Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2066
BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00 (https://dejure.org/2000,2066)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.2000 - 3 C 8.00 (https://dejure.org/2000,2066)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - 3 C 8.00 (https://dejure.org/2000,2066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GG Art. 24 Abs. 2; Art. 73 Nr. 1; Art. 83 ff.; Art. 134 Abs. 1, 2, 3 und 4; LBG § 1 Abs. 1 Nr. 2; RVG § 5 Abs. 1, 2 und 3
    Rückübertragungsanspruch (Art. 134 Abs. 3 GG); Reichsvermögen, zum Bundesvermögen gewordenes - und Rückübertragungsanspruch von Ländern und Gemeinden; Gemeinden, Rückübertragungsanspruch gemäß Art. 134 Abs. 3 GG; Bund, Rückübertragungsanspruch und Gegenrecht des - es; ...

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragungsanspruch - Reichsvermögen - Gesetzlicher Vermögensübergang - Verwaltungsbedarf des Bundes - Bundesaufgabe - Gesetzliche Fristen - Maßgeblicher für die Beurteilung eines Bundesverwaltungsbedarfs - Bundesgrenzschutz - Verteidigung - Stationierung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückfallrecht; Verwaltungsvermögen

  • Judicialis

    GG Art. 24 Abs. 2; ; GG Art. 73 ... Nr. 1; ; GG Art. 83 ff.; ; GG Art. 134 Abs. 1; ; GG Art. 134 Abs. 2; ; GG Art. 134 Abs. 3; ; GG Art. 134 Abs. 4; ; LBG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; RVG § 5 Abs. 1; ; RVG § 5 Abs. 2; ; RVG § 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückübertragungsanspruch (Art. 134 Abs. 3 GG ); Reichsvermögen, zum Bundesvermögen gewordenes - und Rückübertragungsanspruch von Ländern und Gemeinden; Gemeinden, Rückübertragungsanspruch gemäß Art. 134 Abs. 3 GG; Bund, Rückübertragungsanspruch und Gegenrecht des - es; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 188
  • NVwZ 2001, 195
  • DVBl 2000, 1454
  • DÖV 2000, 1002
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 26.10.1999 - 11 UE 661/99

    Rückübertragung von Reichsvermögen, das zwischenzeitlich von den US-Streitkräften

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00
    Was zunächst das von den verbündeten Streitkräften genutzte Gelände der Ludendorff-Kaserne anlange, so schließe sich das Gericht der vom HessVGH (Urteil vom 26. Oktober 1999 - 11 UE 661/99 - DVBl 2000, 357) vertretenen Auffassung an, wonach - trotz im Jahre 1961 keineswegs absehbarer Wiedervereinigung Deutschlands - sowohl das deutsche Verfassungsrecht wie das der Stationierung ausländischer Truppen zugrunde liegende Vertragswerk nicht von einer auf Dauer angelegten Situation im Hinblick auf die Stationierung ausländischer Truppen ausgegangen seien.

    Ebenso wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 26. Oktober 1999 - 11 UE 661/99 - (a.a.O.) ist der erkennende Senat der Auffassung, dass der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für den Ausschluss des Rückfallrechts nach § 5 Abs. 2 Satz 1 RVG gegeben sind, die Sachlage im Zeitpunkt der Bedarfsanmeldung durch den Bund zugrunde zu legen ist.

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00
    Davon hat er mit dem Beitritt zur NATO Gebrauch gemacht (vgl. BVerfG, Urteil vom 12. Juli 1994 - 2 BvE 3/92 u.a. - BVerfGE 90, 286, 351).
  • BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98

    Sondervermögen Reichspost (Reichsbahn); Reichspost, Sondervermögen; Postvermögen;

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00
    Es kann nicht angenommen werden, dass das Grundgesetz eine derart unklare Rechtslage habe schaffen wollen (vgl. zu der entsprechenden Problematik in Art. 26, 27 EV, Urteil vom 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 15.98 - BVerwGE 109, 221 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 24.90

    Landesverteidigung; gemeindliches Einvernehmen; Kompetenzregelung, besondere

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00
    Die Überlassung von Kasernengelände an die verbündeten Streitkräfte dient der Landesverteidigung (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 3. Dezember 1992 - BVerwG 4 C 24.90 - BVerwGE 91, 227 ff.) und damit einer Verwaltungsaufgabe des Bundes.
  • BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95

    Restitution des Länderbestands

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00
    Ihr Ziel war die Neuordnung des öffentlichen Vermögens nach einem Staatsbankrott, um vor allem eine Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Staates zu schaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 1997 - 2 BvG 3, 4/95 - BVerfGE 95, 250, 264).
  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvF 4/05

    Kein Anspruch Berlins auf Neuregelung der Rückübertragung von Grundstücken

    Benötigt der Bund einen Vermögensgegenstand nur vorübergehend, ist ihm von dem Rückfallberechtigten ein Recht auf unentgeltliche Nutzung für die Dauer des Bedarfs einzuräumen (§ 5 Abs. 3 RVermG; zur Frage, wann der Verwaltungsbedarf des Bundes "nicht nur vorübergehend" ist, vgl. BVerwGE 111, 188).
  • BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 11.12

