Rechtsprechung
   BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,285
BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96 (https://dejure.org/1997,285)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.1997 - 8 C 5.96 (https://dejure.org/1997,285)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 1997 - 8 C 5.96 (https://dejure.org/1997,285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Bürgermeister-Wahlempfehlung

Kommunalwahlrecht, Art. 5, 20 Abs. 2, 28 Abs. 1 Satz 2 GG, Neutralitätspflicht

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

  • Wolters Kluwer

    Landratswahl - Wahlanfechtung - Wahlempfehlung von Bürgermeistern - kreisangehöriger Gemeinden in Zeitungsanzeigen - Neutralitätspflicht der Bürgermeister - Verdunkelung des Wahlergebnisses - Erheblichkeitsgrundsatz bei der Wahlprüfung - Kausalität eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landratswahl Rhön-Grabfeld - Neutralitätspflicht des Bürgermeisters als Amtsperson

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 323
  • NVwZ 1997, 1220
  • NVwZ 1997, 674
  • DVBl 1997, 1276
  • DÖV 1997, 1008
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 29.05.1973 - VII B 27.73

    Keine Wahlempfehlung in "Amtlicher Mitteilung"

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
    Bürgermeister dürfen freilich nicht nur als Wähler an der Wahl teilnehmen, sondern auch im Wahlkampf sich als Bürger des Rechts der freien Meinungsäußerung bedienen (vgl. Urteil vom 8. Juli 1966 - BVerwG VII C 192.64 - BVerwGE 24, 315 ; Beschluß vom 29. Mai 1973 - BVerwG VII B 27.73 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 9 S. 11).

    Sie verstoßen vielmehr gegen die den Gemeinden und ihren Organen durch das bundesverfassungsrechtliche Gebot der freien Wahl auch im Kommunalwahlkampf auferlegte Neutralitätspflicht und sind deswegen unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 12 und vom 30. März 1992, a.a.O. S. 19 f.).

    Auch ein Bürgermeister darf deshalb in amtlicher Eigenschaft keine Wahlempfehlung aussprechen (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 12 und vom 30. März 1992, a.a.O. S. 19 f.).

    Die sich daraus ergebenden Grenzen für die zulässige Betätigung eines Bürgermeisters im kommunalen Wahlkampf sind überschritten, wenn ein Bürgermeister das ihm aufgrund seiner amtlichen Tätigkeit zufallende Gewicht und die ihm kraft seines Amtes gegebenen Einflußmöglichkeiten in einer Weise nutzt, die mit seiner der Allgemeinheit verpflichteten Aufgabe unvereinbar ist (vgl. Beschluß vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 11 f.).

    Der insoweit von der Revision erhobene Vorwurf einer Argumentation des angefochtenen Urteils im spekulativen Bereich richtet sich gegen die den erkennenden Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (vgl. § 137 Abs. 2 VwGO) sowie dessen tatrichterliche Würdigung, die keinen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze erkennen läßt (vgl. auch Beschluß vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 12 f.).

    Mit zulässigen Mitteln darf der Ausgang einer Wahl beeinflußt werden (vgl. auch Beschluß vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 12 f.).

  • BVerwG, 30.03.1992 - 7 B 29.92

    Bürgermeister - Bürgermeisteramt - Wahlempfehlung

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
    Die Auslegung des Berufungsgerichts, das bayerische Kommunalwahlrecht fordere von allen mit der Durchführung der Wahl betrauten Behörden - darunter auch den Bürgermeistern als Gemeindebehörden - strikte Neutralität während des gesamten Wahlverfahrens und untersage ihnen jede Art von Wahlbeeinflussung, ist mit dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar (vgl. bereits Beschluß vom 30. März 1992 - BVerwG 7 B 29.92 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 37 S. 19 ).

    Wie jeder andere Bürger dürfen sie sich insbesondere mit Auftritten, Anzeigen oder Wahlaufrufen aktiv am Wahlkampf beteiligen (vgl. Beschluß vom 30. März 1992, a.a.O. S. 20).

    Sie verstoßen vielmehr gegen die den Gemeinden und ihren Organen durch das bundesverfassungsrechtliche Gebot der freien Wahl auch im Kommunalwahlkampf auferlegte Neutralitätspflicht und sind deswegen unzulässig (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 12 und vom 30. März 1992, a.a.O. S. 19 f.).

