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   BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04   

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BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04 (https://dejure.org/2005,829)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2005 - 4 C 14.04 (https://dejure.org/2005,829)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2005 - 4 C 14.04 (https://dejure.org/2005,829)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 11 Abs. 3
    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; selbstständiger Betrieb; mehrere Betriebe.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 34 Abs. 1
    Abgrenzung; Baugenehmigung; Betrieb; Einzelhandelsbetrieb; Funktionseinheit; Großflächigkeit; Großflächigkeit; Hauptbetrieb; Lebensmitteleinzelhandel; Nebenbetrieb; Nutzungskonzept; Nutzungsänderung; Verkaufsfläche; Verkaufsfläche; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; ...

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Lagerfläche zu einer Verkaufsfläche; Merkmal der Großflächigkeit eines Einzelhandelsbetriebes im Sinne von § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO); Berücksichtigung baulicher und ...

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 1; ; BauNVO § 11 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 11 Abs. 3
    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb bei mehreren selbstständig nutzbaren Betriebseinheiten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Großflächigkeit von Einzelhandelsbetrieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (3)

  • t-online.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandelsrechtsprechung wird behutsam fortentwickelt (RA Prof. Dr. Bernhard Stüer)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandel: Wo liegt die Schwelle zur Großflächigkeit? (IBR 2006, 169)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandel: Darf die Verkaufsfläche einzelner Betriebe addiert werden? (IBR 2006, 170)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 376
  • NVwZ 2006, 455
  • DVBl 2006, 452
  • BauR 2006, 644
  • ZfBR 2006, 250
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04
    Einzelhandelsbetriebe sind großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten (wie Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 4 C 10.04 -).

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 4 C 10.04 - (zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen) näher dargelegt.

    Wird die Schwelle zur Großflächigkeit überschritten, hat eine eigenständige, eingehende Prüfung einzusetzen, für die der Verordnungsgeber in den Sätzen 3 und 4 des § 11 Abs. 3 BauNVO eine Reihe von Kriterien benennt (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 24. November 2005 - BVerwG 4 C 10.04 -).

    Dabei ist der Einzelhandelsbetrieb in seiner Gesamtheit und nicht etwa nur hinsichtlich der beantragten Vergrößerung zu würdigen (vgl. Senatsurteil vom 24. November 2005 - BVerwG 4 C 10.04 -).

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03

    Nutzungsänderung in Postgebäude; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung als

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04
    Ist innerhalb eines Gebäudes die Betriebsfläche baulich in mehrere selbstständig nutzbare betriebliche Einheiten unterteilt, bilden diese Einheiten gleichwohl einen Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO, wenn die Gesamtfläche durch einen Einzelhandelsbetrieb als "Hauptbetrieb" geprägt wird und auf den baulich abgetrennten Flächen zu dessen Warenangebot als "Nebenleistung" ein Warenangebot hinzutritt, das in einem inneren Zusammenhang mit der "Hauptleistung" steht, diese jedoch nur abrundet und von untergeordneter Bedeutung bleibt (vgl. Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 C 3.03 - BVerwGE 121, 205 zu den einem Postdienstleistungsbetrieb zuzuordnenden Nebenleistungen).

    Schließlich kann berücksichtigt werden, dass nach der Verkehrsanschauung aus der Sicht des Verbrauchers ein Randangebot als zum Hauptbetrieb zugehörig angesehen wird (vgl. auch das Urteil des Senats vom 30. Juni 2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04
    Bei der Bestimmung der Großflächigkeit sei von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 19.85 - (NVwZ 1987, 1076 = BRS 47 Nr. 56) und im Beschluss vom 22. Juli 2004 - BVerwG 4 B 29.04 - (ZfBR 2004, 699 = Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 28) auszugehen.
  • OVG Brandenburg, 08.11.2004 - 3 A 471/01

    Berufung, Baugenehmigung für Nutzungsänderung Nutzung eines Getränkelagers als

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04
    Mit Urteil vom 8. November 2004 - 3 A 471/01 - (ZfBR 2005, 292 ; juris) hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg die Berufung zurückgewiesen.
  • BVerwG, 22.07.2004 - 4 B 29.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Begriff der Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04
    Bei der Bestimmung der Großflächigkeit sei von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 19.85 - (NVwZ 1987, 1076 = BRS 47 Nr. 56) und im Beschluss vom 22. Juli 2004 - BVerwG 4 B 29.04 - (ZfBR 2004, 699 = Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 28) auszugehen.
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04
    Er hat andererseits im Urteil vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 34.86 - (BVerwGE 79, 309 ) hervorgehoben, dass ein räumlicher Zusammenhang allein noch nicht zu einer "summierenden" Betrachtungsweise berechtigt.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04
    Der Senat ist bereits in seinem Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 77.84 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 5 = ZfBR 1987, 251 davon ausgegangen, dass ein Vorhaben die Errichtung eines als Einheit zu betrachtenden Betriebs zum Gegenstand haben kann.
  • BVerwG, 18.06.2003 - 4 C 5.02

