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   BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 28.98   

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BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 28.98 (https://dejure.org/1999,1627)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1999 - 5 C 28.98 (https://dejure.org/1999,1627)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 5 C 28.98 (https://dejure.org/1999,1627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BSHG § 90 Abs. 1 Satz 1, § 91
    Anspruchsüberleitung bei vor Sozialhilfebezug entstandenen Ansprüchen; Gleichzeitigkeit als Voraussetzung der Anspruchsüberleitung; Sozialhilfe, Überleitung von vor Bezug von - entstandenen Ansprüchen; Überleitung von vor Sozialhilfebezug entstandenen Ansprüchen

  • Wolters Kluwer

    Anspruchsüberleitung bei vor Sozialhilfebezug entstandenen Ansprüchen - Gleichzeitigkeit als Voraussetzung der Anspruchsüberleitung - Überleitung von vor Sozialhilfebezug

  • Judicialis

    BSHG § 90 Abs. 1 Satz 1; ; BSHG § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 90 Abs. 1 S. 1, § 91
    Sozialhilferecht - Anspruchsüberleitung bei vor Sozialhilfebezug entstandenen Ansprüchen; Gleichzeitigkeit als Voraussetzung der Anspruchsüberleitung; Sozialhilfe, Überleitung von vor Bezug von - entstandenen Ansprüchen; Überleitung von vor Sozialhilfebezug entstandenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 5
  • NJW 2000, 601
  • NVwZ 2000, 325 (Ls.)
  • FamRZ 2000, 537 (Ls.)
  • DVBl 2000, 641
  • DÖV 2000, 250
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91

    Sozialhilfe - Unterhaltsleistung - Austauschvertrag - Überleitungsermessen -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 28.98
    Der vom Beklagten übergeleitete Anspruch - mag er dem Berufungsgericht auch "unterhaltsrechtsähnlich" erscheinen - ist jedoch kein "Unterhaltsanspruch" im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BVerwGE 92, 281 ).

    Diese Frage fällt aber - da der vom Beklagten behauptete Anspruch auch unter diesen Gesichtspunkten nicht offensichtlich ausscheidet (Negativevidenz, vgl. dazu z.B. BVerwGE 92, 281 ) - in die Prüfungszuständigkeit der Zivilgerichte.

  • BVerwG, 08.07.1982 - 5 C 39.81

    Deckung des sozialhilferechtlichen Bedarfs eines nicht in Hausgemeinschaft mit

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 28.98
    Dementsprechend hat der Anwendungsbereich des § 90 BSHG stets auch Ansprüche gegen Dritte auf einmalige Leistungen umfaßt (vgl. z.B. BVerwGE 66, 82 : Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens, Anspruch auf Rückgewähr einer Schenkung nach § 528 BGB).
  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 63.88

    Überleitung auf den Sozialhilfeträger - Tod des Berechtigten - Hilfeempfänger -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 28.98
    Diese Vorschrift dient, wie der Senat bereits in BVerwGE 85, 136 (137 f.) ausgeführt hat, der Durchsetzung des Grundsatzes des Nachrangs der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 BSHG), indem sie den Träger der Sozialhilfe in die Lage setzt, durch Eintritt in die Gläubigerposition des Hilfeempfängers den Zustand nachträglich herzustellen, der dem vom Gesetz gewollten Vorrang der Verpflichtung anderer entspricht, die dem Hilfeempfänger die erforderliche Hilfe hätten gewähren müssen.
  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 28.98
    Dies entspricht dem "Bezug zur Bedarfszeit" als einer gemeinsamen Voraussetzung für die Einsetzbarkeit von Einkommen und Vermögen, die nach der Rechtsprechung des Senats ebenfalls "Zeitraumidentität" nur in dem Sinne erfordert, daß Einkommen und/oder Vermögen in der Zeit des sozialhilferechtlichen Bedarfs zur Bedarfsdeckung verfügbar sein müssen, während es nicht darauf ankommt, ob diese Mittel für einen mit dem Bedarfszeitraum identischen Zeitraum "bestimmt" sind (vgl. BVerwGE 108, 296 ).
  • VGH Bayern, 28.04.1998 - 12 B 96.667
    Auszug aus BVerwG, 28.10.1999 - 5 C 28.98
    BVerwG 5 C 28.98 VGH 12 B 96.667.
  • BGH, 08.05.2013 - XII ZB 192/11

    Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen

    Die sich aus dem Gesetz ergebende (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB XII bzw. § 9 Abs. 1 SGB II) Subsidiarität der Sozialhilfe und der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II soll durch den Anspruchsübergang nach § 94 Abs. 1 SGB XII bzw. § 33 Abs. 1 SGB II verwirklicht werden, indem sie den Sozialleistungsträger grundsätzlich in die Lage versetzt, durch Eintritt in die Gläubigerposition des Leistungsempfängers den Zustand nachträglich herzustellen, der dem vom Gesetz gewollten Vorrang der Verpflichtung anderer (hier: des Unterhaltsschuldners) entspricht, die dem Leistungsempfänger die erforderliche Hilfe hätten gewähren müssen (vgl. bereits BVerwG NJW 2000, 601 und NJW 1990, 3288 zu § 90 BSHG).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2013 - L 7 SO 4209/09

    Sozialhilfe - Anspruchsübergang - Bestimmtheit der Überleitungsanzeige -

    Zeitidentität im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB XII setzte lediglich voraus, dass der Anspruch des Hilfeempfängers gegen den Dritten im Zeitpunkt der Sozialhilfeleistung fällig und seinem Gegenstand nach geeignet gewesen sein müsse, die Notlage abzuwenden oder den Hilfebedürftigen zur Selbsthilfe zu befähigen (unter Hinweis auf BVerwGE 110, 5).

    Es geht um einen hypothetischen Kausalzusammenhang zwischen der Sozialhilfeleistung und der Nichterfüllung des Anspruchs des Hilfebedürftigen gegen einen Dritten, wobei es auf Entstehungsgrund und Beschaffenheit des Anspruchs (als Anspruch auf einmalige oder laufende Leistung) nicht ankommt (Senatsurteil vom 22. November 2007 - L 7 SO 72/06 - juris Rdnr. 24; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 5 C 28/98 - BVerwGE 110, 5 - juris Rdnr. 11).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2018 - L 9 SO 383/17

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

    Ausreichend ist, dass er in dem in der Bewilligung ausgesprochenen Zeitraum noch fällig und nicht erfüllt ist (BVerwG, Urteil vom 28.10.1999 - 5 C 28/98 zu § 90 BSHG; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2013 - L 7 SO 4209/09; Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018, § 93 Rn. 23; Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl. 2017, § 33 Rn. 36 zum insoweit wortgleichen § 33 SGB II).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2008 - L 7 AS 5846/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Überleitung von Ansprüchen - Abgrenzung der

    Deshalb sind auch in der Vergangenheit entstandene Ansprüche überleitungsfähig, wenn und soweit sie im Zeitpunkt der Hilfegewährung noch nicht erfüllt sind (so zur Vorgängerregelung des § 90 BSHG: BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1999, 5 C 28/98 - BVerwGE 110, 5).
  • OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 4 U 377/12

    Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung als Schuldner im Insolvenzverfahren:

    Auch in der Vergangenheit entstandene Ansprüche sind übergangsfähig, wenn und soweit sie im Zeitpunkt der Leistungsgewährung noch nicht erfüllt sind (vgl. BVerwG, NJW 2000, 601; Eicher/Spellbrink-Link, aaO., § 33 SGB II, Rdn. 27; jurisPK/SGB II-Grote-Seifert, aaO., § 33 SGB II, Rdn. 46 f).

    Rechtsfolge des § 33 Abs. 1 SGB II ist, dass jeder Anspruch des Leistungsempfängers gegen einen Dritten kraft Gesetzes übergeht und zwar unabhängig davon, ob er auf einmalige oder wiederkehrende Leistungen gerichtet ist (vgl. BVerwGE 110, 5; jurisPK/SGB II-Grote-Seifert, aaO., § 33 SGB II, Rdn. 37 u. 43; Eicher/Spellbrink-Link, aaO., § 33 SGB II, Rdn. 16 ff u. 42), also auch der Anspruch des Schuldners gegen ... auf Grund des Erbauseinandersetzungsvertrags vom 17.04.2002.

