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   BVerwG, 27.01.2000 - 5 C 19.99   

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BVerwG, 27.01.2000 - 5 C 19.99 (https://dejure.org/2000,909)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.2000 - 5 C 19.99 (https://dejure.org/2000,909)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 5 C 19.99 (https://dejure.org/2000,909)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    SGB VIII (F. 1993) § 90 Abs. 3, § 24 Abs. 1 Satz 2
    Angebote der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen; Bedarf, Vorhaltung von Plätzen in Tageseinrichtungen nach -; Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen; Kinderkrippen, Übernahme von Teilnahmebeiträgen für -; Kinder- ...

  • Wolters Kluwer

    Angebote der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen - Bedarf - Vorhaltung von Plätzen in Tageseinrichtungen - Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen - Kinderkrippen - Übernahme von Teilnahmebeiträgen - Kindertagesstätten

  • Judicialis

    SGB VIII (F. 1993) § 90 Abs. 3; ; SGB VIII (F. 1993) § 24 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII (F. 1993) § 90 Abs. 3 § 24 Abs. 1 Satz 2
    Angebote der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen; Bedarf, Vorhaltung von Plätzen in Tageseinrichtungen nach -; Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen; Kinderkrippen, Übernahme von Teilnahmebeiträgen für -; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur Übernahme von Teilnahmebeiträgen bei der Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 320
  • NJW 2001, 458 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1300
  • FamRZ 2000, 1087 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1212
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 5 C 19.99
    Auch kann - worauf der Oberbundesanwalt zutreffend hinweist - die Selbstbeschaffung einer Hilfe bei einem zur Tragung der Kosten nicht bereiten Dritten einen Kostenübernahmeanspruch gegen den Jugendhilfeträger nur begründen, wenn jedenfalls die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung öffentlicher Jugendhilfe für die tatsächlich erhaltene Erziehung vorgelegen haben und diese Kosten nicht vom Minderjährigen oder seinen Eltern zu tragen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1996 - BVerwG 5 C 31.95 ).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 5 C 19.99
    Auf der Grundlage der Zielsetzung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes und des verfassungsrechtlichen Gebots, Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß Familientätigkeit und Berufstätigkeit aufeinander abgestimmt werden können und die Wahrnehmung der familiären Erziehungsaufgabe nicht zu beruflichen Nachteilen führt (BVerfGE 88, 203, 258 ff., 260), ist davon auszugehen, daß im Rahmen der Angebotsplanung jedenfalls einem Bedarf Rechnung getragen werden muß, der entsteht, wenn die Eltern sich in Ausbildung befinden oder aus wirtschaftlichen Gründen erwerbstätig sein müssen (vgl. auch Wiesner/Struck, SGB VIII, 2. Aufl. 2000, § 24 Rn. 32).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.1998 - 4 L 2781/96

    Teilnahmebeiträge in Kindertagesstätte;; Gesamtverantwortung; Jugendhilfe,

    Auszug aus BVerwG, 27.01.2000 - 5 C 19.99
    BVerwG 5 C 19.99 OVG 4 L 2781/96.
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Die Notwendigkeit, den Träger von Anfang an mit einzubeziehen, hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich daraus hergeleitet, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe nur in diesem Fall ihre aus § 79 Abs. 1 SGB VIII folgende Gesamtverantwortung für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben wie auch ihre Planungsverantwortung nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 und 3 SGB VIII nicht nur institutionell, sondern auch durch die Hilfegestaltung im individuellen Einzelfall wahrnehmen (Urteil vom 28. September a.a.O. bzw. S. 4 f. unter Hinweis auf das Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 5 C 19.99 - BVerwGE 110, 320 = Buchholz 436.511 § 90 KJHG/SGB VIII Nr. 7 - Selbstbeschaffung eines Kinderkrippenplatzes).
  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe;

