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   BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95   

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https://dejure.org/1997,133
BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95 (https://dejure.org/1997,133)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1997 - 8 C 43.95 (https://dejure.org/1997,133)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 (https://dejure.org/1997,133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch - Anfechtung - Anfechtungsgrund - Anfechtungstatbestand - Gläubigerbenachteiligung - Bestimmtheit - Bekanntgabe - Zustellung - Auslandszustellung - Unausführbarkeit - Erfolgsaussicht - Öffentliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 301
  • NVwZ 1999, 178
  • DVBl 1998, 243 (Ls.)
  • DVBl 1998, 249 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (291)

  • BFH, 06.05.2014 - GrS 2/13

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende

    Beide Regelungen wurden in ständiger Rechtsprechung dahingehend ausgelegt, dass der Empfänger das Schriftstück "in den Händen halten" musste (vgl. z.B. BGH-Beschluss in NJW 1984, 926, und BGH-Urteil in HFR 2001, 1200; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1996  6 C 6/95, BVerwGE 104, 1, und vom 18. April 1997  8 C 43/95, BVerwGE 104, 301).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    (a) Das gilt zunächst für den Fall, dass das Gericht nicht die Absicht hatte, ein Schriftstück in einem betreffenden Verfahren der Partei überhaupt zur Kenntnis zu bringen, so dass diese nur zufällig oder versehentlich von dem Schriftstück Kenntnis erlangt hat (vgl. BVerwG, BVerwGE 104, 301, 314; 29, 321, 323; 85, 213, 215; 16, 165, 166 zur inhaltsgleichen Regelung des § 9 VwZG a.F.).
  • BGH, 22.12.2015 - VI ZR 79/15

    Zivilrechtsstreit: Zustellungsmangel bei Zustellung einer einfachen statt einer

    Der Zweck der Zustellung ist es, dem Adressaten angemessene Gelegenheit zu verschaffen, von einem Schriftstück Kenntnis zu nehmen, und den Zeitpunkt der Bekanntgabe zu dokumentieren (BGH, Urteile vom 27. Januar 2011 - VII ZR 186/09, BGHZ 188, 128 Rn. 47; vom 19. Mai 2010 - IV ZR 14/08, VersR 2010, 1520 Rn. 16; BT-Drucks. 14/4554, S. 24; vgl. auch BVerwGE 104, 301, 313 f.; BFHE 192, 200, 206; jeweils zu § 9 Abs. 1 VwZG aF).
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