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   BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59   

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https://dejure.org/1961,43
BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59 (https://dejure.org/1961,43)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1961 - VI C 148.59 (https://dejure.org/1961,43)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1961 - VI C 148.59 (https://dejure.org/1961,43)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 284
  • DVBl 1961, 783
 
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Wird zitiert von ... (70)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Statt Beiträge einzubehalten, zahlt der Dienstherr entsprechend geringere Bezüge aus (vgl. Beamte oder Arbeitnehmer, Schriftenreihe der Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, Bd. 6, 1996, S. 44 f.; BVerwGE 12, 284 ; amtl. Begründung des Entwurfs des Bundesbeamtengesetzes vom 19. November 1951, BTDrucks 2846, S. 35).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 ; BSGE 59, 111 sowie BAG, Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - <NZA 1992, 23/24>).
  • BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 323/10

    Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen

    Zwar werden dem rentenversicherten Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber abgeführten Beiträge zunächst als Lohnbestandteil zugerechnet, während die Umschichtung von (wirtschaftlichen) Beiträgen der aktiven Beamten zu Versorgungsbezügen der Pensionäre innerhalb des öffentlichen Haushalts des Dienstherrn stattfindet, indem der Dienstherr entsprechend geringere Bezüge auszahlt (vgl. BVerfGE 105, 73 ; Beamte oder Arbeitnehmer, Schriftenreihe der Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, Bd. 6, 1996, S. 44 f.; BVerwGE 12, 284 ; amtl. Begründung des Entwurfs des Bundesbeamtengesetzes vom 19. November 1951, BTDrucks 2846, S. 35).
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