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   BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96   

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BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96 (https://dejure.org/1997,471)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1997 - 2 C 29.96 (https://dejure.org/1997,471)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1997 - 2 C 29.96 (https://dejure.org/1997,471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung eines Beamten - Dienstunfähigkeit - Vorteilsausgleich - Rechtfertigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 230
  • NJW 1998, 696 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 78
  • DVBl 1998, 193
  • DVBl 1998, 198
  • DÖV 1997, 873
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnungsregelung in § 96 Abs. 3 BDO

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96
    Diese Alimentation des Beamten ist von Verfassungs wegen auch grundsätzlich ohne Rücksicht auf seine individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu bemessen (BVerfGE 21, 329 [347, 350]; BVerfGE 37, 167 [179]; BVerfGE 70, 69 [81]; BVerfGE 83, 89 [106]).

    Die Besoldung ist die vom Staat festzusetzende Gegenleistung dafür, daß sich der Beamte ihm mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflicht nach Kräften erfüllt (BVerfGE 21, 329 [345]; BVerfGE 37, 167 [179]).

    Danach vermag das Unvermögen des Beamten, den ihm nach dem Inhalt seines Beamtenverhältnisses obliegenden Dienst zu leisten, bei besonderen Fallgestaltungen wie hier nach hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gesetzliche Eingriffe in die Rechtsstellung des Beamten und damit insbesondere eine Modifizierung der Alimentationspflicht zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 37, 167 [178 ff.]; BVerwGE 21, 45 f.; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1972 - BVerwG 2 C 1.70 - [Buchholz 237.2 § 37 Nr. 4]; BVerwG, Urteil vom 23. März 1972 - BVerwG 6 C 30.68 - [Buchholz 237.2 § 37 Nr. 6]).

  • BVerwG, 23.03.1972 - VI C 30.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96
    Dadurch soll verhindert werden, daß der Beamte, Richter oder Soldat für die Zeit, in der er keinen Dienst geleistet hat, durch die Nachzahlung der auf diese Zeit entfallenden Dienstbezüge bei Unterlassung der Anrechnung besser stünde, als er im Falle der Dienstleistung gestanden hätte (BVerwGE 21, 45 [46]; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1972 - BVerwG 2 C 4.70 - [Buchholz 237.2 § 37 Nr. 5]; BVerwGE 40, 33 [35]; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 5. Februar 1992 - BVerwG 2 B 162.91 - [Buchholz 240 § 9 a Nr. 1]).

    Danach vermag das Unvermögen des Beamten, den ihm nach dem Inhalt seines Beamtenverhältnisses obliegenden Dienst zu leisten, bei besonderen Fallgestaltungen wie hier nach hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gesetzliche Eingriffe in die Rechtsstellung des Beamten und damit insbesondere eine Modifizierung der Alimentationspflicht zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 37, 167 [178 ff.]; BVerwGE 21, 45 f.; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1972 - BVerwG 2 C 1.70 - [Buchholz 237.2 § 37 Nr. 4]; BVerwG, Urteil vom 23. März 1972 - BVerwG 6 C 30.68 - [Buchholz 237.2 § 37 Nr. 6]).

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96
    Diese Alimentation des Beamten ist von Verfassungs wegen auch grundsätzlich ohne Rücksicht auf seine individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu bemessen (BVerfGE 21, 329 [347, 350]; BVerfGE 37, 167 [179]; BVerfGE 70, 69 [81]; BVerfGE 83, 89 [106]).

    Die Besoldung ist die vom Staat festzusetzende Gegenleistung dafür, daß sich der Beamte ihm mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt und gemäß den jeweiligen Anforderungen seine Dienstpflicht nach Kräften erfüllt (BVerfGE 21, 329 [345]; BVerfGE 37, 167 [179]).

  • BVerwG, 31.03.1965 - VI C 116.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96
    Dadurch soll verhindert werden, daß der Beamte, Richter oder Soldat für die Zeit, in der er keinen Dienst geleistet hat, durch die Nachzahlung der auf diese Zeit entfallenden Dienstbezüge bei Unterlassung der Anrechnung besser stünde, als er im Falle der Dienstleistung gestanden hätte (BVerwGE 21, 45 [46]; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1972 - BVerwG 2 C 4.70 - [Buchholz 237.2 § 37 Nr. 5]; BVerwGE 40, 33 [35]; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 5. Februar 1992 - BVerwG 2 B 162.91 - [Buchholz 240 § 9 a Nr. 1]).

    Danach vermag das Unvermögen des Beamten, den ihm nach dem Inhalt seines Beamtenverhältnisses obliegenden Dienst zu leisten, bei besonderen Fallgestaltungen wie hier nach hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gesetzliche Eingriffe in die Rechtsstellung des Beamten und damit insbesondere eine Modifizierung der Alimentationspflicht zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 37, 167 [178 ff.]; BVerwGE 21, 45 f.; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1972 - BVerwG 2 C 1.70 - [Buchholz 237.2 § 37 Nr. 4]; BVerwG, Urteil vom 23. März 1972 - BVerwG 6 C 30.68 - [Buchholz 237.2 § 37 Nr. 6]).

