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   BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99   

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BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99 (https://dejure.org/2000,1421)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.2000 - 2 C 25.99 (https://dejure.org/2000,1421)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 2000 - 2 C 25.99 (https://dejure.org/2000,1421)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BeamtVG §§ 14 a, 55, 88; SGB VI §§ 55, 232, 247, 262, 263; GG Art. 3 Abs. 1
    Pflichtversicherungszeiten, vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes wegen anrechnungsfähiger -; Ruhegehaltssatz, vorübergehende Erhöhung wegen anrechnungsfähiger Pflichtversicherungszeiten; Versorgung, vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes wegen ...

  • Wolters Kluwer

    Pflichtversicherungszeiten - Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes - Anrechnungsfähige Pflichtversicherungszeiten - Verfassungskonforme Auslegung des beamtenversorgungrechtlichen Begriffs Pflichtversicherungszeiten

  • Judicialis

    BeamtVG § 14 a; ; BeamtVG § 55; ; BeamtVG § 88; ; SGB VI § 55; ; SGB VI § 232; ; SGB VI § 247; ; SGB VI § 262; ; SGB VI § 263; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichtversicherungszeiten, vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes wegen anrechnungsfähiger -; Ruhegehaltssatz, vorübergehende Erhöhung wegen anrechnungsfähiger Pflichtversicherungszeiten; Versorgung, vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 93
  • NVwZ 2000, 1418 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2000, 692
  • FamRZ 2000, 1574 (Ls.)
  • DVBl 2001, 119
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvL 16/90

    Beamtinnenrente

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
    Erläßt der Gesetzgeber jedoch Vorschriften, die es den Frauen ermöglichen, früher getroffene Dispositionen ganz oder teilweise rückgängig zu machen, so müssen auch diese Bestimmungen dem Gleichbehandlungsgebot gemäß Art. 3 Abs. 1 GG genügen (vgl. BVerfGE 98, 1 ).

    Die Klägerin wäre schließlich schlechter gestellt gegenüber ehemaligen Beamtinnen, die sich anläßlich ihrer Eheschließung eine Abfindung haben auszahlen lassen, danach gemäß (dem zwischenzeitlich ebenfalls aufgehobenen) § 283 SGB VI oder - für die Zeit vor dessen Inkrafttreten - nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1998 - 1 BvL 16/90 - (BVerfGE 98, 1 ff.) die Möglichkeit hatten, für die vor dem Ausscheiden liegenden Zeiträume freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung nachzuentrichten.

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 8. April 1998 - 1 BvL 16/90 - eine unzulässige Ungleichbehandlung bereits darin erkannt, daß nach den vor 1992 geltenden gesetzlichen Regelungen sogenannte "Systemwechsler" (Gruppe der früheren Beamtinnen und späteren Arbeitnehmerinnen) von der Reaktivierung ihrer ursprünglich erworbenen Anwartschaft auf Altersversorgung ausgeschlossen waren.

  • BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 32.88

    Rechtenversicherungsträger - Rentenbescheid - Rentenversicherungsträger

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
    Begriffe des Rentenversicherungsrechts, die im Beamtenversorgungsrecht verwendet werden, sind mangels eigenständiger Regelung im Beamtenrecht nach Rentenrecht, seiner Terminologie und Praxis zu verstehen (Urteil vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 32.88 - ).

    Gemäß § 55 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG bleiben in der Regel bei der Anrechnung von Renten auf Versorgungsbezüge die Teile der Rente außer Ansatz, die auf freiwilliger Weiterversicherung oder Selbstversicherung oder Höherversicherung beruhen, auch soweit auf "das Verhältnis der Werteinheiten für freiwillige Beiträge" abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1991 - BVerwG 2 C 32.88 - a.a.O.).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
    In der Regel führte die - verfassungsrechtlich auch im Hinblick auf spätere Beamte nicht zu beanstandende (vgl. BVerfGE 75, 78 ff.) - Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen dazu, daß Beamte vor Vollendung des 65. Lebensjahres keinen Rentenanspruch erwerben konnten und bis zum Bezug der Altersrente ausschließlich auf Versorgungsbezüge angewiesen waren, die deshalb gering blieben, weil durch die späte Übernahme in ein Beamtenverhältnis und den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand nur wenige Dienstjahre berücksichtigt werden konnten (vgl. BTDrucks 10/4225 S. 21).
  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83

