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   BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95   

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https://dejure.org/1997,54
BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95 (https://dejure.org/1997,54)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.1997 - 3 C 6.95 (https://dejure.org/1997,54)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 1997 - 3 C 6.95 (https://dejure.org/1997,54)
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Sozialstationen

Änderung einer Subventionspraxis, Verwaltungsrichtlinie, Vertrauensschutz

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Förderung von Krankenpflegekräften im Rahmen von Sozialstationen - Kürzung von Zuwendungen - Änderung einer amtlich veröffentlichten durch eine unveröffentlichte Verwaltungsvorschrift - Gleichheitssatz - Vertrauensschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von Förderungsrichtlinien für einen bestimmten Berufszweig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 220
  • NJW 1998, 2069 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 273
  • DVBl 1998, 142
  • DÖV 1997, 732
 
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Wird zitiert von ... (404)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16

    Sikh; Befreiung von der Helmpflicht für ein Motorrad aus religiösen Gründen

    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass die tatsächliche - möglicherweise bereits schon durch eine einzige behördliche Entscheidung in einem Parallelfall eintretende (vgl. zur Diskussion Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 40 Rn. 105, 112 ff.) - Verwaltungspraxis sowohl aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen kann, die zur Folge hat, dass eine von der Verwaltungspraxis im Einzelfall zu Gunsten oder zu Lasten des Betroffenen abweichende Entscheidung rechtswidrig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135; BVerwG, Urteile vom 21.08.2003 - 3 C 49.02 - BVerwGE 118, 379 und vom 08.04.1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220).
  • VG Düsseldorf, 16.08.2022 - 20 K 7488/20

    Land NRW unterliegt im Rechtsstreit um Corona-Soforthilfen

    Sie unterliegen daher auch keiner eigenständigen richterlichen Auslegung wie Rechtsnormen, vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - 3 C 6/95 -, juris; BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1995 - 2 C 19/94 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 12. August 2016 - 15 A 1822/15 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Januar 2014 - 8 LA 144/13 -, juris.

    Entscheidend ist, wie die zuständigen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt ihrer Entscheidung in ständiger Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz (Artikel 3 Abs. 1 GG) gebunden sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - 3 C 6/95 -, juris; BVerwG, Urteil vom 23. April 2003 - 3 C 25/02 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 12. August 2016 - 15 A 1822/15 -, juris.

    Das vom Beklagten herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. April 1997, - 3 C 6/95 -, juris, rechtfertigt keine abweichende Sichtweise.

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Aufgrund dieser Selbstbindung kann den Verdingungsordnungen als den verwaltungsinternen Regelungen über Verfahren und Kriterien der Vergabe eine mittelbare Außenwirkung zukommen (vgl. BVerfGE 73, 280 [299 f.]; - 111, 54 [108]; BVerwGE 35, 159 [161]; 104, 220 [223]; BGHZ 139, 259 [267]; Dörr, DÖV 2001, S. 1014 [1017]).
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