  • BVerwG, 05.02.1992 - 2 B 162.91

    Besoldung - Anrechnung von Abeitseinkommen - Kürzung des Arbeitseinkommens

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96
    Dadurch soll verhindert werden, daß der Beamte, Richter oder Soldat für die Zeit, in der er keinen Dienst geleistet hat, durch die Nachzahlung der auf diese Zeit entfallenden Dienstbezüge bei Unterlassung der Anrechnung besser stünde, als er im Falle der Dienstleistung gestanden hätte (BVerwGE 21, 45 [46]; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1972 - BVerwG 2 C 4.70 - [Buchholz 237.2 § 37 Nr. 5]; BVerwGE 40, 33 [35]; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 5. Februar 1992 - BVerwG 2 B 162.91 - [Buchholz 240 § 9 a Nr. 1]).

    Nach § 9 a Abs. 1 Satz 1 BBesG hat die Behörde eine Ermessensentscheidung zu treffen, die sich auf die Anrechnung sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach bezieht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. Februar 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.04.1980 - 2 C 26.77

    Abgrenzung von allgemeiner Dienstpflicht zu jederzeitiger Einsatzbereitschaft -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96
    Die Vorschrift knüpft ebenso wie § 9 BBesG an die nach Zeit und Ort festliegende formale Dienstleistungspflicht des Beamten, Richters oder Soldaten (vgl. BVerwGE 60, 118 [119 f.] zu § 9 BBesG).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96
    Diese Alimentation des Beamten ist von Verfassungs wegen auch grundsätzlich ohne Rücksicht auf seine individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu bemessen (BVerfGE 21, 329 [347, 350]; BVerfGE 37, 167 [179]; BVerfGE 70, 69 [81]; BVerfGE 83, 89 [106]).
  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96
    Diese Alimentation des Beamten ist von Verfassungs wegen auch grundsätzlich ohne Rücksicht auf seine individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu bemessen (BVerfGE 21, 329 [347, 350]; BVerfGE 37, 167 [179]; BVerfGE 70, 69 [81]; BVerfGE 83, 89 [106]).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 1 DB 15.93

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Beamten aufgrund eines schuldhaften

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96
    Soweit derartige spezielle Regelungen nicht vorhanden sind, ist eine die Dienstfähigkeit ausschließende Erkrankung als Rechtfertigungsgrund für das Fernbleiben vom Dienst allgemein anerkannt (z.B. BVerwGE 93, 393 [394, 396]).
  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 29.96
    Nach ständiger Rechtsprechung entspricht zwar die Pflicht des Dienstherrn zur Gewährung eines dem Amt und den Familienverhältnissen des Beamten angemessenen Lebensunterhalts einem "hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums" im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (z.B. BVerfGE 8, 1 [16 f.]; BVerfGE 81, 363 [375]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BVerwG, 24.02.1972 - II C 4.70

    Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten - Anrechnung anderen Arbeitseinkommens

  • BVerwG, 13.01.1972 - II C 1.70

    Rechtlicher Status der Berliner Landesbeamten mit Wohnsitz im Sowjetsektor -

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07

    Alimentation; amtsangemessene Alimentation; amtsbezogene Alimentation;

    Die Pflicht zur Alimentierung besteht nicht völlig losgelöst von der Dienstverpflichtung und der effektiven Dienstleistung des Beamten (vgl. Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 2 C 29.96 - BVerwGE 104, 230 ).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 20.03

    Dienstunfähigkeit; Erwerbseinkommen, Anrechnung von;

    Auch danach sind Regelungen des Vorteilsausgleichs, die eine Einschränkung der Besoldung mit Rücksicht auf solche Einkünfte vorsehen, die gerade wegen der unterbliebenen Dienstleistung erzielt werden konnten, verfassungsrechtlich zulässig (vgl. Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 2 C 29.96 - BVerwGE 104, 230 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2082/15

    Zur Rückforderung von Bezügen bei Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes

    b) Bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen eröffnet § 9a Abs. 1 Satz 1 BBesG der Behörde Ermessen, das sich auf die Anrechnung sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach bezieht (BVerwG, Urteil vom 10.04.1997 - 2 C 29.96 -, BVerwGE 104, 230; Schinkel/Seifert, in: Fürst, GKÖD, Bd. III/3, BBesG, K § 9a Rn. 10).

    Dadurch soll verhindert werden, dass der Beamte, Richter oder Soldat für die Zeit, in der er keinen Dienst geleistet hat, durch die Nachzahlung der auf diese Zeit entfallenden Dienstbezüge bei Unterlassung der Anrechnung besser stünde, als er im Falle der Dienstleistung gestanden hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.04.1997, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.08.1992 - 2 A 10826/92 -, ZBR 1993).

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