Rechtsprechung
   BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,185
BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96 (https://dejure.org/1998,185)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.1998 - 4 C 14.96 (https://dejure.org/1998,185)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 1998 - 4 C 14.96 (https://dejure.org/1998,185)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Amtshaftungsprozeß - Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt - Bauvorbescheid - Versagung des gemeindlichen Einvernehmens - Bauvorbescheid

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 36; ; LBO BaWü § 54 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; LBO 1995 § 57; ; BGB § 839 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht - Erleding der Untätigkeitsklage, Übergang zur Fortsetzungsfeststellungsklage; Bauplanungsrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erledigung der Hauptsache im Untätigkeitsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Minderung der Anforderungen an das Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 295
  • NJW 1999, 305 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 1295
  • VBlBW 1998, 376
  • DVBl 1998, 896
  • DÖV 1998, 1067 (Ls.)
  • BauR 1998, 999
  • ZfBR 1998, 323 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (205)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1995 - 3 S 1/93

    Rechtsmitteleinlegung durch Beigeladenen - materielle Beschwer; fehlendes

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
    BVerwG 4 C 14.96 VGH 3 S 1/93.

    Mit Urteil vom 17. Oktober 1995 hat das Berufungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts geändert und die Klage auf die Berufung der beigeladenen Gemeinde in vollem Umfang abgewiesen (NVwZ 1997, 198 = BRS 57 Nr. 201).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1993 - 10 S 110/92

    Erlaubnis zum Umbau einer Tankstelle: Genehmigungsinhaltsbestimmung -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
    a) Hinsichtlich des berechtigten Interesses kann sich auf der Grundlage der Ausführungen des Berufungsgerichts insoweit allenfalls die Frage stellen, ob hier weitere schwierige zeit- und kostenintensive Aufklärungsmaßnahmen erforderlich sein können, die ausnahmsweise das Fortsetzungsfeststellungsinteresse entfallen lassen könnten (vgl. dazu auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juni 1993 - 10 S 110/92 - NVwZ 1994, 709; ferner BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 49.87 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 224 = NVwZ 1991, 570).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
    Daß auch bei Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO eine Fortsetzungsfeststellungsklage grundsätzlich statthaft ist, entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 24.91 - BVerwGE 89, 354 ; Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 29.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 247 = DVBl 1992, 1230, m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.1996 - 4 B 212.95
    Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
    Soweit dem Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Januar 1996 - BVerwG 4 B 212.95 - (Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 282), dem allerdings ein besonderer Sachverhalt zugrunde lag, eine abweichende Auffassung entnommen werden kann, hält der Senat an ihr nicht fest.
  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
    An diese Entscheidung anknüpfend, wird in dem Urteil vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 - (Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 95 = NJW 1980, 2426) von einer Ausgangslage gesprochen, die "typischerweise" bestehe; daß es im Einzelfall auch anders liegen und sich der Verwaltungsakt alsbald nach Erhebung der Anfechtungsklage erledigen könne, ändere an dieser Typik nichts.
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
    Daß auch bei Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO eine Fortsetzungsfeststellungsklage grundsätzlich statthaft ist, entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 24.91 - BVerwGE 89, 354 ; Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 29.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 247 = DVBl 1992, 1230, m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.1985 - 2 B 81.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
    Deshalb fehlt es in einem solchen Fall an einem schutzwürdigen Interesse für eine verwaltungsgerichtliche Klage (BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1985 - BVerwG 2 B 81.84 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 150; Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
    a) Hinsichtlich des berechtigten Interesses kann sich auf der Grundlage der Ausführungen des Berufungsgerichts insoweit allenfalls die Frage stellen, ob hier weitere schwierige zeit- und kostenintensive Aufklärungsmaßnahmen erforderlich sein können, die ausnahmsweise das Fortsetzungsfeststellungsinteresse entfallen lassen könnten (vgl. dazu auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juni 1993 - 10 S 110/92 - NVwZ 1994, 709; ferner BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 49.87 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 224 = NVwZ 1991, 570).
  • BGH, 07.12.1977 - V BLw 16/76

    Statthaftigkeit einer Abweichungsrechtsbeschwerde - Kostengründe als Begründung

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
    Nach allgemeiner Auffassung müssen die Sachentscheidungsvoraussetzungen im Regelfall am Schluß der letzten mündlichen Verhandlung oder bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Zeitpunkt der Entscheidung vorliegen (vgl. Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl. 1997, § 109 Rn. 3; Ehlers, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Vorb. § 40 Rn. 19; Hambitzer, DÖV 1985, 270; BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1977 - V BLw 16/76 - MDR 1978, 566 f.).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96
    Deshalb fehlt es in einem solchen Fall an einem schutzwürdigen Interesse für eine verwaltungsgerichtliche Klage (BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1985 - BVerwG 2 B 81.84 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 150; Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84

    Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung -

  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 163.65

    Nutzung eines Vorgartens als Abstellfläche für Fahrzeuge - Begründung eines

  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

    Für die Beurteilung der Sachurteilsvoraussetzungen, die das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen hat (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1999 - 2 C 5.98 - Buchholz 310 § 42 Abs. 1 VwGO Nr. 1), sind die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Gericht maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1998 - 4 C 14.96 - BVerwGE 106, 295 ).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten;

    Die Klage ist mit ihrem Hauptantrag (dem früheren Hilfsantrag), festzustellen, dass die Klägerin vor dem In-Kraft-Treten der Veränderungssperre einen Anspruch auf den beantragten Bauvorbescheid gehabt habe, als Fortsetzungsfeststellungsantrag in analoger Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO statthaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1998 - BVerwG 4 C 14.96 - NVwZ 1998, 1295).
  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 1 A 857/10

    Zwischenurteil; Fortsetzungsfeststellungsklage; Präjudizinteresse

    Insbesondere würde die Klägerin, die es unter Verletzung ihrer Mitwirkungsobliegenheiten schon im Verwaltungsverfahren versäumt habe, vollständige Bauvorlagen für eine "Beurteilung des Vorhabens" einzureichen, bei einer Klageabweisung nicht um "Früchte des bisherigen Prozesses" (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. März 1998 - 4 C 14.96 -) gebracht.21 Ein Präjudizinteresse der Klägerin bestehe nicht.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27. März 1998, BVerwGE 106, 295, 298 f.) komme es für die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage nicht darauf an, ob im Klageverfahren vor Eintritt der Erledigung bereits ein "Fruchtertrag" erzielt worden sei.

    41 Dieser Antrag ist als Fortsetzungsfeststellungsklage in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nach der Erledigung des Verpflichtungsbegehrens auf Erteilung des Bauvorbescheids statthaft (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. März 1998, BVerwGE 106, 295, 296) und auch im Übrigen insgesamt zulässig; sämtliche Sachentscheidungsvoraussetzungen liegen vor.

    Insbesondere war (erstens) die ursprüngliche Verpflichtungsklage auf Erteilung des Bauvorbescheids zulässig, ist (zweitens) mit dem Inkrafttreten der zweiten Veränderungssperre nach Klageerhebung ein erledigendes Ereignis eingetreten, besteht (drittens) ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis und (viertens) liegt ein von der Klägerin hinreichend dargelegtes Fortsetzungsfeststellungsinteresse vor (zu diesen Voraussetzungen vgl. BVerwG, Urt. v. 27. März 1998 a. a. O., S. 296 f.), das eine Fortführung des in der ursprünglich erhobenen "Verpflichtungsklage subsidiär enthaltene(n) Feststellungsbegehren(s)" (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Januar 1992 - 7 C 24.91 -, juris Rn. 7) rechtfertigt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27. März 1998 a. a. O. S. 298; Urt. v. 16. Mai 2013, NVwZ 2013, 1481, 1485), die der Senat zugrunde legt, ist maßgeblich für die Frage, ob im Hinblick auf einen ernsthaft beabsichtigten Zivilprozess ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts besteht, ob der jeweilige Kläger "sofort und unmittelbar" vor dem Zivilgericht Klage erheben konnte oder ob er auch im Interesse des von § 839 Abs. 3 BGB vorgesehenen Primärrechtschutzes gezwungen war, zunächst Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.

    Hat sich der Verwaltungsakt - wie hier - erst nach der Klageerhebung erledigt, wäre es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27. März 1998 a. a. O., S. 298) jedenfalls bei einer nicht vom Kläger selbst herbei geführten Erledigung - wie sie hier vorliegt - unangemessen, die Fortsetzungsfeststellungsklage nur dann zuzulassen, wenn das bisherige Verfahren bereits Erkenntnisse ("Früchte") gebracht hat, die für einen Amtshaftungsprozess bedeutsam sind.

    56 Eine "besonders aufwändige oder teure Beweisaufnahme", für die das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 27. März 1998 (BVerwGE 106, 295, 301) ein Entfallen des Fortsetzungsfeststellungsinteresses erwogen hat, ist damit nicht verbunden.

    61 Die Beurteilung der im Berufungsverfahren streitigen Fragen, ob das Vorhabengrundstück seinerzeit zum Außenbereich gehörte, und ob das Vorhaben im Fall einer Innenbereichslage zum maßgeblichen Zeitpunkt in Anwendung von § 34 Abs. 1 oder 2 BauGB zulässig war, erfordert keine "besonders aufwändige oder teure Beweisaufnahme" nach den vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. März 1998 (a. a. O., S. 301) umschriebenen Maßstäben.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht