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   BVerwG, 28.06.2000 - 6 P 1.00   

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BVerwG, 28.06.2000 - 6 P 1.00 (https://dejure.org/2000,1236)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.2000 - 6 P 1.00 (https://dejure.org/2000,1236)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 6 P 1.00 (https://dejure.org/2000,1236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 5; ENeuOG Art. 1 § 15
    Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften als betriebliche Sozialeinrichtungen; Beteiligungs- und Anerkennungserklärung der Deutsche Bahn AG; bestimmender und lenkender Einfluss des Bundeseisenbahnvermögens

  • Wolters Kluwer

    Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften - Betriebliche Sozialeinrichtungen - Beteiligungs- und Anerkennungserklärung der Deutche Bahn AG - Einfluss des Bundeseisenbahnvermögens

  • Judicialis

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 5; ; ENeuOG Art. 1 § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 5; ENeuOG Art. 1 § 15
    Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften als betriebliche Sozialeinrichtungen; Beteiligungs- und Anerkennungserklärung der Deutsche Bahn AG; bestimmender und lenkender Einfluss des Bundeseisenbahnvermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Hauptpersonalrat kann Privatisierung der Eisenbahner-Wohnungen nicht verhindern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 259
  • NVwZ 2000, 1397
  • NVwZ-RR 2001, 676
  • NZA 2000, 1123
  • DVBl 2001, 128
  • DÖV 2001, 124
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.10.1983 - 6 P 24.81

    Zuständigkeit der Fachkammer - Zuständigkeit und Geschäftsführung der

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 6 P 1.00
    Darunter fallen auch ohne ausdrückliche Erwähnung Streitigkeiten, die die Zuständigkeit der Einigungsstellen und damit die Rechtmäßigkeit ihrer Beschlüsse betreffen, weil das Verfahren vor der Einigungsstelle Teil der Wahrnehmung der Beteiligungsrechte der Personalvertretung ist (Beschluss vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 24.81 - BVerwGE 68, 116, 118; Beschluss vom 27. Februar 1986 - BVerwG 6 P 32.82 - Buchholz 238.37 § 79 NWPersVG Nr. 3).

    Diese Bindungswirkung setzt freilich gemäß § 71 Abs. 3 Satz 4 BPersVG voraus, dass der Beschluss der Einigungsstelle im Einklang mit geltendem Recht steht (vgl. Beschluss vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 198; Beschluss vom 21. Oktober 1983 a.a.O. S. 120; Beschluss vom 27. Februar 1986 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 6 P 1.00
    Diese Bindungswirkung setzt freilich gemäß § 71 Abs. 3 Satz 4 BPersVG voraus, dass der Beschluss der Einigungsstelle im Einklang mit geltendem Recht steht (vgl. Beschluss vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 198; Beschluss vom 21. Oktober 1983 a.a.O. S. 120; Beschluss vom 27. Februar 1986 a.a.O.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren beantragt werden kann, rechtswidrige Beschlüsse der Einigungsstelle kassatorisch zu beseitigen (Beschluss vom 13. Februar 1976 a.a.O. S. 198; Beschluss vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 24.88 - Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 1 S. 4).

  • BVerwG, 27.02.1986 - 6 P 32.82

    Probeweise Einführung in die gleitende Arbeitszeit - Mitbestimmung bei der

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 6 P 1.00
    Darunter fallen auch ohne ausdrückliche Erwähnung Streitigkeiten, die die Zuständigkeit der Einigungsstellen und damit die Rechtmäßigkeit ihrer Beschlüsse betreffen, weil das Verfahren vor der Einigungsstelle Teil der Wahrnehmung der Beteiligungsrechte der Personalvertretung ist (Beschluss vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 24.81 - BVerwGE 68, 116, 118; Beschluss vom 27. Februar 1986 - BVerwG 6 P 32.82 - Buchholz 238.37 § 79 NWPersVG Nr. 3).

    Diese Bindungswirkung setzt freilich gemäß § 71 Abs. 3 Satz 4 BPersVG voraus, dass der Beschluss der Einigungsstelle im Einklang mit geltendem Recht steht (vgl. Beschluss vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 198; Beschluss vom 21. Oktober 1983 a.a.O. S. 120; Beschluss vom 27. Februar 1986 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.11.1998 - 6 P 1.98

    Mitbestimmung des Hauptpersonalrates; Mannschafts- und Unteroffizierheime;

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 6 P 1.00
    Namentlich strukturelle Veränderungen im Vollzug eines Privatisierungskonzepts sind als Errichtungsmaßnahme zu werten (Beschluss vom 9. November 1998 - BVerwG 6 P 1.98 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 96 S. 50).