    Nur unter dieser Voraussetzung können die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ihre aus § 79 Abs. 1 SGB VIII folgende Gesamtverantwortung für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben wie auch ihre Planungsverantwortung nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 und 3 SGB VIII nicht nur institutionell, sondern auch durch die Hilfegestaltung im individuellen Einzelfall wahrnehmen (vgl. auch das Urteil des Senats vom 27. Januar 2000 - BVerwG 5 C 19.99 - FEVS 51, 347 = NDV-RR 2000, 67 = DVBl 2000, 1212 - Selbstbeschaffung eines Kinderkrippenplatzes -: "gegen eine rein nachfrageorientierte Auslegung des Bedarfsbegriffs" im Zusammenhang mit der Bestimmung des jugendhilferechtlichen Bedarfs an Kinderkrippenplätzen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2012 - 7 A 10671/12

    Stadt Mainz muss Kosten für private Kinderkrippe tragen

    Dafür spricht im Übrigen auch, dass im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 2000, das gleichsam mit Auslöser für die Gesetzesänderung war, im Blick auf die Herleitung einschränkender Kriterien zwar auch (a.a.O. juris Rn. 13) von der Selbstbeschaffung eines Kinderkrippenplatzes die Rede ist, indessen bei der dort in Bezug genommenen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000, 5 C 19.99, DVBl. 2000, 1212) explizit auf den Unterschied zwischen einer Planung nach Bedarf nach Einschätzung des verantwortlichen Trägers der Jugendhilfe und einem im Gegensatz dazu stehenden, der Bedarfsplanung nicht zugänglichen "subjektiven" Anspruch eines Kindes auf ein bestimmtes Angebot wie im Falle des Anspruchs auf den Besuch einer Kindertagesstätte nach § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII unterschieden wird.
  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01

    Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien

    Zwar bestimmt sich der Bedarf an Kindergartenplätzen anders als der an Kinderkrippenplätzen (vgl. dazu BVerwGE 110, 320) insofern an der tatsächlichen Nachfrage, als nach § 24 Satz 1 SGB VIII jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens hat.
  • OVG Hamburg, 27.08.2020 - 4 Bs 241/19

    Umfang der täglichen Förderung; Verständnis von Leitsätzen

    Entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht über die "Systematik des § 24 SGB VIII" ausgeführt, dass die Vorhaltepflicht des Jugendhilfeträgers nicht mit einem subjektiv-rechtlichen Anspruch gekoppelt sei (BVerwG, Urt. v. 27.1.2000, 5 C 19.99, BVerwGE 110, 320, juris Rn. 20, 21).

    Eine vorhandene Kapazität begründet den Rechtsanspruch nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.2000, 5 C 19.99, BVerwGE 110, 320, juris Rn. 21).

  • VG Freiburg, 17.01.2008 - 4 K 624/07

    Anspruch auf Erlass bzw. Übernahme von Teilnahmebeiträgen für die Förderung in

    Anders als bei verschiedenen (direkten) Ansprüchen auf Bewilligung von Jugendhilfemaßnahmen, die unmittelbar dem Kind zustehen können ( so für den Fall der Förderung von Kindern nach den §§ 22 ff. SGB VIII in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege VG München, Beschluss vom 06.09.2007 - M 17 E 07.3484 -, sowie [allerdings auf Grundlage einer älteren Fassung des SGB VIII] VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.12.1993 - 7 S 799/93 - ), steht der Erlass- bzw. Übernahmeanspruch nach § 90 Abs. 3 SGB VIII grundsätzlich den Eltern und damit den Klägern zu, so dass sie (und nicht ihre Tochter oder die betreffende Einrichtung) in diesem Verfahren aktivlegitimiert sind ( so auch - allesamt unausgesprochen und auf Grundlage älterer Fassungen des SGB VIII - BVerwG, Urteil vom 27.01.2000, NVwZ 2000, 1300 = FEVS 51, 347; Bayer. VGH.

