Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,538
BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94 (https://dejure.org/1995,538)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.1995 - 3 C 34.94 (https://dejure.org/1995,538)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 1995 - 3 C 34.94 (https://dejure.org/1995,538)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,538) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis - Pflegesätze - Pflegesatzgenehmigung - Rückwirkende Pflegesatzerhöhung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis von selbstzahlenden Krankenhauspatienten gegen Genehmigung rückwirkender Pflegesatzerhöhung - Gesundheitswesen: Genehmigung rückwirkender Pflegesatzerhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 100, 230
  • DÖV 1997, 120
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.07.1988 - IX ZR 254/87

    Geltung von Krankenhauspflegesätzen für Privatpatienten; Rückwirkende Erhöhung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94
    Die Vorschrift des § 19 Abs. 2 Satz 2 BPflV über das rückwirkende Inkrafttreten von Krankenhauspflegesätzen verstößt gegen das Grundgesetz und ist unwirksam (wie BGHZ 105 S. 160).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich - wie noch auszuführen sein wird - der erkennende Senat anschließt, verstößt diese Bestimmung jedoch gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und ist deshalb unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1988 - IX ZR 254/87 - BGHZ 105, 160 [BGH 14.07.1988 - IX ZR 254/87]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 14. Juli 1988, a.a.O.) gelten die genehmigten Krankenhauspflegesätze in einem privatrechtlichen Krankenhausbenutzungsverhältnis unmittelbar und zwingend kraft Gesetzes.

    Da die ordentlichen Gerichte sich durch die behördliche Genehmigung der Pflegesätze gehindert sehen, deren Rechtmäßigkeit - außer im Falle der Nichtigkeit - selbst bei einer rückwirkenden Pflegesatzerhöhung zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1978 - VI ZR 43/77 - NJW 1979 S. 597; Urteil vom 14. Juli 1988, a.a.O. S. 167), würden die Betroffenen trotz einer möglichen Grundrechtsverletzung rechtsschutzlos bleiben, wenn die Verwaltungsgerichte es ablehnen müßten, die Genehmigung auf eine etwaige Rechtsverletzung der hier geltend gemachten Art zu überprüfen.

    Der erkennende Senat schließt sich auch insoweit den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 14. Juli 1988 - IX ZR 254/87 - (a.a.O.) an.

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94
    Der Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG umfaßt prinzipiell auch die Freiheit, den Inhalt von Vergütungsvereinbarungen bei der Inanspruchnahme von Leistungen mit der Gegenseite auszuhandeln (vgl. BVerfGE 70, 1 (25)).

    Allerdings gewährleistet Art. 2 Abs. 1 GG die allgemeine Handlungsfreiheit nur in den Schranken der verfassungsmäßigen Rechtsordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 (38) [BVerfG 16.01.1957 - 1 BvR 253/56]; 70, 1 (25)).

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94
    Das Gesetz muß die Tätigkeit der Verwaltung inhaltlich normieren und darf sich nicht darauf beschränken, allgemein gehaltene Grundsätze aufzustellen, und es damit dem Ermessen der Verwaltung überlassen, die Grenzen der Freiheit im einzelnen zu bestimmen (vgl. BVerfGE 56, 1 (12)).
  • BVerwG, 16.02.1989 - 3 C 7.87

    Festsetzung der Krankenhauspflegesätze - Einnahmeverluste eines Krankenhauses -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 16. Februar 1989 - BVerwG 3 C 7.87 - (Buchholz 451.74 § 17 KHG Nr. 12) ausgesprochen, die genannte Bestimmung überlasse es dem Ermessen der Verwaltung, wann sie einen Ausnahmefall annehme.
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94
    Allerdings gewährleistet Art. 2 Abs. 1 GG die allgemeine Handlungsfreiheit nur in den Schranken der verfassungsmäßigen Rechtsordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 (38) [BVerfG 16.01.1957 - 1 BvR 253/56]; 70, 1 (25)).
  • BVerwG, 22.02.1994 - 1 C 24.92

