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   BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04   

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BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04 (https://dejure.org/2005,1868)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 (https://dejure.org/2005,1868)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 (https://dejure.org/2005,1868)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 1, 2 Abs. 2; BtMG § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, § 13 Abs. 1
    Erwerb von Betäubungsmitteln; Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln; Cannabis; Erwerb von Cannabis zu therapeutischen Zwecken; Cannabis und Multiple Sklerose.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 1, 2 Abs. 2
    Arzneimittel; Betäubungsmittelmissbrauch; Cannabis; Cannabis; Cannabis und Multiple Sklerose; Dronabinol; Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln; Erlaubnisfähigkeit; Ermessensentscheidung; Erwerb; Erwerb von Betäubungsmitteln; Erwerb von Cannabis zu therapeutischen ...

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Behandlung einer Multiple-Sklerose-Erkrankung; Notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung neben der Verhinderung des Betäubungsmittelmissbrauchs als Zweck des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG); Medizinische ...

  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; BtMG § 3 Abs. 2; ; BtMG § 5 Abs. 1 Nr. 6; ; BtMG § 5 Abs. 2; ; BtMG § 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb von Cannabis zur Behandlung einer Multiple-Sklerose-Erkrankung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Cannabis zur analgetischen Selbsttherapie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 123, 352
  • NJW 2005, 3300
  • DVBl 2005, 1330
  • DÖV 2005, 1004
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Cannabiskonsum zu

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04
    Sie steht aber im Widerspruch zu einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das durch Beschluss vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 - NJW 2000, 3126 die Verfassungsbeschwerden mehrerer Multiple-Sklerose-Kranker und Hepatitis-Patienten gegen das Betäubungsmittelgesetz nicht zur Entscheidung angenommen hat, weil die Betroffenen zunächst versuchen müssten, eine Erlaubnis gemäß § 3 Abs. 2 BtMG zu erlangen.

    Dazu trifft § 13 BtMG schon seinem Wortlaut nach keine Aussage (ebenso BVerfG , Beschluss vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 - a.a.O.).

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04
    Als Forschung ist sie geistige Tätigkeit mit dem Ziel, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen (vgl. BVerfG, Urteil vom 29. Mai 1973 - 1 BvR 424/71 und 325/72 - BVerfGE 35, 79, 113).
  • AG Mannheim, 15.05.2003 - 1 Ls 310 Js 5518/02

    Rechtfertigender Notstand bei Besitz von Betäubungsmitteln zur Schmerzlinderung

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04
    Es ist schwer erhältlich und extrem teuer (vgl. Körner, a.a.O., § 3 Rn. 56; Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 15. Mai 2003 - 1 Ls 310 Js 5518/02 - BTDrucks 15/2331 S. 4 f.).
  • BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98

    Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04
    Das gilt insbesondere durch die staatliche Unterbindung des Zugangs zu prinzipiell verfügbaren Therapiemethoden zur nicht unwesentlichen Minderung von Leiden (vgl. BVerfG , Beschluss vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 - NJW 1999, 3399, 3400 f.; Schulze-Fielitz bei Dreier, GG, 2. Auflage 2004, Art. 2 II. Rn. 48; Murswieck bei Sachs, GG, 3. Auflage 2003, Art. 2 Rn. 159 a).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00

    Religionsfreiheit; Religionsausübungsfreiheit; Cannabisprodukte; Marihuana;

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04
    Er hat in seinem Urteil vom 21. Dezember 2000 - BVerwG 3 C 20.00 - (BVerwGE 112, 314, 315), in dem es um die Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Zwecke der Religionsausübung ging, ausgesprochen, ein öffentliches Interesse sei gegeben, wenn das Vorhaben zumindest auch einem gegenwärtigen Anliegen der Allgemeinheit entspreche.
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04
    Diese Gefahren und Risiken rechtfertigen es nach wie vor, den Umgang mit Cannabisprodukten generell unter Strafe zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43 u.a./92 - BVerfGE 90, 145, 181 f.) und das Recht des potenziellen Konsumenten auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit durch Cannabisgenuss zurückzudrängen.
  • BVerwG, 02.03.2017 - 3 C 19.15

    Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht,

    Entsprechend hat der Senat in seiner Rechtsprechung zu § 3 Abs. 2 BtMG auf eine auf Heilung oder Linderung von pathologischen Zuständen gerichtete Anwendung des Betäubungsmittels abgestellt (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 - BVerwGE 123, 352 und vom 6. April 2016 - 3 C 10.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:060416U3C10.14.0] - BVerwGE 154, 352 Rn. 13).
  • BGH, 28.06.2016 - 1 StR 613/15

    Rechtfertigender Notstand (Erforderlichkeit der Notstandshandlung: Begriff,

    Diesem Gedanken folgend ist in der jüngeren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bezüglich des Ausschlusses einer Rechtfertigung des unerlaubten Umgangs mit Cannabis durch § 34 StGB zutreffend auf die Möglichkeit einer Genehmigung des Einsatzes von Cannabis zum Zweck der schmerzlindernden Eigenbehandlung gemäß § 3 Abs. 2 BtMG abgestellt worden (OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 1 Ss 20/13, StV 2013, 708 f.; zur Möglichkeit einer solchen Genehmigung BVerwG, Urteile vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04, BVerwGE 123, 352, 354 ff. und vom 6. April 2016 - 3 C 10.14, juris Rn. 12 ff.).

    Das Genehmigungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BtMG dient dazu, im Einzelfall unter Abwägung der Gefahren des Betäubungsmitteleinsatzes einerseits und dem möglichen Nutzen andererseits zu entscheiden, ob eine Erlaubnis für den Umgang mit einem Betäubungsmittel erteilt werden kann (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04, BVerwGE 123, 352, 360) oder bei Ermessensreduzierung auf Null sogar muss (BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.14, juris Rn. 37).

    Der Nutzen kann dabei bei schweren Erkrankungen auch bereits in einer Verbesserung des subjektiven Befindens liegen (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04, BVerwGE 123, 352, 360; siehe auch BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.14, juris Rn. 14).

    Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung muss die zuständige Behörde die Wirkungen des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und die Gewährleistung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04, BVerwGE 123, 352, 355 f. mwN).

  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14

    Cannabis; Medizinalhanf; Eigenanbau; Erlaubnis; Multiple Sklerose;

    Das erforderliche öffentliche Interesse ist zu bejahen, wenn die Erkrankung durch die Behandlung mit dem Betäubungsmittel geheilt oder zumindest gelindert werden kann und wenn dem Betroffenen keine gleich wirksame Therapiealternative zur Verfügung steht (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 - BVerwGE 123, 352 ).

    Diese Voraussetzungen, die für die Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis genauso gelten wie für die Erlaubnis zu dessen Erwerb (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 a.a.O. S. 360), sind hier erfüllt.

    Danach ist ein therapeutischer Nutzen gegeben, der die Annahme eines öffentlichen Interesses am Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken rechtfertigt (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 - BVerwGE 123, 352 ).

    bb) Medizinalhanf ist für den Kläger nicht erschwinglich und stellt für ihn daher gleichfalls keine Alternative dar, die das öffentliche Interesse am Eigenanbau von Cannabis entfallen lässt (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 - BVerwGE 123, 352 ).

    Das verwaltungsgerichtliche Verfahren gegen den (ersten) Versagungsbescheid der Beklagten vom 31. Juli 2000 fand Mitte 2006 vor dem Oberverwaltungsgericht seinen Abschluss, nachdem die Beklagte den Bescheid mit Blick auf das Senatsurteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 - (BVerwGE 123, 352) aufgehoben hatte.

    Das Einheits-Übereinkommen will den therapeutischen Einsatz von Suchtstoffen nicht verhindern (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 - BVerwGE 123, 352 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - 13 A 414/11

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau, zur Einfuhr und zum Erwerb von

    Mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, in dem in einem auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis gerichteten Verfahren festgestellt wurde, diese könne nicht mit der Begründung abgelehnt werden, eine solche Behandlung liege nicht im öffentlichen Interesse, hob das BfArM den angefochtenen Bescheid mit Bescheid vom 28. Juni 2006 auf.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, juris (Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zu therapeutischen Zwecken); ferner BVerfG, Beschlüsse vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 u. a. -, NJW 2000, 3126, und vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1772/02 -, PharmR 2005, 374.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, m. w. N., juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, juris.

    vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, juris.