    Sozialeinrichtungen im Sinne von § 75 Abs. 3 Nr. 5 BPersVG sind auf Dauer berechnete, von der Dienststelle geschaffene Einrichtungen, die dazu dienen, den Beschäftigten Vorteile zukommen zu lassen (Beschluss vom 24. April 1992 - BVerwG 6 P 33.90 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 12 S. 21 m.w.N.; Beschluss vom 9. November 1998 a.a.O. S. 47).

  • BVerwG, 12.07.1984 - 6 P 14.83

    Selbsthilfeeinrichtung als soziale Einrichtung im Sinne des

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 6 P 1.00
    Das setzt voraus, dass die Dienststelle an der Führung der Geschäfte der Sozialeinrichtung in einem ins Gewicht fallenden sachlichen Umfang beteiligt, vor allem aber rechtlich in der Lage ist, richtungweisenden Einfluss auf die Verwirklichung der Zwecke dieser Einrichtung zu nehmen, das heißt auf die Art und Weise, in der die Einrichtung die ihr gesteckten Aufgaben erfüllen soll, und auf die Arbeit der Einrichtung einzuwirken (vgl. Beschluss vom 12. Juli 1984 - BVerwG 6 P 14.83 - Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 29 S. 21; Beschluss vom 5. September 1986 - BVerwG 6 P 10.84 - Buchholz 238.37 § 72 NWPersVG Nr. 12 S. 26).
  • VG Frankfurt/Main, 03.12.1999 - 22 K 4462/99

    Zustimmung zur Privatisierung der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften;

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 6 P 1.00
    BVerwG 6 P 1.00 VG 22 K 4462/99 (V).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 31.93

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Personalrats auf Nachholung des

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 6 P 1.00
    So gesehen ist das Beschlussverfahren kein sog. "objektives Verfahren" (Beschluss vom 15. März 1995 - BVerwG 6 P 31.93 - Buchholz 251.7 § 66 NWPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 24.04.1992 - 6 P 33.90

    Einordnung von Personalwohnhäusern als Wohlfahrtseinrichtungen - Definition des

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 6 P 1.00
    Sozialeinrichtungen im Sinne von § 75 Abs. 3 Nr. 5 BPersVG sind auf Dauer berechnete, von der Dienststelle geschaffene Einrichtungen, die dazu dienen, den Beschäftigten Vorteile zukommen zu lassen (Beschluss vom 24. April 1992 - BVerwG 6 P 33.90 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 12 S. 21 m.w.N.; Beschluss vom 9. November 1998 a.a.O. S. 47).
  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75

    Beschlüsse des Rechtsbeschwerdegerichts - Mündliche Verhandlung - Zustellung an

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 6 P 1.00
    Dass dazu auch die Ehegatten und Hinterbliebenen sowie die ehemaligen Bediensteten des Bundeseisenbahnvermögens zählen (§ 1 Buchst. a und c des Wohnungsfürsorgevertrages sowie § 1.1 Buchst. a und c des Wohnungsbeschaffungsvertrages), steht der Bewertung der EWG als Sozialeinrichtungen des Bundeseisenbahnvermögens nicht entgegen, weil dieser Personenkreis einen unmittelbaren Bezug zur Dienststelle "Bundeseisenbahnvermögen" hat (vgl. Beschluss vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 P 12.70 - Buchholz 238.3 § 67 PersVG Nr. 8 S. 11 f.; Beschluss vom 16. September 1977 - BVerwG 7 P 10.75 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 4 S. 20).
  • BVerwG, 05.09.1986 - 6 P 10.84

