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   BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00   

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BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00 (https://dejure.org/2000,62)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 (https://dejure.org/2000,62)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 (https://dejure.org/2000,62)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 42, 113 Abs. 1; VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 5, § 72 Abs. 1, § 74 Abs. 3, § 75 Abs. 2 Satz 2; AEG § 18 Abs. 1
    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt im Planfeststellungsbeschluss; Entscheidungsvorbehalt; Schallschutzgarantie; Schutzauflagen; nicht voraussehbare Wirkungen des Vorhabens; Prognoserisiko; Liberalisierung des Zugangs zum ...

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts - Auflagenvorbehalt im Planfeststellungsbeschluss - Entscheidungsvorbehalt - Schallschutzgarantie - Schutzauflagen - Nicht voraussehbare Wirkungen des Vorhabens - Prognoserisiko - Liberalisierung des Zugangs ...

  • Judicialis

    VwGO § 42; ; VwGO § 113 Abs. 1; ; VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 5; ; VwVfG § 72 Abs. 1; ; VwVfG § 74 Abs. 3; ; VwVfG § 75 Abs. 2 Satz 2; ; AEG § 18 Abs. 1

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 42 VwGO, § 113 VwGO, § 36 VwVfG, § 72 VwVfG, § 74 VwVfG, § 75 VwVfG, § 18 AEG
    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsaktes; Auflagenvorbehalt im Planfeststellungsbeschluss; Entscheidungsvorbehalt; Schallschutzgarantie; Schutzauflagen; nicht voraussehbare Wirkungen des Vorhabens; Prognoserisiko

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt im Planfeststellungsbeschluss; Entscheidungsvorbehalt; Schallschutzgarantie; Schutzauflagen; nicht voraussehbare Wirkungen des Vorhabens; Prognoserisiko; Liberalisierung des Zugangs zum ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Isolierte Aufhebung von Nebenbestimmung eines VA?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abgrenzung zur Anfechtungsklage: Ausnahmen der isolierten Anfechtungsklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 221
  • NVwZ 2001, 429
  • DVBl 2001, 405 (Ls.)
  • DÖV 2001, 691
 
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Wird zitiert von ... (487)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 9.89

    Planfeststellung; Nießbrauch; Teilenteignung; mittelbare Einwirkungen;

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
    Denn eine Anordnung nach diesen Vorschriften kann die Planfeststellungsbehörde nur zum Ausgleich für solche Beeinträchtigungen treffen, deren Eintritt im Zeitpunkt der Entscheidung gewiss ist oder sich prognostisch abschätzen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 9.89 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 88 S. 84).

    Die Planfeststellungsbehörde kann und muss solchen nachteiligen Wirkungen des Vorhabens nicht Rechnung tragen, die sich erst später zeigen und mit denen die Beteiligten verständigerweise nicht rechnen können, weil sich ihr Eintritt im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses noch nicht einmal als möglich abzeichnet (vgl. BVerwGE 80, 7 ; Urteile vom 14. Mai 1992, a.a.O., S. 85, und vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 17.96 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 13 S. 7).

    Nur dann, wenn sich im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses nachteilige Wirkungen weder mit der für eine Anordnung nach § 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwVfG hinreichenden Zuverlässigkeit voraussagen noch dem Bereich nicht voraussehbarer Wirkungen nach § 75 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 VwVfG zuordnen lassen, kann gemäß § 74 Abs. 3 VwVfG die Frage eines Ausgleichs einer späteren abschließenden Prüfung und Entscheidung vorbehalten bleiben (vgl. Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 9, und vom 14. Mai 1992, a.a.O., S. 84 f.).

  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
    Nur dann, wenn sich im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses nachteilige Wirkungen weder mit der für eine Anordnung nach § 74 Abs. 2 Sätze 2 und 3 VwVfG hinreichenden Zuverlässigkeit voraussagen noch dem Bereich nicht voraussehbarer Wirkungen nach § 75 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 VwVfG zuordnen lassen, kann gemäß § 74 Abs. 3 VwVfG die Frage eines Ausgleichs einer späteren abschließenden Prüfung und Entscheidung vorbehalten bleiben (vgl. Urteile vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 11.87 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 6 S. 9, und vom 14. Mai 1992, a.a.O., S. 84 f.).

