Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 12.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,884
BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 12.96 (https://dejure.org/1997,884)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1997 - 6 C 12.96 (https://dejure.org/1997,884)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1997 - 6 C 12.96 (https://dejure.org/1997,884)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,884) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Gradum nempe Magistralem

§ 55b UG, Art. 48, 52 EGV aF (Art. 39, 43 EG), Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Anwendungsvorang, gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung (vgl. Art. 10 EG), 'sinnvolle Restregelung'

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Befugnis zur Führung von ausländischen akademische Graden - Erfordernis einer Genehmigung der Führung von ausländischen akademischen Graden - Allgemeine und individuelle Genehmigung - Rechtfertigende Gründe für eine zulässige Beschränkung von grundlegenden Freiheiten - ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 48; ; EWG-Vertrag Art. 52; ; EWG-Vertrag Art. 177; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. ... 19 Abs. 2; ; Gesetz über die Führung akademischer Grade - GFaG - vom 7. Juni 1939, RGBl I S. 985, § 2; ; Universitätsgesetz Baden-Württemberg - UG - in der Fassung vom 12. Mai 1992, GBl S. 449, in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 12. Dezember 1994, GBl S. 673, § 55 b

  • candelabrum.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 2 Abs. 1 GG; 48, 52 EGV

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 336
  • NVwZ 1998, 520
  • VBlBW 1998, 336
  • DVBl 1998, 401
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 12.96
    Der Europäische Gerichtshof beantwortete die Frage mit Urteil vom 31. März 1993 - Rs C-19/92 - (NVwZ 1993, 661) auszugsweise wie folgt:.

    Insoweit hat die im Falle des Klägers ergangene Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 31. März 1993 - Rs C-19/92 - NVwZ 1993, 661, mit der er die Vereinbarkeit des Erfordernisses einer behördlichen Genehmigung für das Führen von ausländischen akademischen Graden mit den Freiheiten des Gemeinschaftsrechts, Art. 48 und 52 EWGV, bejaht hat, grundlegend Klarheit geschaffen über die - nur sehr eingeschränkten - Voraussetzungen, von denen das nationale Recht die Erteilung einer solchen Genehmigung abhängig machen darf.

    Auch diese Frage aber hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 31. März 1993 (a.a.O.) hinreichend eindeutig beantwortet, so daß auch insoweit keine Zweifel bleiben, die das Revisionsgericht gemäß Art. 177 EWGV zu einer erneuten Vorlage verpflichten würden.

    Den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit aber hat der Europäische Gerichtshof bei seiner Vorabentscheidung in der Sache des Klägers vom 31. März 1993 (a.a.O.) - wie dargelegt - maßgeblich berücksichtigt, und zwar mit der Konsequenz, daß die Befugnis zur Führung eines ausländischen akademischen Grades zwar unter den Vorbehalt einer Genehmigung gestellt werden darf, daß die Erteilung dieser Genehmigung aber nur von einem - wie dargelegt - sehr eingeschränkten Prüfprogramm abhängig gemacht werden darf.

  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 4.91

    Akademischer Grad - Landesrechtliche Auslegung - Verwechslungsgefahr -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 12.96
    In diesem Zusammenhang bedarf die bisherige Rechtsprechung des Senats zur Genehmigung der Führung akademischer Grade (vgl. BVerwGE 94, 73), auf die sich das Berufungsgericht für seine Auffassung von der bundesverfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit eines Genehmigungsverfahrens berufen hat, im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 31. März 1993 und ihre Konsequenzen für das nationale Recht aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union einer entsprechenden Klarstellung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit von akademischen Graden, die von Hochschulen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union verliehen worden sind: Zwar hat auch das Bundesverwaltungsgericht schon in seiner bisherigen Rechtsprechung die Zulässigkeit eines Genehmigungsverfahrens überhaupt wie auch die Zulässigkeit von konkreten Genehmigungsvoraussetzungen maßgeblich am bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemessen.
  • BVerwG, 29.11.1990 - 3 C 77.87

    Umfang der Selbstbindung des Revisionsgericht bei nachfolgender abweichender

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 12.96
    Vielmehr führt der im Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zum nationalen Recht der Mitgliedstaaten der Union geltende Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts - den das Berufungsgericht an anderer Stelle zutreffend gesehen hat - lediglich dazu, daß das nationale Recht, soweit es dem Gemeinschaftsrecht widerspricht, von den Behörden und Gerichten des betroffenen Mitgliedstaats nicht angewendet werden darf (vgl. dazu die bereits vom Berufungsgericht angeführten Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u.a. - BVerfGE 85, 191, 204 = NJW 1992, 964 sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1990 - BVerwG 3 C 77.87 - Buchholz 451.90 Nr. 97).
  • BVerwG, 12.06.1970 - VII C 35.69
    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 12.96
    Da es sich bei den Normen des Gemeinschaftsrechts sowie bei dessen konkretem Inhalt, wie er vom hierfür zuständigen Europäischen Gerichtshof für die Gesetzgeber, Behörden und Gerichte aller Mitgliedstaaten verbindlich ausgelegt und angewendet wird, um revisibles Recht handelt (BVerwGE 35, 277; stRspr), gehört es zu den Aufgaben des Revisionsgerichts, die Auslegung und Anwendung von Landesrecht durch die Gerichte der Länder auch daraufhin zu überprüfen, ob sie dabei Gemeinschaftsrecht verletzt haben.
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 12.96
    Vielmehr führt der im Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zum nationalen Recht der Mitgliedstaaten der Union geltende Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts - den das Berufungsgericht an anderer Stelle zutreffend gesehen hat - lediglich dazu, daß das nationale Recht, soweit es dem Gemeinschaftsrecht widerspricht, von den Behörden und Gerichten des betroffenen Mitgliedstaats nicht angewendet werden darf (vgl. dazu die bereits vom Berufungsgericht angeführten Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u.a. - BVerfGE 85, 191, 204 = NJW 1992, 964 sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 1990 - BVerwG 3 C 77.87 - Buchholz 451.90 Nr. 97).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - 9 S 2780/93

    Genehmigung zur Führung eines ausländischen akademischen Grades ist nicht

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 12.96
    BVerwG 6 C 12.96 VGH 9 S 2780/93.
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

    Hingegen blieben diejenigen Bestandteile des Glücksspielstaatsvertrags weiterhin anwendbar, die noch eine aus sich heraus sinnvolle und handhabbare Regelung darstellen, die der erkennbaren Absicht des Normgebers entspräche (vgl. BVerwGE 105, 336, 345 f.).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 93/10

    Poker im Internet

    Hingegen blieben diejenigen Bestandteile des Glücksspielstaatsvertrags weiterhin anwendbar, die noch eine aus sich heraus sinnvolle und handhabbare Regelung darstellen, die der erkennbaren Absicht des Normgebers entspräche (vgl. BVerwGE 105, 336, 345 f.).
  • OLG Koblenz, 03.07.2019 - 9 U 1359/18

    lottohelden.de - Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit von Internet-Zweitlotterien in

    Hingegen blieben diejenigen Bestandteile des Glücksspielstaatsvertrags weiterhin anwendbar, die noch eine aus sich heraus sinnvolle und handhabbare Regelung darstellen, die der erkennbaren Absicht des Normgebers entspräche (vgl. BVerwGE 105, 336 [345f.] = NVwZ 1998, 520).
  • VG Arnsberg, 27.07.2011 - 9 K 259/09

    Slowakischer Hochschulgrad doktor práv (JUDr.) darf nicht mit der Abkürzung Dr.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1997 - 6 C 12/96 -, Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) 105, 336 (346).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 30/10

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

    Hingegen blieben diejenigen Bestandteile des Glücksspielstaatsvertrags weiterhin anwendbar, die noch eine aus sich heraus sinnvolle und handhabbare Regelung darstellen, die der erkennbaren Absicht des Normgebers entspricht (vgl. BVerwGE 105, 336, 345 f.).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 189/08

