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   BVerwG, 14.12.1954 - I C 194.53   

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https://dejure.org/1954,247
BVerwG, 14.12.1954 - I C 194.53 (https://dejure.org/1954,247)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1954 - I C 194.53 (https://dejure.org/1954,247)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1954 - I C 194.53 (https://dejure.org/1954,247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVerwGG §§ 77, 78; GG Art. 9 Abs. 2; StGB § 129a

Papierfundstellen

  • BVerwGE 1, 266
  • NJW 1955, 565
  • NJW 1955, 566
  • DÖV 1955, 306
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 13.12.2018 - 1 A 14.16

    Klage gegen Verbot des Vereins "Hells Angels Motorradclub Bonn" abgewiesen

    Denn auch ein in Liquidation befindlicher Verein unterfällt grundsätzlich - so auch hier - dem Vereinsbegriff des § 2 Abs. 1 VereinsG (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1954 - 1 C 194.53 - BVerwGE 1, 266 ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 6 A 5.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 52 Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2022 - 1 S 1865/20

    Restitution bzw. Liquidation der Zeppelin-Stiftung; Klagebefugnis der

    (aaaa) Die grundgesetzliche Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) kann es gebieten, eine juristische Person, die ihre Rechtsfähigkeit verloren hat und deren Fortbestand nach Auflösung sich nicht bereits aus besonderen (zivilrechtlichen) Vorschriften ergibt (vgl. hierzu OVG Rh.-Pf., Urt. v. 01.10.2020 - 7 A 10158/20 -, juris Rn. 22; SchochKoVwGO/Bier/Steinbeiß-Winkelmann, 41. EL Juli 2021, VwGO § 61 Rn. 12), im Verwaltungsprozess jedenfalls insoweit weiter als beteiligungsfähig gemäß § 61 Nr. 1 2. Alt. VwGO anzusehen, als sie um gerichtlichen Rechtsschutz gegen jenen staatlichen Hoheitsakt sucht, der ihre rechtliche Existenz beendet hat, oder hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Rechte und Pflichten geltend macht (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 12.06.2003 - 8 B 640/03 -, juris Rn. 6 ff. m.w.N.; Kintz, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand: 60. Ed 1.10.2021, § 61 Rn. 22; NK-VwGO/Detlef Czybulka/Thorsten Siegel, 5. Aufl. 2018, VwGO § 61 Rn. 8; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl. 2021, § 61 Rn. 3 m.w.N.; SchochKoVwGO/Bier/Steinbeiß-Winkelmann, 41. EL Juli 2021, VwGO § 61 Rn. 11 und 13; s.a. Eyermann/Hoppe, 15. Aufl. 2019, VwGO § 61 Rn. 13 m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 14.12.1954 - I C 194/53 - zum Fortbestand eines aufgelösten Vereins in einem auf die Feststellung eines Verbotes nach Art. 9 Abs. 2 GG gerichteten verwaltungsgerichtlichen Verfahren).
  • VGH Hessen, 03.03.2010 - 6 A 1176/08

    Beendigung der Beteiligtenfähigkeit einer KG bei Ausscheiden der Kommanditistin

    Es gilt zwar der Grundsatz, dass im Streit um die Beteiligungsfähigkeit, einschließlich der Rechtsmittelverfahren gegen Prozessurteile, die wegen Fehlens der Beteiligungsfähigkeit ergangen sind, der Betroffene als beteiligungsfähig zu behandeln ist (Schoch/Schmidt/Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, Band I., Stand: Juli 2009, § 61 Rdnr. 11, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 14.12.1954 - I C 194.53 -, BVerwGE 1, 266).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2008 - 1 S 1940/07

    Aberkennung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gegenüber einer

    Insbesondere ist im Rechtsstreit um die Beteiligtenfähigkeit derjenige, dessen Beteiligungsfähigkeit fraglich ist, als beteiligtenfähig anzusehen (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 14.12.1954 - I C 194.53 -, BVerwGE 1, 266 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2020 - 7 A 10158/20

    Prozessfähigkeit einer Gemeinderatsfraktion nach Ablauf der Wahlperiode;

    Denn losgelöst von einer weiteren Differenzierung nach dem Streitgegenstand gehört zur Auseinandersetzung im vorgenannten Sinne jedenfalls die Abwicklung anhängiger gerichtlicher Verfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1954 - I C 194/53 -, BVerwGE 1, 266 = juris, Rn. 16, sowie BAG, Urteil vom 9. Juli 1981 - 2 AZR 329/79 -, juris, Rn. 13, wonach die Parteifähigkeit einer beklagten juristischen Person bis zum Ende des anhängigen Prozesses selbst bei vollständiger Abwicklung "wenigstens" in den Fällen fortdauert, in denen nicht Zahlung verlangt wird, sondern ein Klagebegehren vorliegt, für das ein schutzwertes Interesse auch bei Vermögenslosigkeit der juristischen Person besteht).
  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 23.08.2001 - VerwG.EKD I-0124/F20
    Die Beteiligtenfähigkeit setzt die rechtliche Existenz einer solchen Vereinigung, hier die der antragstellenden Mitarbeitervertretung, voraus (Redeker/ von Oertzen § 61 VwGO Rn. 5, 10), es sei denn, dass das Verfahren gerade um diese Frage selbst geführt wird (BVerwG 14.12.1954 - 1 C 194/53 - BVerwGE 1, 266 = NJW 1955, 566).

