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   BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03   

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https://dejure.org/2004,341
BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03 (https://dejure.org/2004,341)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2004 - 6 C 11.03 (https://dejure.org/2004,341)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 2004 - 6 C 11.03 (https://dejure.org/2004,341)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. ... 1; TKG § 35 Abs. 2, §§ 36, 37; Netzzugangsverordnung § 9 Abs. 5; ONP-Rahmenrichtlinie Art. 3 Abs. 2; Zusammenschaltungsrichtlinie Art. 3 Abs. 2, Art. 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2
    Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der Zusammenschaltung; hoheitlich angeordneter Vertrag; Kündigungsrechte; Berufsausübungsfreiheit; Eigentumsfreiheit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Bedingungen der Zusammenschaltung; Berufsausübungsfreiheit; Eigentumsfreiheit; Kündigungsrechte; Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; hoheitlich angeordneter Vertrag

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Zusammenschaltung von Telekommunikationsnetzen als privatrechtliches Schuldverhältnis zwischen den beteiligten Netzbetreibern - Pflicht der Regulierungsbehörde Kündigungsrechte in die Zusammenschaltungsanordnung aufzunehmen - Anspruch auf Anordnung von ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 ... Abs. 1; ; TKG § 35 Abs. 2; ; TKG § 36; ; TKG § 37; ; Netzzugangsverordnung § 9 Abs. 5; ; ONP-Rahmenrichtlinie Art. 3 Abs. 2; ; Zusammenschaltungsrichtlinie Art. 3 Abs. 2; ; Zusammenschaltungsrichtlinie Art. 9 Abs. 1 Satz 1; ; Zusammenschaltungsrichtlinie Art. 9 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufnahme von Kündigungsrechten in Zusammenschaltungsanordnung der Regulierungsbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Anordnung von Kündigungsrechten in einer Zusammenschaltungsanordnung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Anordnung von Kündigungsrechten in einer Zusammenschaltungsanordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 120, 263
  • NVwZ 2004, 1365
  • MMR 2004, 564
  • DVBl 2004, 1168
  • K&R 2004, 500
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03
    Eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist nur zulässig, wenn die ursprünglich erhobene Klage zulässig war (vgl. Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 4 C 4.98 - BVerwGE 109, 74 ).

    § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO findet entsprechend Anwendung, wenn ursprünglich eine Verpflichtungsklage erhoben worden war (vgl. Urteil vom 28. April 1999, a.a.O., 76 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.05.1984 - 8 C 94.82

    Wohngeld - Antrag - Verwaltungsgerichtsverfahren - Weiterer Antrag -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03
    Ebenso aber, wie es der Dispositionsbefugnis des Klägers unterfällt, statt der Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsaktes nur die Verpflichtung zur Neubescheidung zu begehren (vgl. Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG 8 C 22.67 - BVerwGE 29, 239 ; Urteil vom 2. Mai 1984 - BVerwG 8 C 94.82 - BVerwGE 69, 198 ), ist er berechtigt, mit Bindungswirkung für das Gericht seinen Antrag auf einen Verpflichtungsausspruch zu beschränken und im Fall des Bestehens eines Ermessens- oder Beurteilungsspielraums einen Bescheidungsausspruch auszuschließen.
  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03
    Eine hoheitliche Maßnahme, die zur Folge hat, dass der Adressat zu einem bestimmten seine berufliche Betätigung betreffenden, ökonomisch relevanten Verhalten angehalten wird, stellt einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgte Berufsausübungsfreiheit dar (vgl. Urteil vom 25. April 2001 - BVerwG 6 C 6.00 - BVerwGE 114, 160 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67

    Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03
    Ebenso aber, wie es der Dispositionsbefugnis des Klägers unterfällt, statt der Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsaktes nur die Verpflichtung zur Neubescheidung zu begehren (vgl. Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG 8 C 22.67 - BVerwGE 29, 239 ; Urteil vom 2. Mai 1984 - BVerwG 8 C 94.82 - BVerwGE 69, 198 ), ist er berechtigt, mit Bindungswirkung für das Gericht seinen Antrag auf einen Verpflichtungsausspruch zu beschränken und im Fall des Bestehens eines Ermessens- oder Beurteilungsspielraums einen Bescheidungsausspruch auszuschließen.
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03
    Es konnte deshalb nach der Rechtsprechung aus wichtigem Grund, etwa bei schwerwiegenden Leistungsstörungen, ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1964 - 7 ZR 5/63 - BGHZ 41, 104 ; Urteil vom 11. Dezember 1981 - 5 ZR 247/80 - BGHZ 82, 354 ; vgl. zur geltenden Rechtslage § 314 BGB).
  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98

    Alkoholverbot im Dienst; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage,

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03
    Ein Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. Urteil vom 11. November 1999 - BVerwG 2 A 5.98 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 8 S. 17 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80

    Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03
    Es konnte deshalb nach der Rechtsprechung aus wichtigem Grund, etwa bei schwerwiegenden Leistungsstörungen, ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1964 - 7 ZR 5/63 - BGHZ 41, 104 ; Urteil vom 11. Dezember 1981 - 5 ZR 247/80 - BGHZ 82, 354 ; vgl. zur geltenden Rechtslage § 314 BGB).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03
    In dem für ihre gerichtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt der Erledigung des Verwaltungsaktes (vgl. Urteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 24.91 - BVerwGE 89, 354 ) hatte die Klägerin keinen Anspruch auf Verpflichtung der Beklagten, die von der Klägerin vermissten Kündigungsrechte anzuordnen.
  • BVerwG, 16.07.2003 - 6 C 19.02

    Telekommunikation; Umstellen eines Verpflichtungsantrag auf einen

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03
    Das Telekommunikationsgesetz geht in seinem Vierten Teil, in dem auch § 37 TKG seinen Standort hat, von dem Grundprinzip der privatautonomen Gestaltung der Netzzusammenschaltung und der Gewährung des besonderen Netzzugangs, dessen Unterfall die Zusammenschaltung ist, aus (vgl. Urteil vom 16. Juli 2003 - BVerwG 6 C 19.02 - NVwZ 2004, 237 ).
  • Drs-Bund, 30.01.1996 - BT-Drs 13/3609
    Auszug aus BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03
    Nach der Begründung des Entwurfs zu § 37 TKG stellt die Bestimmung klar, dass die Regulierungsbehörde Anordnungen erlassen kann, die die technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Bedingungen bei Zusammenschaltungen regeln (BTDrucks 13/3609 S. 47 zu § 38 des Entwurfs).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Die Entscheidung über die Auferlegung von Regulierungsverpflichtungen ist das Ergebnis einer umfassenden und komplexen Abwägung, bei der gegenläufige öffentliche und private Belange einzustellen, zu gewichten und auszugleichen sind (in diesem Sinne bereits Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 6 C 11.03 - BVerwGE 120, 263 = Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 1 S. 7 zur Zusammenschaltungsanordnung nach § 37 Abs. 1 TKG 1996).
  • BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 8.20

    Verwaltungsgericht Köln muss erneut über Klage gegen die Ausgestaltung der

    Erst recht könnte ein Diensteanbieter nicht verlangen, dass ein solcher Vertrag - wie bei einer Zusammenschaltungsanordnung nach § 25 TKG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17. August 2016 - 6 C 24.15 - BVerwGE 156, 59 Rn. 36; ebenso zur früheren Rechtslage nach § 37 TKG 1996: BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 6 C 11.03 - BVerwGE 120, 263 ) - unmittelbar privatrechtsgestaltend angeordnet wird (vgl. zu den unterschiedlichen Möglichkeiten der Rechtswirkung der Streitbeilegungsentscheidung: Gurlit, in: Säcker , TKG-Kommentar, 3. Aufl. 2013, § 133 Rn. 19 f.).
  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 23.05

    Klagebefugnis; Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl; Beteiligung an den

    Nach dem sich durch Auslegung zu erschließenden Regelungsgehalt des Bescheids vom 29. April 2003 wird die Klägerin im Rahmen des zwischen ihr und der Beigeladenen bestehenden privatrechtlichen Zusammenschaltungsverhältnisses (vgl. Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 6 C 11.03 - BVerwGE 120, 263 = Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 1 S. 4 f.) verpflichtet, an die Beigeladene den genehmigten Beitrag zu leisten.
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