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   BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 1.03   

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https://dejure.org/2004,2764
BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 1.03 (https://dejure.org/2004,2764)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2004 - 5 C 1.03 (https://dejure.org/2004,2764)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 5 C 1.03 (https://dejure.org/2004,2764)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BVFG § 27 Abs. 2
    Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung eines -es in Härtefällen; Erteilung, nachträgliche, eines Aufnahmebescheides; Härtefall, nachträgliche Erteilung eines Aufnahmebescheides im -; Deutsche Staatsangehörigkeit als besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BVFG § 27 Abs. 2
    Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung eines -es in Härtefällen; Deutsche Staatsangehörigkeit als besondere Härte im Sinne des § 27 Abs 2 BVFG; Erteilung, nachträgliche, eines Aufnahmebescheides; Härtefall, nachträgliche Erteilung eines Aufnahmebescheides im -; ...

  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Aufnahmebescheids an einen Spätaussiedler; Möglichkeit einer Aufnahme als Aussiedler gemäß § 27 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz (BVFG), wenn der Antragsteller sich bereits in Deutschland aufhält; Einschränkungsmöglichkeiten des Grundrechts auf ...

  • Judicialis

    BVFG § 27 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 27 Abs. 2
    Nachträgliche Erteilung eines Aufnahmebescheides in Härtefällen; Deutsche Staatsangehörigkeit als besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 313
  • NVwZ-RR 2005, 657
  • DVBl 2005, 775
  • DÖV 2005, 655
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 8.99

    Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; besondere Härte; Erteilung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 1.03
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass eine besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG dann gegeben sein kann, wenn bei einem Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne vorherige Erteilung eines Aufnahmebescheides der in § 27 Abs. 1 BVFG mit dem Erfordernis, die Erteilung eines Aufnahmebescheides im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, zum Ausdruck kommende Gesetzeszweck nicht beeinträchtigt wird (z.B. BVerwGE 110, 92 ) oder gegenüber vorrangigen Rechten des Betroffenen zurücktritt (BVerwGE 110, 99 und 106 - Unvereinbarkeit mit der in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltenen Wertentscheidung).

    Zweck dieser vorläufigen Prüfung ist, vor dem Verlassen des Aussiedlungsgebiets mit Rücksicht auf die mit der Aufnahme verbundenen innerstaatlichen Belastungen - aber auch im Interesse der Betroffenen - sicherzustellen, dass nur solche Personen als Spätaussiedler einreisen, die zum schutzwürdigen Personenkreis des Gesetzes gehören (vgl. BVerwGE 110, 92 , BTDrucks 11/6937 S. 5 f.).

    In dem in BVerwGE 110, 92 entschiedenen Streitfall wurde eine solche Beeinträchtigung für eine Person verneint, die zwar einen zuvor ausgestellten deutschen Staatsangehörigkeitsausweis besaß, aber ohne Aufnahmebescheid zur Übersiedlung eingereist war.

  • BVerwG, 18.11.1999 - 5 C 3.99

    Aufnahmeverfahren; Übersiedlung nach Deutschland ohne Aufnahmebescheid; deutsche

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 1.03
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass eine besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG dann gegeben sein kann, wenn bei einem Verlassen des Aussiedlungsgebiets ohne vorherige Erteilung eines Aufnahmebescheides der in § 27 Abs. 1 BVFG mit dem Erfordernis, die Erteilung eines Aufnahmebescheides im Aussiedlungsgebiet abzuwarten, zum Ausdruck kommende Gesetzeszweck nicht beeinträchtigt wird (z.B. BVerwGE 110, 92 ) oder gegenüber vorrangigen Rechten des Betroffenen zurücktritt (BVerwGE 110, 99 und 106 - Unvereinbarkeit mit der in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltenen Wertentscheidung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2014 - 11 A 1966/13

    Anspruch eines Spätaussiedlers und deutschen Staatsangehörigen auf Erteilung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 1.03 -, BVerwGE 122, 313 (316 f.) = juris, Rn. 15.

    vgl. hierzu die oben bereits zitierten Entscheidungen: BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2004 - 5 C 1.03 -, BVerwGE 122, 313 (316 f.) = juris, Rn. 13 ff., und vom 18. November 1999 - 5 C 8.99 -, BVerwGE 110, 92 (96) = juris, Rn. 14 ff.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2004 - 5 C 1.03 -, BVerwGE 122, 313 (316 f.) = juris, Rn. 13 ff., und vom 18. November 1999 - 5 C 8.99 -, BVerwGE 110, 92 = juris, Rn. 16, wonach eine besondere Härte nach § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG a. F. zu bejahen ist, wenn der Aufnahmebewerber erwiesen deutscher Staatsangehöriger ist.

    vgl. zu der gleichlautenden Vorschrift des § 27 Abs. 3 BFVG a. F. die bereits oben zitierte Entscheidung: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 1.03 -, BVerwGE 122, 313 (316) = juris, Rn.14.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 1.03 -, BVerwGE 122, 313 (317) = juris, Rn. 17.

  • BVerwG, 10.10.2018 - 1 C 26.17

    Aufenthaltnahme; Aufnahmebescheid; Ausreise; Bekenntnis; Bestandskraft;

    Zwar kann sie sich als deutsche Staatsangehörige, die schon bei Übersiedlung über einen Staatsangehörigkeitsausweis verfügte, auf eine besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 1.03 - BVerwGE 122, 313).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Dann nämlich ist er nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BVFG Deutscher und nach Art. 11 GG berechtigt, auch ohne Aufnahmebescheid in das Bundesgebiet einzureisen (BVerwGE 122, 313, 316 f.).
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