    Nur Wahlen, die ohne Verstoß gegen das Gebot strikter staatlicher und gemeindlicher Neutralität und ohne Verletzung der Integrität der Willensbildung des Volkes und der Wahlbürger erfolgt sind, können demokratische Legitimation verleihen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; BVerwG, Beschluß vom 30. März 1992, a.a.O. S. 19).

    Auch ein Bürgermeister darf deshalb in amtlicher Eigenschaft keine Wahlempfehlung aussprechen (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 1973, a.a.O. S. 12 und vom 30. März 1992, a.a.O. S. 19 f.).

  • BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvR 225/70

    Umfang des kommunalen Wahlprüfungsverfahrens)Der Zweck des kommunalen

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
    Der weitere Einwand der Revision, der Wahlrechtsverstoß könne nach dem vom Bundesverfassungsgericht für die Wahlprüfung bei Bundestagswahlen (Art. 41 GG) entwickelten "Erheblichkeitsgrundsatz" (BVerfGE 29, 154 ) nicht zur Ungültigkeit der Wahl führen, greift ebenfalls nicht durch.

    Das Landes- und Kommunalwahlrecht darf auch zweifellos die gleichen Anforderungen an die Kausalität eines Wahlfehlers für das Wahlergebnis stellen (vgl. BVerfGE 29, 154 ; 34, 81 ; BVerwG, Beschluß vom 17. November 1988, a.a.O.. S. 5).

    Der Erheblichkeitsgrundsatz findet seine sachliche Rechtfertigung auch letztlich in dem zu den fundamentalen Prinzipien der Demokratie gehörenden Mehrheitsprinzip (vgl. BVerfGE 29, 154 ).

    Ein Wahlfehler kann den in einer Wahl zum Ausdruck gebrachten Volkswillen nur verletzen, wenn sich ohne ihn eine andere, über das maßgebliche Wahlergebnis entscheidende Mehrheit ergeben würde (vgl. BVerfGE 29, 154 ).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
    Der Verwaltungsgerichtshof hat der Wahlanfechtungsklage unabhängig von den im angefochtenen Urteil angeführten in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 125 ) für die Wahl zum Bundestag entwickelten und nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG auf für Wahlen im kommunalen Bereich geltenden (vgl. BVerfGE 52, 95 ; 83, 37 ) bundesverfassungsrechtlichen Grundsätzen stattgegeben.

    Das Gebot der freien Wahl untersagt es staatlichen und gemeindlichen Organen, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 63, 230 ).

    Nur Wahlen, die ohne Verstoß gegen das Gebot strikter staatlicher und gemeindlicher Neutralität und ohne Verletzung der Integrität der Willensbildung des Volkes und der Wahlbürger erfolgt sind, können demokratische Legitimation verleihen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; BVerwG, Beschluß vom 30. März 1992, a.a.O. S. 19).

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
    Der Verwaltungsgerichtshof hat der Wahlanfechtungsklage unabhängig von den im angefochtenen Urteil angeführten in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 125 ) für die Wahl zum Bundestag entwickelten und nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG auf für Wahlen im kommunalen Bereich geltenden (vgl. BVerfGE 52, 95 ; 83, 37 ) bundesverfassungsrechtlichen Grundsätzen stattgegeben.

    Die Übernahme der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG auch für die Wahlen zu den Volksvertretungen in den Ländern, Kreisen und Gemeinden soll freilich sicherstellen, daß die Grundentscheidungen der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und Demokratie sowie für ein demokratisches Wahlverfahren in den Gemeinden und Gemeindeverbänden ebenfalls gelten (vgl. BVerfGE 52, 95 ; 83, 37 ; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 ).

  • BVerwG, 17.11.1988 - 7 B 169.88

    Nicht jede unzulässige Wahlwerbung einer Verwaltung greift in Rechte von

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
    Zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (vgl. BVerfGE 44, 124 ; 63, 230 ; BVerwG, Beschluß vom 17. November 1988 - BVerwG 7 B 169.88 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 31 S. 3 ).

    Das Landes- und Kommunalwahlrecht darf auch zweifellos die gleichen Anforderungen an die Kausalität eines Wahlfehlers für das Wahlergebnis stellen (vgl. BVerfGE 29, 154 ; 34, 81 ; BVerwG, Beschluß vom 17. November 1988, a.a.O.. S. 5).

  • BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82

    Bundestagswahlkampf 1982 - Art. 38 GG, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
    Das Gebot der freien Wahl untersagt es staatlichen und gemeindlichen Organen, sich in amtlicher Funktion vor Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie als Amtsträger zu unterstützen oder zu bekämpfen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 63, 230 ).

    Zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (vgl. BVerfGE 44, 124 ; 63, 230 ; BVerwG, Beschluß vom 17. November 1988 - BVerwG 7 B 169.88 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 31 S. 3 ).

  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 23.93

    Kein bundesverfassungsrechtliches Verbot des Doppelauftretens von Parteien bei

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
    Der erkennende Senat kann insoweit lediglich nachprüfen, ob Bundesrecht - namentlich Bundesverfassungsrecht - ein anderes Ergebnis gebietet (vgl. etwa Urteile vom 29. November 1991 - BVerwG 7 C 13.91 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 35 S. 10 und vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 23.93 - Buchholz 160 WahlR Nr. 38 S. 21 ; Beschlüsse vom 4. Dezember 1981 - BVerwG 7 B 132.81 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 25 S. 4 f., vom 12. Januar 1988 - BVerwG 7 B 246.87 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 29 S. 1 f. und vom 12. Januar 1989 - BVerwG 7 B 202.88 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 32 S. 6 ).

    Innerhalb dieses durch Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG abgesteckten Regelungsrahmens sind die Länder bei der Gestaltung ihres Wahlrechts grundsätzlich frei (vgl. BVerfGE 4, 31 ; BVerwG, Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 23.93 - BVerwGE 94, 288 ).

  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
    Der Verwaltungsgerichtshof hat der Wahlanfechtungsklage unabhängig von den im angefochtenen Urteil angeführten in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 125 ) für die Wahl zum Bundestag entwickelten und nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG auf für Wahlen im kommunalen Bereich geltenden (vgl. BVerfGE 52, 95 ; 83, 37 ) bundesverfassungsrechtlichen Grundsätzen stattgegeben.

    Die Übernahme der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG durch Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG auch für die Wahlen zu den Volksvertretungen in den Ländern, Kreisen und Gemeinden soll freilich sicherstellen, daß die Grundentscheidungen der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und Demokratie sowie für ein demokratisches Wahlverfahren in den Gemeinden und Gemeindeverbänden ebenfalls gelten (vgl. BVerfGE 52, 95 ; 83, 37 ; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 20.91 - BVerwGE 90, 104 ).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 424/75

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels Klärungsbedürftigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
    Zulässige amtliche Öffentlichkeitsarbeit findet ihre Grenze dort, wo offene oder versteckte Wahlwerbung beginnt (vgl. BVerfGE 44, 124 ; 63, 230 ; BVerwG, Beschluß vom 17. November 1988 - BVerwG 7 B 169.88 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 31 S. 3 ).
  • BVerwG, 04.12.1981 - 7 B 132.81

    Ungültigkeit von Landratswahlen und Kreistagswahlen - Antrag auf Bewilligung von

  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84

    3. Parteispenden-Urteil

  • BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91

    Wahlprüfungsverfahren

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91

    Rolle der Fraktionen

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 25.89

    Verfassungsmäßigkeit von § 49 Abs. 2 Satz 1 der Hessischen Landkreisordnung

  • BVerwG, 12.01.1988 - 7 B 246.87

    Wahlrecht - Wahlvorschlag - Ergänzung - Unterschriftenquorum

  • BVerwG, 08.07.1966 - VII C 192.64

    Empfehlung eines Bürgermeisters zu Gemeinderatswahl

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

  • BVerwG, 04.02.1993 - 7 B 93.92

    Demokratieprinzip - Gemeinderecht - Mehrheitsentscheidung

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 20.88

    Unanwendbarkeit der Beihilfevorschriften des Bundes auf Bedienstete der

  • BVerwG, 18.07.1996 - 8 B 85.96

    Ungültigkeit der Wahl zum Bürgermeister wegen früherer Stasi-Tätigkeit

  • BVerwG, 12.01.1989 - 7 B 202.88

    Kommunalwahl - d'Hondtsches Höchstzahlverfahren - Vorschlagsliste - Absolute

  • BVerwG, 02.03.1988 - 1 B 105.87

    Risiko (Spiel)

