz mit der Folge aufzunehmen, dass der unerlaubte Umgang mit ihnen den Straftatbeständen des Betäubungsmittelgesetzes unterfällt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1997 - 2 BvR 509/96 und 2 BvR 511/96 -, NJW 1998, S. 669 ).
- BVerfG, 12.03.2003 - 2 BvR 511/01
Zur Bestrafung wegen des unerlaubten Besitzes von Cannabisprodukten
Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02
Im Übrigen ist es von Verfassungs wegen nicht geboten, den unerlaubten Besitz von Cannabisprodukten tatbestandlich anders zu behandeln als den Besitz so genannter harter Drogen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 2003 - 2 BvR 511/01 -, NJW 2003, S. 2978). - BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80
Kriminelle Vereinigung
Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02
Sie hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ). - BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66
Dienstflucht
- BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02
Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften über den Umgang mit Cannabis
Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02
Die Entscheidung des Gesetzgebers, den Gefahren des Cannabiskonsums mit den Mitteln des Strafrechts zu begegnen, ist weiterhin zu respektieren (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juni 2004 - 2 BvL 8/02 -, NJW 2004, S. 3620 ). - BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77
RAF
Auszug aus BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02
Sie hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).
- BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14
Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der …
Denn durch das - nach umfassender Durchführung einer Hauptverhandlung ergangene - Berufungsurteil des Landgerichts Kassel ist prozessuale Überholung eingetreten (vgl. BVerfGK 4, 261 ; 5, 7 ; 5, 365 ; 6, 284 ; 10, 134 ; 13, 231 ). - BVerfG, 28.07.2015 - 2 BvR 2558/14
Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch …
Die Verfassungsbeschwerden sind unzulässig, soweit sie sich gegen das Ausgangsurteil des Amtsgerichts Würzburg wenden, weil dieses durch die Berufungsentscheidung prozessual überholt ist (vgl. BVerfGK 4, 261 ; 5, 7 ; 5, 365 ; 6, 284 ; 10, 134 ; 13, 231 ). - VGH Bayern, 06.03.2024 - 16a D 22.1589
Polizeibeamter, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Unerlaubte Einfuhr von …
Dies schließt das grundsätzliche Verbot einer Selbstmedikation durch Cannabisprodukte ein (BVerfG, B.v. 30.6.2005 - 2 BvR 1772/02 - juris Rn. 13;… Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, Betäubungsmittelgesetz, 10. Aufl. 2022, § 29 Rn. 1051).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2012 - 13 A 414/11
Zulassen des Eigenanbaus von Cannabis bei einem an Multipler Sklerose erkrankten …
vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, DVBl. 2005, 1330 (Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zu therapeutischen Zwecken); ferner BVerfG, Beschlüsse vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 u. a. -, NJW 2000, 3126, und vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1772/02 -, PharmR 2005, 374. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - 13 A 414/11
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau, zur Einfuhr und zum Erwerb von …
vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, juris (Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zu therapeutischen Zwecken); ferner BVerfG, Beschlüsse vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 u. a. -, NJW 2000, 3126, und vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1772/02 -, PharmR 2005, 374. - VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt …
An dieser Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in den Beschlüssen vom 29.06.2004 - 2 BvL 8/02 - , DVBl. 2004, 1108, vom 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02 - , PharmR 2005, 374 und vom 15.08.2006 - 2 BvR 1441/06 - juris, festgehalten. - VerfGH Bayern, 21.01.2016 - 66-IX-15
Unzulässiges Volksbegehren zur Legalisierung von Cannabis in Bayern
Die Strafbewehrung des Erwerbs und Besitzes von Cannabisprodukten zum Eigenverbrauch verstößt nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Übermaßverbot (BVerfG vom 9.3.1994 BVerfGE 90, 145 ff.; vom 29.6.2004 BVerfGK 3, 285 ff.; vom 30.6.2005 BVerfGK 5, 365 ff.;… Weber, BtMG, 4. Aufl. 2013, Einl. Rn. 118). - BVerfG, 11.07.2006 - 2 BvR 1163/06
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; kein Absehen von Bestrafung bei …
Dass der Gesetzgeber den Erwerb von Cannabisprodukten in § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG unter Strafe gestellt hat, ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfGE 90, 145 ; zuletzt auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1772/02 -, juris = BVerfGK 5, 365 ff.). - OVG Saarland, 09.12.2011 - 3 A 271/10
Versagung der Heilpraktikererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Cannabiskonsum
BVerfG, Beschlüsse vom 9.3.1994 -2 BvL 43/92 u. a.- BVerfGE 90, 145-226, vom 10.6.1997 - 2 BvR 910/97 -, juris, vom 29.6.2004 - 2 BvL 8/02 - NJW 2004, 3620f., und vom 30.6.2005 - 2 BvR 1772/02 -, juris.BVerfG, Beschlüsse vom 10.6.1997 - 2 BvR 910/97 -, juris, vom 29.6.2004 - 2 BvL 8/02 - NJW 2004, 3620f., und vom 30.6.2005 - 2 BvR 1772/02 -, juris.
- BVerfG, 15.08.2006 - 2 BvR 1441/06
Nichtanwendung des § 29 Abs 5 BtMG 1981 (Absehen von Strafe bei Erwerb geringer …
Dass der Gesetzgeber den Erwerb von Cannabisprodukten in § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG unter Strafe gestellt hat, ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfGE 90, 145 ; zuletzt auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1772/02 -, juris = BVerfGK 5, 365 ff.). - VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 5217/12
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt …
- BVerfG, 11.07.2005 - 2 BvR 1163/06
Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe bzw. von der Verfolgung
- VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4450/11
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2006 - 13 A 2483/04
Betäubungsmittelrecht: Ausnahmegenehmigung für den Anbau von Cannabispflanzen
- VGH Bayern, 22.08.2013 - 22 CS 13.1530
Verlängerung der Sperrzeit zur Bekämpfung von Betäubungsmittelkriminalität
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - 13 E 1542/06
Betäubungsmittelrecht: Ablehnung des Antrags auf Anbauerlaubnis wegen fehlender …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 13 B 1199/11
Erlaubnis des Anbaus von Hybriden der Pflanze Hanf (Cannabis Sativa) im Wege …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 13 B 1198/11
Notwendigkeit der Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und …
- VG Köln, 13.09.2011 - 7 L 1172/11
Möglichkeit der Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung einer Erlaubnis für …