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   BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 1542/05   

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BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 1542/05 (https://dejure.org/2005,9270)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.2005 - 1 BvR 1542/05 (https://dejure.org/2005,9270)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 2005 - 1 BvR 1542/05 (https://dejure.org/2005,9270)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechtes auf rechtliches Gehör durch Nichtanhörung vor dem Beweisbeschluss über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit; Zweck und Umfang von Art. 103 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 380
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 1542/05
    Die mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen zum Anspruch auf rechtliches Gehör sind vom Bundesverfassungsgericht bereits beantwortet worden (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

    Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; stRspr).

    Art. 103 Abs. 1 GG enthält weiter gehende Garantien als die, sich irgendwie zur Sache einlassen zu können, zum Beispiel den Schutz vor einer Überraschungsentscheidung (vgl. BVerfGE 107, 395 ; stRspr).

  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 1542/05
    Nach § 95 Abs. 2 BVerfGG kommt eine Zurückverweisung an ein anderes zuständiges Gericht nur in Betracht, wenn dies zur Wahrung der materiellen Einzelfallgerechtigkeit erforderlich ist, um sachfremden Einflüssen auf das Verfahren vorzubeugen (vgl. BVerfGE 20, 336 ; BVerfGE 107, 104 ).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 1542/05
    Nach § 95 Abs. 2 BVerfGG kommt eine Zurückverweisung an ein anderes zuständiges Gericht nur in Betracht, wenn dies zur Wahrung der materiellen Einzelfallgerechtigkeit erforderlich ist, um sachfremden Einflüssen auf das Verfahren vorzubeugen (vgl. BVerfGE 20, 336 ; BVerfGE 107, 104 ).
  • BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Erlass eines Beweisbeschlusses

    Der Einzelne soll nicht Objekt richterlicher Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen (vgl. BVerfGE 107, 395, 409 ; BVerfGK 6, 380, 383).

    Art. 103 Abs. 1 GG enthält weitergehende Garantien als die, sich zur Sache einlassen zu können, zum Beispiel den Schutz vor einer Überraschungsentscheidung (vgl. BVerfGE 107, 395, 410 ; BVerfGK 6, 380, 383).

    Im Hinblick darauf verletzt ein Beweisbeschluss über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit einer Prozesspartei, der ohne deren vorherige persönliche Anhörung zu dieser Frage erlassen wurde, den Anspruch dieser Partei auf rechtliches Gehör (BVerfGK 6, 380, 383; vgl. auch BGHZ 171, 326 Tz. 17 zu Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung des Betroffenen durch das Vormundschaftsgericht).

  • BGH, 06.12.2013 - V ZR 8/13

    Klageabweisung bei fehlender Prozessfähigkeit: Gehörsverletzung wegen

    Das Prozessgericht darf die Prozessunfähigkeit einer Partei, für die ein gesetzlicher Vertreter nicht bestellt ist, grundsätzlich nur feststellen, wenn es die Partei zuvor persönlich angehört hat (BGH, Urteil vom 4. November 1999 - III ZR 306/98, BGHZ 143, 122, 125; BVerfG, BVerfGK 6, 380, 383).

    Art. 103 Abs. 1 GG enthält insofern weitere Garantien als die, sich irgendwie zur Sache einlassen zu können (BVerfG, BVerfGK 6, 380, 383; BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08, NJW-RR 2009, 1223 Rn. 6).

  • BGH, 30.03.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Befangenheitsablehnung der Richter des Senats

    Auch § 95 Abs. 2 BVerfGG lässt nur in Ausnahmefällen die Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper oder sogar an ein anderes Gericht zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 2005 - 1 BvR 1542/05, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Klage auf

    Dabei hat das Landesarbeitsgericht verkannt, dass es, um die Prozessfähigkeit von Verfahrensbeteiligten beurteilen zu können, erforderlich ist, sämtliche Beweismittel auszuschöpfen, (vgl. BAG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 -, juris, Rn. 4, m.w.N.; BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - VI ZR 284/08 -, juris, Rn. 8, m.w.N.), insbesondere ein Sachverständigengutachten einzuholen und vor einer Beweisaufnahme zur Prozessfähigkeit eine persönliche Anhörung durchzuführen ist (vgl. BVerfGK 6, 380 ).Unbeachtet geblieben ist zudem die Pflicht, dass Gerichte bei angenommener Prozessunfähigkeit auf die Bestellung einer Betreuungsperson hinzuwirken haben (BAG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 -, juris, Rn. 6, m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Februar 2012 - I-13 W 44/11, 13 W 44/11 -, juris, Rn. 3).
  • StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung der Garantie effektiven

    Es ist entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin nicht zu befürchten, dass der zuständige Senat ihr künftig voreingenommen gegenübertritt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29.11.2005 - 1 BvR 1542/05 -, Juris Rn. 16).
  • BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21

