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   BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96   

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BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96 (https://dejure.org/1997,2266)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1997 - 2 WD 51.96 (https://dejure.org/1997,2266)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1997 - 2 WD 51.96 (https://dejure.org/1997,2266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Anforderungen an die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten eines Soldaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei mehrfachem außerdienstlichen Diebstahl durch Stabsoffizier

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 95
  • NVwZ 1998, 523 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 14.03.1989 - 2 WD 41.88

    Soldatendisziplinarrecht - Versicherungsbetrug - Stabsoffizier - Herabsetzung im

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96
    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [f.]>, vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 - und vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 - jeweils m.w.N.) stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen zu würdigen.

    Die in der Dienstgradherabsetzung für den Soldaten und seine Familie liegende Härte ist im Ergebnis nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der von seinem Dienstherrn geschuldeten Alimentation aufs Spiel setzt (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 - und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - m.w.N.).

  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96
    Als "Ansehen der Bundeswehr" wird allgemein ihr guter Ruf bzw. der einzelner Truppenteile bei Außenstehenden angesehen, von dessen ernsthafter Beeinträchtigung nur dann gesprochen werden kann, wenn der Soldat als Repräsentant der Bundeswehr anzusehen ist und sein Verhalten negative Schlußfolgerungen auf die qualitative Ausbildung, moralische Integrität und allgemeine Dienstauffassung oder generell auf die militärische Disziplin der Truppe zuläßt (vgl. Urteil vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 -).
  • BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Diebstahl zum Nachteil der Ehefrau

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96
    Dabei kommt es - in subjektiver Hinsicht - vor allem darauf an, welche Hemmschwelle der Täter bei der Tat zu überwinden hatte; denn dies ist ein wesentliches Indiz für die Beurteilung der mit der Tat offenbarten Charaktermängel (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - <NJW 1997, 1456> m.w.N.).
  • BVerwG, 10.07.1996 - 2 WD 5.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen bei Eingriff in Eigentum oder Vermögen

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96
    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [f.]>, vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 - und vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 - jeweils m.w.N.) stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen zu würdigen.
  • BVerwG, 17.08.1994 - 2 WD 11.94

    Dienstvergehen eines Soldaten durch vorsätzlichen treuwidrigen Zugriff auf

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96
    Anhaltspunkte für Tatmilderungsgründe im Sinne der Rechtsprechung des Senats, nämlich eine psychische Ausnahmesituation, eine ausweglos erscheinende unverschuldete wirtschaftliche Notlage oder eine unbedachte persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines sonst untadeligen und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 = NZWehrr 1991, 79> und vom 7. August 1994 - BVerwG 2 WD 11.94 - jeweils m.w.N.) sind jedoch nicht erkennbar oder von dem Soldaten vorgetragen worden.
  • BVerwG, 10.05.1994 - 2 WD 44.93

    Fortgesetzter Diebstahl durch einen Soldaten als vorsätzlicher Verstoß gegen die

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96
    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [f.]>, vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 - und vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 - jeweils m.w.N.) stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen zu würdigen.
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96
    Anhaltspunkte für Tatmilderungsgründe im Sinne der Rechtsprechung des Senats, nämlich eine psychische Ausnahmesituation, eine ausweglos erscheinende unverschuldete wirtschaftliche Notlage oder eine unbedachte persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines sonst untadeligen und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 = NZWehrr 1991, 79> und vom 7. August 1994 - BVerwG 2 WD 11.94 - jeweils m.w.N.) sind jedoch nicht erkennbar oder von dem Soldaten vorgetragen worden.
  • BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88

    Disziplinarmaßnahme - Fortgesetzter Diebstahl - Fortgesetzte Beleidigung -

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96
    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [f.]>, vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 - und vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 - jeweils m.w.N.) stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen zu würdigen.
  • BVerwG, 08.10.1987 - 2 WD 26.87

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Entziehung der Fahrerlaubnis - Bemessung

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96
    Denn je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind daher die Anforderungen, die an seine charakterliche Zuverlässigkeit, seine moralische Integrität und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind, und um so schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [302]> und vom 8. Oktober 1987 - BVerwG 2 WD 26.87 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87

    Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96
    Denn je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind daher die Anforderungen, die an seine charakterliche Zuverlässigkeit, seine moralische Integrität und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind, und um so schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [302]> und vom 8. Oktober 1987 - BVerwG 2 WD 26.87 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

  • BVerwG, 26.06.1985 - 2 WD 5.85

    Wiederholte außerdienstliche Diebstähle - Soldaten in Vorgesetztenstellung -

  • BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Stabsoffizier und

  • BVerwG, 01.12.1987 - 2 WD 66.87

    Wehrrecht - Disziplinarmaßnahme - Strafbefehl - Bußgeldverfahren -

  • BVerwG, 27.04.1994 - 2 WD 38.93

    Wehrrecht - Dienstgradherabsetzung - Eigennützige Schädigung des Dienstherrn -

  • BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93

    Vollendeter oder versuchter Betrug eines Soldaten zulasten des Dienstherrn durch

  • BVerwG, 16.07.1986 - 2 WD 1.86

    Bindung an Strafurteile - Körperliche Mißhandlung eines Untergebenen -

  • BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85

    Wiederholter Verstoß eines Unteroffiziers gegen die politische Treupflicht durch

  • BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 1.87

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer disziplinarrechtlichen Herabsetzung eines

  • BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00

    Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines

    Im Übrigen sind keine Anhaltspunkte für Tatmilderungsgründe im Sinne der Rechtsprechung des Senats, nämlich eine psychische Ausnahmesituation, eine ausweglos erscheinende, unverschuldete wirtschaftliche Notlage oder eine unbedachte persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten untadeligen, im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281] >, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 = NZWehrr 1991, 79 >, vom 7. August 1994 - BVerwG 2 WD 11.94 - und vom 10. Juni 1997 - BVerwG 2 WD 51.96 - < BVerwGE 113, 95 = NZWehrr 1997, 254 >) erkennbar oder vom früheren Soldaten dargetan worden.
  • BVerwG, 10.02.2016 - 2 WD 4.15

    Reservist; Betrug; Unterhaltssicherung; Verdienstausfallentschädigung; Wehrübung;

    Daher nimmt der Senat bei außerdienstlichen Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter zwar im Allgemeinen eine laufbahnhemmende Maßnahme in Form eines Beförderungsverbotes zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen, sieht jedoch bei gewichtigen Erschwernisgründen eine reinigende Disziplinarmaßnahme vor (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Juni 1997 - 2 WD 51.96 - BVerwGE 113, 95 und vom 10. Dezember 2015 - 2 WD 3.15 - Rn. 54).
  • BVerwG, 23.06.1998 - 2 WD 38.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen wiederholtem Computerbetrug zu Lasten

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, und um so größer sind die Anforderungen, die an seine charakterliche Zuverlässigkeit, seine moralische Integrität und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind; um so schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [302]>, vom 8. Oktober 1987 - BVerwG 2 WD 26.87 - und vom 10. Juni 1997 - BVerwG 2 WD 51.96 - <NZWehrr 1987, 254> jeweils m.w.N.).

    Anhaltspunkte für Tatmilderungsgründe im Sinne der Rechtsprechung des Senats, nämlich eine psychische Ausnahmesituation, eine ausweglos erscheinende unverschuldete wirtschaftliche Notlage oder eine unbedachte persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines sonst untadeligen und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 = NZWehrr 1991, 79>, vom 7. August 1994 - BVerwG 2 WD 11.94 - und vom 10. Juni 1997 - BVerwG 2 WD 51.96 - ) sind weder erkennbar noch vom Soldaten dargetan worden.

  • BVerwG, 03.02.1998 - 2 WD 16.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Vergreifen am Eigentum oder

    Die in der Dienstgradherabsetzung für den Soldaten liegende Härte ist im Ergebnis nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der von seinem Dienstherrn geschuldeten Alimentation aufs Spiel setzt (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 <BVerwGE 103, 104> [f.] = [NZWehrr 1994, 213 - ZBR 1994, 317] und vom 10. Juni 1997 - BVerwG 2 WD 51.96 - <NZWehrr 1997, 254> - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 2 WD 4.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten zur See wegen illegalen Handels mit Kokain

    Denn je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, desto mehr Achtung und Vertrauen genießt er, und um so größer sind die Anforderungen, die an seine charakterliche Zuverlässigkeit, seine moralische Integrität und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind; und um so schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300 [302]> und vom 10. Juni 1997 - BVerwG 2 WD 51.96 - <BVerwGE 113, 95 = NZWehrr 1997, 254> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 WD 3.15

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls; Gehilfe; Missbrauch dienstlicher Anlagen

    Je nach den Umständen des Falles kann das Fehlverhalten nämlich so erheblich sein, dass der Soldat entweder in seinem Dienstgrad nicht mehr tragbar ist oder sogar aus dem Dienstverhältnis entfernt werden muss (BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1997 - 2 WD 51.96 - BVerwGE 113, 95 ).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d.

    Der letzte Stand des Disziplinarbuchs weist neben vier förmlichen Anerkennungen wegen vorbildlicher Pflichterfüllung aus den Jahren 1988, 1991, 1995 und 2005 eine durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juni 1997 (BVerwG 2 WD 51.96) verhängte Dienstgradherabsetzung zum Kapitänleutnant wegen eines außerdienstlichen Diebstahls aus.
  • BVerwG, 19.10.2000 - 2 WD 16.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Diebstahls von Kameradeneigentum -

    Das ist der Fall, wenn ein Soldat in einer ausweglos erscheinenden unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage, die auf andere Weise nicht zu beheben war, gehandelt hat, wenn er bei der Tat unter einem schockartig ausgelösten psychischen Zwang stand oder wenn es sich um eine unbedachte im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten handelte (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 = NZWehrr 1987, 168>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 = NZWehrr 1991, 79> vom 7. August 1994 - BVerwG 2 WD 11.94 - und vom 10. Juni 1997 - BVerwG 2 WD 51.96 - <BVerwGE 113, 95 = NZWehrr 1997, 254>).

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er, umso größer sind auch die Anforderungen, die an seine charakterliche Zuverlässigkeit, seine moralische Integrität und sein Verantwortungsbewusstsein zu stellen sind; umso schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen lässt (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300>, vom 8. Oktober 1987 - BVerwG 2 WD 26.87 - und vom 10. Juni 1997 - BVerwG 2 WD 51.96 - ).

  • BVerwG, 15.06.1999 - 2 WD 34.98

    Aktfoto des Majors - §§ 17 Abs. 2 Satz 2, 23 S. 1 SG, §§ 54 Abs. 5, 34 Abs. 1

    Anhaltspunkte für Tatmilderungsgründe im Sinne der Rechtsprechung des Senats, nämlich eine psychische Ausnahmesituation, eine ausweglos erscheinende unverschuldete wirtschaftliche Notlage oder eine unbedachte persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines sonst untadeligen und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwG 86, 341 = NZWehrr 1991, 79>, vom 7. August 1994 - BVerwG 2 WD 11.94 - und vom 10. Juni 1997 - BVerwG 2 WD 51.96 - <NZWehrr 1997, 254>) sind weder erkennbar noch vom Soldaten dargetan worden.
  • OVG Berlin, 22.05.2003 - 6 B 17.03

    Baurecht; Verwaltungsverfahrensrecht

    Die Gemeinde kann jedoch nicht nachträglich Rechtsfolgen zum Nachteil eines Bauherrn daraus ableiten, dass die Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Vorhabens gemäß § 15 BauGB bzw. den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB erfüllt gewesen wären, wenn sie tatsächlich weder von dem einen noch von dem anderen Sicherungsinstrument Gebrauch gemacht hat (BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1998 - 4 B 72.98 -, NVwZ 1998, 523).
  • BVerwG, 17.06.2021 - 2 WD 21.20

    Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Beförderungsverbot; Gefährdung des

  • BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch unbefugten Besitz

  • BVerwG, 29.09.1997 - 2 WDB 3.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Mißbrauch der eigenen EC-Karte

  • BVerwG, 17.07.2001 - 2 WD 56.00

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz bzw. Waffengesetz - Mitnahme von

  • BVerwG, 28.03.2001 - 2 WD 61.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Misshandlung der Ehefrau und

  • BVerwG, 19.07.2001 - 2 WD 48.00

    Unterschlagung bzw. Entwendung von Ausrüstungsgegenständen und Bekleidungsstücken

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