    21 Bei der Prüfung eines Anspruchs auf Erlass bzw. Übernahme von Teilnahme- oder Kostenbeiträgen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII ist zu unterscheiden zwischen Kindern über drei Jahren einerseits, die gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII einen Anspruch auf Besuch einer Tageseinrichtung haben und bei denen ein Erlass- bzw. Übernahmeanspruch in der Regel ("soll"), das heißt außer in atypischen Sondersituationen, nur noch von der (wirtschaftlichen) Zumutbarkeit der Belastung abhängig ist ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.09.1998, a.a.O. ), und Kindern unter drei Jahren andererseits, für die nach den §§ 24 Abs. 2 bis 6 und 24a SGB VIII kein subjektiver Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung und in Kindertagespflege besteht, sondern bei denen die öffentlichen Träger allein die objektivrechtlich Pflicht haben, ein bedarfsgerechtes Angebot an solchen Plätzen vorzuhalten ( vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.2000, a.a.O.; OVG Berl.-Brandenb., Beschluss vom 12.04.2006 - 6 S 4/06 - VG München, Beschluss vom 06.09.2007, a.a.O.; Stähr, in: Hauck, SGB VIII, Stand: Sept. 2007, Bd. 2, § 90 RdNr. 19c ).

    Bei Kindern unter drei Jahren, wie der Tochter der Kläger, wird für eine Kostenübernahme durch den Jugendhilfeträger nach dem geltenden Recht zusätzlich vorausgesetzt, dass die Inanspruchnahme des Platzes in der Tageseinrichtung bzw. Kindertagespflege (u. a.) den Bedarfskriterien des § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII entspricht ( BVerwG, Urteil vom 27.01.2000, a.a.O.; VG Ansbach, Urteil vom 18.09.2006, a.a.O.; Stähr, a.a.O., § 90 RdNr. 19c ).

  • VG Hamburg, 08.08.2001 - 13 VG 386/00
    Dieser Strukturunterschied ist - wie das Bundesverwaltungsgericht betont hat (Urt.v. 27.1. 2000, ZfJ 2000, 235 [BVerwG 27.01.2000 - 5 C 19/99] = FEVS 51, 347 = FamRZ 2000, 1087 = NDV-RD 2000, 67 [BVerwG 27.01.2000 - 5 C 19/99] ) - bei der Auslegung der Bestimmungen über die Förderung in Tageseinrichtungen zu beachten.

    Dies folgt wiederum aus der besonderen Struktur des Leistungsangebots "Besuch eines Kindergartens" (vgl. BVerwG, Urt.v. 27.1. 2000, a.a.O.).

    Nur dann könnte sie aber auch zur Übernahme des Entgelts nach § 90 Abs. 3 SGB VIII verpflichtet sein (vgl. BVerwG, Urt.v. 27.1. 2000, a.a.O).

    Die Bejahung einer Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung ist bei geltend gemachten Ansprüchen gegen einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe von konstitutiver Bedeutung (vgl. dazu BVerwG, Urt.v. 27.1. 2000, ZfJ 2000, 235 [BVerwG 27.01.2000 - 5 C 19/99] ; Urt.v. 28.9. 2000, ZfJ 2001, 310 mit Bespr. von Grube ZfJ 2001, 288).

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2006 - 4 LB 389/02

    Gemeindlicher Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten eines

    Vielmehr ist der Bedarf im Rechtssinne als normativer Begriff im Zusammenhang mit der Gesamtverantwortung des Jugendhilfeträgers (§ 79 SGB VIII) und im Rahmen der Planungsverantwortung nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII zu sehen, wonach der Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten zu ermitteln ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.1.2000 - BVerwG 5 C 19.99 -, BVerwGE 110, 320).