    vgl. Patzak, in: Körner/Patzak/Volkmer, Betäubungsmittelgesetz, 7. Auflage 2012, § 5, Rn. 14 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 - Weber, BtMG, Kommentar, 4. Auflage 2013, § 5, Rn. 33 unter Bezugnahme auf OVG NRW, Urteil vom 7. Dezember 2012 - 13 A 414/11 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, juris; Patzak, in: Körner/Patzak/Volkmer, Betäubungsmittelgesetz, 7. Auflage 2012, § 3, Rn. 77.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2012 - 13 A 414/11

    Zulassen des Eigenanbaus von Cannabis bei einem an Multipler Sklerose erkrankten

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, DVBl. 2005, 1330 (Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zu therapeutischen Zwecken); ferner BVerfG, Beschlüsse vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 u. a. -, NJW 2000, 3126, und vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1772/02 -, PharmR 2005, 374.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, m. w. N., a. a. O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, a. a. O.

    vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, a. a. O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, a. a. O.

    vgl. Patzak, a. a. O., § 5, Rn. 14 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 -, a. a. O.; Patzak, a. a. O., § 3, Rn. 77.

  • VG Köln, 22.07.2014 - 7 K 4447/11

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Die für den Anbau von Cannabispflanzen geltende Erlaubnispflicht in Verbindung mit der hieran anknüpfenden Strafbarkeit bei Fehlen der Erlaubnis begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, sofern für die Erteilung der Erlaubnis die in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - geltenden Kriterien berücksichtigt werden.

    Die Beschränkung des Zugangs zu Cannabis hält einer verfassungsrechtlichen Überprüfung im Hinblick auf den Eingriff in die Grundrechte von Menschen mit schweren Erkrankungen aus Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 1 GG nur dann stand, wenn im Einzelfall schon die Möglichkeit einer Linderung der schweren Erkrankung oder die Verbesserung der subjektiven Befindlichkeit die Erlaubnisfähigkeit eröffnet, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - juris.

    Daraus folgt, dass die Therapierung schwer kranker Menschen nicht nur deren individuelle Interessen verfolgt, sondern ein Anliegen der Allgemeinheit ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - juris.

    Aus verfassungsrechtlichen Gründen muss die Erlaubniserteilung schon bei Bestehen der Möglichkeit einer subjektiv empfundenen Linderung einer schweren Erkrankung möglich sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - , juris.

    Damit ist diese Behandlungsalternative für den Kläger nicht verfügbar, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - ; NJW 2005, 2200 ff., juris.

    Ist eine Behandlungsalternative für einen Patienten somit nicht finanzierbar, steht sie ihm tatsächlich auch nicht zur Verfügung, wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - ausdrücklich festgestellt hat.

  • VG Köln, 11.01.2011 - 7 K 3889/09

    Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte muss über Cannabis-Anbau durch

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - in einem vergleichbaren Verfahren ein subjektiv öffentliches Interesse des an einer schweren Erkrankung (MS) leidenden Beschwerdeführers bejaht hatte, hob die Beklagte die vom Kläger angefochtenen Bescheide mit Aufhebungsbescheid vom 28.06.2006 auf.

    Das Gericht folgt unter Aufgabe seiner Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 17.02.2004 - 7 K 1979/01, 7 K 1023/01 - ) der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - Juris, in einem vergleichbaren Fall, laut der die Therapierung schwerkranker Menschen nicht nur jeweils deren individuelle Interessen verfolgt, sondern ein Anliegen der Allgemeinheit ist.

    Dabei ist kein Unterschied zwischen dem Erwerb und dem Anbau, der insbesondere bei Cannabis in Betracht kommt, zu machen (BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - , Juris, Rdnr. 33).

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - Juris Rdnr. 34.

    Diese vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 17.02.2004 - 3 C 17.04 - (Juris Rdnr. 36) zum Eigenerwerb von Cannabis gemachten Feststellungen gelten auch für den Eigenanbau.

