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   BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 50.03   

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BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 50.03 (https://dejure.org/2004,2332)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2004 - 5 C 50.03 (https://dejure.org/2004,2332)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 5 C 50.03 (https://dejure.org/2004,2332)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BSHG §§ 76, 77; WoGG § 3
    Einkommen; Wohngeld als -; Einkommensanrechnung von Wohngeld; Unterkunftsbedarf; keine Minderung durch Wohngeld; Wohngeld als Einkommen in der Sozialhilfe; Sozialhilfe; Einkommensanrechnung von Wohngeld.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG §§ 76, 77
    Einkommen; Einkommensanrechnung von Wohngeld; Einkommensanrechnung von Wohngeld; Sozialhilfe; Unterkunftsbedarf; Wohngeld als -; Wohngeld als Einkommen in der Sozialhilfe; keine Minderung durch Wohngeld

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilferechtliche Berücksichtigung des Wohngeldes auf der Badarfsseite und der Einkommensseite - Zuordnung des Wohngelds als Einkommen - Berücksichtigung von Wohngeld als Minderung des Unterkunftsbedarf

  • Judicialis

    BSHG § 76; ; BSHG § 77; ; WoGG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 76 § 77; WoGG § 3
    Einkommensanrechnung von Wohngeld; Unterkunftsbedarf; keine Minderung durch Wohngeld; Wohngeld als Einkommen in der Sozialhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 317
  • NJW 2005, 2411 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 824
  • FamRZ 2005, 1245 (Ls.)
  • DVBl 2005, 776
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.05.1974 - V C 46.73

    Umfang der Berücksichtigung von Wohngeld als Einkommen bei der Gewährung von

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 50.03
    Wohngeld ist sozialhilferechtlich nicht auf der Bedarfs-, sondern auf der Einkommensseite zu berücksichtigen (Bestätigung von BVerwGE 45, 157; 75, 168).

    Der erkennende Senat hat jedoch bereits in seinen Urteilen vom 16. Mai 1974 - BVerwG 5 C 46.73 - (BVerwGE 45, 157 ) und vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 2.85 - (BVerwGE 75, 168 ) entschieden, dass Wohngeld erst bei der Ermittlung des nach den §§ 76 und 77 BSHG einzusetzenden Einkommens zu berücksichtigen ist.

    Infolge dieser ausdrücklichen Zweckbestimmung ist es mit Leistungen der Sozialhilfe, soweit sie in der Übernahme von Aufwendungen für die Unterkunft bestehen, im Sinne des § 77 Abs. 1 BSHG zweckidentisch (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1974, a.a.O., S. 159 f.).

    Der Bezug von Wohngeld ist darum auf der Einkommensseite dem sozialhilferechtlich anzuerkennenden Unterkunftsbedarf des Einkommensbeziehers gegenüberzustellen (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1974, a.a.O., S. 159).

  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85

    Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 50.03
    Wohngeld ist sozialhilferechtlich nicht auf der Bedarfs-, sondern auf der Einkommensseite zu berücksichtigen (Bestätigung von BVerwGE 45, 157; 75, 168).

    Der erkennende Senat hat jedoch bereits in seinen Urteilen vom 16. Mai 1974 - BVerwG 5 C 46.73 - (BVerwGE 45, 157 ) und vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 2.85 - (BVerwGE 75, 168 ) entschieden, dass Wohngeld erst bei der Ermittlung des nach den §§ 76 und 77 BSHG einzusetzenden Einkommens zu berücksichtigen ist.

    Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich sodann - wenn das anrechenbare Einkommen niedriger ist als der Unterkunftsbedarf - der konkrete, durch Übernahme der Unterkunftskosten aus Sozialhilfemitteln zu befriedigende Bedarf (BVerwG, Urteil vom 27. November 1986, a.a.O., S. 171).

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 50.03
    § 77 BSHG enthält keine Regelung der Einkommenszuordnung im Sinne eines "normativen Zuflusses" von Einkommen (vgl. BVerwGE 108, 296 betreffend den Zuflusszeitpunkt) auf Seiten dessen, dem die vorrangige Sozialleistung zufließt.
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 32/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Haushaltsgemeinschaft -

    Diese anderweitige Bedarfsdeckung schließe im Sozialhilferecht Leistungen auf Grund des Nachranggrundsatzes in § 2 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) aus (Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht , BVerwGE 108, 36 und BVerwGE 122, 317) .
  • SG Frankfurt/Main, 17.06.2019 - S 20 SO 17/17

    Sozialhilfe

    Entgegen seiner Auffassung ließe sich diese Art der Berechnung insbesondere nicht mit der früheren Regelung des § 77 Abs. 1 BSHG begründen, denn das Bundesverwaltungsgericht habe mit Urteil vom 16.12.2004, Az. 5 C 50/03, eindeutig entschieden, dass Wohngeld sozialhilferechtlich nicht auf der Bedarfs-, sondern auf der Einkommensseite zu berücksichtigen sei und Einkommen desjenigen sei, an den es auf Grund seiner Antragsberechtigung nach dem Wohngeldgesetz ausgezahlt werde.

