Rechtsprechung
   BVerwG, 25.09.1996 - 11 A 20.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1486
BVerwG, 25.09.1996 - 11 A 20.96 (https://dejure.org/1996,1486)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1996 - 11 A 20.96 (https://dejure.org/1996,1486)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1996 - 11 A 20.96 (https://dejure.org/1996,1486)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1486) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsverfahrensrecht - Keine Geltung des § 74 Abs. 2 VwVfG für wasserstraßenrechtliche Plangenehmigung; Recht der Wasserstraßen - Regelungslücke im Zusammenhang mit dem Verbot einer Planaufhebung; Fischereirecht - Landesfischereirecht Mecklenburg-Vorpommern, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Plangenehmigung - Planaufhebung - Schadensersatzansprüche - Fischereiberechtigter - Ausbau einer Bundeswasserstraße - Fischereirecht - Ausbau zur besseren Schiffbarmachung

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Fischerei - Fische

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 74
  • NVwZ 1997, 919
  • DVBl 1997, 706
  • DVBl 1997, 707
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.04.1968 - V ZR 228/64

    Recht auf Aufrechterhaltung der Fließgeschwindigkeit im Fischwasser -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1996 - 11 A 20.96
    Ein Ausbau zur besseren Schiffbarmachung greift in dieses Fischereirecht nur dann ein, wenn eine bestimmte Anlage oder Maßnahme des Ausbaus infolge ihrer besonderen Beschaffenheit oder Tragweite für die Fischerei diese überhaupt ganz oder zum Teil aufhebt oder eine der Bedeutung nach gleiche Folge herbeiführt (im Anschluß an BGHZ 50, 73 [75]).«.

    Ein solches Fischereirecht kraft früheren Eigentums des Landes Preußen kann gegenüber den Verkehrsinteressen, denen die Bundeswasserstraßen in erster Linie zu dienen bestimmt sind, grundsätzlich kein Recht auf Aufrechterhaltung der natürlichen Verhältnisse gewähren, sondern besteht - ähnlich wie das private Eigentum an einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße - in der Regel nur unbeschadet der Erfüllung der mit der öffentlichen Bestimmung der Straße verbundenen Aufgaben (vgl. RGZ 54, 260 (266); BGHZ 50, 73 (74 f.)).

    Es ist vielmehr angesichts der vordringlichen Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraßen zu prüfen, ob eine bestimmte Anlage oder Maßnahme des Ausbaus infolge ihrer b e s o n d e r e n Beschaffenheit oder Tragweite für die Fischerei diese überhaupt ganz oder zum Teil aufhebt oder eine der Bedeutung nach gleiche Folge herbeiführt (vgl. RGZ 54, 260 (267 f.); BGHZ 50, 73 (75)).

  • RG, 03.04.1903 - VII 499/02

    Ersatzansprüche wegen Beeinträchtigung der Fischerei.; Gutachten.

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1996 - 11 A 20.96
    Ein solches Fischereirecht kraft früheren Eigentums des Landes Preußen kann gegenüber den Verkehrsinteressen, denen die Bundeswasserstraßen in erster Linie zu dienen bestimmt sind, grundsätzlich kein Recht auf Aufrechterhaltung der natürlichen Verhältnisse gewähren, sondern besteht - ähnlich wie das private Eigentum an einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße - in der Regel nur unbeschadet der Erfüllung der mit der öffentlichen Bestimmung der Straße verbundenen Aufgaben (vgl. RGZ 54, 260 (266); BGHZ 50, 73 (74 f.)).

    Es ist vielmehr angesichts der vordringlichen Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraßen zu prüfen, ob eine bestimmte Anlage oder Maßnahme des Ausbaus infolge ihrer b e s o n d e r e n Beschaffenheit oder Tragweite für die Fischerei diese überhaupt ganz oder zum Teil aufhebt oder eine der Bedeutung nach gleiche Folge herbeiführt (vgl. RGZ 54, 260 (267 f.); BGHZ 50, 73 (75)).

    Die Vertiefung des Gewässers als solche reicht hierfür auch dann nicht aus, wenn dabei durch die Anwendung von Baggermaschinen ein für die Fischnahrung wenig geeigneter Boden hergestellt wird (vgl. RGZ 54, 260 (268)).

  • BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 2.92

    Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra I - § 42 Abs. 2 VwGO, die in § 9 BNatSchG

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1996 - 11 A 20.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts berührt die etwaige Nichteinhaltung materiellen Naturschutzrechts in einem bundesrechtlich geregelten Planungsverfahren des Bundes keine Rechte der Länder im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwGE 82, 17 ff.; 92, 258 ff.).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 31.88

    Fehlende Klagebefugnis des Landes aufgrund seiner Vollzugshoheit im Natur- und

    Auszug aus BVerwG, 25.09.1996 - 11 A 20.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts berührt die etwaige Nichteinhaltung materiellen Naturschutzrechts in einem bundesrechtlich geregelten Planungsverfahren des Bundes keine Rechte der Länder im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwGE 82, 17 ff.; 92, 258 ff.).
  • BVerwG, 03.05.2011 - 7 A 9.09

    Planfeststellung; Wasserstraße, Planfeststellung für Ausbau von -; Abwägung, -

    Im wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren haben die Inhaber von Fischereirechten auch unterhalb der Schwelle unzumutbarer Beeinträchtigungen ein Recht auf gerechte Abwägung ihrer Belange (im Anschluss an Urteile vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332 , vom 25. September 1996 - BVerwG 11 A 20.96 - BVerwGE 102, 74 und vom 9. November 2006 - BVerwG 4 A 2001.06 - BVerwGE 127, 95 ).

    Bestimmte Fangchancen oder ein bestimmter Fischbestand seien nicht geschützt (RG, Urteil vom 3. April 1903 - VII 499/02 - RGZ 54, 260; BGH, Urteil vom 5. April 1968 - V ZR 228/64 -, BGHZ 50, 73; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 20. Mai 1977 - 1 U 105/75 - VKBl 1979, 280 ff.; BVerwG, Urteil vom 25. September 1996 - BVerwG 11 A 20.96 - BVerwGE 102, 74 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 17. März 2010 - 7 KS 174/06 - ZfW 2010, 225; VGH München, Urteil vom 19. November 1996 - 8 B 95.1134 - VKBl 1997, 563).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ergänzend und mit Hinblick auf die Verkehrsinteressen, denen Bundeswasserstraßen in erster Linie zu dienen bestimmt seien, den Vergleich mit dem privaten Eigentum an einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße gezogen, das in der Regel auch kein Recht auf Aufrechterhaltung der natürlichen Verhältnisse gewähre (Urteil vom 25. September 1996 a.a.O. S. 77).

    Davon ausgehend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25. September 1996 - BVerwG 11 A 20.96 - (a.a.O. S. 79) verlangt, dass eine Abwägung der Fischereibelange mit entgegenstehenden anderen Belangen überhaupt stattgefunden hat und dass in diese Abwägung alle Fischereibelange, die nach Lage der Dinge in diese eingestellt werden mussten, eingestellt werden.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.2024 - 5 KM 590/23
    Diese Rechtsprechung gilt umso mehr in Fällen, in denen - wie vorliegend - ein Berufsfischer die Möglichkeit zum freien Fischfang im Bereich einer Bundeswasserstraße ausnutzt, ohne Inhaber eines (dinglichen) Fischereirechts und der damit verbundenen besonderen Rechtsposition zu sein (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 28. November 2017 - 7 A 1.17 -, juris Rn. 52; vgl. auch Urteil vom 25. September 1996 - 11 A 20/96 -, BVerwGE 102, 74 - zitiert nach juris Rn. 33).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 11 A 10.13

    Müggelseeroute und Wannseeroute umweltrechtlich nicht zu beanstanden

    Das Fischereirecht umfasst grundsätzlich weder das Recht auf Aufrechterhaltung der natürlichen Verhältnisse (BVerwG, Urt. v. 25. September 1996 - BVerwG 11 A 20.96 - BVerwGE 102, 74 ) noch gehören Fanggründe und Fischreichtum zu dem durch Art. 14 GG geschützten Eigentum (BVerwG, Urt. v. 1. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 111.81 - BVerwGE 66, 307 ).
  • BGH, 31.05.2007 - III ZR 258/06

    Schadensersatzansprüche des Inhabers von Fischereirechten wegen des Baus und des

    Soweit es also lediglich um tatsächliche Behinderungen des Fischfangs geht, wie hier, müssen nach Ausmaß und Dauer wesentliche Beeinträchtigungen vorliegen (anders möglicherweise RG JW 1939, 419; für Bundeswasserstraßen mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Schifffahrt noch enger BGHZ 50, 73, 74 ff. und BVerwGE 102, 74, 77 f.: notwendig sei eine gänzliche oder teilweise Aufhebung des Fischereirechts).
  • BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00

    Plangenehmigung für den Bau einer Funktsystem-Basisstation; Beeinträchtigung der

    Der aus dem Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin folgende Anspruch darauf, dass die Antragsgegnerin bei der Betätigung ihres Planungsermessens das Interesse der Antragstellerin an der Gestaltung ihres Ortsbildes nicht unberücksichtigt lässt (vgl. BVerwGE 77, 134 ; 97, 203 ), setzt der Fachplanung keine mit einer Abwägung nicht überwindbare Grenze, deren Einhaltung bei der Plangenehmigung durch die Erteilungsvoraussetzung des § 18 Abs. 2 Satz 1 AEG sichergestellt werden müsste (vgl. BVerwGE 102, 74 ), sondern wird von dem sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG auch für die Plangenehmigung ergebenden Anspruch der Antragstellerin auf gerechte Abwägung ihrer Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen uneingeschränkt umfasst.
  • BVerwG, 14.11.2001 - 11 A 31.00