    (so BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17/04 - , Juris Rdnr. 30).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - 13 A 1299/14

    Erteilung der Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck des

    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 u.a. -, NJW 2000, 3126 f. = juris Rn. 6; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17/04 -, BVerwGE 123, 352 ff. = juris Rn. 17 ff.; OVG NRW, Urteil vom 11. Juni 2014 - 13 A 414/11 -, NWVBl.
  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 5217/12

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Die für den Anbau von Cannabispflanzen geltende Erlaubnispflicht in Verbindung mit der hieran anknüpfenden Strafbarkeit bei Fehlen der Erlaubnis begegnet auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, sofern für die Erteilung der Erlaubnis die in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - geltenden Kriterien berücksichtigt werden.

    Die Beschränkung des Zugangs zu Cannabis hält einer verfassungsrechtlichen Überprüfung im Hinblick auf den Eingriff in die Grundrechte von Menschen mit schweren Erkrankungen aus Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 1 GG nur dann stand, wenn im Einzelfall schon die Möglichkeit einer Linderung der schweren Erkrankung oder die Verbesserung der subjektiven Befindlichkeit die Erlaubnisfähigkeit eröffnet, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - juris.

    Daraus folgt, dass die Therapierung schwer kranker Menschen nicht nur deren individuelle Interessen verfolgt, sondern ein Anliegen der Allgemeinheit ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - juris.

    Aus verfassungsrechtlichen Gründen muss die Erlaubniserteilung schon bei Bestehen der Möglichkeit einer subjektiv empfundenen Linderung einer schweren Erkrankung möglich sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - , juris.

    Davon können Medikamentenkosten in Höhe von 672, 00 Euro nicht finanziert werden, sodass diese Behandlungsalternative für den Kläger nicht verfügbar ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - ; NJW 2005, 2200 ff., juris.

    Diese Behandlungsmöglichkeit steht dem Kläger somit tatsächlich nicht zur Verfügung, wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - ausdrücklich festgestellt hat.

  • VG Köln, 21.02.2006 - 7 K 2040/05

    Keine Ausnahmeerlaubnis für Betäubungsmittel zur Selbsttötung - kein Klagerecht

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 - DVBl. 2005, 1330.

    Weber, Betäubungsmittelgesetz, 2. Aufl. 2003, § 5, Rdnrn. 41. Vgl. auch BVerwG, Urteile vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 - DVBl. 2005, 1330 und vom 21. Dezember 2000 - 3 C 20.00 - E 112, 314 (315).

  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4450/11

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2016 - L 4 KR 4368/15

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs 3a SGB

  • VG Köln, 05.02.2018 - 7 K 3308/15

    Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten für die

  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4020/12

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

  • AG Freiburg, 28.05.2020 - 28 Ds 620 Js 119/19

    Strafbarkeit des Verkaufs von Cannabidiol(CBD)-Produkten

  • VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 7275/14

    Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb und Anbau von Cannabisblüten zur

  • OLG Braunschweig, 16.05.2013 - 1 Ss 20/13

    Strafbarkeit wegen versuchter Datenveränderung durch Herausreißen einer

  • VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 2118/15

    Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau von Hanfpflanzen zur medizinischen

  • VG Köln, 13.09.2011 - 7 L 1172/11

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung einer Erlaubnis für

  • VG Köln, 13.09.2011 - 7 L 1173/11

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau von Cannabis zur therapeutischen

  • BSG, 28.05.2009 - B 1 KR 7/09 B
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - 13 E 1542/06

    Betäubungsmittelrecht: Ablehnung des Antrags auf Anbauerlaubnis wegen fehlender

  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 5203/10

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2008 - 13a F 12/08

    Verkehrsfähigkeitsbescheinigung nach § 16c Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) für ein

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 14 PS 2/08

    Berechtigung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

  • BVerwG, 26.10.2006 - 3 B 109.06

    Voraussetzung für eine im öffentlichen Interesse liegende Genehmigung zum Anbau

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2006 - 13 A 2483/04

    Betäubungsmittelrecht: Ausnahmegenehmigung für den Anbau von Cannabispflanzen

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2016 - L 4 KR 2836/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 13 B 1199/11

    Erlaubnis des Anbaus von Hybriden der Pflanze Hanf (Cannabis Sativa) im Wege

  • VG Köln, 04.12.2017 - 7 L 3672/17

    Verpflichtung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 13 B 1198/11

    Notwendigkeit der Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2017 - L 6 U 108/17
  • VG Köln, 23.11.2012 - 7 K 553/11

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei einer auf Erteilung einer Erlaubnis für den

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