    Beschluss betreffend die Ablehnung von Prozesskostenhilfe überspannt

    Die Kammer macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Sache an einen anderen Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zurückzuverweisen (vgl. BVerfGE 20, 336 ; 107, 104 ; BVerfGK 6, 380 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2020 - 1 BvR 1975/18 -, Rn. 18 m.w.N.; § 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2, § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 1 VB 50/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH in

    Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG enthalten weitergehende Garantien als jene, sich irgendwie zur Sache einlassen zu können; sie schützen zum Beispiel auch vor einer Überraschungsentscheidung (vgl. BVerfGE 107, 395 - Juris Rn. 48; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29.11.2005 - 1 BvR 1542/05 -, Juris Rn. 14).

    Vor einer Beweiserhebung zur Prozessfähigkeit ist in aller Regel eine persönliche Anhörung des Betroffenen durchzuführen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29.11.2005 - 1 BvR 1542/05 -, Juris Rn. 13 ff. und Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16.6.2016 - 1 BvR 2509/15 -, Juris Rn. 14).

  • VerfGH Saarland, 10.06.2022 - Lv 6/22
    Auszuschließen ist gleichfalls nicht, dass das von dem Antragsteller als missachtet gerügte Grundrecht auf rechtliches Gehör, das die Verfassung des Saarlandes durch Art. 60 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art. 1 S. 1 SVerf gewährleistet, dadurch verletzt sein kann, dass der Antragsteller vor dem seine Prozessfähigkeit betreffenden Beschluss vom 28.04.2021 zu den Erwägungen des 4. Zivilsenats nicht angehört worden ist (BVerfG Beschl. v. 29.11.2005 1 BvR 1542/05 juris).

    Im Übrigen gilt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich "Vielzahl und Art der Vorwürfe und Anträge ... gegenüber den gerichtlichen Entscheidungsträgern ..." - in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise - "Zweifel an einer uneingeschränkten Prozessfähigkeit ..." begründen können (BVerfG Beschl. v. 29.11.2005 1 BvR 1542/05 (Rz. 13) juris), also auch Grundlage der Inanspruchnahme sachverständiger Hilfen bieten dürfen.

    Wenn allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen einem Verfahrensbeteiligten - anders als regemäßig vor anderen Beweisbeschlüssen - schon vor der Anordnung einer sachverständigen Begutachtung seiner Prozessfähigkeit rechtliches Gehör zu gewähren ist (BVerfG Beschl. v. 29.11.2005 1 BvR 1542/05), liegt es zugleich nahe, den mit dem Erfordernis der materiellen Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde verfolgten Zwecken dadurch zu entsprechen, eine "Anhörungsrüge" auch insoweit in analoger Anwendung des § 321a Abs. 1 S. 1 ZPO für an sich statthaft zu halten.

  • BAG, 11.01.2018 - 8 AZA 83/17

    Prozesskostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde - Prozessunfähigkeit - Zweifel an

    Insoweit stellt sich auch keine entscheidungserhebliche Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung nach § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG, weil sowohl die Voraussetzungen, unter denen Zweifel an der Prozessfähigkeit bestehen können (vgl. hierzu etwa BGH 4. November 1999 - III ZR 306/98 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 143, 122) als auch die Frage, auf welche Weise der Partei - unter Wahrung des rechtlichen Gehörs - Gelegenheit zu geben ist, diese Zweifel auszuräumen (vgl. hierzu etwa BVerfG 16. Juni 2016 - 1 BvR 2509/15 - Rn. 14; 29. November 2005 - 1 BvR 1542/05 - Rn. 11 ff., BVerfGK 6, 380; BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98 - zu II 3 der Gründe, BAGE 93, 248) , durch die Rechtsprechung geklärt sind.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2014 - L 2 SF 3694/12
    Dem Kläger war auch zweimal, nämlich am 19. Dezember 2012 und am 17. April 2013 Gelegenheit gegeben worden in einer persönlichen Anhörung zu der beabsichtigten Beweiserhebung über seine Prozessfähigkeit Stellung nehmen zu können (vergleiche BVerfG Beschluss vom 29. November 2005 - 1 BvR 1542/05 - in juris Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 1264/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Gehörsanspruchs (Art 103 Abs 1 GG)

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2024 - 8 LB 104/23

    Begründetheit; Berufungsverfahren; Feuerstättenschau; Nichturteil;

  • BVerwG, 11.12.2017 - 5 A 4.17

    Verwerfung der "Nichtigkeitsklage" mangels Postulationsfähigkeit; Vorliegen eines

  • LAG Düsseldorf, 26.11.2008 - 12 Sa 193/07

    Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts wegen Nichtzulassung zu einem

  • VerfGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 1 VB 32/19

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einem

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