    Arbeitsförderungsgesetz 1979

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
    Das Grundrecht ist vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art oder solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 74, 9 ; 80, 1 ).
  • BSG, 05.06.1997 - 12 RK 4/97

    Ausschluß der Aufstockung bei nicht genutztem Recht auf Heiratserstattung

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
    Die Nachzahlung nach § 282 SGB VI und dessen Vorgängerregelungen hob die Beitragserstattung nicht auf und führte zu keiner Wiederherstellung des früheren Versicherungsverhältnisses, sondern begründete einen neuen Versicherungsverlauf (BSGE 49, 63 ; BSG, Urteil vom 5. Juni 1997 - 12 RK 4/97 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.1998 - 6 A 4745/96

    Beamtenversorgung; Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Eheschließung; Erstattung von

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
    BVerwG 2 C 25.99 OVG 6 A 4745/96.
  • BSG, 12.09.1995 - 12 RK 24/95

    Recht auf Nachzahlung bei Heiratserstattung, Nichtigkeit früherer

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
    Vielmehr sollte Frauen, deren Altersversorgung infolge der früheren Erstattung verkürzt war, ergänzend das Recht eingeräumt werden, die in der Vergangenheit entstandenen Beitragslücken durch Entrichtung freiwilliger Beiträge zu schließen (BSGE 76, 250 ).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
    Das Grundrecht ist vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art oder solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 74, 9 ; 80, 1 ).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
    Das Grundrecht ist vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art oder solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 74, 9 ; 80, 1 ).
  • BSG, 04.10.1979 - 1 RA 83/78

    Verfallswirkung einer Beitragserstattung - Nachentrichtung von Beiträgen -

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99
    Die Nachzahlung nach § 282 SGB VI und dessen Vorgängerregelungen hob die Beitragserstattung nicht auf und führte zu keiner Wiederherstellung des früheren Versicherungsverhältnisses, sondern begründete einen neuen Versicherungsverlauf (BSGE 49, 63 ; BSG, Urteil vom 5. Juni 1997 - 12 RK 4/97 - ).
  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

    § 14a BeamtVG wirkt dieser "Versorgungslücke" bei sogenannten gemischten Erwerbskarrieren durch eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bis zum Beginn des Rentenbezugs entgegen (vgl. BTDrucks 10/4225, S. 21; BVerwGE 111, 93 ).

    § 14a BeamtVG soll versorgungsrechtlichen Nachteilen entgegenwirken, die sich wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen von Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung für den Zeitraum ergeben können, in dem ein Besoldungsanspruch nicht mehr besteht, die für Invalidität und Alter vorgesehenen Leistungen aber noch nicht in vollem Umfang ausgeschöpft werden können (vgl. BTDrucks 10/4225, S. 21; BVerwGE 111, 93 ; Strötz, a.a.O., § 14a BeamtVG Rn. 1 ).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 25.99 - (BVerwGE 111, 93 ) ausgeführt hat, erhöhen gemäß § 14a BeamtVG solche Zeiten vorübergehend den Ruhegehaltssatz, für die auf einer Versicherungspflicht beruhende Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung begründet worden sind, ohne dass der Träger der Rentenversicherung zeitgleich zu dem Ruhegehalt zu leisten hat.
  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04

    Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen

    Das Gebot verfassungskonformer Auslegung nicht eindeutiger Regelungen in diesem Sinne gilt auch für das Besoldungsrecht (vgl. Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 25.99 - BVerwGE 111, 93 = Buchholz 239.1 § 14 a BeamtVG Nr. 2).
  • VG Oldenburg, 14.03.2007 - 6 A 5308/05

    Versorgungsbezüge eines Universitätsprofessors mit Vordienstzeiten im Ausland

    Es wird nicht in Abrede gestellt, dass die Entstehungsgeschichte des mit Wirkung vom 1. Januar 1986 durch das 4. Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2466) eingefügte Vorschrift dafür spricht, dass in erster Linie ein Ausgleich für vorangegangene Einschränkungen im Recht der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen werde sollte (BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - 2 C 25.99 - BVerwGE 111, 93 m.w.N.).

