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   BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06   

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https://dejure.org/2006,245
BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06 (https://dejure.org/2006,245)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.2006 - 1 BvR 565/06 (https://dejure.org/2006,245)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 565/06 (https://dejure.org/2006,245)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Telemedicus

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

  • Telemedicus

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bericht über Verkehrsverstoß eines Prominenten zulässig

  • Wolters Kluwer

    Persönlichkeitsschutz gegenüber der Wortberichterstattung über einen Verkehrsverstoß samt Abdruck eines kontextneutralen Portraitfotos; Vorrang des Informationsinteresses an einer Berichterstattung über Straftaten oder ähnliche Verfehlungen für die tagesaktuelle ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1; BGB § 823
    Grenzen des Persönlichkeitsschutzes bei Berichterstattung über geringfügige straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Verfehlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Prinz Ernst August von Hannover scheitert mit Verfassungbeschwerde gegen Medienberichte

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.7.2006)

    Ernst August von Hannover scheitert vor Bundesverfassungsgericht // Karlsruhe erlaubt Meldung über Autobahnraserei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 205
  • NJW 2006, 2835
  • NZV 2006, 521
  • ZUM 2006, 747
  • afp 2006, 354
 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06
    Die Gerichte haben berücksichtigt, dass eine Berichterstattung über eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters eine erhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Täters darstellen kann, weil sein Fehlverhalten öffentlich bekannt gemacht und seine Person in den Augen des Publikums negativ qualifiziert wird (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

    Bei der Abwägung zwischen dem Informationsinteresse an einer Berichterstattung über Straftaten oder ähnliche Verfehlungen und den Belangen des Persönlichkeitsschutzes verdient für die tagesaktuelle Berichterstattung das Informationsinteresse im Allgemeinen dennoch den Vorrang (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

    Für die Gewichtung kann dabei auch bedeutsam werden, ob Gegenstand der Berichterstattung ein noch laufendes Ermittlungsverfahren ist, so dass auch die zugunsten des Betroffenen sprechende, aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende und in Art. 6 Abs. 2 EMRK anerkannte Unschuldsvermutung zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

    Auch gewinnt mit zeitlicher Distanz zur Straftat und zum Strafverfahren der Anspruch des Betroffenen zunehmende Bedeutung, vor einer Reaktualisierung seiner Verfehlung verschont zu bleiben (vgl. BVerfGE 35, 202 ; vgl. auch EGMR, Entscheidung vom 25. Mai 2004, Beschwerde-Nr. 57597/00, Österreichischer Rundfunk gegen Österreich ).

  • EGMR, 24.11.2005 - 53886/00

    TOURANCHEAU ET JULY c. FRANCE

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06
    Wie bereits in dem angegriffenen Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs aufgezeigt worden ist, kann die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bedeutsame Funktion der Presse als "Wachhund der Öffentlichkeit" (vgl. EGMR vom 17. Dezember 2004, Beschwerde-Nr. 49017/99, Pedersen und Baadsgaard gegen Dänemark Rn. 71; EGMR vom 24. Februar 1997, Beschwerde-Nr. 19983/92, De Haes und Gijsels gegen Belgien, Rn. 37.) auch berührt sein, wenn die Berichterstattung eine Verfehlung ohne engeren Bezug zum politischen Leben zum Gegenstand hat (vgl. zuletzt EGMR vom 25. April 2006, Beschwerde-Nr. 77551/01, Dammann gegen Schweiz, Rn. 54; EGMR vom 24. November 2005, Beschwerde-Nr. 53886/00, Tourancheau und July gegen Frankreich, Rn. 66).

    Die von Art. 10 EMRK gewährleistete Freiheit, Informationen weiterzugeben, kann allerdings gegenüber dem Persönlichkeitsinteresse im Zuge der Abwägung zurücktreten, wenn eine Gerichtsberichterstattung keinerlei Beitrag zu einer Sachdebatte von allgemeinem Interesse für das Publikum leistet (vgl. EGMR vom 24. November 2005, Beschwerde-Nr. 53886/00, Tourancheau und July gegen Frankreich, Rn. 74).

