Rechtsprechung
BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch pauschal gehaltenen Beweisbeschluss in einer Asylsache ohne grundrechtssichernde Vorkehrungen - zur Zulässigkeit von unmittelbar gegen Zwischenentscheidungen gerichteten Verfassungsbeschwerden
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Beweisbeschlusses; Verfolgung im Heimatland wegen Homosexualität; Besonders geschützte Information aus dem Intimbereich
- Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1
Libanon, Flüchtlingsfrauen, Homosexuelle, Asylverfahren, Beweisbeschluss, Beweiserhebung, Informationelle Selbstbestimmung, Verhältnismäßigkeit - Judicialis
BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Absatz 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 16a Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
Umfang des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 09.08.2004 - A 1 K 30806/03
- BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
Papierfundstellen
- BVerfGK 5, 60
- NVwZ 2005, 681
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
a) Das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (Recht auf informationelle Selbstbestimmung - vgl. BVerfGE 65, 1 ).Dieses Recht schützt vielmehr generell vor staatlicher Erhebung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ).
Auch Eingriffe auf prozessrechtlicher Grundlage müssen dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ).
- BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86
Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO
Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
Dieses Recht schützt vielmehr generell vor staatlicher Erhebung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ).Auch Eingriffe auf prozessrechtlicher Grundlage müssen dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 78, 77 ).
- BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts obliegt es zunächst den Fachgerichten, die Grundrechte zu wahren und einen etwa eingetretenen Grundrechtsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 49, 252 ; 63, 77 ; 73, 322 ).Dazu haben sie nach Maßgabe des für sie geltenden Verfahrensrechts zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten der Abhilfe es bei Vorliegen eines solchen Verstoßes zur Verfügung stellt (BVerfGE 73, 322 ).
- BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84
Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt - …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
Verfassungsrechtliche Gründe, dieser fachgerichtlichen Handhabung die Gefolgschaft zu versagen und die Beschwerdeführerin so zu behandeln, als habe sie einen offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf eingelegt, der ungeeignet ist, den Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist neu zu eröffnen (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 28, 1 ; 28, 88 ; 48, 341 ; 69, 233, ), liegen nicht vor.Dass die Beschwerdeführerin vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde diese prozessuale Möglichkeit zu nutzen gesucht hat, kann ihr daher nicht zum Schaden gereichen (vgl. BVerfGE 69, 233 ).
- BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68
Augstein
Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
Verfassungsrechtliche Gründe, dieser fachgerichtlichen Handhabung die Gefolgschaft zu versagen und die Beschwerdeführerin so zu behandeln, als habe sie einen offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf eingelegt, der ungeeignet ist, den Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist neu zu eröffnen (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 28, 1 ; 28, 88 ; 48, 341 ; 69, 233, ), liegen nicht vor. - BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
Eine unmittelbar gegen Zwischenentscheidungen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist, auch wenn vorrangig auszuschöpfende Rechtsbehelfe im fachgerichtlichen Verfahren nicht zur Verfügung stehen, ausgeschlossen, soweit Verfassungsverstöße mit der Anfechtung der Endentscheidung gerügt und daraufhin korrigiert werden können (vgl. BVerfGE 21, 139 ). - BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
Hat dagegen bereits die Zwischenentscheidung einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge, der sich in einem die abschließende Entscheidung betreffenden Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt, so kann der Beschwerdeführer auf den Rechtsweg gegen die abschließende Entscheidung nicht verwiesen werden (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 58, 1 ; 101, 106 ). - BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56
Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
Verfassungsrechtliche Gründe, dieser fachgerichtlichen Handhabung die Gefolgschaft zu versagen und die Beschwerdeführerin so zu behandeln, als habe sie einen offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf eingelegt, der ungeeignet ist, den Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist neu zu eröffnen (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 28, 1 ; 28, 88 ; 48, 341 ; 69, 233, ), liegen nicht vor. - BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts obliegt es zunächst den Fachgerichten, die Grundrechte zu wahren und einen etwa eingetretenen Grundrechtsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 49, 252 ; 63, 77 ; 73, 322 ). - BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76
Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvR 1899/04
Verfassungsrechtliche Gründe, dieser fachgerichtlichen Handhabung die Gefolgschaft zu versagen und die Beschwerdeführerin so zu behandeln, als habe sie einen offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf eingelegt, der ungeeignet ist, den Lauf der Verfassungsbeschwerdefrist neu zu eröffnen (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 28, 1 ; 28, 88 ; 48, 341 ; 69, 233, ), liegen nicht vor. - BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
- BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67
Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am …
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82
Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag - …
- BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
- BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
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- BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05
Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren; …
aa) Die Bedenken der Revision gegen die Höhe des im Beweisbeschluss verlangten Vorschusses (vgl. Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3; 103 Abs. 1 GG; BVerfGK 5, 60, 63) bedürfen im Hinblick auf die Entwicklung der Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit von so genannten Unfallersatztarifen (vgl. Senat, Urteil vom 30. Januar 2007 - VI ZR 99/06 - zur Veröffentlichung bestimmt) keiner abschließenden Entscheidung. - BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07
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Auf die Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Endentscheidung dürfte die Klägerin zwar dann nicht verwiesen werden, wenn bereits die Zwischenentscheidung für sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hätte, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 16.1.2005 - 2 BvR 1899/04, NVwZ 2005, 681, 682). - BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21
Beweisverfahren: Isolierte Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses; …
Auf die Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Endentscheidung kann die Partei jedoch nicht verwiesen werden, wenn bereits der Beweisbeschluss für sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hätte, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04, NVwZ 2005, 681, juris Rn. 18; BGH…, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 118/07 Rn. 12, NJW-RR 2009, 995).Bejaht worden ist dies etwa für den Fall drohender Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Preisgabe von Informationen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich bei Durchführung des Beweisbeschlusses (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04, NVwZ 2005, 681, juris Rn. 18 f.).
