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   BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96   

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BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96 (https://dejure.org/1997,2086)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1997 - 2 WD 54.96 (https://dejure.org/1997,2086)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1997 - 2 WD 54.96 (https://dejure.org/1997,2086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Anforderungen an die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten eines Soldaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger Verneinung seiner früheren Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 131
  • NJW 1998, 693
  • NVwZ 1998, 1311 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96
    Trotz dieser Bewertung des ehemaligen MfS hat das Bundesverfassungsgericht zur (außerordentlichen) Kündigung eines aus der DDR übernommenen Arbeitnehmers des öffentlichen Dienstes festgestellt, daß Verstöße gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, oder die Tätigkeit für das ehemalige MfS - wie sie in Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. (5) des Einigungsvertrages genannt worden sind - im "Einzelfall festgestellt werden (müssen) und die Kündigung nur dann rechtfertigen, wenn deshalb ein Festhalten am Arbeitsvertrag unzumutbar erscheint" (Beschluß vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 139/93 - <BVerfGE 92, 140 [BVerfG 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93] [154]>).

    Die innere Einstellung eines Menschen kann sich ändern und die Erfahrungen und Einsichten, die gerade Bürgern der DDR mit dem Beitritt und der nachfolgenden Entwicklung zuteil geworden sind, können eine solche Änderung herbeigeführt haben" (BVerfG DVBl 1996, 985; BVerfGE 92, 140 [BVerfG 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93] [155 f.]).

    "Das Ziel, die Arbeitsverhältnisse der übernommenen Arbeitnehmer nachträglich zu beenden, wenn sich Eignungsmängel im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG herausstellen, ist legitim (vgl. BVerfGE 92, 140 <151 [BVerfG 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93] [f.]>).

    ... Positionen in Staat und Partei, die der Mitarbeiter seinerzeit innehatte, können nach Maßgabe ihres Ranges und des mit ihnen verbundenen Einflusses Anhaltspunkte für einen besonders hohen Identifikationsgrad mit dem Herrschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik sein, machen aber eine Würdigung seines gesamten Verhaltens einschließlich seiner Entwicklung nach dem Beitritt nicht entbehrlich (vgl. BVerfGE 92, 140 [BVerfG 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93]).".

  • BVerwG, 16.09.1996 - 2 WD 30.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarverfahren, Anforderungen an die wirksame

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats steht die von der Einleitungsbehörde zunächst verfügte Einstellung eines vorher eingeleiteten disziplinargerichtlichen Verfahrens der erneuten Einleitung eines sachgleichen Verfahrens nicht entgegen, es sei denn, daß die neuerliche Einleitung ermessensmißbräuchlich, also willkürlich wäre (vgl. Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG 2 WD 71.68 - <BVerwGE 43, 1 [BVerwG 25.06.1969 - II WD 71/68] [ff.]> und Beschluß vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - <NZWehrr 1997, 115>).

    Die Anknüpfung der erneuten Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens an das Bekanntwerden erheblicher neuer Tatsachen findet im Disziplinarrecht keine Grundlage (Beschlüsse vom 27. November 1969 - BVerwG 2 WD 64.69 - <BVerwGE 43, 35 [ff.] = NZWehrr 1970, 105 [f.]> und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - a.a.O.).

    Denn für die Verhängung gerichtlicher Disziplinarmaßnahmen verweist § 54 Abs. 5 WDO nur auf §§ 34, 35 WDO; für die Einleitungsbehörde gibt es keine dem § 32 Abs. 2 WDO entsprechende Bestimmung, und für das Verhältnis zwischen Disziplinarvorgesetztem und Einleitungsbehörde trifft § 89 Abs. 1 Satz 1 WDO eine gesonderte Regelung, durch die § 32 Abs. 1 WDO ausgeschlossen wird (vgl. Beschluß vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - a.a.O.).

  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96
    Die Bespitzelung der Bevölkerung war ihrer Natur nach darauf angelegt, die Tätigkeit der handelnden Personen geheimzuhalten und zu verschleiern (BVerfG, Beschluß vom 21. Mai 1996 - 2 BvR 1.95 - <DVBl 1996, 985>).

    Die innere Einstellung eines Menschen kann sich ändern und die Erfahrungen und Einsichten, die gerade Bürgern der DDR mit dem Beitritt und der nachfolgenden Entwicklung zuteil geworden sind, können eine solche Änderung herbeigeführt haben" (BVerfG DVBl 1996, 985; BVerfGE 92, 140 [BVerfG 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93] [155 f.]).