    Sozialeinrichtung - Angehörige des öffentlichen Dienstes - Eingetragener Verein -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 6 P 1.00
    Das setzt voraus, dass die Dienststelle an der Führung der Geschäfte der Sozialeinrichtung in einem ins Gewicht fallenden sachlichen Umfang beteiligt, vor allem aber rechtlich in der Lage ist, richtungweisenden Einfluss auf die Verwirklichung der Zwecke dieser Einrichtung zu nehmen, das heißt auf die Art und Weise, in der die Einrichtung die ihr gesteckten Aufgaben erfüllen soll, und auf die Arbeit der Einrichtung einzuwirken (vgl. Beschluss vom 12. Juli 1984 - BVerwG 6 P 14.83 - Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 29 S. 21; Beschluss vom 5. September 1986 - BVerwG 6 P 10.84 - Buchholz 238.37 § 72 NWPersVG Nr. 12 S. 26).
  • BVerwG, 19.12.1990 - 6 P 24.88

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen

  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 12.70

    Anforderungen an die Definition des Begriffs einer Wohlfahrtseinrichtung -

  • BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 4.10

    Rücknahme einer vollzogenen Maßnahme; Rechtsanspruch des Personalrats;

    Von seiner langjährig vertretenen Auffassung, das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren sei ein nur "objektives Verfahren", ist der Senat der Sache nach spätestens mit dem zitierten Beschluss vom 15. März 1995 abgerückt; später hat er dies nochmals ausdrücklich erklärt (vgl. Beschluss vom 28. Juni 2000 - BVerwG 6 P 1.00 - BVerwGE 111, 259 , insoweit bei Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 101 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 08.02.2018 - 5 P 7.16

    Ankündigungsfrist; Antragsbefugnis; Arbeitnehmerähnliche Personen; Auslegung;

    (2) Das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren ist gerade für die Klärung innerorganisatorischer Streitigkeiten des öffentlichen Rechts ausgestaltet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. März 1995 - 6 P 31.93 - Buchholz 251.7 § 66 NWPersVG Nr. 4 S. 3 f. und vom 28. Juni 2000 - 6 P 1.00 - BVerwGE 111, 259 ).
  • BVerwG, 01.11.2001 - 6 P 10.01

    Entscheidung über den Rechtsweg; weitere sofortige Beschwerde; Besetzung des

    Da es hier um die Wahrnehmung von Beteiligungsrechten durch den Personalrat geht, kommt das Merkmal "Zuständigkeit" in Betracht (vgl. BVerwGE 68, 116, 118; 111, 259, 262).
  • BVerwG, 11.05.2011 - 6 P 5.10

    Übertragung von dienstrechtlichen Befugnissen auf die allgemeinbildenden und auf

    Von seiner langjährig vertretenen Auffassung, das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren sei ein nur "objektives Verfahren", ist der Senat der Sache nach spätestens mit dem zitierten Beschluss vom 15. März 1995 abgerückt; später hat er dies nochmals ausdrücklich erklärt (vgl. Beschluss vom 28. Juni 2000 - BVerwG 6 P 1.00 - BVerwGE 111, 259 , insoweit bei Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 101 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 04.06.2010 - 6 PB 4.10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Letztentscheidungsrecht des Senats

    Der gerichtliche Ausspruch kann sowohl auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenbeschlusses als auch auf dessen Aufhebung gerichtet sein (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186 = Buchholz 238.34 § 81 HmbPersVG Nr. 1 S. 10 f., vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 6 P 24.81 - BVerwGE 68, 116 = Buchholz 238.33 § 70 BrPersVG Nr. 1, vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 24.88 - Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 1 S. 4, vom 28. Juni 2000 - BVerwG 6 P 1.00 - BVerwGE 111, 259 , insoweit bei Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 101 nicht abgedruckt, und vom 24. Mai 2006 - BVerwG 6 PB 16.05 - juris Rn. 4).
  • VG Sigmaringen, 15.02.2021 - PL 11 K 2615/20

    Kantine; Reduzierung Speisenangebot; Verwaltung Sozialeinrichtung;

    Es handelt sich um auf Dauer berechnete, von der Dienststelle freiwillig geschaffene Einrichtungen, die dazu dienen, den Beschäftigten Vorteile zukommen zu lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.06.2000 - 6 P 1.00 - juris Rdnr. 26 m.w.N.).

    Das setzt voraus, dass die Dienststelle an der Führung der Geschäfte der Sozialeinrichtung in einem ins Gewicht fallenden sachlichen Einfluss beteiligt, vor allem aber rechtlich in der Lage ist, richtungsweisenden Einfluss auf die Verwirklichung der Zwecke dieser Einrichtung zu nehmen, d.h. auf die Art und Weise, in der die Einrichtung die ihr gesteckten Aufgaben erfüllen soll, und auf die Arbeit der Einrichtung einzuwirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.06.2000 - 6 P 1.00 - juris RdNr. 32).