    Verbrauchermarkt; Fachmarkt; für Fahrräder und Sportbedarf; großflächiger

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04
    Umschreibungen des Begriffs Betrieb oder Einzelhandelsbetrieb, die in anderen Fachgebieten oder anderen rechtlichen Zusammenhängen verwendet werden, können daher nur eingeschränkt nutzbar gemacht werden (vgl. auch das Senatsurteil vom 18. Juni 2003 - BVerwG 4 C 5.02 - ZfBR 2004, 62 zum Begriff des Verbrauchermarkts in der BauNVO 1968).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 14.04
    Das Revisionsgericht hat Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eintreten, im gleichen Umfang zu beachten, wie sie die Vorinstanz berücksichtigen müsste, wenn sie jetzt entschiede (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152).
  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 20 NE 20.793

    Corona - Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz

    Die höchstzulässige Verkaufsfläche von 800 qm sei angelehnt an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum großflächigen Einzelhandelsbetrieb i.S.d. § 11 Abs. 3 BauNVO (vgl. nur BVerwG, U.v. 24.11 2005 - 4 C 14.04 - BVerwGE 124, 376; zuletzt auch BVerwG, B.v. 16.7.2019 - 4 B 9/19 - NVwZ 2020, 83).

    Die Rechtsprechung zur Prognose dieser Anziehungskraft beruhe auf einer jahrzehntelangen Rechtsprechungspraxis des Bundesverwaltungsgerichts, auf die nunmehr auch § 2 Abs. 5 Nr. 1 2. BaylfSMV zurückgreife (BVerwG, U.v. 24.11.2005 - 4 C 14.04 - BVerwGE 124, 376).

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Offenbleiben kann, ob der Verwaltungsgerichtshof (juris Rn. 1282) mit der von der Klägerin im Verfahren BVerwG 4 C 9.09 unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 24. November 2005 (richtig: - BVerwG 4 C 14.04 - BVerwGE 124, 376) angegriffenen Annahme, in eine quantitative Prüfung des Kaufkraftabzugs könnten lediglich die zusammen mit dem Flughafenausbau planfestgestellten Einzelhandelsflächen einbezogen werden, die bundesrechtlichen Maßstäbe verfehlt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 5 S 1389/14

    Nutzungsänderung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes durch Umnutzung eines

    Die Verkaufsfläche eines in das Gebäude eines Selbstbedienungs-Lebensmittel-Discountmarktes integrierten, aber baulich abgetrennten Backshops ist auf die Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes anzurechnen, wenn die Gesamtfläche durch den Lebensmittelmarkt als "Hauptbetrieb" geprägt wird und das Warenangebot des Backshops als "Nebenleistung" in einem inneren Zusammenhang mit der "Hauptleistung" des Lebensmittelmarktes steht, diese jedoch nur abrundet und von untergeordneter Bedeutung bleibt (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 14.04 - BVerwGE 124, 376; wie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.05.2013 - 10 A 1144/11 - juris).

    Der Verkaufsraum des Backshops sei nach den Maßstäben im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2005 - 4 C 14.04 - anzurechnen, weil der Backshop ein Nebenbetrieb des Lebensmittelmarktes sei.

    Denn diese wird - soweit es um das Merkmal der Fläche geht - nicht von der Größe der baulichen Anlage - die sich in der Geschossfläche widerspiegelt - sondern eher von derjenigen Fläche beeinflusst, auf der Waren präsentiert und gekauft werden können (BVerwG, Urteil vom 24.11.2005, a.a.O. Rn. 14 m.w.N.).

    Für die Prüfung einer "Funktionseinheit" unter den Gesichtspunkten eines gemeinsamen Nutzungskonzepts, der Ergänzung der Sortimente, der Nutzung von Synergieeffekten u. ä. ist in diesen Fällen kein Raum (BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 14.04 - BVerwGE 124, 376, juris Rn. 20 f. m.w.N.).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn nach der Verkehrsanschauung die kleinere Fläche ebenso in die Verkaufsfläche des größeren Betriebs einbezogen sein könnte (BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 14.04 -, a.a.O.).

    Gleichwohl ist die Fläche seines Verkaufsraums nach den vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 14.04 - (a.a.O.) entwickelten Maßstäben auf die Verkaufsfläche des Lebensmittelmarktes anzurechnen.

    Der Sache nach gibt der Aktenvermerk lediglich eine Interpretation der Rechtslage wieder, die indes - wie dargelegt - nach den vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 14.04 - (a.a.O.) entwickelten Maßstäben unzutreffend ist.

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