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   BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 11.95   

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https://dejure.org/1996,2392
BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 11.95 (https://dejure.org/1996,2392)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1996 - 2 C 11.95 (https://dejure.org/1996,2392)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - 2 C 11.95 (https://dejure.org/1996,2392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurlaubung eines Beamten unter Wegfall seiner Dienstbezüge zur Wahrnehmung einer Tätigkeit beim Europäischen Patentamt - Bezug von Versorgungsbezügen nach dem Beamtenversorgungsgesetz sowie von Versorgungsbezügen von der Europäischen Patentorganisation - Anspruch auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht - Beamtenversorgung, Zusammentreffen von Versorgungsbezügen nach der Versorgungsordnung für das Europäisches Patentamt mit Versorgungsbezügen nach dem BeamtVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 320
  • NVwZ 1998, 290 (Ls.)
  • DVBl 1997, 999
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 11.95
    Ob das Verwaltungsgericht diese Prüfung in einer dem Kläger subjektiv genügenden Art vorgenommen hat, berührt nicht die grundsätzliche Frage des hierzu allein vom Verwaltungsgericht der Internationalen Organisation zu gewährenden, nationalen und internationalen Maßstäben genügenden Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 59, 63 [90 ff.]).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 20.95

    Recht der Soldatenrecht: Versorgung bei Zusammentreffen von Versorgungsbezügen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 11.95
    Ihr sind durch völkerrechtlichen Akt unmittelbar Hoheitsrechte in bezug auf die Erteilung von europäischen Patenten eingeräumt worden (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 2 C 20.95 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt [DVBl 1996, S. 1144]).
  • BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 58.78

    Festsetzung des Besoldungsdienstalters - Anforderung an die Festsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 11.95
    Die Fürsorgepflicht umfaßt die Pflicht des Dienstherrn, seine Beamten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen und im Rahmen des Zumutbaren dazu beizutragen, daß die Geltendmachung von Ansprüchen nicht an Formalien scheitert (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 58.78 - [Buchholz 235 § 6 Nr. 20]).
  • BFH, 22.11.2006 - X R 29/05

    Ruhegehaltszahlungen an ehemalige NATO-Bedienstete sind Einkünfte aus

    Der Begriff "employees" wird der englischen Fassung des Art. 13 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) vom 5. Oktober 1973 (BGBl II 1976, 826) ausdrücklich in Abgrenzung zu dem Begriff "former employees" verwendet; mit Letzterem werden die ehemaligen Bediensteten der EPO bezeichnet (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1996 2 C 11.95, BVerwGE 102, 320, 325, ZBR 1997, 233, 234).
  • BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 9/13 R

    Elterngeld - Beamtin des Europäischen Patentamts - Anspruchsberechtigung -

    Hinsichtlich der zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingestellten Bediensteten kommt der Europäischen Patentorganisation eigenständige Organisationsgewalt und Personalhoheit zu (BVerwGE 102, 320, 324 f) .
  • BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 12.95

    Versorgungsordnung für ehemalige Bedienstete des europäischen Patentamts - Höhe

    Das Europäische Patentamt entscheidet für seine ehemaligen Bediensteten nach seiner Versorgungsordnung über die Höhe der von ihm zu gewährenden Versorgungsbezüge einschließlich der Höhe des Ausgleichsbetrages wegen eines früheren Beamtenverhältnisses zur Bundesrepublik Deutschland (wie BVerwG 2 C 11.95).

    Für die Berechnung des Ausgleichsbetrages durch das Europäische Patentamt als neuen Dienstherrn gebietet es die Fürsorgepflicht des früheren Dienstherrn nicht, über die erbetene Auskunft hinaus unaufgefordert weitere Auskünfte, Mitteilungen und rechtliche Stellungnahmen abzugeben (wie BVerwG 2 C 11.95).

    Zur Entscheidung von Streitsachen über die Versorgung ehemaliger Bediensteter des Europäischen Patentamts und der damit verbundenen Auslegung von Begriffen seiner Versorgungsordnung ist das Verwaltungsgericht der Internationalen Arbeitsorganisation zuständig (wie BVerwG 2 C 11.95).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2011 - 6 A 1492/10

    Auskunftspflicht des Dienstherrn über die finanziellen Auswirkungen eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 2 C 11.95 -, BVerwGE 102, 320; BayVGH, Beschluss vom 11. April 2006 - 3 ZB 05.1894 -, juris; Plog/Wiedow, BBG, § 79 (a.F.), Rn. 6 e ff.
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