    Stromtariferhöhung - § 42 Abs. 2 VwGO, keine Klagebefugnis gegen staatliche

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Entscheidungen zur behördlichen Genehmigung von Benutzungsentgelten dem Benutzer der jeweiligen Einrichtung die Klagebefugnis für die Anfechtung der Tarifgenehmigung verweigert mit der Begründung, es sei jeweils noch eine Umsetzung notwendig oder die Genehmigung berechtige den Adressaten zwar zur Erhebung des erhöhten Entgelts, verpflichte ihn aber nicht dazu (vgl. Urteile vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - DÖV 1978 S. 619; vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 43.83 - BVerwGE 72, 226; vom 25. November 1986 - BVerwG 1 A 20.82 - BVerwGE 75, 147; vom 22. Februar 1994 - BVerwG 1 C 24.92 - BVerwGE 95, 133 [BVerwG 22.02.1994 - 1 C 24/92]).
  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 43/77

    Nachprüfung von Krankenhauspflegesätzen

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94
    Da die ordentlichen Gerichte sich durch die behördliche Genehmigung der Pflegesätze gehindert sehen, deren Rechtmäßigkeit - außer im Falle der Nichtigkeit - selbst bei einer rückwirkenden Pflegesatzerhöhung zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1978 - VI ZR 43/77 - NJW 1979 S. 597; Urteil vom 14. Juli 1988, a.a.O. S. 167), würden die Betroffenen trotz einer möglichen Grundrechtsverletzung rechtsschutzlos bleiben, wenn die Verwaltungsgerichte es ablehnen müßten, die Genehmigung auf eine etwaige Rechtsverletzung der hier geltend gemachten Art zu überprüfen.
  • BVerwG, 08.07.1977 - VII C 72.74

    Erhöhung der Entgelte für das Landen und Abstellen von Kleinluftfahrzeugen auf

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Entscheidungen zur behördlichen Genehmigung von Benutzungsentgelten dem Benutzer der jeweiligen Einrichtung die Klagebefugnis für die Anfechtung der Tarifgenehmigung verweigert mit der Begründung, es sei jeweils noch eine Umsetzung notwendig oder die Genehmigung berechtige den Adressaten zwar zur Erhebung des erhöhten Entgelts, verpflichte ihn aber nicht dazu (vgl. Urteile vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - DÖV 1978 S. 619; vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 43.83 - BVerwGE 72, 226; vom 25. November 1986 - BVerwG 1 A 20.82 - BVerwGE 75, 147; vom 22. Februar 1994 - BVerwG 1 C 24.92 - BVerwGE 95, 133 [BVerwG 22.02.1994 - 1 C 24/92]).
  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 43.83

    Klagebefugnis von Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung bei Erteilung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Entscheidungen zur behördlichen Genehmigung von Benutzungsentgelten dem Benutzer der jeweiligen Einrichtung die Klagebefugnis für die Anfechtung der Tarifgenehmigung verweigert mit der Begründung, es sei jeweils noch eine Umsetzung notwendig oder die Genehmigung berechtige den Adressaten zwar zur Erhebung des erhöhten Entgelts, verpflichte ihn aber nicht dazu (vgl. Urteile vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - DÖV 1978 S. 619; vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 43.83 - BVerwGE 72, 226; vom 25. November 1986 - BVerwG 1 A 20.82 - BVerwGE 75, 147; vom 22. Februar 1994 - BVerwG 1 C 24.92 - BVerwGE 95, 133 [BVerwG 22.02.1994 - 1 C 24/92]).
  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82