    Auch für einen Ermessensspielraum der Behörde ist insoweit nichts ersichtlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.1999 - 8 C 13126/97
    Auszug aus BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
    OVG Rheinland-Pfalz vom 15.12.1999 - Az.: OVG 8 C 13126/97 -.

    BVerwG 11 C 2.00 OVG 8 C 13126/97.

  • BVerwG, 10.07.1980 - 3 C 136.79

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan eines

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist gegen belastende Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts die Anfechtungsklage gegeben (vgl. BVerwGE 60, 269 ).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
    Ob diese Klage zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, hängt davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann; dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwGE 81, 185 ; Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29 f.; Beschluss vom 17. Juli 1995 - BVerwG 1 B 23.95 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 19 S. 5 f.).
  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
    Die Planfeststellungsbehörde kann und muss solchen nachteiligen Wirkungen des Vorhabens nicht Rechnung tragen, die sich erst später zeigen und mit denen die Beteiligten verständigerweise nicht rechnen können, weil sich ihr Eintritt im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses noch nicht einmal als möglich abzeichnet (vgl. BVerwGE 80, 7 ; Urteile vom 14. Mai 1992, a.a.O., S. 85, und vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 17.96 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 13 S. 7).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
    Ob diese Klage zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, hängt davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann; dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwGE 81, 185 ; Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29 f.; Beschluss vom 17. Juli 1995 - BVerwG 1 B 23.95 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 19 S. 5 f.).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
    Ein solcher Auflagenvorbehalt ist im Planfeststellungsrecht wegen des dort geltenden Grundsatzes umfassender Problembewältigung (vgl. BVerwGE 61, 307 ) nur zulässig, wenn er den Voraussetzungen des § 74 Abs. 3 VwVfG genügt.
  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf körperliche Integrität

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
    Die Planfeststellungsbehörde kann und muss solchen nachteiligen Wirkungen des Vorhabens nicht Rechnung tragen, die sich erst später zeigen und mit denen die Beteiligten verständigerweise nicht rechnen können, weil sich ihr Eintritt im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses noch nicht einmal als möglich abzeichnet (vgl. BVerwGE 80, 7 ; Urteile vom 14. Mai 1992, a.a.O., S. 85, und vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 17.96 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 13 S. 7).
  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95

    Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
    Ob diese Klage zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, hängt davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann; dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwGE 81, 185 ; Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29 f.; Beschluss vom 17. Juli 1995 - BVerwG 1 B 23.95 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 19 S. 5 f.).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

    Die Erklärung des Beklagten, auf die Genehmigung nächtlicher Bauarbeiten mit nachträglichen Anordnungen/Festsetzungen nach § 75 Abs. 2 Satz 2 bis 4 VwVfG zu reagieren, steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgrenzung von § 74 Abs. 2 Satz 2 und § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (vgl. Urteil vom 22. November 2000 - BVerwG 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 = Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 55 S. 15 ).

    Die Erklärung des Beklagten, auf die Genehmigung nächtlicher Bauarbeiten mit nachträglichen Anordnungen/Festsetzungen nach § 75 Abs. 2 Satz 2 bis 4 VwVfG zu reagieren, steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgrenzung von § 74 Abs. 2 Satz 2 und § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (vgl. Urteil vom 22. November 2000 - BVerwG 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 = Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 55 S. 15 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2018 - 4 A 589/17

    Spielhallen benötigen in NRW keine Erlaubnis mehr nach § 33i GewO

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221 = juris, Rn. 25, vom 13.12.2000 - 6 C 5.00 -, BVerwGE 112, 263 = juris, Rn. 13, und vom 10.7.1980 - 3 C 136.79 -, BVerwGE 60, 269 = juris, Rn. 49 ff.
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2017 - 4 LC 198/15

    Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von

    Ob die Genehmigung ohne diese Nebenbestimmung rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann, ist nämlich keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des mit der Anfechtungsklage verfolgten Aufhebungsbegehrens (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, NVwZ 2001, 429).
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