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   BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94   

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BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94 (https://dejure.org/1995,3373)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1995 - 1 WB 81.94 (https://dejure.org/1995,3373)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1995 - 1 WB 81.94 (https://dejure.org/1995,3373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Umzugskostenvergütung bei einer verordneten Versetzung - Anforderungen an die Versetzung eines Berufssoldaten - Umfang der dienstlichen Erforderlichkeit einer Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 219
  • NVwZ 1996, 1219
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, weder die Sorge für erkrankte Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern geltend machen kann (vgl.Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 - undvom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 -).
  • BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90

    Vorgehen gegen eine möglicherweise rechtswidrige Übergehung bei der Besetzung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, weder die Sorge für erkrankte Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern geltend machen kann (vgl.Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 - undvom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 -).
  • BVerwG, 25.01.1989 - 1 WB 1.88

    Zuteilung an einen Dienststandort bei der Bundeswehr - Besondere Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
    Der Senat hat seit jeher die Auffassung vertreten, daß ein Berufssoldat hinsichtlich seines Wunsches, an einem Standort zu bleiben, weder die Sorge für erkrankte Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern geltend machen kann (vgl.Beschlüsse vom 25. Januar 1989 - BVerwG 1 WB 1.88 - m.w.N., vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 - undvom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 -).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
    Nur dann, wenn diese Voraussetzung zur Überzeugung des Wehrdienstgerichts feststeht, kann dieser zu einem entsprechenden Verhalten verpflichtet sein (vgl.Beschluß vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255>).
  • BVerwG, 11.08.1983 - 1 WB 79.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
    Der Senat weicht nicht mit dieser Auffassung von der in demBeschluß vom 11. August 1983 - BVerwG 1 WB 79.81 - vertretenen Rechtsmeinung ab.
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch die zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob sie bei ihrer Entscheidung den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob sie dabei die gesetzlichen Grenzen des ihnen insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht haben (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung: vgl.Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - und vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses sich anschließende Ausübung des Ermessens durch die zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob sie bei ihrer Entscheidung den Antragsteller durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob sie dabei die gesetzlichen Grenzen des ihnen insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht haben (§ 114 VwGO; ständige Rechtsprechung: vgl.Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - und vom 30. Juni 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>).
  • BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
    Eine die Personalführung bindende Zusicherung liegt nämlich nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliehe Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt war (ständige Rechtsprechung des Senats:Beschlüsse vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [166]>, vom 10. August 1976 - BVerwG 1 WB 119.75 - <BVerwGE 53, 182 [f.]> undvom 16. August 1978 - BVerwG 1 WB 112.78 - <BVerwGE 63, 110 [113]>).
  • BVerwG, 10.08.1976 - 1 WB 119.75

    Zulassung zum Hochschulstudium - Widerruf einer Zusage - Leistungsabfall

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
    Eine die Personalführung bindende Zusicherung liegt nämlich nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliehe Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt war (ständige Rechtsprechung des Senats:Beschlüsse vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [166]>, vom 10. August 1976 - BVerwG 1 WB 119.75 - <BVerwGE 53, 182 [f.]> undvom 16. August 1978 - BVerwG 1 WB 112.78 - <BVerwGE 63, 110 [113]>).
  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94
    Eine die Personalführung bindende Zusicherung liegt nämlich nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliehe Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle befugt war (ständige Rechtsprechung des Senats:Beschlüsse vom 1. April 1976 - BVerwG 1 WB 98.74 - <BVerwGE 53, 163 [166]>, vom 10. August 1976 - BVerwG 1 WB 119.75 - <BVerwGE 53, 182 [f.]> undvom 16. August 1978 - BVerwG 1 WB 112.78 - <BVerwGE 63, 110 [113]>).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 5 S 1070/19

    Waldgrundstück; Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Da der Gesetzgeber bei der Schaffung des Verwaltungsverfahrensgesetzes in Bezug auf das Zuständigkeitserfordernis an die bisherige Judikatur anknüpfen wollte (BT-Drs. 7/910, S. 60) ist die interne Unzuständigkeit des handelnden Bediensteten der Behörde auch im Rahmen des § 38 Abs. 1 (L)VwVfG für die Wirksamkeit der Zusicherung jedenfalls dann unschädlich, wenn er nach seiner Stellung zu Entscheidungen dieser Art nach außen handlungs- oder vertretungsbefugt ist (BVerwG, Beschluss vom 22.3.1995 - 1 WB 81.94 - juris Rn. 3; Kopp/Ramsauer a.a.O.; Stuhlfauth in Obermayer/Funke-Kaiser, VwVfG, 5. Auflage, § 38 Rn. 22; Uechtritz in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Auflage, § 38 Rn. 96; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage, § 38 Rn. 65).
  • OVG Berlin, 16.12.2004 - 5 B 4.04

    Wohnungsbauförderung

    Sie liegt nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft abgegeben wird (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 12, 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 38.17

    Truppendienstliche Personalmaßnahme; Zusage; Zusicherung; truppendienstliche

    Zusicherungen, die sich auf truppendienstliche Verwendungs- und Personalmaßnahmen der Bundeswehr beziehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung zur Zulässigkeit mündlicher Zusicherungen in BVerwGE 83, 255 und BVerwGE 103, 219 ).

    Die Zusicherung muss entweder von einer Dienststelle der Bundeswehr oder von einem bestimmten (militärischen) Vorgesetzten erklärt werden, der bzw. dem auch die Entscheidungskompetenz in der Sache zugewiesen ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 1995 - 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 und vom 30. September 2008 - 1 WB 31.08 - Rn. 36 m.w.N.).

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen (grundlegend: BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 1986 - 1 WB 102.84 - BVerwGE 83, 255 und vom 22. März 1995 - 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 ) für die Wirksamkeit von Zusagen, die militärische Verwendungsentscheidungen betrafen, die mündliche Form als hinreichend angesehen hat, hält er daran nicht mehr fest.

  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01

    Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten -

    Eine die Personalführung bindende Zusicherung, die nach der Rechtsprechung des Senats abweichend von § 38 VwVfG nicht notwendig schriftlich erfolgen muss (Beschluss vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [260] >), kann nur dann angenommen werden, wenn eine zur Überzeugung des Gerichts feststehende, eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (Beschlüsse vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - < BVerwGE 103, 219 [f.] = Buchholz 316 § 38 Nr. 12 >, vom 29. April 1999 - BVerwG 1 WB 87.98 - und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - ).
  • BVerwG, 20.06.2000 - 10 C 3.99

    Persönlicher Umzugshinderungsgrund; Beginn des Schuljahres in der 12.

    Eine Zusicherung liegt nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft abgegeben wird (vgl. Urteil vom 19. Januar 1967 - BVerwG VI C 73.64 - BVerwGE 26, 31 ; Beschluß vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 28.15

    Versetzungsverfügung; persönliche und familiäre Belange

    Soweit der Antragsteller damit eine die Personalführung bindende Zusage geltend machen will, ist ihm entgegenzuhalten, dass eine derartige verbindliche Zusicherung nur dann vorliegt, wenn eine zur Überzeugung des Gerichts feststehende eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben worden ist oder wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 1995 - 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 f., vom 26. September 2000 - 1 WB 73.00 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 23 S. 7 und vom 28. März 2006 - 1 WB 30.05 - Rn. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.05.2003 - 1 WB 4.03

    Dienstposten; Höherdotierung; Dienstpostenwechsel; Konkurrentenantrag;

    Eine die Personalführung bindende Zusicherung, die abweichend von der Regelung in § 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nicht notwendigerweise schriftlich erfolgen muss (vgl. Beschluss vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [260]>), kann nur dann angenommen werden, wenn eine zur Überzeugung des Gerichts feststehende, eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (Beschlüsse vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - <BVerwGE 103, 219 [f.] = Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 12> und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - ).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 40.17

    Anforderungsprofil; Begründungspflicht; Dokumentationsmängel; Ergänzung von

    Eine die Personalführung bindende Zusicherung im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG kann nur dann angenommen werden, wenn eine grundsätzlich schriftliche, zur Überzeugung des Gerichts feststehende, eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 1995 - 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 und vom 1. März 2018 - 1 WB 38.17 - S. 9 f.).
  • LSG Sachsen, 12.02.2015 - 3 AS 1333/13

    Abschluss eines "Leistungsvertrages" zwischen einem Grundsicherungsträger und

    Denn eine Zusage, die sich nicht auf den Erlass oder Nichterlass eines Verwaltungsaktes bezieht, bedarf nicht ohne weiteres dem Schriftformerfordernis aus § 34 SGB X (so zu § 38 VwVfG : BVerwG, Beschluss vom 22. März 1995 - 1 WB 81/94 - BVerwGE 103, 219 = NVwZ 1996, 1219 = JURIS-Dokument Rdnr. 3; Kopp/Ramsauer, VwVfG [15. Aufl., 2014], § 38 Rdnr. 6c).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 6 B 68.16

    Diplomanerkennung; deutsch-niederländischer Doppelstudiengang

    Der 1. Wehrdienstsenat hat mit der von der Beschwerde offenbar gemeinten Entscheidung (BVerwG, Beschluss vom 22. März 1995 - 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 ) den Besonderheiten des Dienstrechts der Berufssoldaten Rechnung getragen.
  • BVerwG, 25.06.2002 - 1 WB 19.02

    Versetzung; Auslandsverwendung; Endverwendung; Zusage; Vertrauensschutz;

  • BVerwG, 30.09.2020 - 1 WB 78.19

    Verlängerung einer Beurlaubung eines Stabshauptmanns bis zum Dienstzeitende zur

  • BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • VGH Hessen, 07.06.2001 - 9 UE 1809/97

    Abstandsflächenrelevante Nutzungsänderung; Befreiung von Abstandsflächen

  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 21.18

    Ableiten eines Anspruchs eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder

  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 25.06

    Laufbahn; Zulassungstermin; rückwirkende Zulassung.

  • BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 48.21

    Verwendung bei ausländischen Streitkräften

  • BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 55.03

    Anspruch einer Soldatin auf Zeit auf eine bestimmte Verwendung - Anspruch eines

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 88.95

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Kommandierung aus dienstlichen Gründen -

  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 WB 104.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Verlängerung einer Auslandsverwendung

  • BVerwG, 09.02.2012 - 1 WDS-VR 10.11

    Antrag auf Verlängerung der befristeten Beurlaubung eines Oberstleutnants zur

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2002 - 10 A 10426/02

    Schriftliche Zusage der Umzugskostenvergütung erforderlich - Zeitpunkt

  • LSG Sachsen, 12.02.2015 - L 3 AS 1333/13
  • BVerwG, 09.12.2008 - 1 WDS-VR 15.08
  • BVerwG, 23.06.2004 - 1 WB 49.03

    Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit - Voraussetzungen einer

  • BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 2.12

    Anspruch eines Soldaten auf fristgerechte Einplanung und Einsteuerung zur

  • BVerwG, 06.07.2012 - 1 WDS-VR 5.12

    Versetzung eines Verbindungsoffiziers in den USA bei Vertrauensverlust zu seinem

  • OVG Sachsen, 01.03.2010 - 2 A 475/08

    Zulassung der Berufung, Beurteilung, Zusicherung, Beurteilungsspielraum

  • BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 80.01

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Versetzung eines Soldaten infolge des

  • BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96

    Bekanntgabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung

  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 42.95

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens -

  • BVerwG, 27.03.1995 - 1 WB 24.95

    Anordnung einer aufschiebenden Wirkung - Versetzung eines Soldaten

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 51.01

    Voraussetzungen des Eintritts der Bestandskraft einer wehrrechtlichen

  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 21.97

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung -

  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 78.95

    Versetzungsansprüche eines Berufssoldaten - Besetzung eines Dienstpostens -

  • BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 9.08
  • VG Köln, 31.01.2002 - 15 K 1926/99

    Anspruch eines Beamten auf Erstattung der Beförderungskosten für das bei dem

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