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   BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60   

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BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60 (https://dejure.org/1961,37)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1961 - IV C 308.60 (https://dejure.org/1961,37)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1961 - IV C 308.60 (https://dejure.org/1961,37)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 268
  • NJW 1961, 2081
  • MDR 1961, 876
  • DVBl 1961, 668
 
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Wird zitiert von ... (86)

  • BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Entschädigungsregelung für

    Die Beschwerdeführer vergleichen die vorliegende Situation mit dem schriftlichen Verfahren nach § 101 Abs. 2 VwGO, in dem ein nach Verzicht auf mündliche Verhandlung schriftsätzlich gestellter Beweisantrag entsprechend § 86 Abs. 2 VwGO nur vorab durch Beschluss abgelehnt werden kann, damit sich die Beteiligten auf die neue Verfahrenslage einstellen und gegebenenfalls weitere Beweisanträge stellen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 57.87 -, NVwZ 1989, S. 1078; BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG IV C 308.60 -, BVerwGE 12, 268; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 86 Rn. 19).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 42.22

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund Verurteilung wegen

    Sinn und Zweck der Verpflichtung zur Begründung der Ablehnung des Beweisantrags nach § 86 Abs. 2 VwGO ist es, dem Antragsteller die zur Ablehnung seines Antrags führenden Erwägungen des Gerichts zur Kenntnis zu bringen, um ihm zu ermöglichen, sich darauf einzurichten, etwa einen neuen oder veränderten Beweisantrag zu stellen oder im abschließenden Vortrag sich mit der im Beschluss zu Tage getretenen Auffassung des Gerichts auseinanderzusetzen (BVerwG, Urteile vom 23. Juni 1961 - 4 C 308.60 - BVerwGE 12, 268 und vom 6. Oktober 1982 - 7 C 17.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 26 und Beschluss vom 8. Dezember 1988 - 9 B 388.88 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 35).
  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15

    Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze

    Allerdings soll durch den nach § 86 Abs. 2 VwGO gebotenen Beschluss über die Ablehnung eines Beweisantrags der Antragsteller die zur Ablehnung seines Antrags führenden Erwägungen des Gerichts erfahren, um in der Lage zu sein, sich in der Verfolgung seiner Rechte darauf einzurichten, insbesondere einen neuen oder ergänzten Beweisantrag zu stellen oder sich im abschließenden Vortrag mit der im Beschluss zu Tage getretenen Auffassung des Gerichts auseinanderzusetzen (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1961 - 4 C 308.60 - BVerwGE 12, 268 ).
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