  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf

  • BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91

    Unabhängige Arbeiterpartei

  • VGH Bayern, 29.11.1995 - 4 B 95.605

    Berücksichtigung der Neutralitätspflicht des Staates bei einer Landratswahl

  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
  • BVerwG, 29.11.1991 - 7 C 13.91

    Reststimmenverteilung bei Listenverbindung

  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    So verstoßen etwa Wahlempfehlungen zugunsten einer Partei oder eines Wahlbewerbers, die ein Bürgermeister im Kommunalwahlkampf in amtlicher Eigenschaft abgibt, gegen die Neutralitätspflicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5.96 - BVerwGE 104, 323 ; Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33.01 - Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 47 S. 2; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19. März 2014 - 2 BvQ 9/14 - juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2016 - 15 A 2293/15

    "Licht-Aus"-Aufruf durch Düsseldorfer Oberbürgermeister rechtswidrig

    vgl. zu alledem OVG NRW, Beschlüsse vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 -, juris Rn. 15 ff., und vom 16. Dezember 2003 - 15 B 2455/03 -, juris Rn. 16 ff.; OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 14. September 2012 - OVG 1 S 127.12 -, juris Rn. 8 f.; speziell im Hinblick auf "Licht aus"-Fälle wie den vorliegenden: zu Hohenlohe, VerwArch 2016, 62, 67, 79 ff.; Gärditz, NWVBl. 2015, 165, 168 ff.; Gusy, NVwZ 2015, 700, 701 f.; Bender, NWVBl. 2016, 143, 147 ff.; Putzer, DÖV 2015, 417, 425 f.; zur besonderen Neutralitätspflicht eines (Ober-)Bürgermeisters im Wahlkampf siehe BVerfG, Beschluss vom 19. März 2014 - 2 BvQ 9/14 -, juris Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 19. April 1997 - 8 C 5.96 -, juris Rn. 16; Hess. VGH, Beschluss vom 24. November 2014 - 8 A 1605/14 -, juris Rn. 18 ff.; OVG Saarl., Beschluss vom 21. Februar 2014 - 2 B 24/14 -, juris Rn. 10.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.05.2014 - VGH A 39/14

    Äußerung der Ministerpräsidentin im Kommunalwahlkampf - Eilantrag der NPD

    Die Inhaber staatlicher Ämter dürfen sich als Bürger wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger aktiv am Wahlkampf beteiligen (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - VGH B 1/01 -, AS 29, 207 [213]; s. auch BVerfG, Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125 [141]; Beschluss vom 23. Februar 1983 - 2 BvR 1765/82 -, BVerfGE 63, 230 [243]; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5/96 -, BVerwGE 104, 323 [326]; Beschluss vom 30. März 1992 - 7 B 29/92 -, NVwZ 1992, 795; Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33/01 -, NVwz 2001, 928 f.).

    Wie jeder andere Bürger dürfen sie sich insbesondere mit Auftritten, Anzeigen oder Wahlaufrufen aktiv am Wahlkampf beteiligen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5/96 -, BVerwGE 104, 323 [326]; Beschluss vom 30. März 1992 - 7 B 29/92 -, NVwZ 1992, 795 [Rn. 4]; Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33/01 -, NVwZ 2001, 928 f.).

    Danach ist eine Äußerung amtlich, wenn sie ausdrücklich in amtlicher Eigenschaft erfolgt, etwa im Falle eines an "unsere Bevölkerung" gerichteten Wahlaufrufs, der z.B. mit den Worten "Wir Bürgermeister" beginnt (BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5/96 -, BVerwGE 104, 323).

    Die Grenze zulässiger Meinungsäußerung wird namentlich dann überschritten, wenn der Inhaber eines entsprechenden Amtes das ihm aufgrund seiner amtlichen Tätigkeit zufallende Gewicht und die ihm kraft seines Amtes gegebenen Einflussmöglichkeiten in einer Weise nutzt, die mit seiner der Allgemeinheit verpflichteten Aufgabe unvereinbar ist (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - VGH B 1/01 -, AS 29, 207 [213]; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5/96 -, BVerwGE 104, 323 [326 f.]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht