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   BVerwG, 27.08.1996 - 1 WB 28.96   

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https://dejure.org/1996,3596
BVerwG, 27.08.1996 - 1 WB 28.96 (https://dejure.org/1996,3596)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.1996 - 1 WB 28.96 (https://dejure.org/1996,3596)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 1996 - 1 WB 28.96 (https://dejure.org/1996,3596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten - Gesamtvertrauenspersonenausschuß, Geltendmachung einer Rechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrrecht - Gesamtvertrauenspersonenausschuß - Wehrbeschwerde - Anhörungsrecht - Gerichtlicher Rechtsschutz des GVPA

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 383
  • NVwZ 1997, 283 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.11.1993 - 1 WB 85.92

    Vertrauensperson - Versammlung der Vertrauenspersonen - Wehrrecht -

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1996 - 1 WB 28.96
    Für den gerichtlichen Rechtsschutz der Vertrauenspersonen nach erfolglosem Beschwerdeverfahren gemäß § 16 SBG ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben, wenn die Vertrauensperson geltend macht, sie sei in der Ausübung der ihr nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz eingeräumten Befugnisse behindert worden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 85.92 - (BVerwGE 103, 43 = NZWehrr 1994, 70)).
  • BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 14.93

    Umfang der Rechte einer Vertrauensperson der Offiziere in der Bundeswehr im

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1996 - 1 WB 28.96
    Gegen eine Behinderung der Vertrauensperson in ihren Rechten nach § 14 SBG durch ein dem BMVg zuzurechnendes Verhalten ist als Rechtsbehelf unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zum Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - gegeben (Beschluß vom 18. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 14.93 - (BVerwGE 103, 65 = NZWehrr 1994, 117)).
  • BVerwG, 01.11.2001 - 6 P 10.01

    Entscheidung über den Rechtsweg; weitere sofortige Beschwerde; Besetzung des

    Diese Vorschrift schließt die Beschwerde mehrerer Soldaten aus, nicht jedoch die Wahrnehmung des Beschwerderechts durch ein Gremium, welches kraft Gesetzes die kollektiven Interessen der Soldaten vertritt (vgl. Beschluss vom 27. August 1996 - 1 WB 28.96 - BVerwGE 103, 383, 385 zum Beschwerderecht des Gesamtvertrauenspersonenausschusses).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 1 WB 29.11

    Rechtsschutz des Gesamtvertrauenspersonenausschusses beim Bundesministerium der

    Das Verbot gemeinschaftlicher Beschwerden gemäß § 1 Abs. 4 WBO steht dem nicht entgegen (Beschlüsse vom 27. August 1996 - BVerwG 1 WB 28.96 - BVerwGE 103, 383 = Buchholz 252.1 § 19 GVPAV Nr. 1 = NZWehrr 1997, 39 und vom 9. März 2006 - BVerwG 1 WB 14.05 -).

    Eine Behinderung in der Wahrnehmung dieser Rechte ist dem Bundesminister der Verteidigung zuzurechnen (vgl. Beschlüsse vom 27. August 1996 a.a.O. m.w.N. und vom 9. März 2006 - BVerwG 1 WB 14.05 -).

  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 17.08

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; Feststellungsinteresse;

    Eine Verletzung von Beteiligungsrechten des Gesamtvertrauenspersonenausschusses kann nur durch den Gesamtvertrauenspersonenausschuss, vertreten durch seinen Sprecher, gegebenenfalls gemeinsam mit dem jeweiligen Bereichssprecher (§ 40 Abs. 2 Satz 2 und 3 SBG), im Werdebeschwerdeverfahren geltend gemacht werden; § 1 Abs. 4 WBO steht dem nicht entgegen, weil der Gesamtvertrauenspersonenausschuss nicht als Mehrheit von Soldaten, sondern als Gremium im eigenen Namen auftritt (Beschlüsse vom 27. August 1996 - BVerwG 1 WB 28.96 - BVerwGE 103, 383 = Buchholz 252.1 § 19 GVPAV Nr. 1 = NZWehrr 1997, 39 und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 82.97 -).
  • BVerwG, 09.03.2006 - 1 WB 14.05
    Dies gilt gemäß § 36 Abs. 5 SBG in gleicher Weise für Anträge des GVPA, mit denen dieser eine Behinderung in der Ausübung seiner Befugnisse - hier eine Beeinträchtigung seines Anhörungsrechts nach § 37 Abs. 1 Satz 1 SBG - geltend macht (Beschlüsse vom 27. August 1996 - BVerwG 1 WB 28.96 - <BVerwGE 103, 383 = NZWehrr 1997, 39 = ZBR 1996, 411 [LS]> und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 82.97 -).