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

    Hingegen blieben diejenigen Bestandteile des Glücksspielstaatsvertrags weiterhin anwendbar, die noch eine aus sich heraus sinnvolle und handhabbare Regelung darstellen, die der erkennbaren Absicht des Normgebers entspräche (vgl. BVerwGE 105, 336, 345 f.).
  • BVerfG, 18.02.1999 - 2 BvR 335/98

    Verfassungsmäßigkeit der Genehmigungspflicht für das Führen des ausländischen

    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 1997 - BVerwG 6 C 12.96 -,.
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 43/10

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet

    Hingegen blieben diejenigen Bestandteile des Glücksspielstaatsvertrags weiterhin anwendbar, die noch eine aus sich heraus sinnvolle und handhabbare Regelung darstellen, die der erkennbaren Absicht des Normgebers entspräche (vgl. BVerwGE 105, 336, 345 f.).
  • BVerwG, 16.09.1999 - 6 B 66.99

    Verleihung eines Ehrentitels durch eine Hochschule eines Nichtmitgliedstaates der

    Auch diesen Anforderungen genügt die Beschwerde nicht, soweit sie eine Abweichung des berufungsgerichtlichen Urteils von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1993 - BVerwG 6 C 4.91 - (BVerwGE 94, 73 = NVwZ 1994, 167) und vom 12. November 1997 - BVerwG 6 C 12.96 - (BVerwGE 105, 336 = NVwZ 1998, 520) und des Europäischen Gerichtshofs vom 31. März 1993 - Rs C-19/92 - (NVwZ 1993, 661) geltend macht.

    Dies gilt auch für den von der Beschwerde angeführten § 55 b des baden-württembergischen Universitätsgesetzes (i. d. F. vom 10. Januar 1995 - GBl BW S. 1), dessen Übereinstimmung mit höherrangigem Recht Gegenstand der Entscheidung des Senats vom 12. November 1997 (a. a. O.) ist; es genügt nicht, daß Teile der maßgeblichen Vorschriften inhaltsgleich sind (vgl. Beschluß vom 4. Februar 1999 - BVerwG 6 B 131.98 - NVwZ-RR 1999, 374 f. = DVBl 1999, 930).

    Ergänzend weist der Senat auf folgendes hin: Die Beschwerde übersieht, daß der Vorrang des Gemeinschaftsrechts im Sinne der Entscheidung des Senats vom 12. November 1997 (a. a. O.) nur dann besteht, wenn es um einen gemeinschaftsrechtlich relevanten Tatbestand geht.

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2011 - 11 LC 348/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unions- und

    Ob und in welchem Umfang die übrigen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages und des ergänzenden (Glücksspiel-)Landesrechts Bestand haben, ist nach den (nationalen, hier landesrechtlichen) Regeln zu bestimmen, die allgemein für die Teilnichtigkeit von Normen anerkannt sind und wegen der vergleichbaren Interessenlage insoweit auch auf die vorliegende Fallgestaltung der (unterstellten) Teilunanwendbarkeit heranziehbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.1997 - 6 C 12/96 -, BVerwGE 105, 336 ff., zur Fortgeltung eines nationalen Erlaubnisvorbehalts im Übrigen bei teilweiser Unanwendbarkeit der Genehmigungsvoraussetzungen).
  • VGH Hessen, 14.10.2005 - 5 UE 819/05

    Getränkesteuer, alkoholhaltiges Getränk; Gastwirtschaft

  • VG Arnsberg, 16.04.2009 - 9 L 45/09

    JUDr. oder "doctor práv"

  • KG, 29.04.2016 - 5 U 142/15

    Wettbewerbsverstoß: Berechtigung eines Rechtsanwalts zum Führen eines

  • SG Berlin, 11.06.2012 - S 205 AS 11266/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

  • VG Freiburg, 26.01.2011 - 1 K 1638/10

    Zum Führen des slowakischen Hochschulgrades "doktor prav - JUDr." in

  • VG Karlsruhe, 21.12.2009 - 10 K 1416/09

    Überprüfung der Gleichwertigkeit eines in einem Mitgliedsstaat der Europäischen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht