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   BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 12.97   

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BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 12.97 (https://dejure.org/1998,717)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1998 - 6 C 12.97 (https://dejure.org/1998,717)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1998 - 6 C 12.97 (https://dejure.org/1998,717)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Telemedicus

    Programmankündigung mit Bewegtbildern (Trailern) im Rundfunk

  • Telemedicus

    Programmankündigung mit Bewegtbildern (Trailern) im Rundfunk

  • Wolters Kluwer

    Rundfunkstaatsvertrag - Revisibles Recht - Jugendschutz durch Sendezeitbeschränkungen und auf andere Weise - FSK-16-Filme - FSK-18-Filme - Programmankündigungen mit Bewegtbildern - Trailer

  • tvdiskurs.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
  • Judicialis

    RfStV § 3; ; RfStV § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rundfunkrecht Rundfunkstaatsvertrag; revisibles Recht; Jugendschutz durch Sendezeitbeschränkungen und auf andere Weise; FSK-16- und FSK-18-Filme; Programmankündigungen mit Bewegtbildern "Trailer")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unverschlüsselte Programmhinweise auf nicht jugendfreie Filme bei Premiere unzulässig

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Programmhinweise für jugendgefährdende Filme dürfen erst spätabends laufen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 216
  • NJW 1998, 2690
  • NVwZ 1998, 1078 (Ls.)
  • NJ 1998, 550
  • MMR 1998, 548
  • DVBl 1998, 974 (Ls.)
  • K&R 1998, 309
  • ZUM 1998, 584
  • ZUM 1998, 909
  • afp 1998, 530
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84

    Werbung für indizierte Schriften

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 12.97
    Dargestellte Formen aggressiven Verhaltens können selbst bei Erwachsenen und erst recht bei Kindern Angstgefühle und Angstreaktionen auslösen; von Kindern können sie gelernt und über einen längeren Zeitraum im Gedächtnis behalten werden (BVerfG, Beschluß vom 22. März 1986 - 2 BvR 1499/84 u.a. - NJW 1986, 1241, 1242).

    Ein wirkungsvoller Jugendschutz verlangt auch den Ausschluß der sogenannten neutralen Werbung, die an sich nicht jugendgefährdend ist und auf den jugendgefährdenden Charakter des angebotenen Erzeugnisses nicht hinweist (BVerfG, Beschluß vom 22. März 1986 a.a.O. Eine derartige Werbung muß nämlich notwendigerweise auch den geschützten Kreis der Jugendlichen erreichen und übt in diesem Falle einen werbeimmanenten, dem Jugendschutz zuwiderlaufenden Anreiz aus. Eine neutrale Werbung macht außerdem Jugendliche auf das Vorhandensein von Erzeugnissen mit jugendgefährdendem Inhalt aufmerksam und vergrößert die Zahl der Jugendlichen, die sich mit Erfolg um eine Begegnung mit diesen Erzeugnissen bemühen (BVerwG, Urteil vom 8. März 1977 - BVerwG 1 C 39.77 - Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 11 S. 8).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 25/61

    Jugendgefährdende Schriften

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 12.97
    Der Jugendschutz bedarf in erster Linie wirkungsvoller Präventivmaßnahmen, um erkannte Gefahrenquellen rechtzeitig auszuschalten; ob jene ihrerseits durch repressive Maßnahme ergänzt und verstärkt werden, ist von sekundärer Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. März 1971 - 1 BvL 25.61 u.a. - BVerfGE 30, 336, 350).

    Der Gesetzgeber kann deshalb Maßnahmen treffen, durch die der freie Zugang Jugendlicher zu solchen Erzeugnissen unterbunden wird (BVerfG, Beschluß vom 23. März 1971 - 1 BvL 25.61 u.a. - BVerfGE 30, 336, 347).

  • VG Hamburg, 22.04.1997 - 13 VG 303/96
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 12.97
    BVerwG 6 C 12.97 VG 13 VG 303/96.
  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 459/72

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 9 TierSchG

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 12.97
    Allerdings können auch Berufsausübungsregelungen auf das Recht zur freien Berufswahl zurückwirken, wenn sie wegen ihrer Folgen eine sinnvolle Ausübung eines Berufs faktisch unmöglich machen (BVerfG, Beschluß vom 2. Oktober 1973 - 1 BvR 459/72 u.a. - BVerfGE 36, 47, 58; Urteil vom 3. November 1982 - 1 BvL 4/78 - BVerfGE 61, 291, 309).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 12.97
    Eine Fernsehanstalt kann sich grundsätzlich für jede Sendung zunächst auf den Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG berufen, gleichgültig, ob es sich um politische Sendungen, kritische Auseinandersetzungen mit anderen die Allgemeinheit interessierenden Fragen oder um kabarettistische Programme oder andere Unterhaltungssendungen handelt (BVerfG, Urteil vom 5. Juni 1973 - 1 BvR 536.72 - BVerfGE 35, 202, 222 f.).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 12.97
    Allerdings können auch Berufsausübungsregelungen auf das Recht zur freien Berufswahl zurückwirken, wenn sie wegen ihrer Folgen eine sinnvolle Ausübung eines Berufs faktisch unmöglich machen (BVerfG, Beschluß vom 2. Oktober 1973 - 1 BvR 459/72 u.a. - BVerfGE 36, 47, 58; Urteil vom 3. November 1982 - 1 BvL 4/78 - BVerfGE 61, 291, 309).
  • BVerwG, 28.06.1977 - 1 C 39.77

    Verwerfung einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 12.97
    Ein wirkungsvoller Jugendschutz verlangt auch den Ausschluß der sogenannten neutralen Werbung, die an sich nicht jugendgefährdend ist und auf den jugendgefährdenden Charakter des angebotenen Erzeugnisses nicht hinweist (BVerfG, Beschluß vom 22. März 1986 a.a.O. Eine derartige Werbung muß nämlich notwendigerweise auch den geschützten Kreis der Jugendlichen erreichen und übt in diesem Falle einen werbeimmanenten, dem Jugendschutz zuwiderlaufenden Anreiz aus. Eine neutrale Werbung macht außerdem Jugendliche auf das Vorhandensein von Erzeugnissen mit jugendgefährdendem Inhalt aufmerksam und vergrößert die Zahl der Jugendlichen, die sich mit Erfolg um eine Begegnung mit diesen Erzeugnissen bemühen (BVerwG, Urteil vom 8. März 1977 - BVerwG 1 C 39.77 - Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 11 S. 8).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01

    Pornographie im Rundfunk

    Der Senat kann diese Auslegung vornehmen, weil es sich bei den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages gemäß Art. 99 GG i.V.m. § 48 RfStV um revisibles Recht handelt (vgl. Urteil vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 12.97 - BVerwGE 106, 216 ).

    Soweit es - wie hier - um die Strafbarkeit des Ausstrahlens auch im häuslichen Bereich empfangener pornographischer Fernsehfilme nach § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB geht, kann nämlich bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Zugänglichmachen" nicht vernachlässigt werden, dass der Jugendschutz im Fernsehen auch dem Umstand Rechnung zu tragen hat, dass es soziale Bindungen gibt, in denen erzieherisches Handeln nicht oder nur unzureichend stattfindet (vgl. Urteil vom 11. März 1998, a.a.O., S. 222).

    Die Rundfunkfreiheit deckt auch die Auswahl des dargebotenen Stoffes ab und umfasst deshalb Sendungen jeglichen Inhalts (vgl. Urteil vom 11. März 1998, a.a.O., S. 225).

    Der Gesetzgeber kann deshalb Maßnahmen treffen, durch die der freie Zugang Minderjähriger zu solchen Erzeugnissen unterbunden wird (vgl. Urteil vom 11. März 1998, a.a.O., S. 226).

    Die dann gebotene Prüfung der Rechtmäßigkeit des Gebots, die Ausstrahlung der Filme zu unterlassen, hat nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu erfolgen, weil es sich bei der Aufforderung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (vgl. Urteil vom 11. März 1998, a.a.O., S. 218 f.).

  • BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft

    Ob diese durch repressive Maßnahmen, namentlich durch Strafverfolgung, ergänzt und verstärkt werden können, ist von sekundärer Bedeutung (vgl. Urteil vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 12.97 - NJW 1998, 2690 ).
  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 13.97

    Fernsehgebühren einschließlich "Aufsichtsgroschen" rechtmäßig

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind zwar entgegen der extensiven Auslegung des Berufungsgerichts die Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags nicht nach § 48 des Rundfunkstaatsvertrages - RStV - in der seit dem 1. Januar 1997 gültigen Fassung (GV. NW. 1996 S. 484) revisibel (Urteil vom 8. Oktober 1997 - BVerwG 6 C 10.96 - NJW 1998, 1578; Beschluß vom 10. Oktober 1997 - BVerwG 6 B 32.97 -, Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 29 S. 14 f.; Urteil vom 11. März 1998 BVerwG 6 C 12.97 a.a.O. Nr. 30 S. 19).
  • BVerwG, 21.09.2005 - 6 C 16.04

    Rundfunkgebühren; "Ladenfunk"; Prüfung irrevisiblen Landesrechts;

    Unter "Bestimmungen dieses Staatsvertrages" im Sinne von § 48 RStV sind die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages in der Fassung des Dritten Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu verstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 12.97 - BVerwGE 106, 216 ; BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 1997, a.a.O., S. 14 f.).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 6 C 6.09

    Revisibilität, Rundfunkgebühren, Befreiung, Autoradio, Behinderteneinrichtung

    Das Senatsurteil vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 12.97 - (BVerwGE 106, 216 = Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 30 S. 19) steht nicht entgegen.
  • BVerwG, 28.04.2010 - 6 C 7.09

    Autoradios von Behinderteneinrichtungen gebührenfrei

    Das Senatsurteil vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 12.97 - (BVerwGE 106, 216 = Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 30 S. 19) steht nicht entgegen.
  • BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07

    Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV);

    Denn unter den in § 10 RGebStV nunmehr als revisibel bezeichneten "Bestimmungen dieses Staatsvertrags" sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in der Fassung zu verstehen, die dieser durch Art. 7 des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags erhalten hat, nicht hingegen das - hier noch maßgebliche - bisherige Gebührenstaatsvertragsrecht (vgl. zum sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich des § 48 des Rundfunkstaatsvertrags: Urteile vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 12.97 - BVerwGE 106, 216 und vom 21. September 2005 - BVerwG 6 C 16.04 - NJW 2006, 632).
  • BVerwG, 26.07.2007 - 6 B 29.07

    Anforderungen an das Bestehen einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Denn unter den in § 10 RGebStV nunmehr als revisibel bezeichneten "Bestimmungen dieses Staatsvertrags" sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages in der Fassung zu verstehen, die dieser durch Art. 7 des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrages erhalten hat, nicht hingegen das - hier noch maßgebliche - bisherige Gebührenstaatsvertragsrecht (vgl. zum sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich des § 48 RStV: Urteile vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 12.97 - BVerwGE 106, 216 und vom 21. September 2005 a.a.O.).
  • BVerwG, 04.04.2007 - 6 B 8.07

    Notwendigkeit der Angabe eines Grundes des Rundfunkteilnehmers bei Beendigung des

    Denn unter den in § 10 RGebStV nunmehr als revisibel bezeichneten "Bestimmungen dieses Staatsvertrags" sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in der Fassung zu verstehen, die dieser durch Art. 7 des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrags erhalten hat, nicht hingegen das - hier noch maßgebliche - bisherige Gebührenstaatsvertragsrecht (vgl. zum sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich des § 48 RStV: Urteile vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 12.97 - BVerwGE 106, 216 und vom 21. September 2005 a.a.O.).
  • BVerwG, 15.04.2009 - 6 B 85.08

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision aufgrund mangelnder

    Denn unter den in § 10 RGebStV nunmehr als revisibel bezeichneten "Bestimmungen dieses Staatsvertrages" sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in der Fassung zu verstehen, die dieser durch Art. 7 des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrags erhalten hat, nicht hingegen das bisherige Gebührenstaatsvertragsrecht (vgl. zum sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich des § 48 RStV: Urteile vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 12.97 - BVerwGE 106, 216 = Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 30 S. 19 und vom 21. September 2005 a.a.O.).
  • VG Berlin, 27.06.2002 - 27 A 398.01

    Ausstrahlung von "Der Soldat James Ryan" vor 22.00 Uhr

  • BVerwG, 04.04.2002 - 6 B 1.02

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für ein Revisionsverfahren -

  • OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 10 L 5935/96

    Beanstandung einer Rundfunksendung als Schleichwerbung:; Kindersendung; Rundfunk;

  • VG Berlin, 01.12.2004 - 7 A 108.04

    Kürzung des Weihnachtsgeldes für Richter und Beamte des höheren Dienstes

  • VG München, 04.11.2004 - M 17 K 02.5297

    Sendezeitbeschränkung wegen Ausstrahlung des Fernsehformates "Freakshow"

  • OVG Niedersachsen, 15.12.1998 - 10 L 3173/96

    Anfechtung einer rundfunkrechtlichen Verfügung; Begriff der Sendung;

  • BVerwG, 17.12.2007 - 6 B 60.07
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