    Als Antragsteller tritt er in Wehrbeschwerdeverfahren der vorliegenden Art nicht als Gesamtheit seiner Mitglieder - als Mehrheit von Soldaten im Sinne von § 1 Abs. 4 WBO - auf, sondern das Gremium GVPA handelt - insoweit vergleichbar einer juristischen Person - im eigenen Namen (Beschluss vom 27. August 1996 - BVerwG 1 WB 28.96 - ).

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 WB 27.96

    Erlass von "Heimbewirtschaftungsbestimmungen" - Unterbliebene Anhörung des

    Das Verfahren, das der Antragsteller im Auftrag und im Namen des GVPA eingeleitet hat, wird unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 WB 28.96 geführt.

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 28.96 und die Verfahrensakte des BMVg - P II 5 - 10/96 - lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 55.19

    Anhörungsrecht; Gesamtvertrauenspersonenausschuss; Gestaltungswirkung;

    Der Senat hat jedoch bereits unter der Geltung der Vorgängervorschriften (§ 36 Abs. 5, § 32 Abs. 7 i.V.m. § 16 SBG a.F.) entschieden, dass dort, wo Beteiligungsrechte nicht einer einzelnen Vertrauensperson, sondern einem Gremium von Vertrauenspersonen zugewiesen sind, dieses Gremium in gleicher Weise wie sonst die Vertrauensperson eine Verletzung ihrer Befugnisse im Beschwerdeweg geltend machen kann; das Verbot gemeinschaftlicher Beschwerden (§ 1 Abs. 4 WBO) steht dem nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 1996 - 1 WB 28.96 - BVerwGE 103, 383 und vom 28. März 2012 - 1 WB 29.11 - juris Rn. 13; zustimmend Höges, in: Wolf/Höges, SBG, Stand Dezember 2019, § 36 SBG a.F. Rn. 30).
  • BVerwG, 30.11.2017 - 1 WB 24.16

    Anhörungsrecht; Auslandseinsatz; Beteiligungsrecht; Betreuungseinrichtung im

    Eine Behinderung in der Wahrnehmung dieser Rechte ist dem Bundesministerium der Verteidigung zuzurechnen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 1996 - 1 WB 28.96 - BVerwGE 103, 383 und vom 9. März 2006 - 1 WB 14.05 -).
  • BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 5.18

    Begründung der Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des

    a) Soweit die Beschwerde eine Divergenz vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 1996 - 1 WB 28.96 - (BVerwGE 103, 383) rügt, setzt sie sich nicht damit auseinander, dass die Entscheidungsgründe des angegriffenen Beschlusses diese Entscheidung zitiert und ihm denselben Rechtssatz entnimmt, den auch die Beschwerde anführt.
  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 23.19

    Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses; konkretisierende Anordnung

    Der Senat hat jedoch bereits unter der Geltung der Vorgängervorschriften (§ 36 Abs. 5, § 32 Abs. 7 i.V.m. § 16 SBG a.F.) entschieden, dass dort, wo Beteiligungsrechte nicht einer einzelnen Vertrauensperson, sondern einem Gremium von Vertrauenspersonen zugewiesen sind, dieses Gremium in gleicher Weise wie sonst die Vertrauensperson eine Verletzung ihrer Befugnisse im Beschwerdeweg geltend machen kann; das Verbot gemeinschaftlicher Beschwerden (§ 1 Abs. 4 WBO) steht dem nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 1996 - 1 WB 28.96 - BVerwGE 103, 383 und vom 28. März 2012 - 1 WB 29.11 - juris Rn. 13; zustimmend Höges, in: Wolf/Höges, SBG, Stand Dezember 2019, § 36 SBG a.F. Rn. 30).
  • BVerwG, 24.03.2004 - 1 WB 33.03

    Anforderungen an eine Vereinbarung über allgemeine Regelungen zur Behandlung von

    Das gilt für die Personalvertretung entsprechend (zum Gesamtvertrauenspersonenausschuss: Beschluss vom 27. August 1996 - BVerwG 1 WB 28.96 - <BVerwGE 103, 383 = NZWehrr 1997, 39 = ZBR 1996, 411 [LS]>; vgl. ferner Beschluss vom 1. November 2001 - BVerwG 6 P 10.01 - ).
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