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   BVerfG, 24.11.2005 - 2 BvR 448/05   

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https://dejure.org/2005,7691
BVerfG, 24.11.2005 - 2 BvR 448/05 (https://dejure.org/2005,7691)
BVerfG, Entscheidung vom 24.11.2005 - 2 BvR 448/05 (https://dejure.org/2005,7691)
BVerfG, Entscheidung vom 24. November 2005 - 2 BvR 448/05 (https://dejure.org/2005,7691)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferungshaft; Rechtsverletzung durch fehlende Umsetzung des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl durch Italien; Möglichkeit zur Auslieferung ausländischer Staatsangehöriger trotz Nichtigkeit des Europäischen Haftbefehles; ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Auslieferung eines italienischen Staatsbürgers nach Italien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 353
  • NJW 2006, 1652
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2005 - 2 BvR 448/05
    Zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt ist die Annahme einer Verfassungsbeschwerde nur dann, wenn die geltend gemachte Grundrechtsverletzung besonderes Gewicht hat oder den Beschwerdeführer in existenzieller Weise betrifft (BVerfGE 90, 22 ).

    Ein besonders schwerer Nachteil für den Beschwerdeführer ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder wenn deutlich abzusehen ist, dass der Beschwerdeführer auch im Falle einer Zurückverweisung im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (BVerfGE 90, 22 ).

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2005 - 2 BvR 448/05
    b) Obwohl der Beschluss des Kammergerichts vom 21. Februar 2005 Vorschriften als Grundlage der Zulässigkeitsentscheidung heranzieht, deren Nichtigkeit der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 18. Juli 2005 - 2 BvR 2236/04 - (vgl. NJW 2005, S. 2289 ff.) festgestellt hat, betrifft dies den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten nicht in der Weise, dass die Annahme der Verfassungsbeschwerde geboten ist.
  • BVerfG, 17.02.2014 - 2 BvQ 4/14

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Die deutschen Fachgerichte haben bei ihrer Auslieferungsentscheidung grundsätzlich keine inhaltliche Prüfung des ausländischen Straftatbestandes vorzunehmen (vgl. BVerfGK 6, 353 ).
  • BVerfG, 27.10.2015 - 2 BvR 3071/14

    Strafvollzugsrecht (effektiver Rechtsschutz bei der Rechtsbeschwerde; Nachprüfung

    Die geltend gemachte Grundrechtsverletzung hat besonderes Gewicht, da zu besorgen ist, dass das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ohne eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch künftig nicht hinreichend gewahrt werden könnte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2000 - 1 BvR 1059/00 -, juris, Rn. 12; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 2011 - 2 BvR 449/11 -, juris, Rn. 25), und die angegriffene Entscheidung in ihrer Wirkung geeignet ist, Strafgefangene und im Maßregelvollzug Untergebrachte von der Wahrnehmung ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten abzuhalten (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfGK 6, 353 ; 18, 83 ).
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