    Aufklärungsrüge; Ausschlussfrist; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben;

    Art. 134 Abs. 3 GG begründet keinen unmittelbaren Anspruch auf das von der Regelung erfasste Rückfallvermögen; ein solcher Anspruch besteht nur nach Maßgabe des gemäß Art. 134 Abs. 4 GG erlassenen Reichsvermögen-Gesetzes (Bestätigung des Urteils vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 8.00 - BVerwGE 111, 188).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass sich Rückübertragungsansprüche von Ländern und Gemeinden (Gemeindeverbänden) nicht unmittelbar aus Art. 134 Abs. 3 GG, sondern nur aus dem Bundesgesetz ergeben, welches gemäß Art. 134 Abs. 4 GG das Nähere regelt (Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 8.00 - BVerwGE 111, 188 ).

  • BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 13.99

    Militärisch genutzte Liegenschaften; Inanspruchnahme durch DDR-Behörden; Nutzung

    21 Abs. 1 Satz 1 EV bewirkte, dass das Eigentum an dem Gelände als Teil des für Verteidigungsaufgaben bestimmten Vermögens der DDR auf den Bund überging (vgl. zu Art. 134 GG: BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 8.00 - DVBl 2000, 1454).
  • BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvR 403/02

    Keine Beschwerdebefugnis einer Gemeinde bei Geltendmachung eines

    Zur Begründung bezog sich das Verwaltungsgericht wesentlich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2000 (BVerwGE 111, 188), das dieselbe Rechtsfrage betrifft.
  • BVerwG, 14.12.2000 - 4 C 12.99

    Bundeswehr darf Bombenabwurfplatz Wittstocker Heide vorerst nicht nutzen

    21 Abs. 1 Satz 1 EV bewirkte, dass das Eigentum an dem Gelände als Teil des für Verteidigungsaufgaben bestimmten Vermögens der DDR auf den Bund überging (vgl. zu Art. 134 GG : BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 8.00 - DVBl 2000, 1454 ).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 39.99

    Rückfallrecht - Reichsvermögen - Ausschluß - Rückübertragung - Grundstück - BRD

    Der Bund benötigte im maßgeblichen Zeitpunkt einen Vermögensgegenstand für eigene Verwaltungsaufgaben (Art. 134 Abs. 3 GG und § 5 Abs. 2 Satz 1 RVG) auch dann, wenn er ihn nach dem Ende der Besatzungszeit einer verbündeten Streitmacht völkerrechtlichen Verpflichtungen entsprechend zur militärischen Nutzung zur Verfügung stellte (wie Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 8.00 -).
  • BVerwG, 04.10.2000 - 3 B 153.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, ob eine unmittelbare Bundesaufgabe bei

    Hieran hält er fest, zumal nach dem Urteil vom 18. Mai 2000 - BVerwG 3 C 8.00 - der Bund im Sinne des Art. 134 Abs. 3 GG und von § 5 Abs. 2 Satz 1 RVG einen Vermögensgegenstand für eigene Verwaltungsaufgaben auch dann benötigte, wenn er ihn nach dem Ende der Besatzungszeit einer verbündeten Streitmacht völkerrechtlichen Verpflichtungen entsprechend zur militärischen Nutzung zur Verfügung stellte (entschieden für amerikanische bzw. NATO-Truppen).
  • VGH Hessen, 03.08.2005 - 3 UE 3298/04

    Militärische Liegenschaft; Rückgabeanspruch; Verjährung

    Dieser Bedarf sei nicht nur vorübergehender Natur, wozu die Beklagte auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 2000 - 3 C 39.99 - sowie - 3 C 8.00 - BVerwGE 111, 188 verweist.
  • VG Potsdam, 22.03.2004 - 15 K 496/01
    Es bedurfte der Innehabung der tatsächlichen Gewalt im Sinne einer Verwaltungsnutzung, um einen Vermögensgegenstand durch den Zentralstaat der DDR bzw. durch die Bundesrepublik Deutschland ausländischen Streitkräften auf der Grundlage entsprechender völkerrechtlicher oder sonstiger vertraglicher Verpflichtungen zur Verfügung stellen zu können (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2000 - 3 C 8.00 -, BVerwGE 111, 188, 195).
  • VG Schleswig, 19.11.2001 - 11 A 308/98

    Unentgeltlichkeit der Zurverfügungstellung von Grundstücken; Eigener

    Bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für diesen Ausschluss nach § 5 Abs. 2 Satz 1 RVG gegeben sind, ist die Sachlage im Zeitpunkt der Bedarfsanmeldung durch den Bund zugrunde zu legen (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 18.05.2000 - 3 C 8.00 und 3 C 39.99 - vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 26.10.1999 - 11 UE 661/99 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht