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   BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59   

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https://dejure.org/1960,25
BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59 (https://dejure.org/1960,25)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1960 - VII C 43.59 (https://dejure.org/1960,25)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1960 - VII C 43.59 (https://dejure.org/1960,25)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • archive.org

    Mitwirkungspflicht - Entzug der Fahrerlaubnis bei Verweigerung der Beibringung des angeordneten Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 4 Abs. 1; StVZO § 3 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 274
  • NJW 1961, 1641 (Ls.)
  • NJW 1961, 283
  • DVBl 1961, 797
  • DÖV 1961, 462
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.01.1959 - I C 114.57

    Zurückweisung einer Revision; Maßnahmen im Straßenverkehr und

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59
    Gegen die Zahlung einer Gebühr hat er sich dagegen nicht gewendet, sie ist auch mit Recht von ihm gefordert worden, wenn er Anlaß zur Anforderung des Gutachtens gegeben hatte (vgl. hierzu BVerwGE 8, 93 zur Vorschrift des § 29 StVZO).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    aa) Unter der Voraussetzung, dass die Behörde berechtigterweise Zweifel an einer Fahreignung hegen konnte, darf aus der Weigerung, sich einer rechtmäßig verlangten Begutachtung zu unterziehen, auf mangelnde Fahreignung geschlossen werden (vgl. bereits Urteil vom 2. Dezember 1960 - BVerwG VII C 43.59 - BVerwGE 11, 274).
  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Der auf Grund bestimmter Bedenken bestehende Verdacht auf Ungeeignetheit kann sich dadurch bei der Verwaltungsbehörde zu der Gewißheit verdichten, daß der Betroffene zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist und daß ihm deshalb die Fahrerlaubnis zu entziehen ist (BVerwGE 11, 274 ).

    Darauf hat der Senat bereits in BVerwGE 11, 274 (275) hingewiesen.

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (seit BVerwGE 11, 274 [BVerwG 02.12.1960 - VII C 43/59]) sind der Beklagte und ihm folgend das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht davon ausgegangen, daß auf die Ungeeignetheit auch dann geschlossen werden darf, wenn sich der Kraftfahrer weigert, einer aufgrund von Zweifeln an seiner Kraftfahreignung zu Recht getroffenen Anordnung nach § 15 b Abs. 2 StVZO nachzukommen.
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