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   BVerwG, 16.12.2004 - 1 C 30.03   

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BVerwG, 16.12.2004 - 1 C 30.03 (https://dejure.org/2004,1111)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2004 - 1 C 30.03 (https://dejure.org/2004,1111)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 1 C 30.03 (https://dejure.org/2004,1111)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 16 a; Richtlinie 2001/51/EG Art. 4 Abs. 1; AuslG § 74 Abs. 2, Abs. 3; VwVG § 9 Abs. 2, § 18 Abs. 1 Satz 3; VwVfG § 51 Abs. 1
    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; mehrstufiges Vollstreckungsverfahren; Bestandskraft; abschichtende Wirkung der Bestandskraft; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Verhältnismäßigkeit im Vollstreckungsrecht; Verwaltungsakt mit Dauerwirkung; maßgeblicher ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 16 a
    Airline; Aufhebung; Ausländer; Beförderungsunternehmer; Beförderungsverbot; Beförderungsverbot; Bestandskraft; Bestandskraft; Beugemittel; Einreise; Fluggesellschaft; Mehrstufigkeit; Rechtswidrigkeit; Verhältnismäßigkeit; Verhältnismäßigkeit im Vollstreckungsrecht; ...

  • Wolters Kluwer

    Beförderungsverbot für eine türkische Airline hinsichtlich der Beförderung von Fluggästen ohne Pass und Visum nach Deutschland - Beachtung einer abschichtenden Wirkung der Bestandskraft einer Grundverfügung im Verhältnis zu den auf ihr beruhenden Vollstreckungsakten bei ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 16 a; RL 2001/51/EG Art. 4 Abs. 1; AuslG § 74 Abs. 2; AuslG § 74 Abs. 3; VwVG § 9 Abs. 2; VwVG § 18 Abs. 1 S. 3; VwVfG § 51 Abs. 1
    Beförderungsunternehmen, Fluggesellschaften, Beförderungsverbot, Zwangsgeld, Vollstreckungsverfahren, Zwangsvollstreckung, Verfahrensrecht, Bestandskraft, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Dauerverwaltungsakt, Beurteilungszeitpunkt, Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    GG Art. 16 a; ; Richtlinie 2001/51/EG Art. 4 Abs. 1; ; AuslG § 74 Abs. 2; ; AuslG § 74 Abs. 3; ; VwVG § 9 Abs. 2; ; VwVG § 18 Abs. 1 Satz 3; ; VwVfG § 51 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung des behördlichen Beförderungsverbotes für Ausländer - Rechtswidrigkeit der Zwangsgeldandrohung erst nach Verbotsaufhebung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Androhung von Zwangsgeld gegen Fluggesellschaft rechtmäßig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Androhung von Zwangsgeld gegen Fluggesellschaft rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 293
  • NVwZ 2005, 819
  • DVBl 2005, 645
  • DÖV 2005, 566
 
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Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 1 C 30.03
    Insbesondere erweitert Art. 16 a GG nicht die Betriebsrechte der Beförderungsunternehmen (vgl. hierzu Urteil vom 21. Januar 2003 - BVerwG 1 C 5.02 - BVerwGE 117, 332 m.w.N.).

    Sie verkennt zudem den Charakter des Zwangsgeldes nach § 74 Abs. 2 AuslG als striktes Beugemittel ohne strafähnlichen Ahndungscharakter, den der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Januar 2003 (a.a.O., S. 337) hervorgehoben hat.

    Vielmehr dient die in § 74 Abs. 2 AuslG enthaltene Ermächtigung zur Androhung, Festsetzung und Beitreibung von Zwangsgeld ausschließlich der Vermeidung künftiger objektiver Rechtsverletzungen (vgl. Urteil vom 21. Januar 2003, a.a.O., S. 338).

    Es erfasst vielmehr nur Verstöße durch Handlungen oder Unterlassungen, die bei gesetzeskonformer Auslegung des Verbots objektiv rechtswidrig erscheinen (Urteil vom 21. Januar 2003, a.a.O., S. 340).

    Sofern im Einzelfall unzumutbar überspannte, mit dem Gesetzeszweck unvereinbare Anforderungen an die Beachtung des Verbots nach § 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AuslG gestellt werden, kann die Klägerin Rechtsschutz hiergegen im Verfahren der Zwangsgeldfestsetzung in Anspruch nehmen (vgl. Urteil vom 21. Januar 2003, a.a.O., S. 337).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. Januar 2003 ausgeführt, dass die Androhung von Zwangsgeldern gerade dazu dienen soll, den Beförderungsunternehmer zur Einhaltung der Pass- und Visumspflicht durch seine Passagiere "in jedem Einzelfall" anzuhalten (Urteil vom 21. Januar 2003, a.a.O., S. 339).

    Ein Zwangsgeld kann ohne weitere Differenzierung "für jeden Ausländer", der verbotswidrig in die Bundesrepublik Deutschland gebracht wird, angedroht werden (Urteil vom 21. Januar 2003, a.a.O., S. 340).

    Das Berufungsgericht spricht insoweit missverständlich von "Vorwerfbarkeit" (UA S. 17), versteht das aber - wie seine weiteren Ausführungen zeigen - im Sinne einer objektiven Vermeidbarkeit für die Klägerin und nicht im Sinne von subjektivem Verschulden, auf das es nicht ankommt (vgl. Urteil vom 21. Januar 2003, a.a.O., S. 337).

    Einen ähnlichen Einwand der Klägerin hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Januar 2003 zurückgewiesen (Urteil vom 21. Januar 2003, a.a.O., S. 339 f.).

    Entscheidungserhebliche Änderungen im Laufe des Gerichtsverfahrens gegen die Zwangsgeldandrohung können aber nicht auf bereits zuvor rechtmäßig erlassene und vollstreckte Zwangsgeldfestsetzungen zurückwirken (zur Unzulässigkeit nachträglicher Beitreibung vgl. Urteil vom 21. Januar 2003, a.a.O., S. 342).

  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 1 C 30.03
    Denn die Wirksamkeit und nicht die Rechtmäßigkeit vorausgegangener Akte ist Bedingung für die Rechtmäßigkeit folgender Vollstreckungsakte (vgl. Urteil vom 13. April 1984 - BVerwG 4 C 31.81 - Buchholz 345 § 10 VwVG Nr. 4 = NJW 1984, 2591 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 - BayVBl 1999, 303 ; Engelhardt/App, 6. Aufl., 2004, VwVG § 18 Rn. 6).
  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 1 C 30.03
    Denn die Wirksamkeit und nicht die Rechtmäßigkeit vorausgegangener Akte ist Bedingung für die Rechtmäßigkeit folgender Vollstreckungsakte (vgl. Urteil vom 13. April 1984 - BVerwG 4 C 31.81 - Buchholz 345 § 10 VwVG Nr. 4 = NJW 1984, 2591 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 - BayVBl 1999, 303 ; Engelhardt/App, 6. Aufl., 2004, VwVG § 18 Rn. 6).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Außerdem betrifft die Frage der Unzuverlässigkeit wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsaktes "Untersagung", die von der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen zur Vollstreckung des Grundverwaltungsaktes strikt zu trennen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 1 C 30.03 - BVerwGE 122, 293 ).
  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 3.05

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; Zwangsgeldfestsetzung; Beugewirkung;

    Diese Grundsätze ergeben sich aus folgenden Erwägungen: Der Senat hat entschieden, dass das Zwangsgeld zur Durchsetzung von Beförderungsverboten nach § 74 Abs. 2 AuslG (jetzt: § 63 Abs. 2 und 3 AufenthG) eine ausschließlich präventive Funktion als Beugemittel hat, das darauf abzielt, künftige objektive Rechtsverletzungen zu vermeiden (vgl. Urteile vom 21. Januar 2003 - BVerwG 1 C 5.02 - BVerwGE 117, 332 und vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 1 C 30.03 - BVerwGE 122, 293 ).

    Entfaltet das Zwangsmittel aber in die Zukunft gerichtete Rechtswirkungen, sind auch entscheidungserhebliche Veränderungen der Sach- und Rechtslage, die nach seinem Erlass eintreten, der Beurteilung seiner Rechtmäßigkeit zugrunde zu legen (so bereits für die Zwangsgeldandrohung das Urteil vom 16. Dezember 2004 a.a.O. S. 301; vgl. zur Zwangsgeldfestsetzung nach § 63 Abs. 4 Nr. 2, § 74 Abs. 2 Satz 2 AuslG das gleichzeitig ergehende Urteil des Senats vom 14. März 2006 - BVerwG 1 C 11.05 - ).

    Entscheidungserhebliche Veränderungen der Sach- und Rechtslage sind bei der Zwangsgeldandrohung nach § 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG aber nur bis zu dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, zu dem die Vollstreckung abgeschlossen ist (vgl. nochmals Urteil vom 16. Dezember 2004 a.a.O. S. 301).

    Die Urteile des Senats vom 21. Januar 2003 und vom 16. Dezember 2004 (a.a.O.) erfordern keine abweichende Betrachtung.

  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 11.05

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; Zwangsgeldfestsetzung; Beugewirkung;

    Dies ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Der Senat hat entschieden, dass das Zwangsgeld zur Durchsetzung von Beförderungsverboten nach § 74 Abs. 2 Satz 2 AuslG (jetzt: § 63 Abs. 2 und 3 AufenthG) eine ausschließlich präventive Funktion als Beugemittel hat, das darauf abzielt, künftige objektive Rechtsverletzungen zu vermeiden (vgl. Urteil vom 21. Januar 2003 - BVerwG 1 C 5.02 - BVerwGE 117, 332 ; Urteil vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 1 C 30.03 - BVerwGE 122, 293 ).

    Entfaltet das Zwangsmittel aber in die Zukunft gerichtete Rechtswirkungen, sind auch entscheidungserhebliche Veränderungen der Sach- und Rechtslage, die nach seinem Erlass eintreten, der Beurteilung seiner Rechtmäßigkeit zugrunde zu legen (so bereits für die Zwangsgeldandrohung nach § 74 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AuslG das Urteil vom 16. Dezember 2004, a.a.O., S. 301 und das gleichzeitig ergehende Urteil vom 14. März 2006 - BVerwG 1 C 3.05).

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