    Die "Versorgungslücke", die sich aus dem vorübergehenden Ausschluss des Beamten von einer gesetzlichen Rente bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand ergibt, wird dadurch geschlossen, dass für jeweils 12 Kalendermonate einer Pflichtversicherung der Ruhegehaltssatz vorübergehend - in der Regel bis zum Bezug der Altersrente - erhöht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 a.a.O.).

    Die Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nach § 14 a BeamtVG mag zwar verfassungsrechtlichen nicht im Rahmen der Alimentationspflicht (Art. 33 Abs. 5 GG) gefordert sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 a.a.O., das diesen Maßstab nicht erwägt; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer § 14 a BeamtVG, Rn. 10).

    Das Grundrecht ist vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art oder solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 1 BvL 50, 89 und 240/79 - BVerfGE 55, 72; BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 25.99 - (BVerwGE 111, 93 ) ausgeführt hat, erhöhen gemäß § 14 a BeamtVG solche Zeiten vorübergehend den Ruhegehaltssatz, für die auf einer Versicherungspflicht beruhende Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung begründet worden sind, ohne dass der Träger der Rentenversicherung zeitgleich zu dem Ruhegehalt zu leisten hat.
  • VGH Bayern, 07.09.2015 - 3 ZB 12.1941

    Beamtenversorgung; Kriminaloberkommissarin (BesGr A 10); vorübergehende Erhöhung

    Die in Art. 27 BayBeamtVG hinsichtlich der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes für vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand getretene Beamte wie die Klägerin getroffene Regelung setzt nach ihrem Abs. 2 Satz 1 - ebenso wie § 14a Abs. 2 Satz 1 BeamtVG - jedoch voraus, dass es sich bei den zu berücksichtigenden Zeiten um Pflichtbeitragszeiten i.S.d. §§ 55, 247 SGB VI handelt, für die Pflichtbeiträge gezahlt worden sind oder als gezahlt gelten (vgl. BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 2 C 25/99 - BVerwGE 111, 93 juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 27.3.1996 - 3 B 95.1892 - DÖD 1997, 272/273), was bei im Rahmen des Versorgungsausgleichs durch Entscheidung des Familiengerichts übertragenen bzw. begründeten Rentenanwartschaften nicht der Fall ist (vgl. BayVGH, U.v. 29.7.2004 - 3 B 01.1379 - juris Rn. 22, bestätigt durch BVerwG, B.v. 24.1.2005 - 2 B 95/04 - juris; OVG NRW, U.v. 8.6.1998 - 6 A 4745/96 - juris Rn. 24).

    Nach dem Sinn und Zweck von Art. 27 BayBeamtVG bzw. § 14a BeamtVG sind nur solche Zeiten zu berücksichtigen, für die auf einer Versicherungspflicht beruhende Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung begründet worden sind (vgl. BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 2 C 25/99 - BVerwGE 111, 93 juris Rn. 18).

    Diese nach der verfassungsrechtlich auch im Hinblick auf spätere Beamte nicht zu beanstandende Verschärfung der Anspruchsvoraussetzung (vgl. BVerfG, B.v. 8.4.1987 - 1 BvR 564/84 u.a. - BVerfGE 75, 78) führt dazu, dass Beamte vor der Vollendung des 65. Lebensjahres keinen Rentenanspruch erwerben können und so bis zum Bezug der Altersrente ausschließlich auf Versorgungsbezüge angewiesen sind, die deshalb unverhältnismäßig gering bleiben, weil durch die späte Übernahme in ein Beamtenverhältnis und den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand nur wenige Dienstjahre zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 2 C 25/99 - BVerwGE 111, 93 juris Rn. 19; U.v. 23.6.2005 - 2 C 25/04 - BVerwGE 124, 19 juris Rn. 16).

    Danach sollen § 14a BeamtVG und Art. 27 BayBeamtVG solchen Einbußen entgegenwirken, die durch einen "Statuswechsel" und den dadurch bedingten Wechsel des Systems der Alterssicherung eintreten (vgl. BVerwG, U.v. 6.4.2000 - 2 C 25/99 - BVerwGE 111, 93 juris Rn. 20 f.; U.v. 23.6.2005 - 2 C 25/04 - BVerwGE 124, 19 juris Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2009 - 1 A 2547/07
    - 2 C 25.99 -, BVerwGE 111, 93 = DVBl. 2001, 119 = ZBR 2000, 381 = DÖD 2001, 153 (sowie juris, Rn. 25).

    vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - 2 C 25.99 -, a.a.O. (unter Einschluss der Höherversicherung).

    Eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 2000 - 2 C 25.99 - liegt hier schon deshalb nicht vor, weil jene Entscheidung in Anwendung einer anderen Rechtsvorschrift (§ 14a BeamtVG) ergangen ist.

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2004 - 5 LC 4/03

    Bestimmung des Umfangs der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltssatzes;

    Ziel der Regelung des § 14 a BeamtVG ist es deshalb, der dadurch entstandenen Versorgungs-/Versicherungslücke entgegenzuwirken (vgl.: BT-Drs. 10/4225 S. 21; BVerwG, Urt. v. 06.04.2000 - 2 C 25.99 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rspr. des BVerwG, 239.1 § 14 a BeamtVG Nr. 2).
  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 1.05

    Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des

    Das Gebot verfassungskonformer Auslegung nicht eindeutiger Regelungen in diesem Sinne gilt auch für das Besoldungsrecht (vgl. Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 25.99 - BVerwGE 111, 93 = Buchholz 239.1 § 14 a BeamtVG Nr. 2).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2008 - 5 LC 204/07

    Voraussetzungen der Berücksichtigung des Wehrdienstes eines Beamten eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 23.6.2005 - BVerwG 2 C 25.04 -, BVerwGE 124, 19 ff.; Urt. v. 6.4.2000 - BVerwG 2 C 25.99 -, BVerwGE 111, 93 ) erhöhen gemäß § 14a BeamtVG solche Zeiten vorübergehend den Ruhegehaltssatz, für die auf einer Versicherungspflicht beruhende Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung begründet worden sind, ohne dass der Träger der Rentenversicherung zeitgleich zu dem Ruhegehalt zu leisten hat.
  • VG Oldenburg, 27.06.2007 - 6 A 3172/05

    Bedingung; Einstellungsmitteilung; feststellender Verwaltungsakt; Fürsorge;

  • OVG Saarland, 18.05.2022 - 1 A 216/20

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch zum Ausgleich der Folgen der Verleihung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.07.2011 - 4 B 70.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Ehepaar; Teilzeitbeschäftigung; Altersteilzeit;

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2018 - 2 LA 8/17

    Berücksichtigung von Zeiten der Mitgliedschaft in berufsständischer

  • VG Münster, 11.04.2006 - 4 K 558/03

    Anspruch eines Beamten auf vorübergehende Ruhegehaltserhöhung; Bezug des sog.

  • VG Sigmaringen, 23.06.2016 - 2 K 4725/13

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes bei Antragsruhestand; besondere

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2001 - 1 A 3835/01

    Festsetzung der Versorgungsbezüge von Beamten; Höhere Gesamtversorgung durch den

  • BSG, 08.03.2007 - B 12 KR 28/06 B
  • VG Münster, 26.07.2007 - 11 K 1140/06

    Zusammenspiel von Versorgungsbezügen und der Rente bei Beamten bezüglich des

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