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   BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97   

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https://dejure.org/1997,176
BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97 (https://dejure.org/1997,176)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1997 - 2 C 7.97 (https://dejure.org/1997,176)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1997 - 2 C 7.97 (https://dejure.org/1997,176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • Judicialis

    BBG F 1985 § 42; ; BBG F 1985 § 44; ; BBG F 1985 § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG (F 1985) §§ 42, 44, 45

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 267
  • NVwZ-RR 1998, 572
  • DVBl 1998, 201
  • DVBl 1998, 207
  • DÖV 1998, 208
 
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Wird zitiert von ... (272)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.10.1988 - 2 B 145.88

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97
    Bei ihrer Beurteilung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 145.88 m.w.N.) nicht allein auf die Person des Beamten abzustellen, sondern vielmehr sind die Auswirkungen seiner körperlichen Gebrechen usw. auf seine Fähigkeit, die ihm in seinem konkreten Amt obliegenden Dienstpflichten zu erfüllen, und damit auch die Auswirkungen auf den Dienstbetrieb entscheidend.

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten gemäß § 42 Abs. 1, § 44 BBG a.F. - wie auch in der geltenden Fassung - danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, daß der Betroffene dauernd dienstunfähig ist, so daß nur danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen sind (Fortführung der Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Beschlüssen vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 145.88 sowie vom 30. August 1993 - BVerwG 2 B 106.93 - und dem Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 - ).

  • BVerwG, 30.08.1993 - 2 B 106.93

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Verwertung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten gemäß § 42 Abs. 1, § 44 BBG a.F. - wie auch in der geltenden Fassung - danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, daß der Betroffene dauernd dienstunfähig ist, so daß nur danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen sind (Fortführung der Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Beschlüssen vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 145.88 sowie vom 30. August 1993 - BVerwG 2 B 106.93 - und dem Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1997 - 12 A 3259/95

    Zurruhesetzungsverfahren und Reaktivierungsverfahren - maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97
    BVerwG 2 C 7.97 OVG 12 A 3259/95.
  • BVerwG, 09.04.1968 - II C 96.64

    Dienstunfähigkeit eines Beamten - Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes -

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts beurteilt sich die Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzung eines Beamten gemäß § 42 Abs. 1, § 44 BBG a.F. - wie auch in der geltenden Fassung - danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, daß der Betroffene dauernd dienstunfähig ist, so daß nur danach eingetretene wesentliche Veränderungen nicht zu berücksichtigen sind (Fortführung der Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Beschlüssen vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 145.88 sowie vom 30. August 1993 - BVerwG 2 B 106.93 - und dem Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 - ).
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher

    Diese Gerichte stellen bei ihren Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts jeweils auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ab, sodass der Betroffene für die Geltendmachung erst späterer Verbesserungen der Sachlage darauf verwiesen wird, mit diesen Gesichtspunkten eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, ein erneutes Verfahren auf Erteilung der Berufserlaubnis oder ein erneutes Approbationsverfahren zu betreiben - womit der Grundsatz gewahrt bleibt, dass bei Anfechtung eines belastenden Verwaltungsakts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist und bleibt - (vgl hierzu zB BVerwGE 105, 267, 269 f; BVerwGE 137, 1 = NJW 2010, 2901, RdNr 11; vgl ferner BVerwG NJW 2011, 1830 = GesR 2011, 244, RdNr 5; weitere Angaben in BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 14 und 15; - diese Rechtsprechung nicht beanstandend BVerfG BVerfGK 6, 156, 161 = NJW 2005, 3057, 3058 = Juris RdNr 18-20) .

    Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ist mit zu berücksichtigen, dass die Entziehung nicht einen lebenslangen Ausschluss bedeuten muss, weil bei erneutem Vorliegen aller Voraussetzungen eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, eine erneute Berufserlaubnis oder eine erneute Approbation bzw Zulassung mit Aussicht auf Erfolg beantragt werden kann (vgl hierzu BVerwGE 105, 267, 269 f zum Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit; BVerwGE 137, 1 = NJW 2010, 2901, RdNr 11 iVm 21 zum Widerruf der Berufserlaubnis für Logopäden; BVerwG NJW 2011, 1830 = GesR 2011, 244, RdNr 5 zum Approbationswiderruf wegen Unwürdigkeit; - zu den Maßstäben für Wiederzulassungen vgl BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 14 ff; zur Verfassungsmäßigkeit von Wiederzulassungssperren siehe ferner BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 70 ff) .

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Für die Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den Ruhestand kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (Urteile vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 2 C 7.97 - BVerwGE 105, 267 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 22 S. 4 f., vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 25 jeweils Rn. 12 und vom 26. Januar 2012 - BVerwG 2 C 7.11 - Rn. 11, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).
  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Für die Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den Ruhestand kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (Urteile vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 2 C 7.97 - BVerwGE 105, 267 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 22 S. 4 f.; vom 26. März 2009 - BVerwG 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297 = Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 25 jeweils Rn. 12, vom 26. Januar 2012 - BVerwG 2 C 7.11 - Buchholz 237.95 § 208 SHLBG Nr. 1 Rn. 11 und vom 26. April 2012 - BVerwG 2 C 17.10 - Buchholz 237.6 § 226 NdsLBG Nr. 1 Rn. 9).
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