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   BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58   

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https://dejure.org/1960,43
BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58 (https://dejure.org/1960,43)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1960 - II C 68.58 (https://dejure.org/1960,43)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1960 - II C 68.58 (https://dejure.org/1960,43)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 10, 270
  • NJW 1960, 2114
  • MDR 1960, 949
  • DVBl 1961, 515
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58
    Die Revision übersieht hierbei jedoch zunächst, daß es im Verwaltungsprozeß eine materielle Beweislast - auch Feststellungslast oder objektive Beweislast genannt - des Inhalts gibt, daß eine der prozeßbeteiligten Parteien die Folgen einer Ungewißheit des Sachverhalts gegen sich gelten lassen muß, die das Gericht trotz der von Amts wegen durchgeführten, erschöpfenden Ermittlungen nicht zu beseitigen vermag (vgl. BVerwGE 3, 115 [BVerwG 27.01.1956 - II C 40/54]; Hoffmann im DVBl. 1957, 603).
  • BGH, 14.06.1952 - II ZR 280/51

    Rücktritt nach § 20 UmstG

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58
    Schon diese Erwägungen lassen erkennen, daß der § 444 ZPO zugrunde liegende allgemeine Rechtsgedanke nur scheinbar die - aus anderen Rechtsgrundsätzen gefundene - Verteilung der Beweislast umkehrt (vgl. die Fälle in RGZ 20, 6; 60, 152; 105, 259; BGHZ 6, 227); in Wahrheit bleiben die allgemeinen Grundsätze über die Beweislastverteilung unangetastet, sie treten lediglich zurück (vgl. Stein-Jonas-Schönke a.a.O. Erläuterung IV 7 und IV 7 b zu § 282).
  • BVerwG, 19.09.1957 - II C 125.55
    Auszug aus BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58
    gegeben, weil diese Vorschriften nicht mehr gelten (BVerwGE 5, 220).
  • RG, 09.11.1910 - III 502/09

    Beamter; Verwahrungspflicht; Beweislast

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58
    Er müßte also unterliegen, wenn sich nach der eindeutigen Feststellung, daß 20.000 DM in seinen Gewahrsam gelangt sind, nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts klären ließe, daß ihn hinsichtlich des Fehlbetrages keine Schuld trifft oder daß zwischen einem schuldhaften Verhalten und dem Fehlbestand der ursächliche Zusammenhang fehlt (vgl. RGZ 74, 342; 149, 284).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Der aus § 444 ZPO abgeleitete, allgemeine Rechtsgrundsatz gestattet die Berücksichtigung des die Beweisführung vereitelnden Verhaltens eines Beteiligten zu dessen Nachteil, zwingt aber nicht dazu, einen solchen Schluss in jedem Fall zu ziehen (Urteile vom 26. April 1960 - BVerwG 2 C 68.58 - BVerwGE 10, 270 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 5 S. 7 und vom 18. September 1997 a.a.O., Beschluss vom 18. Februar 2003 - BVerwG 6 B 10.03 - juris Rn. 6).
  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 2/21 R

    Kostenübernahme einer Krankenhausbehandlung gemäß dem SGB XII Nothelferansprüche

    Der vorliegende Fall bietet deshalb entgegen der Ansicht der Revision auch keinen Raum für die Frage, ob die auch in den von dem Amtsermittlungsgrundsatz beherrschten Prozessordnungen anwendbaren Grundsätzen der Beweisvereitelung in analoger Anwendung des § 444 ZPO zwischen der Klägerin und der Beklagten zum Tragen kommen könnten (vgl BSG vom 2.9.2004 - B 7 AL 88/03 R - SozR 4-1500 § 128 Nr. 5 RdNr 10 = juris RdNr 17; BSG vom 10.8.1993 - 9/9a RV 10/92 - SozR 3-1750 § 444 Nr. 1 S 2 = juris RdNr 14; BSG vom 27.5.1997 - 2 RU 38/96 - SozR 3-1500 § 128 Nr. 11 S 18 f = juris RdNr 23; BSG vom 29.9.1965 - 2 RU 61/60 - BSGE 24, 25, 27 f = SozR Nr. 75 zu § 128 SGG; BVerwG vom 26.4.1960 - II C 68.58 - BVerwGE 10, 270, 271 f) .
  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Nach diesem Grundsatz kann das die Benutzung eines bestimmten Beweismittels schuldhaft vereitelnde Verhalten einer Partei als ein Umstand gewertet werden, der - wenn auch nicht notwendig - für die Richtigkeit des Vorbringens des Gegners spricht (vgl. Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 33.96 - DVBl 1998, 197> m.w.N.; Urteil vom 26. April 1960 - BVerwG II C 68.58 - <BVerwGE 10, 270 [271 f.]>; Urteil vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.89 - ; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 24 Rn. 18 m.w.N.).
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