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   BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03   

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BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03 (https://dejure.org/2005,53)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.2005 - 1 C 29.03 (https://dejure.org/2005,53)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 2005 - 1 C 29.03 (https://dejure.org/2005,53)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    AsylVfG §§ 3, ... 27, 31 Abs. 2; § 34 Abs. 1; AufenthG § 25 Abs. 2; § 59 Abs. 3; § 60 Abs. 1, 2 bis 7 und 10; AuslG (außer Kraft getreten) § 51 Abs. 1 und 4; § 53; GFK Art. 1 A Nr. 2 und E; Art. 33 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 1
    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher Abschiebungsschutz; ausländerrechtlicher Abschiebungsschutz; Flüchtlingsanerkennung; Jeziden in Syrien; jezidische Religionszugehörigkeit; regionale Gruppenverfolgung; Rechtsschutzinteresse; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG §§ 3, 27, 31 Abs. 2; § 34 Abs. 1
    Abschiebezielstaat; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Abschiebungsverbot; Asylanerkennung; Beweiswürdigung; Drittstaat; Flüchtlingsanerkennung; Flüchtlingsanerkennung; Flüchtlingsschutz; Genfer Flüchtlingskonvention; Gruppenverfolgung; ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzinteresse für die Klage auf Gewährung von asylrechtlichem Abschiebungsschutz - Asylantrag einer kurdischen Volkszugehörigen jezidischer Religionszugehörigkeit - Rechtsschutzinteresse an der Feststellung eines Abschiebungshindernisses hinsichtlich der Türkei ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1; GFK Art. 1 A Nr. 2; GFK Art. 1 E; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1; AsylVfG § 27; RL 2004/83/EG Art. 12 Abs. 1 b
    Türkei, Syrien, Jesiden, Verfolgungssicherheit, Rechtsschutzinteresse, Abschiebungsandrohung, Zielstaatsbezeichnung, Genfer Flüchtlingskonvention, Flüchtlingsbegriff, Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit ungeklärt, Beweiswürdigung, Nachweis, Pass, Mittelbare ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 3; ; AsylVfG § ... 27; ; AsylVfG § 31 Abs. 2; ; AsylVfG § 34 Abs. 1; ; AufenthG § 25 Abs. 2; ; AufenthG § 59 Abs. 3; ; AufenthG § 60 Abs. 1; ; AufenthG § 60 Abs. 2; ; AufenthG § 60 Abs. 3; ; AufenthG § 60 Abs. 4; ; AufenthG § 60 Abs. 5; ; AufenthG § 60 Abs. 6; ; AufenthG § 60 Abs. 7; ; AufenthG § 60 Abs. 10; ; AuslG (außer Kraft getreten) § 51 Abs. 1; ; AuslG (außer Kraft getreten) § 51 Abs. 4; ; AuslG (außer Kraft getreten) § 53; ; GFK Art. 1 A Nr. 2; ; GFK Art. 1 E; ; GFK Art. 33 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 1

  • fluechtlingsrat-nrw.de (Kurzinformation und Volltext)

    Staatsangehörigkeit von Asylbewerbern muss stets geklärt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzinteresse für asylrechtlichen Abschiebungsschutz auch ohne Androhung der Abschiebung oder Hinweis auf Abschiebeverbote - keine Anerkennung als Flüchtling bei Verfolgungsschutz in Drittstaat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Flüchtlingsanerkennung für aus Syrien stammende Jeziden türkischer Staatsangehörigkeit?

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Flüchtlingsanerkennung für aus Syrien stammende Jeziden türkischer Staatsangehörigkeit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 376
  • NVwZ 2005, 1087
  • DVBl 2005, 982
  • DÖV 2005, 834
 
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Wird zitiert von ... (241)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03
    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 115, 267) zur Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG.

    Diese Auffassung beruft sich zu Unrecht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 1 C 11.01 - (BVerwGE 115, 267).