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06
    Auch eine Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 24. Juni 2004 zu dem Beschwerdeverfahren 59320/00 (veröffentlicht in NJW 2004, S. 2647) führe zu keiner dem Beschwerdeführer günstigen Beurteilung.

    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Juni 2004 (Beschwerde-Nr. 59320/00, von Hannover gegen Bundesrepublik, NJW 2004, S. 2647 ff.) hatte eine Veröffentlichung von Einzelheiten des Privatlebens Prominenter durch Massenmedien zum Gegenstand, von der aus der Sicht des EGMR keinerlei Beitrag zu einer öffentlichen Diskussion über eine Frage allgemeinen Interesses ausging (vgl. dort Rn. 60).

  • KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06
    c) das Urteil des Kammergerichts vom 14. September 2004 - 9 U 84/04 -.

    Die erstinstanzlich noch erfolgreiche Unterlassungsklage des Beschwerdeführers hat das Kammergericht in seinem Urteil (veröffentlicht in NJW 2004, S. 3637 ff.) zurückgewiesen.

  • BGH, 24.01.2006 - VI ZR 286/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2006 - VI ZR 286/04 -,.

    b) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 -,.

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06
    Keiner Entscheidung bedarf, unter welchen Voraussetzungen und auf welchem Wege ein Beschwerdeführer im Verfassungsbeschwerdeverfahren geltend machen kann, die innerstaatlichen Gerichte seien von einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Auslegung der Gewährleistungen der EMRK abgewichen (vgl. dazu BVerfGE 111, 307 ).
  • BVerfG, 05.04.2000 - 1 BvR 2479/97

    Weitere Kammerentscheidungen aus dem Bereich "Medienberichterstattung und

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06
    Es ist eine Frage der einzelfallbezogenen Beurteilung, ob eine Wortberichterstattung oder die sie begleitende Bildberichterstattung die schwerwiegenderen Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts mit sich bringt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. April 2000, - 1 BvR 2479/97 u.a. -, NJW 2000, S. 2194 ).
  • BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 758/97

    Zur Bildberichterstattung über Prominente

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06
    Wird durch Verwendung einer kontextneutralen Portraitaufnahme einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens dessen ohnedies weithin bekanntes Erscheinungsbild nur nochmals ins Gedächtnis gerufen, wiegt dies deutlich weniger schwer als eine Verbreitung solcher Aufnahmen, die etwa zusätzlichen Aufschluss über Verhaltensweisen und Lebensgewohnheiten des Betroffenen bieten oder ihrem Kontext entfremdet worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2001 - 1 BvR 758/97 u.a. -, NJW 2001, S. 1921 ).
  • EGMR, 17.12.2004 - 49017/99

    Pedersen u. Baadsgaard / Dänemark

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06
    Wie bereits in dem angegriffenen Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs aufgezeigt worden ist, kann die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bedeutsame Funktion der Presse als "Wachhund der Öffentlichkeit" (vgl. EGMR vom 17. Dezember 2004, Beschwerde-Nr. 49017/99, Pedersen und Baadsgaard gegen Dänemark Rn. 71; EGMR vom 24. Februar 1997, Beschwerde-Nr. 19983/92, De Haes und Gijsels gegen Belgien, Rn. 37.) auch berührt sein, wenn die Berichterstattung eine Verfehlung ohne engeren Bezug zum politischen Leben zum Gegenstand hat (vgl. zuletzt EGMR vom 25. April 2006, Beschwerde-Nr. 77551/01, Dammann gegen Schweiz, Rn. 54; EGMR vom 24. November 2005, Beschwerde-Nr. 53886/00, Tourancheau und July gegen Frankreich, Rn. 66).
  • EGMR, 24.02.1997 - 19983/92

    DE HAES ET GIJSELS c. BELGIQUE

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06
    Wie bereits in dem angegriffenen Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs aufgezeigt worden ist, kann die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bedeutsame Funktion der Presse als "Wachhund der Öffentlichkeit" (vgl. EGMR vom 17. Dezember 2004, Beschwerde-Nr. 49017/99, Pedersen und Baadsgaard gegen Dänemark Rn. 71; EGMR vom 24. Februar 1997, Beschwerde-Nr. 19983/92, De Haes und Gijsels gegen Belgien, Rn. 37.) auch berührt sein, wenn die Berichterstattung eine Verfehlung ohne engeren Bezug zum politischen Leben zum Gegenstand hat (vgl. zuletzt EGMR vom 25. April 2006, Beschwerde-Nr. 77551/01, Dammann gegen Schweiz, Rn. 54; EGMR vom 24. November 2005, Beschwerde-Nr. 53886/00, Tourancheau und July gegen Frankreich, Rn. 66).
  • EGMR, 25.04.2006 - 77551/01

    DAMMANN c. SUISSE

  • BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00

    Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Kindes gegen die

  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04

    Verkehrsverstoß von Prominenten

  • OLG München, 07.10.2002 - 21 W 2385/02

    Zulässigkeit der Identifizierung eines Rechtsanwalts als Angeklagter in einem

  • EGMR, 25.05.2004 - 57597/00

    OSTERREICHISCHER RUNDFUNK v. AUSTRIA

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 1010/13

    Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch

    Das Bundesverfassungsgericht hat es ausdrücklich als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden bezeichnet, dass der Bundesgerichtshof die rechtliche Beurteilung der Voraussetzungen der §§ 22 ff. KUG anhand eines von ihm dazu entwickelten Schutzkonzeptes vornimmt, wobei er nicht grundsätzlich gehindert ist, von seiner bisherigen Rechtsprechung abzuweichen und dieses Schutzkonzept zu modifizieren (BVerfG 26. Februar 2008 - 1 BvR 1602/07 -, - 1 BvR 1606/07 -, - 1 BvR 1626/07 - Rn. 78 ff., BVerfGE 120, 180; vgl. auch 13. Juni 2006 - 1 BvR 565/06 - BVerfGK 8, 205 und 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - BVerfGE 101, 361) .
  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1011/13

    Videoaufnahme eines Arbeitnehmers - Veröffentlichung - Unterlassungsanspruch

    Das Bundesverfassungsgericht hat es ausdrücklich als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden bezeichnet, dass der Bundesgerichtshof die rechtliche Beurteilung der Voraussetzungen der §§ 22 ff. KUG anhand eines von ihm dazu entwickelten Schutzkonzeptes vornimmt, wobei er nicht grundsätzlich gehindert ist, von seiner bisherigen Rechtsprechung abzuweichen und dieses Schutzkonzept zu modifizieren (BVerfG 26. Februar 2008 - 1 BvR 1602/07 -, - 1 BvR 1606/07 -, - 1 BvR 1626/07 - Rn. 78 ff., BVerfGE 120, 180; vgl. auch 13. Juni 2006 - 1 BvR 565/06 - BVerfGK 8, 205 und 15. Dezember 1999 - 1 BvR 653/96 - BVerfGE 101, 361) .
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

    b) Indessen wird diese Auffassung des Berufungsgerichts nicht in jeder Hinsicht dem abgestuften Schutzkonzept gerecht, das die Rechtsprechung aus §§ 22, 23 KUG entwickelt hat (vgl. BVerfG, BVerfGE 101, 361 ff.; NJW 2001, 1921, 1924 ff.; NJW 2006, 2835 f.; NJW 2006, 2836).

    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht eine diesen Grundsätzen entsprechende Interessenabwägung in einem den Ehemann der Klägerin betreffenden Verfahren gebilligt (Senat, Urteil vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04 - VersR 2006, 274; BVerfG, NJW 2006, 2835).

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