  • LG Bamberg, 06.10.2017 - 24 Qs 53/16

    Erfordernis der Angabe der gesuchten Beweismittel im Durchsuchungsbeschluss

    Ist eine genaue Bezeichnung nicht möglich, so muss das erwartete Beweismittel wenigstens annäherungsweise - zweckmäßigerweise durch einen Oberbegriff mit Beispielen - beschrieben werden (BVerfGE 42, 212, 221; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1994, 2079; 2000, 601; NStZ 2002, 212; BGH NStZ 2002, 215).

    Ist eine genaue Bezeichnung nicht möglich, so muss das erwartete Beweismittel wenigstens annäherungsweise - zweckmäßigerweise durch einen Oberbegriff mit Beispielen - beschrieben werden (BVerfGE 42, 212, 221; 44, 353, 371; BVerfG NJW 1994, 2079; 2000, 601; NStZ 2002, 212; BGH NStZ 2002, 215).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 AY 56/16

    Rechtmäßigkeit von Überleitungsanzeigen; Bereites Mittel zur Deckung des

    Die Anwendbarkeit des § 93 SGB XII hängt somit davon ab, ob und inwieweit infolge der Nichterfüllung der in Rede stehenden Verpflichtung eines Dritten Sozialhilfe zur Abwendung der Notlage hat geleistet werden müssen (so bereits BVerwG, Urteil vom 28.10.1999 - 5 C 28/98 - juris Rn. 11 zur Vorgängervorschrift § 90 BSHG).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2021 - L 32 AS 1705/20

    Rechtsnatur einer Überleitungsanzeige des Grundsicherungsträgers nach § 33 SGB 2

    Auch in der Vergangenheit entstandene Ansprüche sind übergangsfähig, wenn und soweit sie im Zeitpunkt der Leistungsgewährung noch nicht erfüllt sind (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. August 2015 - L 9 AS 618/14, Rdnr. 59, zitiert nach juris, m. w. N.;Fügemann in Hauck/Noftz, a. a. O., § 33 SGB II, Rdnr. 87; Grote-Seifert in Schlegel/Voelzke, a. a. O., § 33, Rdnr. 49; Münder, a. a. O., § 33, Rdnr. 14; Götsche in Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 82. Lieferung 09.2021, Arbeitslosengeld II, Rdnr. 223; Silbermann in Eicher/Luik/Harich, SGB 11, 5. Auflage 2021, § 33 Rdnr. 36; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 5 C 28/98, Rdnr. 11, zitiert nach juris, abgedruckt in BVerwGE 110, 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - L 7 SO 1229/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) setze der hypothetische Kausalzusammenhang zwischen Sozialhilfeleistungen und der Nichterfüllung des Anspruches des Hilfeempfängers gegen einen Dritten in zeitlicher Hinsicht lediglich voraus, dass der Anspruch gegen den Dritten im Zeitpunkt der Sozialhilfeleistung fällig und seinem Gegenstand nach geeignet sein müsse, die Notlage abzuwenden bzw. den Hilfebedürftigen zur Selbsthilfe zu befähigen (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 5 C 28/98 - BVerwGE 110, 5).
  • SG Osnabrück, 28.02.2006 - S 16 SO 226/05
    Auch insoweit bestehen gegen die Verfügung keine Bedenken, da die vom Beklagten überge-leiteten Ansprüche noch vor der Gewährung der Hilfe entstanden und demzufolge im Leistungszeitraum jederzeit hätten geltend gemacht werden können (so zu in der Ver-gangenheit entstandenen Ansprüchen BVerwG, Urt. v. 28. Oktober 1999 - 5 C 28.98 - BVerwGE 110, 5 ff.).
  • SG Osnabrück, 16.06.2006 - S 24 SO 215/05
  • SG Aachen, 17.11.2005 - S 9 AS 50/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • VG Münster, 01.06.2004 - 5 K 3026/01

    Träger der Sozialhilfe; Wirksamkeit des Anspruchsüberganges vom Hilfeempfänger

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