- LAG Köln, 28.12.2005 - 9 Ta 361/05
Unanfechtbarkeit des Beweisbeschlusses - Selbstkorrektur durch Gegenvorstellung - …
Es hat dies auch in seinem Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04 -, der eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Beweisbeschluss eines Verwaltungsgerichts betraf, wiederholt.d. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Durchführung der Beweisaufnahme, sollte sie rechtswidrig sein, keine bleibenden rechtlichen Nachteile für den Kläger bringt, die sich nicht mehr durch eine das Kündigungsschutzverfahren abschließende Entscheidung eines Rechtsmittelgerichts beheben lassen (vgl. zu diesem Maßstab: BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04 -).
- VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 215/04
Aus Substantiierungsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ist vielmehr auch dann nicht ausgeschlossen, wenn die Zwei-Monats-Frist abgelaufen ist, bevor über die Gegenvorstellung entschieden wurde (…Beschluss vom 31. Juli 1998, a. a. O.; zum Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04 -).Eine andere Beurteilung käme nur dann in Betracht, wenn die Gegenvorstellung nach den einschlägigen verfahrensrechtlichen Vorschriften oder aus sonstigen Gründen, z.B. wegen ganz unzureichender Darlegung eines Gehörsverstoßes, offensichtlich nicht zu einer sachlichen Nachprüfung der angegriffenen Entscheidung führen könnte (…Beschluss vom 31. Juli 1998, a. a. O.; zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1995, 3248, sowie Beschluss vom 26. Januar 2005, a. a. O.) oder wenn die Gegenvorstellung ausschließlich materiell-rechtliche Rügen enthielte (BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 2004 - 2 BvR 1313/04, 2 BvR 1314/04 - vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 17. März 1997 - 2 BvR 375/97 - für den Fall, dass die Gegenvorstellung nicht auf die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern allein auf das Nachschieben rechtlicher Erwägungen abzielte).
- VerfG Brandenburg, 29.07.2011 - VfGBbg 4/11
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (bezüglich eines Beweisbeschlusses)
Beim Beweisbeschluss handelt es sich um eine Zwischenentscheidung, deren isolierte Anfechtung ausnahmsweise nur dann in Betracht kommt, wenn sie einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen hat, der sich später in einem die abschließende Entscheidung betreffenden Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt (Beschluss vom 18. März 2011 - VfGBbg 3/11 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04 -, NVwZ 2005, 681). - OLG Köln, 12.08.2019 - 5 W 22/19 Das BVerfG (NVwZ 2005, 681) hat ebenso wie der BGH (Beschl. v. 28.5.2009, I ZB 93/08, NJW-RR 2009, 1223) ausnahmsweise eine sofortige Anfechtbarkeit des Beweisbeschlusses zugelassen, wenn sonst das rechtliche Gehör der Partei ebenso wie ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt würde und ihr dadurch ein Schaden droht, der durch ein Rechtsmittel gegen die Endentscheidung nicht wieder gut zu machen wäre.
- AG Köln, 19.01.2012 - 74 IN 108/10
Insolvenzantrag eines Gläubigers: Darlegungs- und Beweislast bei behauptetem …
Denn bei dem gerichtlichen Gutachterbeschluss handelt es sich lediglich um eine die Eröffnungsentscheidung vorbereitende Ermittlungsmaßnahme (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 18.12.2008, I ZB 118/07, MDR 2009, 645;… OLG Köln, Beschl. v. 01.12.2000, 2 W 231/00, NZI 2001, 598, Rn. 9 f., 11), die den Schuldner nicht in seinen Grundrechten verletzt (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschl. v. 26.01.2005, 2 BvR 1899/04, NVwZ 2005, 681, zur Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen, die einen bleibenden rechtlichen Nachteil des Betroffenen zur Folge haben). - OLG München, 03.05.2018 - 28 W 589/18
Keine Beschwerde gegen die Ablehnung der Einholung eines Ergänzungsgutachtens
Derartige Ausnahmen hatte die Rechtsprechung dann bejaht, wenn bereits die Zwischenentscheidung für die Partei einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hat, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt (BGH, Beschluss vom 18.12.2008, Az. I ZB 118/07, BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.1.2005, Az. 2 BvR 1899/04). - BVerfG, 05.12.2006 - 2 BvR 868/03
Zur Unzulässigkeit der Beweiserhebung im Asylverfahren wegen …
Unzulässig sind allerdings Beweiserhebungen, die, beispielsweise wegen verfolgungsauslösender oder -verschärfender Wirkungen der Beweiserhebung aufgrund unzureichender Vorkehrungen zum Schutz des Betroffenen, unverhältnismäßig in dessen Grundrechte eingreifen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 - 2 BvR 1899/04 -, NVwZ 2005, S. 681 [682 f.]). - OLG München, 19.07.2021 - 13 W 753/21
Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses - bleibender rechtlicher Nachteil durch …
- LG Berlin, 19.06.2008 - 86 T 455/08
Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die Beauftragung eines Sachverständigen in …
- VGH Bayern, 25.07.2007 - 8 ZB 07.30265
Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Verfahrensmangel, rechtliches Gehör, …