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 862/94

    Kündigung eines Hochschulprofessors wegen Stasitätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96
    Der erkennende Senat vertritt - wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 2111/94, 195/95, 2189/95 - (NJW 1997, 2307) und wie das Bundesarbeitsgericht zur Rechtswirksamkeit einer auf den Einigungsvertrag Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. (5) gestützten ordentlichen Arbeitgeberkündigung (Urteil vom 13. September 1995 - BAG 2 AZR 862.94 - <NZA 1996, 202 [204]> m.w.N.) - die Auffassung, daß die Frage nach einer früheren Tätigkeit als IMS für das ehemalige MfS grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich und deshalb vom Soldaten wahrheitsgemäß zu beantworten ist.

    Ebenso wie die vorsätzliche Falschbeantwortung der Frage nach einer früheren Tätigkeit für das ehemalige MfS durch einen in den öffentlichen Dienst übernommenen Arbeitnehmer regelmäßig dessen mangelnde persönliche Eignung für eine Weiterbeschäftigung offenbart (BAG, Urteile vom 13. September 1995 - 2 AZR 862/94 - <NZA 1996, 202 [204]>, vom 13. Juni 1996 - 2 AZR 483/95 - <NJW 1996, 668 [670]>), ist regelmäßig auch ein Soldat in der Bundeswehr untragbar, der seine Übernahme als Berufs- oder Zeitsoldat oder seine Dienstzeitverlängerung arglistig durch wahrheitswidrige Angaben herbeigeführt hat.

  • BVerwG, 27.11.1969 - II WD 64.69

    Versagung des Aufsteigens im Gehalt für die Dauer eines Jahres - Dienstvergehen

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96
    Die Anknüpfung der erneuten Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens an das Bekanntwerden erheblicher neuer Tatsachen findet im Disziplinarrecht keine Grundlage (Beschlüsse vom 27. November 1969 - BVerwG 2 WD 64.69 - <BVerwGE 43, 35 [ff.] = NZWehrr 1970, 105 [f.]> und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - a.a.O.).

    Sie gilt nicht für die erneute Einleitung des Verfahrens durch die Einleitungsbehörde (Beschluß vom 27. November 1969 - BVerwG 2 WD 64.69 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.06.1996 - 2 WD 3.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen bei sexuellem Mißbrauch eines

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96
    Dem hier gegebenen Zeitfaktor allein kommt zwar keine maßnahmemildernde Wirkung zu; er hat aber für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung der Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet hat, durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 [BVerwG 18.01.1991 - 2 WD 24/89] [21]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]> und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - NVwZ 1997, 579>).
  • BVerwG, 18.01.1991 - 2 WD 24.89

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Mißhandlung von Untergebenen - Reinigende Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96
    Dem hier gegebenen Zeitfaktor allein kommt zwar keine maßnahmemildernde Wirkung zu; er hat aber für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung der Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet hat, durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 [BVerwG 18.01.1991 - 2 WD 24/89] [21]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]> und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - NVwZ 1997, 579>).
  • BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90

    Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum -

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96
    Dem hier gegebenen Zeitfaktor allein kommt zwar keine maßnahmemildernde Wirkung zu; er hat aber für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung der Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet hat, durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 [BVerwG 18.01.1991 - 2 WD 24/89] [21]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]> und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - NVwZ 1997, 579>).
  • BVerwG, 23.06.1981 - 2 WD 2.81

    Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten aufgrund einer

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96
    Dem hier gegebenen Zeitfaktor allein kommt zwar keine maßnahmemildernde Wirkung zu; er hat aber für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung der Persönlichkeit des Soldaten ermöglicht und ihm die Chance eröffnet hat, durch eine hervorragende Dienstleistung eine Nachbewährung zu erbringen (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205]>, vom 18. Januar 1991 - BVerwG 2 WD 24.89 - <BVerwGE 93, 19 [BVerwG 18.01.1991 - 2 WD 24/89] [21]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132]> und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - NVwZ 1997, 579>).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96
    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - ausgeführt:.
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95

    Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr -

  • BGH, 13.10.1995 - 3 StR 431/95

    Zwei Vorverurteilungen - Gesamtstrafenfähig - Gesamtstrafenbildung

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95

    Parteilehrer

  • BGH, 04.10.1995 - 1 StR 548/95

    Lange Verfahrensdauer - Vertretenmüssen - Mildernde Berücksichtigung

  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

  • BVerwG, 10.10.1985 - 2 WD 19.85

    Wehrrecht - Meinungsfreiheit - Stabsoffizier - Friedensdemonstration

  • BVerwG, 28.09.1990 - 2 WD 27.89

    NATO-Verbündete - Verbreitung antisemitischer Parolen - Rassenmord - Juden

  • BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Verstoßes

  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

  • BVerwG, 14.04.1997 - 2 B 38.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Frage nach der Hervorrufung eines

  • BVerwG, 25.06.1969 - II WD 71.68

    Disziplinargerichtliche Herabsetzung im Dienstgrad - Erfordernis einer konkreten

  • BVerwG, 18.12.1995 - 2 WDB 5.95

    Recht der Soldaten: Arglistige Täuschung über Stasi-Mitarbeit durch

  • BVerwG, 10.10.1989 - 2 WDB 4.89

    Bundeswehr - Dienstgrad - Vorgesetzter - Zurückhaltungsgebot - Repräsentant -

  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 93.95

    Recht der Soldaten - Sicherheitsrisiko infolge früherer Kontakte zum MfS der

  • BVerwG, 24.09.1996 - 2 WD 16.96

    Disziplinarverfahren gegegn Soldaten wegen Bedrohung und wegen vorsätzlicher

  • BVerwG, 02.10.1975 - 2 WD 37.75

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Oberfeldwebel wegen eigenmächtiger

  • BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99

    Tätigkeit eines Soldaten für den ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR -

    Die Kammer habe schließlich in Anlehnung an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95, 1247/95, 744/96 - und des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - geprüft, ob im vorliegenden Fall auf Grund der dort entwickelten Kriterien aus Gründen, die in der Person des Soldaten lägen, nicht ausnahmsweise von der disziplinaren Höchstmaßnahme habe abgesehen werden können.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats steht die von der Einleitungsbehörde zunächst verfügte Einstellung eines vorher eingeleiteten disziplinargerichtlichen Verfahrens der erneuten Einleitung eines sachgleichen Verfahrens nicht entgegen, es sei denn, daß die neuerliche Einleitung ermessensmißbräuchlich, also willkürlich wäre (vgl. Urteil vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - <BVerwGE 113, 131 = NZWehrr 1998, 31 = ZBR 1998, 239 = NJW 1998, 693> m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - und vom 16. März 1999 - BVerwG 2 WD 31.98 -) können bei der Würdigung einer arglistigen Täuschung des Dienstherrn durch den Soldaten über seine Zusammenarbeit mit dem ehemaligen MfS entweder die Art der konspirativen Tätigkeit, besondere Umstände oder die Hintergründe der Anwerbung dazu führen, von der Entfernung aus dem Dienstverhältnis abzusehen.

    Unter Zugrundelegung dieser Erkenntnisse hatte der erkennende Senat u.a. folgende Alternativen konspirativer Tätigkeit eines Soldaten für das ehemalige MfS als Zumessungsgründe in der Person (vgl. Urteil vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - ) zu berücksichtigen:.

  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der

    Zudem ist die während der Probezeit begangene arglistige Täuschung des Dienstherrn über eine frühere Tätigkeit für das MfS ein schweres Dienstvergehen, das im Disziplinarverfahren grundsätzlich zur Entlassung aus dem Dienst führt (vgl. Urteile vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 14 S. 57 ff. und vom 16. März 1999 - BVerwG 2 WD 31.98 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 26 S. 5 ff.).
  • BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Falschbeantwortung der Fragen zu einer

    Die Kammer habe schließlich in Anlehnung an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95, 1247/95, 744/96 - und die des Bundesverwaltungsgerichts 2 WD 54.96 vom 3. September 1997 geprüft, ob im vorliegenden Falle auf Grund der in den genannten Entscheidungen aufgestellten Kriterien aus Gründen, die in der Person des Soldaten lagen, nicht ausnahmsweise von der disziplinaren Höchstmaßnahme habe abgesehen werden können.

    Nach der Rechtsprechung des Senats können bei der Würdigung einer arglistigen Täuschung des Dienstherrn über eine frühere Zusammenarbeit mit dem ehemaligen MfS die Art der konspirativen Tätigkeit sowie besondere Umstände oder die Hintergründe der Anwerbung durchaus dazu führen, von der Entfernung aus dem Dienstverhältnis abzusehen (Urteil vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 -).

