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   BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03   

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BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03 (https://dejure.org/2004,362)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.2004 - 1 C 1.03 (https://dejure.org/2004,362)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 2004 - 1 C 1.03 (https://dejure.org/2004,362)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Genfer Flüchtlingskonvention - GFK - Art. 27, 28, Anhang §§ 3, 10, 15; Staatenlosenübereinkommen - StlÜbk - Art. 28; Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge - WVRK - Art. ... 4, 31 Abs. 1; AsylVfG § 70 Abs. 1, § 72 Abs. 1; AuslG § 39 Abs. 1 Satz 3 Nr. 10, §§ 41, 51 Abs. 1; DVAuslG § 14 Abs. 2 Nr. 1 b, § 22; VwGO § 86 Abs. 1
    Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling; Genfer Flüchtlingskonvention; Identifikationsfunktion; Identitätsnachweise; Identitätszweifel; Mitwirkung; öffentliche Ordnung; ordre public; Pass; Passersatzpapier; Personalausweis; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    Genfer Flüchtlingskonvention - GFK - Art. 27, 28, Anhang §§ 3, 10, 15
    Aufenthaltsbefugnis; Aufklärungspflicht; Flüchtling; Genfer Flüchtlingskonvention; Identifikationsfunktion; Identitätsnachweise; Identitätszweifel; Konventionspass; Mitwirkung; Pass; Passersatzpapier; Personalausweis; Reiseausweis; Reisepass; Vermerk; ordre public; ...

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines rechtmäßigen Aufenthalts durch Gewährung einer Aufenthaltsbefugnis im Sinne von § 70 Abs. 1 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) - Erbringung von Unterlagen für die Gewährung eines Konvention-Reiseausweises für einen anerkannten Flüchtling - Stattgabe ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GFK Art. 28 Abs. 1 S. 1; AsylVfG § 70 Abs. 1
    D (A), Iraker, Konventionsflüchtlinge, Reiseausweis, Rechtmäßiger Aufenthalt, Aufenthaltsbefugnis, Identitätszweifel, Identifikationsfunktion, Terrorismusbekämpfung

  • Judicialis

    GFK Art. 27; ; GFK Art. 28 Anhang § 3; ; GFK Art. 28 Anhang § 10; ; GFK Art. 28 Anhang § 15; ; StlÜbk Art. 28; ; WVRK Art. 4; ; WVRK Art. 31 Abs. 1; ; AsylVfG § ... 70 Abs. 1; ; AsylVfG § 72 Abs. 1; ; AuslG § 39 Abs. 1 Satz 3 Nr. 10; ; AuslG § 41; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; DVAuslG § 14 Abs. 2 Nr. 1 b; ; DVAuslG § 22; ; VwGO § 86 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reiseausweis für einen aufgrund asylgesetzlicher Aufenthaltsbefugnis nach Genfer Konvention anzuerkennenden Flüchtling bei zweifelhafter Identität

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Reiseausweis für Flüchtlinge bei Zweifeln an ihrer Identität?

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Reiseausweis für Flüchtlinge bei Zweifeln an ihrer Identität?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 120, 206
  • NJW 2004, 3505 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 1250
  • DVBl 2004, 970
 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 1 C 3.02

    Aufenthaltsbefugnis; Bindungswirkung; Duldung; Mitwirkungspflicht; ungeklärte

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03
    Offen bleiben kann, ob ein rechtmäßiger Aufenthalt im Sinne von Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GFK auch schon vor der Erteilung der Aufenthaltsbefugnis angenommen werden kann, wenn der Flüchtling - wie hier die Klägerinnen zum Zeitpunkt der Berufungsentscheidung - zwar bestandskräftig anerkannt ist und alle Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbefugnis nach § 70 Abs. 1 AsylVfG erfüllt, diese ihm jedoch rechtswidrig vorenthalten wird (hier allerdings noch vor dem die Rechtslage klärenden Urteil des Senats vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 1 C 3.02 - BVerwGE 117, 276).

    Abgesehen davon, dass sich eine der vorliegenden vergleichbare Konstellation künftig bei Beachtung des erwähnten Urteils vom 17. Dezember 2002 (a.a.O.) kaum mehr ergeben dürfte, kann der Senat die im Laufe des Revisionsverfahrens erfolgte Erteilung der Aufenthaltsbefugnisse an die Klägerinnen berücksichtigen, weil dies der endgültigen Erledigung des Rechtsstreits dient (vgl. etwa Urteil des 9. Senats vom 20. Februar 2001 - BVerwG 9 C 20.00 - BVerwGE 114, 16 m.w.N.; vgl. ferner zu neuen Bescheiden Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 17.99 - BVerwGE 112, 51, 58).

  • BVerwG, 04.06.1991 - 1 C 42.88

    Genfer Flüchtlingskonvention, Palästinenser, Libanon, Flüchtlingseigenschaft,

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03
    Diese Voraussetzungen liegen bei Art. 28 GFK vor (vgl. Urteil vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - BVerwGE 88, 254 m.w.N.).

    Es genügt nicht die faktische Anwesenheit, selbst wenn sie dem Vertragsstaat bekannt ist und von diesem hingenommen wird (vgl. Urteil vom 4. Juni 1991 - BVerwG 1 C 42.88 - BVerwGE 88, 254 ).

  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 17.99

    Rechtsschutzinteresse; Klagebefugnis; Feststellungsbescheid; Drittschutz;

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03
    Abgesehen davon, dass sich eine der vorliegenden vergleichbare Konstellation künftig bei Beachtung des erwähnten Urteils vom 17. Dezember 2002 (a.a.O.) kaum mehr ergeben dürfte, kann der Senat die im Laufe des Revisionsverfahrens erfolgte Erteilung der Aufenthaltsbefugnisse an die Klägerinnen berücksichtigen, weil dies der endgültigen Erledigung des Rechtsstreits dient (vgl. etwa Urteil des 9. Senats vom 20. Februar 2001 - BVerwG 9 C 20.00 - BVerwGE 114, 16 m.w.N.; vgl. ferner zu neuen Bescheiden Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 17.99 - BVerwGE 112, 51, 58).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03
    Rechtmäßiger Aufenthalt im Hoheitsgebiet beinhaltet, wie der Senat zu der gleich lautenden Vorschrift des Art. 28 Satz 1 des Übereinkommens vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen - StlÜbk - (BGBl II 1976 S. 473/ BGBl II 1977 S. 235) entschieden hat (Urteil vom 16. Oktober 1990 - BVerwG 1 C 15.88 - BVerwGE 87, 11 ), eine besondere Beziehung des Betroffenen zu dem Vertragsstaat durch eine mit dessen Zustimmung begründete Aufenthaltsverfestigung.
  • BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93

    Ausländerrecht: Entstehen und Rechtsfolgen der Staatenlosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03
    Es bedarf namentlich nicht der Entscheidung, ob die Rechtsprechung des Senats zur Rechtmäßigkeit des Aufenthalts nach Art. 28 Satz 1 StlÜbk (vgl. auch Urteil vom 16. Juli 1996 - BVerwG 1 C 30.93 - BVerwGE 101, 295) in vollem Umfang auf einen solchen bereits bestandskräftig anerkannten Flüchtling, der eine Aufenthaltsbefugnis nach § 70 Abs. 1 AsylVfG beanspruchen kann, übertragbar ist.
  • BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 20.00

    Quasistaatliche Verfolgung in Afghanistan?

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03
    Abgesehen davon, dass sich eine der vorliegenden vergleichbare Konstellation künftig bei Beachtung des erwähnten Urteils vom 17. Dezember 2002 (a.a.O.) kaum mehr ergeben dürfte, kann der Senat die im Laufe des Revisionsverfahrens erfolgte Erteilung der Aufenthaltsbefugnisse an die Klägerinnen berücksichtigen, weil dies der endgültigen Erledigung des Rechtsstreits dient (vgl. etwa Urteil des 9. Senats vom 20. Februar 2001 - BVerwG 9 C 20.00 - BVerwGE 114, 16 m.w.N.; vgl. ferner zu neuen Bescheiden Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 17.99 - BVerwGE 112, 51, 58).
  • Drs-Bund, 08.11.2001 - BT-Drs 14/7386
    Auszug aus BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03
    Der amtlichen Begründung zufolge trägt die Vorschrift dem Umstand Rechnung, dass bei der Ausstellung vielfach geeignete Urkunden oder sonstige Sachmittelbeweise zur Prüfung der Identität und Staatsangehörigkeit des Inhabers nicht vorliegen und die in den Ausweisersatz einzutragenden Angaben daher häufig lediglich auf eigenen Angaben des Betroffenen beruhen (BTDrucks 14/7386 S. 54 f.).
  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10

    Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte;

    Die völlig ungeprüfte Übernahme der Identitätsangaben von Flüchtlingen würde - wie das Bundesverwaltungsgericht bereits zur Erteilung eines Reiseausweises nach Art. 28 Abs. 1 GFK ausgeführt hat - erhebliche Missbrauchsgefahren nach sich ziehen (vgl. Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 1.03 - BVerwGE 120, 206 ).

    Er kann ebenso wie ein anderer Reisepass den (widerlegbaren) Nachweis erbringen, dass sein Inhaber die in ihm beschriebene und abgebildete Person ist (vgl. Urteil vom 17. März 2004 a.a.O. S. 212).

    Ist die Identität eines Flüchtlings jedoch ungeklärt und nicht weiter aufklärbar, kann diese Funktion als Legitimationspapier durch den Vermerk, dass die angegebenen Personalien auf eigenen Angaben beruhen, aufgehoben werden (Urteil vom 17. März 2004 a.a.O. S. 216 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestehen begründete Zweifel an der Identität einer Person, wenn geeignete Dokumente zum Nachweis der Identität fehlen oder wenn gefälschte Urkunden vorgelegt werden (Urteil vom 17. März 2004 a.a.O. S. 215).

  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 126/15

    Personenstandsverfahren: Eigenständige Überprüfung der Identität einer

    (a) Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht dem Reiseausweis für Flüchtlinge eine (widerlegbare) Identifikationsfunktion zugemessen (BVerwGE 120, 206 = NVwZ 2004, 1250, 1251).
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Dafür muss ihre Auslegung ergeben, dass sie geeignet und hinreichend bestimmt ist, wie eine innerstaatliche Vorschrift rechtliche Wirkung zu entfalten, ohne dass es einer weiteren normativen Ausfüllung bedarf (BVerfG NJW 2007, 499, 501; BVerfGE 29, 348, 360; vgl auch BVerwG Beschluss vom 18.1.2010 - 6 B 52/09 - juris RdNr 4; BVerwGE 134, 1 RdNr 46; BVerwGE 125, 1 RdNr 12; BVerwGE 120, 206, 208 f; BVerwGE 92, 116, 118; BVerwGE 87, 11, 13).
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