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   BVerwG, 26.01.1961 - II C 45.59   

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BVerwG, 26.01.1961 - II C 45.59 (https://dejure.org/1961,409)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1961 - II C 45.59 (https://dejure.org/1961,409)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1961 - II C 45.59 (https://dejure.org/1961,409)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 29
  • NJW 1961, 1131
  • DVBl 1961, 565
  • DÖV 1961, 341
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 08.07.2014 - 1 WNB 2.14

    Dienstzeugnis; Qualifiziertes Zeugnis.

    Den Beurteilungsspielraum, der dem für die Erteilung des qualifizierten Dienstzeugnisses zuständigen Dienstvorgesetzten eingeräumt ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung betont und dabei unterstrichen, dass ein qualifiziertes Dienstzeugnis alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten muss, durch die Dritten ein zutreffendes Bild von der Gesamtpersönlichkeit des Beamten vermittelt werden kann (Beschluss vom 2. Mai 1988 - BVerwG 2 CB 48.87 - Buchholz 237.7 § 104 NWLBG Nr. 4 = juris Rn. 3; zum Beurteilungsspielraum bereits: Urteil vom 26. Januar 1961 - BVerwG 2 C 45.59 - BVerwGE 12, 29 ).

    Andererseits können negative Eigenschaften, die sich als hervorstechend erwiesen haben, nicht unerwähnt bleiben (Urteil vom 26. Januar 1961 a.a.O. S. 32).

  • BVerwG, 02.05.1988 - 2 CB 48.87

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Notwendiger Inhalt des

    Nach Wortlaut, Sinn und Zweck dieser Regelung gehören zum notwendigen Inhalt eines solchen Dienstzeugnisses nur Angaben über die Art und Dauer der von dem Beamten während und aufgrund des Beamtenverhältnisses wahrgenommenen Ämter (vgl. zur Auslegung des Begriffs BVerwGE 12, 29 [BVerwG 26.01.1961 - II C 45/59]), grundsätzlich aber nicht über Nebentätigkeiten, über deren Ausübung der Dienstherr in der Regel keine Erkenntnisse hat.

    Das Gericht kann lediglich die Rechtmäßigkeit eines Dienstzeugnisses einschließlich der Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums nachprüfen (BVerwGE 12, 29; 60, 245 ).

  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 4/76

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegenüber einem Richter - Verletzung der

    Es trifft zwar zu, daß es für die Frage, ob ein Beweisthema für den anzuwendenden materiellen Rechtssatz unerheblich ist, auf den materiellrechtlichen Standpunkt des Tatgerichts ankommt (BVerwG VerwRspr. Bd. 24 S. 413; BVerwG NJW 1964, 786, 787) und daß eine Beurteilung ein Akt wertender und deshalb höchstpersönlicher Erkenntnis ist (BVerwGE 11, 139, 140; 11, 165, 167; 12, 29, 34; 15, 39, 41; 21, 127, 129/130; BGHZ 57, 344, 350), der nicht schon deshalb als sachlich unbegründet angesehen werden darf, weil andere die Bewertung nicht teilen.

    Die Tatsache, daß Beurteilungen höchstpersönliche Akte wertender Erkenntnis sind, verbietet nicht nur den Dienst-(oder Verwaltungs-)gerichten, an Stelle des Dienstvorgesetzten Beurteilungskompetenz in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerwGE 12, 29, 34; 21, 127, 129).

  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 25/95

    Verletzung der Rechte eines Bewerbers um eine Notarstelle durch die Entscheidung

    Nicht nur die dienstlichen Beurteilungen als solche entziehen sich wegen ihrer Natur als dem Dienstvorgesetzten anvertraute "Akte wertender Erkenntnis" insofern einer gerichtlichen Kontrolle, als sie nicht durch die eigenen Wertungen des Gerichts ersetzt werden können (vgl. BVerwGE 12, 29, 34; Müssig ZBR 1995, 136, 145 m.w.Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2007 - 4 S 2817/06

    Keine Erfolgsaussicht bei Abänderungswunsch hinsichtlich eines juristischen

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich gegenüber dieser der gesetzlichen Regelung immanenten Beurteilungsermächtigung in diesem Sinne zu beschränken (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.1961, BVerwGE 12, 29, 34, VG Bremen, Beschluss vom 11.02.2005 - 6 V 1/05 -, Juris, sowie zur vergleichbaren dienstlichen Beurteilung: BVerwG, Urteil vom 19.12.2002, NVwZ 2003, 1398; Urteil des Senats vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, RiA 2006, 285).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90

    Beamtenrecht: Wegfall des Feststellungsinteresses hinsichtlich dienstlicher

    Durch diesen Zweck a u ß e r h a l b des bestehenden Beamtenverhältnisses unterscheidet sich das Dienstzeugnis damit grundlegend von der dienstlichen Beurteilung (Plog/Wiedow/ Beck/Lemhöfer, BBG , Komm., § 92 Rdnr. 1; vgl. auch BVerwGE 12, 29 [31]), so daß die Beantragung eines Dienstzeugnisses das Feststellungsinteresse für die Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine wegen Versetzung in den Ruhestand erledigte dienstliche Beurteilung nicht unter dem Gesichtspunkt einer Wiederholungsgefahr zu begründen vermag.
  • BVerwG, 05.03.1992 - 2 B 17.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Durch diesen Zweck außerhalb des bestehenden Beamtenverhältnisses unterscheidet sich das Dienstzeugnis grundlegend von der dienstlichen Beurteilung (vgl. Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG, Komm. § 92 Rdnr. 1; BVerwGE 12, 29 [BVerwG 26.01.1961 - II C 45/59]; Beschluß vom 20. November 1990 - BVerwG 2 B 51.90 - ).
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