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Lärmschutz; Erschütterungsschutz;

    Für entsprechende Schutzauflagen nach § 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwVfG ist deswegen grundsätzlich kein Raum (vgl. BVerwGE 102, 74 ).
  • BVerwG, 01.09.1999 - 11 A 2.98

    Teilanfechtung; Auflage; Schutzvorkehrung; Planfeststellungspflicht;

    Zwar trifft es zu, daß die Vorschrift des § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG, deren Anwendung bereits auf lediglich der Plangenehmigung unterliegende Vorhaben ausscheidet (BVerwG, Urteil vom 25. September 1996 BVerwG 11 A 20.96 Buchholz 445.5 § 14 WaStrG Nr. 6), auf planfeststellungsfreie Vorhaben nicht anwendbar ist.
  • BGH, 31.05.2007 - III ZR 259/06

    Schadensersatzansprüche des Inhabers von Fischereirechten wegen des Baus und des

    Soweit es also lediglich um tatsächliche Behinderungen des Fischfangs geht, wie hier, müssen nach Ausmaß und Dauer wesentliche Beeinträchtigungen vorliegen (anders möglicherweise RG JW 1939, 419; für Bundeswasserstraßen mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Schifffahrt noch enger BGHZ 50, 73, 74 ff. und BVerwGE 102, 74, 77 f.: notwendig sei eine gänzliche oder teilweise Aufhebung des Fischereirechts).
  • VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20

    Aufstau; Fluss; Habitat; Planfeststellungsverfahren; Plangenehmigung; Stehende

    Ein solcher liegt vor, wenn durch die beanstandete Vorgehensweise das Fischereirecht ganz oder zum Teil aufgehoben oder eine der Bedeutung nach gleiche Folge herbeigeführt wird (VG Stade, Urt. v. 20.03.2012 - 1 A 1074/10 -, Rn. 37, juris unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 25.09.1996 - 11 A 20/96 -, juris).
  • BGH, 31.05.2007 - III ZR 260/06

    Schadensersatzansprüche des Inhabers von Fischereirechten wegen des Baus und des

    Soweit es also lediglich um tatsächliche Behinderungen des Fischfangs geht, wie hier, müssen nach Ausmaß und Dauer wesentliche Beeinträchtigungen vorliegen (anders möglicherweise RG JW 1939, 419; für Bundeswasserstraßen mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Schifffahrt noch enger BGHZ 50, 73, 74 ff. und BVerwGE 102, 74, 77 f.: notwendig sei eine gänzliche oder teilweise Aufhebung des Fischereirechts).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 1 L 123/11

    (Kein) Anspruch auf Wiederinbetriebnahme eines Schiffshebewerkes einer

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2010 - 7 KS 174/06

    Eigentumsrechtlicher Schutz von Fanggründen eines Fischers in Küstengewässern bei

  • VG Darmstadt, 15.10.1997 - 2 E 1071/96

    Inhaber eines selbstständigen Fischereirechts am Main in dem im Wasserbuch

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2002 - 7 MS 180/02

    Wirksamkeit einer zu bahnbetrieblichen Zwecken erfolgten Plangenehmigung für den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 20 D 115/97
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2371/21

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen;

  • VG Regensburg, 17.05.2010 - RN 8 K 10.581

    Fischereirecht; wesentliche Umgestaltung; Altwasser; Plangenehmigung; beschränkte

  • VG Würzburg, 13.09.2011 - W 4 K 10.561

    Wasserrechtliche Anlagengenehmigung; Wohl der Allgemeinheit; Trainingsparcours;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2005 - 5 S 2272/03

    Beeinträchtigung eines Gewerbebetriebes infolge der Schaffung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2547/21

    Planfeststellungsbeschluss Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen;

  • VG Potsdam, 06.11.2015 - 4 K 1474/14

    Jagd-, Forst- und Fischereirecht

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2578/21

    Planfeststellungsbeschluss Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen;

  • OVG Hamburg, 22.03.2000 - 5 Bf 22/96

    Klagebefugnis für eine Klage zur Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses

  • VG Regensburg, 17.04.2015 - RO 8 S 15.245

    Planfeststellung; Bewilligung; Eixendorfer See; Kraftwerksanlage; Stauanlage;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.1998 - 20 B 960/97
  • VG Regensburg, 02.08.2010 - RO 8 K 10.00289

    Ein Anspruch des Fischereiberechtigten auf die Errichtung einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2003 - 1 A 10520/03
  • VG Meiningen, 09.02.2000 - 2 K 1232/98

    Genehmigung eines Fischereipachtvertrages; Inhaberschaft des Fischereirechts als

  • VG Stade, 20.03.2012 - 1 A 1074/10

    Anspruch eines Fischereisportvereins auf Einhaltung bestimmter Stauhöhen an einem

  • VG Regensburg, 19.10.2009 - RO 8 K 09.1322

    1. Zum Fischereirecht nach Art. 4 und 5 BayFiG.2. Eine Pflicht zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht