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BVerwG, 02.12.1960 - VII C 39.59 |
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StVG § 4 Abs. 1, 3
Papierfundstellen
- BVerwGE 11, 272
- NJW 1961, 284
- MDR 1961, 173
- DVBl 1961, 132
- DÖV 1961, 463
Wird zitiert von ... (20)
- BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87
Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis …
Deshalb ist die Verwaltungsbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung auch nur dann gebunden, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als der Strafrichter auszugehen hat (BVerwGE 11, 272; Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG 7 C 42.64 - sowie Beschlüsse vom 12. September 1969 - BVerwG 7 B 102.69 - und 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21, 30 und 55; ferner Beschluß vom 11. Januar 1988 - BVerwG 7 B 242.87 - NZV 1988, 37). - BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84
Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer - …
Dementsprechend hat der Senat mehrfach hervorgehoben, daß schon eine einzige Trunkenheitsfahrt genügen kann, um die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu verneinen (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1960 - BVerwG 7 C 39.59 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 5; Urteil vom 13. November 1964 - BVerwG 7 C 50.63 - und Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG 7 C 42.64 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 18 und 21). - OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2016 - 3 L 204/15
Entziehung der Fahrerlaubnis
Danach ist die Verwaltungsbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung nur dann gebunden ist, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als der Strafrichter auszugehen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1960 - VII C 39.59 -, BVerwGE 11, 272; Urteil vom 18. Juni 1965 - 7 C 42.64 - sowie Beschlüsse vom 12. September 1969 - 7 B 102.69 - und 1. Februar 1979 - 7 B 2.79 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21, 30 und 55; ferner Beschluss vom 11. Januar 1988 - BVerwG 7 B 242.87 - NZV 1988, 37; Beschluss vom 15. Juli 1988 - 7 C 46/87 -, juris) .
- VGH Bayern, 09.02.2005 - 11 CS 04.2438
Verwaltungsrechtliche Bindungswirkung
Denn eine derartige Bindungswirkung geht nur von Aussagen aus, die in den schriftlichen Entscheidungsgründen ausdrücklichen Niederschlag gefunden haben (BVerwG vom 2.12.1960 BVerwGE 11, 272; BVerwG vom 13.11.1964 Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 18); bloße mündliche Erklärungen des Strafrichters - auch soweit sie in der Hauptverhandlung gefallen sein sollten - würden nicht ausreichen. - BVerwG, 12.01.1962 - VII C 12.61
Rechtsmittel
Die Entziehung ist eine Sicherungsmaßnahme, die dazu dient, die Allgemeinheit vor den Gefährdungen durch ungeeignete Fahrzeugführer zu schützen (vgl. BVerwGE 2, 259; ferner Bundesverwaltungsgericht vom 27. Januar 1958 - BVerwG I B 137.56 -, Buchholz, Nachschlagewerk, 442.10 Nr. 3 zu § 4 StVG und BVerwGE 11, 272). - LSG Bayern, 26.09.2007 - L 3 U 137/04
Rentenanspruch eines Versicherten bei Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge …
Klingen unfall- oder schädigungsbedingte Gesundheitsstörungen ab, treten aber neue, davon unabhängige Leiden auf, die die gleichen Symptome aufweisen wie die früher bestehenden Verletzungsfolgen, wird von einem "Verschieben der Wesensgrundlage" (Wechsel der Ursache) eines Leidens gesprochen (vgl. BSGE 13, 89 = SozR Nr. 9 zu § 62 BVG = NJW 1961, 284; vgl. Wiesner in von Wulffen, SGB X, § 48 Rdnr.13). - BVerwG, 27.10.1967 - VII B 43.67
Rechtmäßigkeit des Entzugs einer Fahrerlaubnis - Vorliegen einer Ungeeignetheit …
Hierbei kommt es, wie der Senat im Urteil vom 2. Dezember 1960 - BVerwG VII C 39.59 - (BVerwGE 11, 272) ausgesprochen hat, nur darauf an, was in dem Urteil ausdrücklich zu dieser Frage ausgeführt worden ist. - BVerwG, 23.02.1970 - VII B 9.70
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die Verwaltungsbehörde ist, wie der Senat in BVerwGE 11, 272 ausgesprochen hat und wie es dem auch für Strafbefehle nach § 409 Abs. 3 anwendbaren § 267 Abs. 6 der Strafprozeß-Ordnung in der Fassung vom 17. September 1965 (BGBl. I S. 1374) - StPO - entspricht, nur an das gebunden, was der Strafrichter in seiner Entscheidung ausdrücklich ausgeführt hat. - BVerwG, 10.10.1980 - 7 B 212.80
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Das Berufungsgericht hat zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen, nach der die Verwaltungsbehörde gemäß § 4 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG - bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nur an die tatsächlichen Feststellungen, insbesondere an die Beurteilung derjenigen Verkehrsverfehlungen gebunden ist, die der Strafrichter in seinen schriftlichen Urteilsgründen ausdrücklich aufgeführt hat; das bloße Vorliegen solcher Strafakten oder entsprechender Aktenhinweise und Registereintragungen, auf das sich die Beschwerde beruft, genügt nicht, also auch dann nicht, wenn der Strafrichter das Urteil in abgekürzter Fassung nach § 267 Abs. 4 der Strafprozeßordnung ausgefertigt hat (BVerwGE 11, 272; Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG 7 C 42.64 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21 = VRS 29, 158; Beschluß vom 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 55 = NJW 1979, 2163). - BVerwG, 31.07.1985 - 7 B 124.85
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Die Frage der Bindungswirkung nach § 4 Abs. 3 StVG, die die Beschwerde geltend macht, ist hier schon deshalb nicht weiter klärungsbedürftig, weil nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 11, 272 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 39/59]) die Verwaltungsbehörde bei der Beurteilung der Eignung des Kraftfahrers nur an das gebunden ist, was der Strafrichter in seinem schriftlichen Urteil ausdrücklich ausgeführt hat, und weil die Beschwerde selbst vorträgt, daß das zum Vorfall Nr. 3 ergangene Strafurteil die Frage der Eignung des Klägers zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht erwähnt. - BVerwG, 14.09.1972 - VII B 56.72
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
- BVerwG, 12.09.1969 - VII B 102.69
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.11.1977 - 7 CB 49.76
Bindung an das Unterlassen der Entziehung einer Fahrerlaubnis durch die mit den …
- BVerwG, 27.12.1967 - VII B 161.67
- BVerwG, 16.10.1967 - VII B 53.67
- BVerwG, 30.10.1964 - VII CB 154.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 08.11.1963 - VII B 63.63
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen häufiger …
- BVerwG, 04.10.1968 - VII B 22.68
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher …
- BVerwG, 27.12.1967 - VII B 162.67
Schlussfolgerungen bei der Gewährung von Strafaussetzung auf ein ordnungsgemäßes …
- VG Freiburg, 10.12.1974 - VS. IV 102/74
Anforderungen an die Bgründung des öffentlichen Interesses an der Anordnung der …