    Schon insofern ist die Rechtslage bei der Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 AufenthG anders als bei der Feststellung von den ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG (vgl. das Urteil vom 4. Dezember 2001 a.a.O. S. 271 ff. zum Fehlen eines Anspruchs auf Feststellungen zu § 53 AuslG bezüglich weiterer Staaten).

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03
    Ein derart weitgehender Schluss lässt sich auch nicht aus der Formulierung herleiten, dass das Asylbegehren und das Begehren auf Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG deckungsgleich seien, soweit es die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut und den politischen Charakter der Verfolgung betreffe, dass die Asylanerkennung darüber hinaus aber den Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht sowie das Fehlen anderweitigen Verfolgungsschutzes verlange (vgl. Urteil vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1 S. 1 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2000 - 8 A 4/99

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03
    Die Tatsachenfeststellungen des Berufungsgerichts über Art, Umfang und Intensität der Übergriffe der moslemischen Bevölkerungsmehrheit gegenüber praktizierenden Jeziden in ihren Siedlungsgebieten im Osten der Türkei und über das Fehlen einer inländischen Fluchtalternative in den übrigen Landesteilen (UA S. 14 f. unter Bezugnahme auf das Grundsatzurteil des Berufungssenats vom 24. November 2000 - 8 A 4/99.A -) sind mangels zulässiger und begründeter Verfahrensrügen der Beklagten im Revisionsverfahren als bindend zugrunde zu legen (§ 137 Abs. 2 VwGO).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung zu § 51 Abs. 1 AuslG entschieden, dass die Vorschrift nur eine verkürzte Wiedergabe des Art. 1 A Nr. 2 GFK darstellt und daher so auszulegen und anzuwenden ist, dass beide Begriffe übereinstimmen (vgl. Urteile vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 21.87 - BVerwGE 89, 296 und vom 18. Januar 1994 - BVerwG 9 C 48.92 - BVerwGE 95, 42 ).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 158.80

    Asylsuchender - Drittstaat - Politische Verfolgung - Asylberechtigter -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03
    In der Flüchtlingsdefinition des Art. 1 A Nr. 2 GFK kommt das der Konvention zugrunde liegende Prinzip der Subsidiarität des internationalen Schutzes gegenüber dem Schutz durch den Staat der Staatsangehörigkeit oder - bei Staatenlosen - durch den Staat des gewöhnlichen Aufenthalts zum Ausdruck, wie es im Übrigen auch für das Asylrecht nach Art. 16 a GG gilt (Urteil vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 158.80 - BVerwGE 68, 106 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 14 S. 35 ).
  • BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung zu § 51 Abs. 1 AuslG entschieden, dass die Vorschrift nur eine verkürzte Wiedergabe des Art. 1 A Nr. 2 GFK darstellt und daher so auszulegen und anzuwenden ist, dass beide Begriffe übereinstimmen (vgl. Urteile vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 21.87 - BVerwGE 89, 296 und vom 18. Januar 1994 - BVerwG 9 C 48.92 - BVerwGE 95, 42 ).
  • OVG Hamburg, 11.10.2001 - 2 Bs 4/00

    Betroffener nach eigener Angabe nach Namensgebung, Religionszugehörigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03
    Der gegenteiligen, von der Revision und Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. etwa OVG Magdeburg, Urteil vom 2. April 2003 - A 3 S 567/99 - VGH Mannheim, Beschluss vom 1. März 2004 - A 13 S 38/03 - VGH München, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 9 B 01/31217 - , sämtlich nicht veröffentlicht; a.A. OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Oktober 2001 - 2 Bs 4/00.A - InfAuslR 2002, 268) ist nicht zu folgen.
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03
    Allerdings kann in einer fehlerhaften Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts eine Verletzung materiellen Rechts liegen, wenn das Gericht gegen das Gebot der freien Beweiswürdigung verstößt, etwa weil es von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen oder wenn aus sonstigen Gründen die Grenzen einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie die allgemeinen Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten sind (vgl. etwa Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ).
  • BVerwG, 06.04.1992 - 9 C 143.90

    Asyl - Verfolgungsschutz - Nachfluchtgrund - Heirat

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03
    Zwar trifft es zu, dass § 27 AsylVfG in Fällen einer - dort im Einzelnen definierten - anderweitigen Sicherheit vor Verfolgung in einem sonstigen Drittstaat nur die Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16 a Abs. 1 GG, nicht aber den Abschiebungsschutz für Flüchtlinge nach § 60 Abs. 1 AufenthG ausschließt (vgl. zur Vorgängervorschrift des § 27 AsylVfG Urteil vom 6. April 1992 - BVerwG 9 C 143.90 - BVerwGE 90, 127 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 3 C 14.01

    Zeitpunkt, maßgeblicher - in Revisionsverfahren auf Erteilung der Fahrerlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03
    Da das Berufungsgericht, wenn es jetzt entschiede, diese Rechtsänderung mangels besonderer Übergangsregelungen zu beachten hätte (vgl. § 77 Abs. 1 AsylVfG), ist die neue Rechtslage auch für die Entscheidung des Revisionsgerichts maßgeblich (stRspr, vgl. Urteile vom 17. Dezember 1976 - BVerwG 7 C 69.74 - BVerwGE 52, 1, 3 und vom 12. Juli 2001 - BVerwG 3 C 14.01 - NVwZ-RR 2002, 93 = Buchholz 442.10 § 65 StVG Nr. 1).
  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer

  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 172.95

    Keine Asylberechtigung von Muslimen aus Bosnien-Herzogowina

  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 69.74

    Voraussetzungen der Erteilung der Fahrerlaubnis - Anwendung des § 50 Abs. 2

  • BVerwG, 24.04.1990 - 9 C 4.89

    Ungeklärte Nationalität des Asylbewerbers - Wehrdienstverweigerung und politische

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 13.11

    Asylanerkennung; Asylantrag; Ausschlussgründe; Beachtlichkeit des Asylantrags;

    Hat das Bundesamt über das Asylbegehren in der Sache entschieden, bleibt bei der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für eine materiellrechtliche Subsidiarität des Flüchtlingsschutzes kein Raum mehr (überholt insoweit Urteil vom 8. Februar 2005 - BVerwG 1 C 29.03 - BVerwGE 122, 376).

    Das verletzt Bundesrecht nicht, denn die Vorschrift betrifft nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur die Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16a Abs. 1 GG, nicht aber die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 und 4 AsylVfG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG (Urteil vom 8. Februar 2005 - BVerwG 1 C 29.03 - BVerwGE 122, 376 m.w.N.).

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Subsidiarität des internationalen Flüchtlingsschutzes, für die es auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Februar 2005 a.a.O.) zurückgegriffen hat, erweisen sich jedoch mit den inzwischen zu beachtenden unionsrechtlichen Vorgaben als nicht mehr vereinbar.

    Die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Februar 2005 a.a.O.) erweist sich insoweit als überholt.

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Diese Bestimmung, die nach Ergehen der Berufungsentscheidung mit Wirkung vom 1. Januar 2005 an die Stelle des bisherigen § 53 Abs. 6 AuslG getreten ist, ist der Entscheidung des Revisionsgerichts zugrunde zu legen (vgl. Urteil vom 8. Februar 2005 - BVerwG 1 C 29.03 - BVerwGE 122, 376 m.w.N. zum Übergang von § 51 Abs. 1 AuslG zu § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG).
  • BVerwG, 25.04.2019 - 1 C 28.18

    Vorrangige Prüfung von asylrechtlichen Unzulässigkeitsgründen auch bei

    Diese Regelung wurde in der Rechtsprechung ursprünglich als Ausdruck einer materiellrechtlichen Subsidiarität des Flüchtlingsschutzes verstanden (BVerwG, Urteil vom 8. Februar 2005 - 1 C 29.03 - BVerwGE 122, 376 ).
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