    Klagebefugnis - Versicherungspflichtiger - Genehmigung - Unternehmenstarif -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 34.94
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Entscheidungen zur behördlichen Genehmigung von Benutzungsentgelten dem Benutzer der jeweiligen Einrichtung die Klagebefugnis für die Anfechtung der Tarifgenehmigung verweigert mit der Begründung, es sei jeweils noch eine Umsetzung notwendig oder die Genehmigung berechtige den Adressaten zwar zur Erhebung des erhöhten Entgelts, verpflichte ihn aber nicht dazu (vgl. Urteile vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - DÖV 1978 S. 619; vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 43.83 - BVerwGE 72, 226; vom 25. November 1986 - BVerwG 1 A 20.82 - BVerwGE 75, 147; vom 22. Februar 1994 - BVerwG 1 C 24.92 - BVerwGE 95, 133 [BVerwG 22.02.1994 - 1 C 24/92]).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Zwar kann ein Verwaltungsakt, der ein privatrechtliches Vertragsverhältnis unmittelbar gestaltet, das von dem Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) auch umfasste Recht verletzen, den Inhalt von vertraglichen Vereinbarungen mit der Gegenseite frei von staatlichen Bindungen auszuhandeln (vgl. Urteil vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 34.94 - BVerwGE 100, 230 ).

    Angesichts des deshalb grundsätzlich gebotenen umfassenden Rechtsschutzes durch staatliche Gerichte ist es von Verfassungs wegen im Grundsatz nicht zulässig, bei staatlich regulierten Entgelten sowohl eine verwaltungsgerichtliche als auch eine zivilgerichtliche Kontrolle der materiellen Rechtmäßigkeit der Entgelte zu Gunsten derjenigen zu versagen, die diese zu entrichten haben (vgl. auch Urteil vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 34.94 - BVerwGE 100, 230 ); BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 28. Dezember 1999 - 1 BvR 2203/98 - DVBl 2000, 556 ).

    Dementsprechend betrifft die von den Klägerinnen in diesem Zusammenhang herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Klagebefugnis Dritter bei privatrechtsgestaltenden behördlichen Entgeltgenehmigungen (vgl. Urteil vom 21. Dezember 1995, a.a.O., 233 ff.; Urteil vom 22. Februar 1994, a.a.O., 134 f.; Urteil vom 16. Juli 1968, a.a.O., 136 f.) ausschließlich Fallgestaltungen, in denen der Kläger die Abwehr eines ihn belastenden Eingriffs in seine Rechtssphäre anstrebte.

  • BGH, 14.06.2007 - I ZR 125/04

    Rechtsnatur eines Bescheides der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und

    Abweichendes gilt jedoch dann, wenn sich die Genehmigung unmittelbar auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer auswirkt und es weder eines privatrechtlichen Umsetzungsaktes bedarf noch auch für die Beteiligten irgendein Gestaltungsspielraum besteht (BVerwGE 100, 230, 234 f.; vgl. auch BGHZ 73, 114, 119).

    In solchen Fällen kann sich die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO aus Art. 2 Abs. 1 GG ergeben; denn diese Bestimmung gewährleistet auch die Freiheit, bei der Inanspruchnahme von Leistungen den Inhalt von Vergütungsvereinbarungen mit der Gegenseite auszuhandeln (vgl. BVerwGE 100, 230, 233).

    Eine Klagebefugnis ist aber zumindest für den Fall bejaht worden, dass der Kunde geltend macht, dass es an einer der Verfassung entsprechenden gesetzlichen Einschränkung der Privatautonomie fehle (BVerwGE 100, 230, 234).

    Es kommt noch hinzu, dass eine Überprüfung der materiellen Rechtmäßigkeit durch die Zivilgerichte bei der im Streitfall gegebenen Falllage nicht möglich ist (vgl. dazu auch BVerwGE 100, 230, 236; 117, 93, 104 ff.; vgl. weiter nachstehend unter 2.).

  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 23.05

    Klagebefugnis; Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl; Beteiligung an den

    Das ist hier der Fall, weil die streitige Genehmigung das zwischen der Klägerin und der Beigeladenen bestehende privatrechtliche Vertragsverhältnis unmittelbar gestaltete und deshalb das vom Grundgesetz auch gewährleistete Recht verletzen kann, den Inhalt von vertraglichen Vereinbarungen mit der Gegenseite frei von staatlicher Bindung auszuhandeln (vgl. Urteile vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 3 C 34.94 - BVerwGE 100, 230 = Buchholz 451.73 § 19 BPflV Nr. 1 S. 3 und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 6 C 8.01 - BVerwGE 117, 93 = Buchholz 442.066 § 30 TKG Nr. 1 S. 3 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht