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   BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 120/03   

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https://dejure.org/2006,7179
BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 120/03 (https://dejure.org/2006,7179)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.2006 - 2 BvR 120/03 (https://dejure.org/2006,7179)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - 2 BvR 120/03 (https://dejure.org/2006,7179)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Frist zur Einlegung von Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze - Das Gesetz zu dem Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds im Zusammenhang mit der Gewährung von Fondsmitteln an die Republik Argentinien als tauglicher Beschwerdegegenstand - Grundrechtsschutz ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 3; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 24 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 61
  • NJW 2006, 2908
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 120/03
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht nach § 93a Abs. 2 BVerfGG zur Entscheidung anzunehmen, weil ihr angesichts der einschlägigen Senats- und Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrechtsschutz nach erfolgter Übertragung von Hoheitsrechten auf supranationale Organisationen (BVerfGE 89, 155 ; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2001 - 2 BvR 2368/99 -, NJW 2001, S. 2705 f.) keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte auch nicht angezeigt ist.

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich, dass auch Akte einer nicht-deutschen Hoheitsgewalt die Grundrechtsberechtigten in Deutschland betreffen können und das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall die Aufgabe hat, auch gegenüber solchen Rechtsakten Grundrechtsschutz zu gewähren (BVerfGE 89, 155 ; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2001 - 2 BvR 2368/99 -, NJW 2001, S. 2705 f.).

    Dieser Grundsatz, der zunächst in Bezug auf Sekundärrechtsakte der Organe der Europäischen Gemeinschaft aufgestellt wurde (BVerfGE 89, 155 ), ist in der Folge ausdrücklich auf Rechtsakte internationaler Organisationen - im konkreten Fall der Europäischen Patentorganisation - erstreckt worden (Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2001 - 2 BvR 2368/99 -, NJW 2001, S. 2705 f.).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvR 2368/99

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Prüfungsentscheidungen im Rahmen der

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2006 - 2 BvR 120/03
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht nach § 93a Abs. 2 BVerfGG zur Entscheidung anzunehmen, weil ihr angesichts der einschlägigen Senats- und Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrechtsschutz nach erfolgter Übertragung von Hoheitsrechten auf supranationale Organisationen (BVerfGE 89, 155 ; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2001 - 2 BvR 2368/99 -, NJW 2001, S. 2705 f.) keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte auch nicht angezeigt ist.

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich, dass auch Akte einer nicht-deutschen Hoheitsgewalt die Grundrechtsberechtigten in Deutschland betreffen können und das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall die Aufgabe hat, auch gegenüber solchen Rechtsakten Grundrechtsschutz zu gewähren (BVerfGE 89, 155 ; Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2001 - 2 BvR 2368/99 -, NJW 2001, S. 2705 f.).

    Dieser Grundsatz, der zunächst in Bezug auf Sekundärrechtsakte der Organe der Europäischen Gemeinschaft aufgestellt wurde (BVerfGE 89, 155 ), ist in der Folge ausdrücklich auf Rechtsakte internationaler Organisationen - im konkreten Fall der Europäischen Patentorganisation - erstreckt worden (Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2001 - 2 BvR 2368/99 -, NJW 2001, S. 2705 f.).

  • BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvR 1848/07

    Gewährung von rechtlichem Gehör im EPA-Beschwerdeverfahren -

    Nur dann liegt ein Rechtsakt vor, der den Grundrechtsberechtigten in Deutschland im Sinne der Maastricht-Rechtsprechung "betrifft" (so bereits BVerfGK 8, 266 ; 8, 325 ; ebenso BVerfGK 8, 61 zum Grundrechtsschutz gegenüber Maßnahmen des Internationalen Währungsfonds).
  • BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2253/06

    Rechtsschutz gegen Prüfungsentscheidung des Europäischen Patentamts (EPA) im

    Nur dann liegt ein Rechtsakt vor, der den Grundrechtsberechtigten in Deutschland im Sinne der Maastricht-Rechtsprechung "betrifft" (so bereits BVerfGK 8, 266 ; 325 ; ebenso BVerfGK 8, 61 zum Grundrechtsschutz gegenüber Maßnahmen des Internationalen Währungsfonds).
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