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   BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05, 2 BvR 2174/05   

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https://dejure.org/2006,852
BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05, 2 BvR 2174/05 (https://dejure.org/2006,852)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.2006 - 2 BvR 917/05, 2 BvR 2174/05 (https://dejure.org/2006,852)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 2006 - 2 BvR 917/05, 2 BvR 2174/05 (https://dejure.org/2006,852)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG; § 114 Abs. 2 Satz 2 StVollzG
    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der Anträge; Rechtsschutzziel); Anfechtung von Maßnahmen im Strafvollzug (Besitzerlaubnis für elektronische Geräte); einstweilige Aussetzung einer Widerrufsentscheidung (Rückgabe von Geräten als ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen im Strafvollzug - Rechtswegerschöpfung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Beteiligung der Gefangenen einer Justizvollzugsanstalt an den Stromkosten von Elektrogeräten; Anforderungen an das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache bei einem Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz; Voraussetzungen für die Zulässigkeit der ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilrechtsschutz gegen belastende Maßnahmen im Strafvollzug

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Eilrechtsschutz gegen belastende Maßnahmen im Strafvollzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 403
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
    Diese muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -, BVerfGK 1, 201 ).

    Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NJW 1994, S. 717 ; vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532; vom 31. März 2003 - 2 BvR 1779/02 -, NVwZ 2003, S. 1112 f. und vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -, BVerfGK 1, 201 ).

  • BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 1454/98

    Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei Antrag auf vorläufige Aussetzung

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
    Das in der Hauptsache verfolgte Begehren richtete sich insoweit auch tatsächlich auf die Aufhebung einer belastenden Maßnahme, nämlich des Widerrufs der zuvor mindestens konkludent erteilten Erlaubnis, die näher bezeichneten Elektrogeräte in seinem Haftraum in Besitz zu haben (vgl. ähnlich Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532).

    Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NJW 1994, S. 717 ; vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532; vom 31. März 2003 - 2 BvR 1779/02 -, NVwZ 2003, S. 1112 f. und vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -, BVerfGK 1, 201 ).

  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02

    Zur Frage der Vorwegnahme der Hauptsache im Fall eines Eilantrags gem § 114

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
    Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NJW 1994, S. 717 ; vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532; vom 31. März 2003 - 2 BvR 1779/02 -, NVwZ 2003, S. 1112 f. und vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -, BVerfGK 1, 201 ).
  • BVerfG, 09.11.1993 - 2 BvR 2212/93

    Effektivität des Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
    Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NJW 1994, S. 717 ; vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532; vom 31. März 2003 - 2 BvR 1779/02 -, NVwZ 2003, S. 1112 f. und vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -, BVerfGK 1, 201 ).
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
    Auf einen offensichtlich aussichtslosen Rechtsbehelf kann der Beschwerdeführer als Voraussetzung der Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde nicht verwiesen werden (vgl. vor allem BVerfGE 51, 386 ; 52, 380 ; 78, 58 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
    Die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache ist nicht geboten, da der Beschwerdeführer eine Grundrechtsverletzung geltend macht, die gerade in der Behandlung seiner Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz liegt und im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgeräumt werden kann (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 80, 40 ; 104, 65 ).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
    Auf einen offensichtlich aussichtslosen Rechtsbehelf kann der Beschwerdeführer als Voraussetzung der Zulässigkeit seiner Verfassungsbeschwerde nicht verwiesen werden (vgl. vor allem BVerfGE 51, 386 ; 52, 380 ; 78, 58 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
    Auch soweit ein Beschwerdeführer eine Verletzung seines Grundrechts aus Art. 103 Abs. 1 GG geltend macht, kann ihm daher nicht entgegenhalten werden, dass er zunächst eine Anhörungsrüge hätte erheben müssen, wenn seine Berufung auf Art. 103 Abs. 1 GG offensichtlich allein auf unzutreffenden Annahmen über Inhalt und Grenzen (vgl. vor allem BVerfGE 54, 86 ; 69, 141 ) dieses Grundrechts beruht.
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
    Auch soweit ein Beschwerdeführer eine Verletzung seines Grundrechts aus Art. 103 Abs. 1 GG geltend macht, kann ihm daher nicht entgegenhalten werden, dass er zunächst eine Anhörungsrüge hätte erheben müssen, wenn seine Berufung auf Art. 103 Abs. 1 GG offensichtlich allein auf unzutreffenden Annahmen über Inhalt und Grenzen (vgl. vor allem BVerfGE 54, 86 ; 69, 141 ) dieses Grundrechts beruht.
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
    a) Für die Gerichte ergeben sich aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ).
  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 1004/93

    Objektiv willkürliche Auslegung des Antrags eines Strafgefangenen

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82

    Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren

  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

  • OLG Celle, 25.05.2004 - 1 Ws 69/04

    Zulässigkeit der Beteiligung von Strafgefangenen an Stromkosten für im Haftraum

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Das gilt jedoch nicht, wenn die Anhörungsrüge offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerfGK 7, 403 ).
  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

    Auf einen offensichtlich aussichtslosen Rechtsbehelf kann der Beschwerdeführer aber nicht verwiesen werden (vgl. BVerfGE 78, 58 und speziell zur Anhörungsrüge BVerfGK 7, 403 ).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Das zur Rüge von Verstößen gegen Art. 103 Abs. 1 GG Vorgebrachte betrifft der Sache nach keine Gehörsverletzungen, sondern allein die rechtliche Bewertung der vom Verwaltungsgerichtshof zur Kenntnis genommenen Umstände (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2006 - 2 BvR 917/05, 2 BvR 2174/05 -, EuGRZ 2006, S. 294 ).
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