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   BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97   

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BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97 (https://dejure.org/1998,122)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1998 - 2 C 5.97 (https://dejure.org/1998,122)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 (https://dejure.org/1998,122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Beamter auf Probe - Entlassung wegen mangelnder Bewährung - Bewährung eines Beamten auf Probe - Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung - Effektiver Rechtsschutz bei Entlassung eines Beamten auf Probe - ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; NBG § 11; ; NBG § 39 Abs. 1 Nr. 2; ; NLVO § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht - Beweiswürdigung, unzulässige Vorwegnahme der -; Beamter auf Probe, Entlassung wegen mangelnder Bewährung; Bewährung eines Beamten auf Probe; Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung; Rechtsschutz, effektiver - bei Entlassung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beurteilungsermächtigung, aber kein Ermessen bei Entlassung eines Beamten auf Probe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 263
  • BVerwGE 106, 264
  • NVwZ 1999, 75
  • DVBl 1998, 1073
 
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Wird zitiert von ... (261)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
    Die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung unterliegt nur eingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Überprüfung (Fortführung der stRspr; a.a. BVerwGE 85, 177).

    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, daß die angefochtene Entlassungsverfügung wegen mangelnder Bewährung in der Probezeit gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 2 NBG verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen ist, ob der gesetzliche Begriff der Bewährung und ob die gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. Urteil vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 28.82 - ; BVerwGE 85, 177 ).

    Die Erprobung bezieht sich auf sämtliche Merkmale, die für den Zugang zu öffentlichen Ämtern gemäß Art. 33 Abs. 2 GG maßgebend sind - also Eignung, Befähigung und fachliche Leistung (BVerwGE 85, 177 ).

    Zutreffend hat sie der Beurteilung, ob die Klägerin sich bewährt hat, den während der Verlängerung der Probezeit gezeigten Leistungen ausschlaggebende Bedeutung beigemessen (BVerwGE 85, 177 ) und im übrigen die gesamte Dauer der Probezeit zugrunde gelegt.

    Unerheblich ist, daß die Klägerin aufgrund der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruches gegen die Entlassungsverfügung über den Ablauf der festgesetzten Probezeit hinaus Dienst geleistet hat (BVerwGE 85, 177 ); denn hierdurch wurde nicht die Probezeit verlängert, sondern der Entlassungsverfügung aus Gründen des Rechtsschutzes vorläufig die Wirkung entzogen.

    Gelangt der Dienstherr zu der Überzeugung, daß der Beamte auf Probe hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht behebbare Mängel aufweist, so ist er verpflichtet, den Beamten zu entlassen (BVerwG, Urteil vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 24.87 - ; Beschluß vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 2 B 133.89 - ; BVerwGE 85, 177 mit weiteren Nachweisen).

    Steht fest, daß der Beamte auf Probe den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG nicht genügt, darf die Entscheidung über die Entlassung nicht ungebührlich lange hinausgezögert werden (vgl. BVerwGE 85, 177 ).

  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94

    Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
    Weitergehender normativer Festlegungen, wie sie für die Ausgestaltung der Laufbahnprüfungen von Beamtenanwärtern erforderlich sind (vgl. BVerwGE 98, 324 ), bedarf es nicht, jedenfalls soweit - wie im vorliegenden Falle - die Feststellung der Bewährung nicht auf einer förmlichen Prüfung beruht.

    Der Begriff "Bewährung" gewinnt durch seinen Bezug zu den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG - nach Maßgabe dessen hier auch das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) gewährleistet ist (BVerwGE 98, 324 ) - und in § 8 Abs. 1 NBG inhaltlich bestimmte Konturen.

  • BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91

    Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
    Soweit sich nicht auf der Grundlage der vom Berufungsgericht nach Zurückverweisung noch zu treffenden weiteren Feststellungen ein Verfahrensfehler ergeben sollte, sind im übrigen die Regeln über das Verfahren (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - ) nicht verletzt.
  • BVerwG, 17.10.1989 - 2 B 133.89

    Beamter auf Probe; Entlassung; Mangelnde Bewährung; Dienstunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
    Gelangt der Dienstherr zu der Überzeugung, daß der Beamte auf Probe hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht behebbare Mängel aufweist, so ist er verpflichtet, den Beamten zu entlassen (BVerwG, Urteil vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 24.87 - ; Beschluß vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 2 B 133.89 - ; BVerwGE 85, 177 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 24.87

    Laufbahnrecht - Probezeit - Verlängerung - Mangelnde Bewährung - Beamter auf

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
    Gelangt der Dienstherr zu der Überzeugung, daß der Beamte auf Probe hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht behebbare Mängel aufweist, so ist er verpflichtet, den Beamten zu entlassen (BVerwG, Urteil vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 24.87 - ; Beschluß vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 2 B 133.89 - ; BVerwGE 85, 177 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
    Die bloße Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache rechtfertigt es nicht, eine Beweisaufnahme zu unterlassen, deren Ergebnis nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 - mit weiteren Nachweisen und vom 18. Mai 1995 - BVerwG 4 C 20.94 - ).
  • BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
    Zu Recht rügt die Klägerin eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht und damit eine Verletzung der Verpflichtung des Gerichts gemäß § 86 Abs. 1 in Verbindung mit § 125 Abs. 1 VwGO, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 52.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung - Anwendbarkeit - Zivilprozessuale

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
    Die bloße Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache rechtfertigt es nicht, eine Beweisaufnahme zu unterlassen, deren Ergebnis nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 - mit weiteren Nachweisen und vom 18. Mai 1995 - BVerwG 4 C 20.94 - ).
  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
    Sinn und Zweck der Begründung des Statusverhältnisses eines Probebeamten ist, die Feststellung zu ermöglichen, ob er in dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit als dem Regeltyp eines Beamtenverhältnisses (§ 6 Abs. 2 NBG) den Anforderungen genügen wird, die an einen Beamten seiner Laufbahn in körperlicher, geistiger, charakterlicher und fachlicher Hinsicht gestellt werden (BVerfGE 43, 154 ; BVerwGE 92, 147 ).
  • BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 24.94

    Auslandsdienstbezüge - Kaufkraftausgleich - Kaufkraftunterschied - Besoldung -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
    Die gerichtliche Kontrolle stößt jedoch an die Funktionsgrenzen der Rechtsprechung, wenn der gesetzliche Tatbestand Bewertungen oder Prognosen voraussetzt, die exakter tatsächlicher und rechtlicher Erkenntnis nicht zugänglich sind (vgl. BVerwGE 99, 355 ).
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 28.82

    Revisibilität - Landespersonalvertretungsgesetz - Unschädlichkeit eines Fehlers -

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Das Wort "kann" trägt lediglich dem Gesichtspunkt Rechnung, dass die Probezeit, wie hier geschehen, zu verlängern ist, wenn die Bewährung oder Nichtbewährung des Beamten noch nicht endgültig festgestellt worden ist (Urteile vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 24.87 - Buchholz 237.6 § 39 Nds. LBG Nr. 7 S. 6; vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 = Buchholz 237.6 § 39 Nds. LBG Nr. 9 S. 7 und vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - BVerwGE 108, 64 = Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 4 S. 15).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auch die Überprüfung behördlicher Einschätzungsprärogativen ist wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz, nämlich bezogen auf die Einhaltung der (oben dargestellten) rechtlichen Grenzen des behördlichen Einschätzungsspielraums, und genügt damit den verfassungsrechtlichen Erfordernissen (vgl. etwa BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2005 - 2 BvR 2236/04 - BVerfGE 113, 273 ; BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, welcher Beamte der Bestgeeignete für einen Beförderungsdienstposten ist, kann als Akt wertender Erkenntnis des für die Beurteilung zuständigen Organs gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden (stRspr; Urteile vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 und vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 10.98 - ZBR 2000, 303 f.).
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