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   BVerfG, 23.12.2005 - 2 BvR 1779/05   

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https://dejure.org/2005,10065
BVerfG, 23.12.2005 - 2 BvR 1779/05 (https://dejure.org/2005,10065)
BVerfG, Entscheidung vom 23.12.2005 - 2 BvR 1779/05 (https://dejure.org/2005,10065)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Dezember 2005 - 2 BvR 1779/05 (https://dejure.org/2005,10065)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Neufassung des Landesjustizkostengesetzes Baden-Württemberg bzgl der Gebührengläubigerschaft der badischen Amtsnotare mit Gesetzgebungskompetenz des Landes, mit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation und mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 115; KostO § 141; LJKG BW §§ 10, 12
    Verfassungsbeschwerde eines Amtsnotars gegen Neuregelungen des Landesjustizkostenge-setzes Baden-Wuerttemberg erfolglos

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde eines Amtsnotars gegen Neuregelungen des Landesjustizkostengesetzes Baden-Württemberg erfolglos

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 117
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2005 - 2 BvR 1779/05
    Dies ist vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich gebilligt worden; die Beanstandung im Beschluss des Ersten Senats vom 13. Juli 2004 bezieht sich allein darauf, dass die Vorgaben für die Organisation der Selbstverwaltungsorgane dem Parlamentsvorbehalt nicht genügten (vgl. BVerfGE 111, 191 [218 ff.]).
  • BVerfG, 27.07.2004 - 1 BvR 787/04

    Gesetzliche Verpflichtung von Ärzten zur Einbehaltung der sog. Praxisgebühr (§ 28

    Auszug aus BVerfG, 23.12.2005 - 2 BvR 1779/05
    Für den parallel gestalteten Fall der von Ärzten zu erhebenden Praxisgebühr ist dies durch Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2004 - 1 BvR 787/04 - (veröffentlicht in JURIS) bereits entschieden worden.
  • BVerfG, 24.02.2017 - 2 BvR 2524/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Notariatsreform Baden-Württemberg

    Eine Bestandsgarantie für die neben der Besoldung in der Vergangenheit belassenen Gebührenanteile kann Art. 33 Abs. 5 GG nicht entnommen werden (vgl. BVerfGK 7, 117 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2007 - 2 BvR 1825/07 -, juris, Rn. 10).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 42/07

    Zurückweisung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung der Notare im

    Für den Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 5 GG ergeben sich insoweit keine Unterschiede je nach der Art der den Amtsnotaren übertragenen Aufgaben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Dezember 2005 - 2 BvR 1779/05 - juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 18. Juni 1998 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 16.10.2007 - 2 BvR 1825/07

    Verfassungsmäßigkeit der Bestellung hauptberuflicher Notare in Baden

    Eine Bestandsgarantie für die neben der Besoldung in der Vergangenheit belassenen Gebührenanteile kann Art. 33 Abs. 5 GG nicht entnommen werden (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 2005 - 2 BvR 1779/05 -, Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 16.02.2007 - Not 2/05

    Notarstellenausschreibung und -besetzung: Anspruch auf Nichtbesetzung und

    Das BVerfG hat klargestellt, dass verfassungsrechtlich keine Bestandsgarantie für die neben der Besoldung bestehenden Gebührenanteile besteht (BVerfG, Beschluss vom 23.12.2005, 2 BvR 1779/05, Rn. 6).
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 7/04

    Unzulässige Richtervorlagen zur Vereinbarkeit des § 140 KostO mit dem GG

    Die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG, der das Kostenrecht der Notare unterfällt, steht einer solchen ergänzenden landesrechtlichen Regelung des Gebührenaufkommens im Bereich des baden-württembergischen Amtsnotariats grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BVerfGK 7, 117).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 41/07

    Zurückweisung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung der Notare im

    Für den Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 5 GG ergeben sich insoweit keine Unterschiede je nach der Art der den Amtsnotaren übertragenen Aufgaben (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Dezember 2005 - 2 BvR 1779/05 - juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 18. Juni 1998 - juris Rn. 3).
  • VG München, 17.05.2010 - M 3 K 07.166

    Normergänzungsklage; Versorgungssatzung der Notarkasse; Prozessführungsbefugnis

    Die Regelung der Abgabenpflicht der Notare in § 113 Abs. 8 BNotO a.F. wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet (vgl. auch BVerfG v. 23.12.2005, 2 BvR 1779/05).
  • VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 1 K 1791/14

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse eines Bezirksnotars für vorläufige Untersagung

    Dann auftauchende Rechtsfragen bedürfen im vorliegenden Verfahren mangels Erheblichkeit aber keiner Erörterung (vgl. in diesem Zusammenhang etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.10.2007 - 2 BvR 1825/07 -, NJW 2008, 638, zur Änderung des § 115 BNotO durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung vom 22.07.2005 , mit der dem Land die Befugnis, neben Notaren im Landesdienst Notare nach § 3 Abs. 1 BNotO zu bestellen, erstmals verliehen worden war; Nichtannahmebeschluss vom 23.12.2005 - 2 BvR 1779/05 -, BVerfGK 7, 117, zur Neufassung des Landesjustizkostengesetzes bzgl. der Gebührengläubigerschaft der badischen Amtsnotare).
  • AG Mosbach, 29.08.2007 - 1 M 347/07
    Daher begegnen der Gebührengläubigerschaft auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, 2 BvR 1779/05 vom 23. Dezember 2005, Abs. 6 und 8).
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