    Die Beteiligtenfähigkeit setzt die rechtliche Existenz einer solchen Vereinigung, hier die der antragstellenden Mitarbeitervertretung, voraus (Redeker/ von Oertzen § 61 VwGO Rn. 5, 10), es sei denn, dass das Verfahren gerade um diese Frage selbst geführt wird (BVerwG 14.12.1954 - 1 C 194/53 - BVerwGE 1, 266 = NJW 1955, 566).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.1999 - 7 C 10881/99

    Klagebefugnis eines Ortsbeirats zur Geltendmachung der Rechte einer

    Insoweit muss der alte Ortsbeirat noch als beteiligungsfähig angesehen werden (vgl. BayVGH, BayVBl. 1977, 434; BVerfGE 22, 221, 231; zum Streit um Eingemeindungsverträge z.B.: VGH Baden-Württemberg, DÖV 1979, 605; zur Auflösung von Vereinigungen: BVerwGE 1, 266).
  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 23.08.2001 - VerwG.EKD I-0124/F20
    Die Beteiligtenfähigkeit setzt die rechtliche Existenz einer solchen Vereinigung, hier die der antragstellenden Mitarbeitervertretung, voraus (Redeker/ von Oertzen § 61 VwGO Rn. 5, 10), es sei denn, dass das Verfahren gerade um diese Frage selbst geführt wird (BVerwG 14.12.1954 - 1 C 194/53 - BVerwGE 1, 266 = NJW 1955, 566).

    Die Beteiligtenfähigkeit setzt die rechtliche Existenz einer solchen Vereinigung, hier die der antragstellenden Mitarbeitervertretung, voraus (Redeker/ von Oertzen § 61 VwGO Rn. 5, 10), es sei denn, dass das Verfahren gerade um diese Frage selbst geführt wird (BVerwG 14.12.1954 - 1 C 194/53 - BVerwGE 1, 266 = NJW 1955, 566).

  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 23.08.2001 - VerwG.EKD I-0124/F20
    2. Die Beteiligtenfähigkeit setzt die rechtliche Existenz einer solchen Vereinigung, hier die der antragstellenden Mitarbeitervertretung, voraus (Redeker/ von Oertzen § 61 VwGO Rn. 5, 10), es sei denn, dass das Verfahren gerade um diese Frage selbst geführt wird (BVerwG 14.12.1954 - 1 C 194/53 - BVerwGE 1, 266 = NJW 1955, 566).

    Die Beteiligtenfähigkeit setzt die rechtliche Existenz einer solchen Vereinigung, hier die der antragstellenden Mitarbeitervertretung, voraus (Redeker/ von Oertzen § 61 VwGO Rn. 5, 10), es sei denn, dass das Verfahren gerade um diese Frage selbst geführt wird (BVerwG 14.12.1954 - 1 C 194/53 - BVerwGE 1, 266 = NJW 1955, 566).

  • OLG Brandenburg, 02.05.2013 - 2 Ws 76/13

    Strafverfahren: Beschwerde gegen die Aussetzung der Hauptverhandlung

    Ob es sich bei der Aussetzung der Hauptverhandlung um eine der Urteilsfällung vorausgehende Entscheidung handelt, hängt vom Einzelfall ab, nämlich davon, aus welchen Gründen und zu welchem Zweck sie beschlossen wird (OLG Braunschweig NJW 1955, 565; KG JR 1959, 350).
  • OLG Stuttgart, 13.12.1985 - 4 Ws 374/85

    Berufungseinlegung; Fristbeginn; Urteilszustellung; Eigenmächtiges Entfernen;

  • BVerwG, 04.11.1960 - VI CB 57.58

    Rechtsmittel

  • OLG Düsseldorf, 13.11.1992 - 1 Ws 1033/92
  • BVerwG, 20.11.1959 - I C 7.57

    Rechtsmittel

  • LG Schwerin, 12.03.2021 - 33 Qs 18/21

    Aussetzung, Hauptverhandlung, Zulässigkeit der Beschwerde

  • BVerwG, 20.11.1959 - I C 50.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.08.1957 - II B 7.56

    Rechtsmittel

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