    Unter Zugrundelegung der Erkenntnisse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95, 1247/95, 744/96 -) berücksichtigt der erkennende Senat u.a. nachstehende Alternativen konspirativer Tätigkeit eines Soldaten für das ehemalige MfS als Zumessungsgründe in der Person (Urteil vom 3. September 1997 a.a.O.):.

  • BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen unrichtiger Angaben zu Fragen über eine

    Die Kammer habe schließlich in Anlehnung an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95, 1247/95, 744/96 - und des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - geprüft, ob im vorliegenden Fall auf Grund der in den genannten Entscheidungen aufgestellten Kriterien aus Gründen, die in der Person des Soldaten lägen, nicht ausnahmsweise von der disziplinaren Höchstmaßnahme habe abgesehen werden können.

    Nach der Rechtsprechung des Senats können bei der Würdigung einer arglistigen Täuschung des Dienstherrn über eine frühere Zusammenarbeit mit dem ehemaligen MfS die Art der konspirativen Tätigkeit sowie besondere Umstände oder die Hintergründe der Anwerbung durchaus dazu führen, von der, Entfernung aus dem Dienstverhältnis abzusehen (Urteile vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - und vom 16. März 1999 - BVerwG 2 WD 31.98 -).

    Unter Zugrundelegung dieser Erkenntnisse hatte der erkennende Senat u.a. folgende Alternativen konspirativer Tätigkeit eines Soldaten für das ehemalige MfS als Zumessungsgründe in der Person (vgl. Urteil vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96) - zu berücksichtigen:.

  • BVerwG, 31.05.2011 - 2 WD 4.10

    Militärischer Vorgesetzter; wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen die

    Diese Ersteinstufung eines solchen Dienstvergehens entspricht der Disziplinarrechtsprechung in den Fällen, in denen ein Soldat durch arglistige Täuschung über Einstellungsvoraussetzungen (insbesondere frühere Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit) z.B. seine Berufung in das Dienstverhältnis eines Zeit- oder Berufssoldaten oder eine Dienstzeitverlängerung erschleichen wollte (vgl. z.B. Urteile vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - BVerwGE 113, 131 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 14 und vom 24. August 1999 - BVerwG 2 WD 8.99 - BVerwGE 113, 376 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 31).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 26.99

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen der Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Er hat in seiner schriftlichen Erklärung vom 11. Oktober 1990 die Frage, ob er sich zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizieller Mitarbeiter verpflichtet und ob er Informationen an das MfS gegeben hat, der Wahrheit zuwider verneint (vgl. Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - vgl. auch Urteil vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - BVerwGE 113, 131 ).
  • BVerwG, 24.03.1998 - 2 WD 28.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf Munition und

    Dem - von der Verteidigung angesprochenen - Zeitfaktor allein kommt keine eigenständige maßnahmemildernde Wirkung zu; er hat allerdings für die Maßnahmebemessung insofern Bedeutung, als er eine bessere Beurteilung der Persönlichkeit des früheren Soldaten ermöglicht (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203 [205]> und vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - m.w.N.).
  • VG Cottbus, 24.07.2018 - 4 K 8/14

    Recht der Landesbeamten

    Jedenfalls bezüglich der vorgeworfenen Täuschung erschien es möglich, dass es sich um ein Dienstvergehen handelte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 03. September 1997 - 2 WD 54/96 -, BVerwGE 113, 131-143), das auch von dem durch § 2 Abs. 1 Nr. 1 LDG definierten Anwendungsbereich des Landesdisziplinargesetzes umfasst war.
  • OVG Sachsen, 29.06.2011 - 2 A 440/09

    Zulassung der Berufung, Entlassung aus der Bundeswehr, Soldat, IM, MfS

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1997 - 2 WD 54.96 - betrifft das Disziplinarrecht und mithin ebenfalls andere Rechtsgrundlagen.
  • BVerwG, 04.11.1999 - 2 B 17.99

    Anforderungen an die Vergleichbarkeit von der angefochtenen Entscheidung und der

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von der in der Beschwerdebegründung bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1997 - BVerwG 2 WD 54.96 - ab.
  • BVerwG, 25.02.2000 - 6 PB 26.99

    Divergenz als ein grundsätzlicher Rechtssatzwiderspruch - Zulässigkeit der

  • VG Minden, 17.04.2020 - 12 K 896/18
  • VG Augsburg, 01.04.2016 - Au 2 S 15.1767

    Keine Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen arglistiger Täuschung bei nicht in

  • VG Trier, 30.10.2008 - 1 K 537/08

    Arglistige Täuschung im Bewerbungsverfahren

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