  • BVerwG, 24.01.2001 - 6 PB 15.00

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Empfehlung der Einigungsstelle

    Für die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, in denen es um die Überprüfung eines Beschlusses der Einigungsstelle auf Antrag des Dienststellenleiters oder der Personalvertretung ging, war wesentlich, dass der Beschluss der Einigungsstelle geeignet war, die Entscheidung der Dienststelle zu ersetzen, und daher seine Verbindlichkeit sowie die daraus herzuleitende Verpflichtung der Dienststelle, ihn auszuführen, ausschließlich davon abhing, ob er dem geltenden Recht entsprach (vgl. Beschluss vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186, 198; Beschluss vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 24.88 - a.a.O. S. 4; Beschluss vom 28. Juni 2000 - BVerwG 6 P 1.00 - ZfPR 2000, 263, 264).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - PB 15 S 1026/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse ist keine zur Aufstellung eines Sozialplans

    Es ist anerkannt, dass im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren beantragt werden kann, einen rechtswidrigen Beschluss der Einigungsstelle kassatorisch zu beseitigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.06.2000 - 6 P 1.00 -, BVerwGE 111, 259).
  • BVerwG, 20.12.2000 - 6 P 3.00

    Mieterhöhung; Mietwohnungen; Mitbestimmung; Nutzungsbedingungen; Personalrat;

    Die Änderung der Nutzungsbedingungen an Mietwohnungen kann allerdings dazu führen, dass die eine Sozialeinrichtung kennzeichnenden Vorteile für die Beschäftigten wegfallen (vgl. dazu zuletzt Beschluss vom 28. Juni 2000 - BVerwG 6 P 1.00 - NZA 2000, 1123).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2014 - 17 MP 7/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - zum Antrag des Personalrats auf Verpflichtung der

    Auch wenn deswegen in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren beantragt werden kann, rechtswidrige Beschlüsse der Einigungsstelle kassatorisch zu beseitigen, und es insoweit auch der Durchsetzung konkreter Rechtspositionen des sog. Innenrechts und nicht nur der Klärung von Zuständigkeiten dienen mag (BVerwG, Beschl. vom 28.6.2000 - 6 P 1.00 -, BVerwGE 111, 259 ), ergibt sich daraus kein hinreichender Beleg dafür, dass dem Antragsteller ein - im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sicherbarer - Anspruch auf Unterlassung der Durchführung der Dienstvereinbarung zustehen soll, weil - wie er geltend macht - sein hinsichtlich dieser Maßnahme bestehendes Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG nicht gewahrt worden sei und der dazu ergangene Beschluss der Einigungsstelle, an den die Beteiligten gemäß § 71 Abs. 4 Satz 2 BPersVG gebunden sind, nicht im Einklang mit dem geltenden Recht stehe (§ 71 Abs. 3 Satz 4 BPersVG).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 6 PB 16.05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2002 - 1 A 144/00

    Personalunterkünfte in verschiedenen Objekten für die nichtwissenschaftlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2009 - 60 PV 1.09

    Einigungsstelle; außerordentliche Kündigung; Letztentscheidungsrecht bei nicht

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2012 - PB 15 S 3324/11

    Mitbestimmungsverfahren bei Eingruppierungen; Aufhebung der Entscheidung der

  • VG Düsseldorf, 11.05.2017 - 40 L 1742/17

    Unterlassung; Rückgängigmachung; Einstweilige Verfügung; Vorwegnahme der

  • OVG Hamburg, 25.02.2002 - 8 Bf 386/00

    Aufnahme von Verwaltungsgebühren sowie Kosten für Verpflegung im Mietvertrag für

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 60 PV 12.13

    Mitbestimmung; Betriebskantine; Essenszuschuss; Auszubildende; BVG;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 60 PV 2.18

    Klage gegen einen Beschluss der Einigungsstelle für Personalvertretungssachen,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2022 - 62 PV 5.22

    Mitbestimmung; Weigerung der übergeordneten Dienststelle, die Angelegenheit der

  • VG Gießen, 05.11.2010 - 22 K 1689/10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Schließung einer Sauna

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