    Dieses hatte im Urteil vom 16. Dezember 2004 ausgeführt: "Wohngeld ist sozialhilferechtlich nicht auf der Bedarfs-, sondern auf der Einkommensseite zu berücksichtigen (Bestätigung von BVerwGE 45, 157; 75, 168)" BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 50/03 -, BVerwGE 122, 317-321).

    In der Entscheidung wurde klargestellt, dass Wohngeld sozialhilferechtlich Einkommen desjenigen sei, an den es auf Grund seiner Antragsberechtigung nach dem Wohngeldgesetz ausgezahlt wird (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 50/03 -, BVerwGE 122, 317-321).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2008 - L 7 AS 5473/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Unterstützung durch

    Diese anderweitige Bedarfsdeckung schließt im Sozialhilferecht Leistungen aufgrund des Nachranggrundsatzes des § 2 SGB XII aus (Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 108, 36 zum Bundesozialhilfegesetz : Gewährung freier Kost und Wohnung als Deckung des sozialhilferechtlichen Bedarfs; BVerwGE 122, 317: Wohngeld führt nicht zur Minderung des Bedarfs, sondern des Hilfeanspruchs wegen bereiter Selbsthilfemittel).
  • VGH Bayern, 22.10.2013 - 12 ZB 12.1161

    Anrechnung von Wohngeld als Einkommen bei der Berechnung eines

    Das Bundesverwaltungsgericht habe im Urteil vom 16.12.2004 (Az. 5 C 50.03) entschieden, dass Wohngeld dann mit Leistungen der Sozialhilfe zweckidentisch im Sinne des § 77 BSHG sei, wenn und soweit im Rahmen der Sozialhilfe auch Aufwendungen für die Unterkunft übernommen würden.

    Demgegenüber verweisen die "Empfehlungen zur Anwendung der §§ 91 bis 95 SGB VIII; Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen und die Überleitung von Ansprüchen" des Zentrums Bayern Familie und Soziales - Bayerisches Landesjugendamt - Stand 14.5.2013 unter Ziffer 93.01.03, lit c allein auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.12.2004 (Az. 5 C 50.03), wonach es sich bei Wohngeld zwar um eine Sozialleistung handele, die zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- und Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet werde, Wohngeld sich jedoch als Einkommen desjenigen darstelle, dem es aufgrund seiner wohngeldrechtlichen Antragsberechtigung zustehe.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 7 A 11663/20

    Auslandsmietzuschuss als Einkommen

    Diese rechtliche Einordnung steht auch in Einklang mit der Qualifizierung des mit dem Mietzuschuss vergleichbaren Wohngelds als zweckgebundene Leistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 50/03 -, juris).
  • BVerwG, 12.11.2003 - 5 B 26.03

    Anforderungen an den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe -

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 50.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • SG Hannover, 24.04.2007 - S 51 SO 303/05
    Leistungen nach dem Wohn-geldgesetz sind gemäß § 3 Abs. 2 Grundsicherungsgesetz i. V. m. § 77 Abs. 1 BSHG als Einkommen zu berücksichtigen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.12.2004, Az: 5 C 50/03).

    Zwar hat die Beklagte in ihrer fiktiven Bedarfsberechnung vom 27.02.2006 das Wohngeld fälschlich auf der Be-darfs- statt auf der Einkommensseite berücksichtigt (vgl. hierzu Bundesverwaltungsge-richt, Urteil vom 16.12.2004, Az: 5 C 50/03).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.10.2005 - L 8 AS 177/05

    Bedarfsmindernde bzw. einkommensmindernde Berücksichtigung der Eigenheimzulage

    Der Bezug der Eigenheimzulage ist darauf ohne Einfluss (vgl Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 50.03 - FEVS 56, S 343, wonach Wohngeld sozialhilferechtlich nicht auf der Bedarfs-, sondern der Einkommensseite zu berücksichtigen ist).
  • VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.02635

    Wohngeldrecht Ausschluss vom Wohngeld kraft Gesetzes bei Bezug von

    Zweck des Wohngeldgesetzes ist es nach seinem § 1 Abs. 1, der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu dienen (BVerwG, Urteil vom 16.12.2004 - 5 C 50.03 -, Stadler/Gutekunst/Forster/Wolf/Rahm/Fröba, WoGG, Kommentar, Stand: April 2008., Rdnr. 1 zu § 4 WoGG a. F.).
  • VG Würzburg, 22.03.2012 - W 3 K 10.245

    Kostenbeitrag; Wohngeld; behinderte Ehefrau; keine besondere Härte

    Wohngeld ist eine Sozialleistung, die "zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet" wird (BVerwG, U.v. 16.12.2004, 5 C 50/03, BVerwGE 122, 317 ff. = FamRZ 2005, 1245).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2007 - L 13 AS 45/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2006 - L 8 AS 375/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2005 - L 8 AS 101/05
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