    So bestimmt sich der Bedarf an Kindergartenplätzen anders als der von Kinderkrippenplätzen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27.1.2000 - BVerwG 5 C 19.99 -, BVerwGE 110, 320) insofern an der tatsächlichen Nachfrage, als nach § 24 Satz 1 SGB VIII jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - 12 B 799/08

    Voraussetzungen für die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen ;

    - 5 C 19.99 -, BVerwGE 110, 320 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - 5 C 19.99 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2003 - 12 A 1193/01

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf Erstattung von Kosten einer

    BVerwG, Beschluss vom 25.8.1987, a.a.O. (134 f); Urteile vom 27.5.1993, a.a.O., vom 12.9.1996 - 5 C 31.95 -, FEVS 47, 433 (435 f), und vom 27.1.2000 - 5 C 19.99 -, BVerwGE 110, 320 (324); Stähr, a.a.O., und in Hauck/Noftz, SGB VIII, 28. Lfg., Stand: Januar 2003, K § 35 a Rdnr. 72; Grube, ZfJ 2001, 288 (289) ); Hinrichs, Selbstbeschaffung im Jugendhilferecht, S. 278 ff.
  • VG Düsseldorf, 22.01.2001 - 19 K 11140/98

    Gewährung von Eingliederungshilfe durchÜbernahme der Kosten einer

  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 17.01

    Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2000 - 4 L 1944/00

    Bedarf; Jugendhilfe; Kinderkrippe; Teilnahmebeitrag

  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.2908

    Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2001 - 12 L 3001/00

    Erstattung; Jugendhilfeträger; Kosten; Kostenerstattung; Träger der Jugendhilfe;

  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.3085

    Förderung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung nach dem KiBiG BY

  • OVG Sachsen, 21.12.2006 - 5 B 904/04

    Kindergartenbeitrag; Übernahme; Antrag

  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 12 BV 07.2909

    Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

  • VGH Bayern, 15.03.2007 - 12 B 05.1219

    Kinder- und Jugendhilfe, Anspruch auf Übernahme des Teilnahmebeitrags für den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - 12 B 803/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs einer Kindertageseinrichtung auf Finanzierung und

  • VG Sigmaringen, 23.10.2008 - 2 K 1228/06

    Bewilligung von Zuschüssen zugunsten eines eingetragenen Vereins bzgl. des

  • VG München, 28.05.2014 - M 18 K 12.846

    Klagefrist; Teilabhilfebescheid; Anspruch auf Übernahme der Gebühren der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2006 - 6 S 4.06

    Schülerladen, Montessori-Schülerladen, Anspruch auf Platzgeld, fehlende

  • VGH Bayern, 03.07.2008 - 12 ZB 08.491

    Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz; Förderung der Betreuung außerhalb der

  • VG Gera, 11.09.2001 - 6 K 1016/99

    Zulässigkeit der Klage auf Aufnahme seines Kindergartens in den örtlichen

  • VG Düsseldorf, 12.08.2002 - 19 K 8511/98

    Anspruch auf Übernahme von Kosten einer Lese-Rechtschreib-Therapie im Wege der

  • VG Oldenburg, 15.11.2005 - 13 A 1853/05

    Gewährung von Kindergartenbeiträgen beim Wiederholungsantrag

  • VG Aachen, 25.02.2003 - 2 K 392/01

    Zur Übernahme der Kosten der Inanspruchnahme eines Lerntherapeutischen Instituts

  • VG Augsburg, 08.06.2010 - Au 3 K 09.1846
  • VG Arnsberg, 27.10.2009 - 11 K 1720/08

    Finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen in Form von Pauschalen für

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 12 ZB 08.505

    Kindergartenrecht, Heimrecht

  • VG Lüneburg, 27.08.2002 - 4 A 101/00

    Finanzhilfe; Kindergartenförderung; Kindertagesstätte

  • VGH Bayern, 20.10.2010 - 12 BV 09.154

    Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

  • VG Dresden, 28.01.2003 - 6 K 357/03
  • VG Lüneburg, 27.08.2002 - 4 A 207/98

    Finanzhilfe; Kindertagesstätte; Kindertagesstättenförderung

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