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   BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04   

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BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04 (https://dejure.org/2006,159)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2006 - 2 C 43.04 (https://dejure.org/2006,159)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 2 C 43.04 (https://dejure.org/2006,159)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bayern.de PDF
  • lexetius.com

    BBesG § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 39 Abs. 1, § 40 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5; Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 VwGO § 86 Abs. 1 Satz 1
    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung besoldungsrechtlicher Vorschriften; planwidrige Lücke; Gleichheitssatz; Differenzierungsgesichtspunkte; sexuelle Orientierung und Familienstand; Alimentationsprinzip; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBesG § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 39 Abs. 1, § 40 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4
    Alimentationsprinzip; Aufnahme; Aufnahme einer anderen Person in die Wohnung; Beamter; Begriff der Aufnahme; Differenzierungsgesichtspunkte; Ehe; Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienstand; Familienzuschlag; Familienzuschlag der Stufe 1; Fortführung einer früher ...

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Höhe eines Familienzuschlags - Analoge Anwendung besoldungsrechtlicher Vorschriften auf die eingetragene Lebenspartnerschaft - Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke - Bewusstes Absehen von der Schaffung einer Anspruchsberechtigung - Verletzung des ...

  • Judicialis

    BBesG § 1 Abs. 2 Nr. 3; ; BBesG § ... 39 Abs. 1; ; BBesG § 40 Abs. 1 Nr. 1; ; BBesG § 40 Abs. 1 Nr. 4; ; GG Art. 3 Abs.; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000; ; VwGO § 86 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Familienzuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - Aufnahme in anfänglich gemeinsam finanzierte Wohnung bei alleiniger Kostenträgerschaft des Beamten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Verheiratetenzuschlag wegen eingetragener Lebenspartnerschaft

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Verheiratetenzuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Familienzuschlag für Beamtin, die eine Lebenspartnerschaft hat eintragen lassen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3 Abs. 1, 6 Abs. 1, 33 Abs. 5 GG
    Kein Anspruch auf Familienzuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 125, 79
  • NJW 2006, 1828
  • NVwZ 2006, 1075 (Ls.)
  • DVBl 2006, 847
  • DÖV 2006, 696
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 43.88

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Ortszuschlagsstufe 2 wegen Aufnahme einer

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04
    Eine Person, die zusammen mit dem Beamten eine ursprünglich gemeinsam finanzierte Wohnung bewohnt, ist von dem Beamten in seine Wohnung aufgenommen worden, wenn dieser ihr das Verbleiben in der Wohnung gestattet hat, nachdem er alleiniger Kostenträger geworden ist (wie Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 43.88 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 19).

    Denn die Wohnung ist ihr in einer auf längere Dauer angelegten Weise wirtschaftlich zugeordnet (vgl. zu diesem Kriterium Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 43.88 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 19).

    Schon im Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 43.88 - (a.a.O.) hat der Senat ausgeführt, dass es für das Merkmal der Aufnahme in die Wohnung des Beamten auf die zeitliche Reihenfolge des Einzugs in die Wohnung nicht ankommt.

    Die typische wirtschaftliche Mehrbelastung durch erhöhten Bedarf an Wohnraum hängt von dieser Reihenfolge nicht ab (Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 43.88 - a.a.O. S. 11/12).

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04
    Die eingetragene Lebenspartnerschaft, in der die Klägerin mit Frau H. lebt, ist keine Ehe im Sinne des allgemeinen und des gesetzlichen Sprachgebrauchs, sondern ein eigenständiger, wenn auch in vielerlei Hinsicht der Ehe angenäherter Familienstand (BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313 ; BAG, Urteil vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277 ff.).

    Wegen dieser bewussten Entscheidung des Besoldungsgesetzgebers, die in einer Lebenspartnerschaft lebenden Beamten nicht in den Kreis der nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG Anspruchsberechtigten einzubeziehen, lassen sich auch die Überlegungen nicht übertragen, mit denen das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - a.a.O.) die analoge Anwendung der tarifvertraglichen Regelung über die Gewährung eines Verheiratetenzuschlags an verheiratete Angestellte auf solche Angestellte, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, bejaht hat.

  • BVerwG, 05.09.1991 - 3 C 64.88

    Rücknahme Verwaltungsakt - Umkehr der Beweislast - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04
    Sie hat die nachteiligen Folgen ihrer mangelnden Mitwirkung zu tragen (Urteile vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 7 C 49.87 - BVerwGE 78, 367 und vom 5. September 1991 - BVerwG 3 C 64.88 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 101; Beschluss vom 1. Dezember 1994 - BVerwG 3 B 66.94 - Buchholz 427.7 § 35 FG Nr. 9) und kann deshalb mit ihrem Begehren keinen Erfolg haben.
  • BVerwG, 01.12.1994 - 3 B 66.94

    Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung wegen

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04
    Sie hat die nachteiligen Folgen ihrer mangelnden Mitwirkung zu tragen (Urteile vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 7 C 49.87 - BVerwGE 78, 367 und vom 5. September 1991 - BVerwG 3 C 64.88 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 101; Beschluss vom 1. Dezember 1994 - BVerwG 3 B 66.94 - Buchholz 427.7 § 35 FG Nr. 9) und kann deshalb mit ihrem Begehren keinen Erfolg haben.
  • BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 16.04

    Familienzuschlag der Stufe 1; Eigenmittelgrenze; Bruttoprinzip; Barunterhalt;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04
    Der "besondere" verfassungsrechtliche Schutz, den nach Art. 6 Abs. 1 GG nur die Ehe genießt, stellt - bereits - den die Verschiedenbehandlung rechtfertigenden Unterschied dar (vgl. Urteil vom 3. November 2005 - BVerwG 2 C 16.04 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 49.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Abhandekommen einzelner Blätter -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04
    Sie hat die nachteiligen Folgen ihrer mangelnden Mitwirkung zu tragen (Urteile vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 7 C 49.87 - BVerwGE 78, 367 und vom 5. September 1991 - BVerwG 3 C 64.88 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 101; Beschluss vom 1. Dezember 1994 - BVerwG 3 B 66.94 - Buchholz 427.7 § 35 FG Nr. 9) und kann deshalb mit ihrem Begehren keinen Erfolg haben.
  • BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99

    Beitragsminderung; Ehe; Familie; gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04
    Der Unterschied zwischen dem Familienstand "verheiratet" und dem Familienstand "eingetragene Lebenspartnerschaft" rechtfertigt unterschiedliche Rechtsfolgen (BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - BVerwG 1 B 82.99 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 41).
  • BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 9.05

    Sonderzuwendung; Übertritt in den Dienst eines anderen öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04
    Der Anwendung des § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG mit seiner Beschränkung der Anspruchsberechtigung auf verheiratete Beamte steht auch nicht die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf entgegen (zum Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83 und 10/91 - BVerfGE 85, 191 sowie BVerwG, Urteil vom 3. November 2005 - BVerwG 2 C 9.05 - ).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04
    Der Anwendung des § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG mit seiner Beschränkung der Anspruchsberechtigung auf verheiratete Beamte steht auch nicht die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf entgegen (zum Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83 und 10/91 - BVerfGE 85, 191 sowie BVerwG, Urteil vom 3. November 2005 - BVerwG 2 C 9.05 - ).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04
    Die eingetragene Lebenspartnerschaft, in der die Klägerin mit Frau H. lebt, ist keine Ehe im Sinne des allgemeinen und des gesetzlichen Sprachgebrauchs, sondern ein eigenständiger, wenn auch in vielerlei Hinsicht der Ehe angenäherter Familienstand (BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313 ; BAG, Urteil vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277 ff.).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89

    Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984

  • BVerwG, 04.08.1982 - 2 B 101.81

    Besoldungsrecht - Anwärter - Verheiratetenzuschlag - Eheähnliche Gemeinschaft

  • EuGH, 23.02.1988 - 131/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

  • EuGH, 31.05.2001 - C-122/99

    D / Rat

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    In der Folgezeit gingen auch die obersten Bundesgerichte einheitlich von einer von der Senatsauffassung abweichenden Verfassungsrechtslage aus (vgl. exemplarisch BVerwGE 125, 79 ff.; BAGE 120, 55 ff.; BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 14/05 R -, FamRZ 2006, S. 620 f.).
  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

    Auch nach seiner Sicht und nach allgemeinem Sprachgebrauch bleibt für eine erweiternde Auslegung der auf die Ehe bezogenen Begriffe in Richtung auf eingetragene Lebenspartner kein Raum (vgl. BVerwG NJW 2006, 1828 Rdn. 11 f.).

    Ähnlich verhält es sich bei der Regelung des Familienzuschlags für Beamte in § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG (BVerwG NJW 2006, 1828 Rdn. 12 ff.).

    Dieser Erwägungsgrund hat eine über die amtliche Begründung deutscher Gesetze hinausgehende Bedeutung; er ist, auch wenn er im Text der Richtlinie nicht wiederholt wird, deren wesentlicher Bestandteil und mitentscheidend für ihre Auslegung (BVerwG NJW 2006, 1828 Rdn. 16 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 23. Februar 1988 - Rs 131/86 - Slg. 1988, 905 Rdn. 37; a.A. Bruns in Bruns/Kemper, Lebenspartnerschaftsrecht 2. Aufl., 9. Beamte, Angestellte und Arbeiter Rdn. 16 f.; Stüber, NJW 2006, 1774, 1775 f.; Schmidt/Senne, RdA 2002, 80, 84 f.; Beschluss des BayVG München vom 1. Juni 2006 - M 3 K 05.1595 - unter II 4.4).

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Danach bedarf die vom Beschwerdeführer aufgeworfene Frage keiner Entscheidung, ob auch der Lebenspartner des Beamten zu den Personen gehört, für die der Dienstherr im Rahmen seiner Alimentationspflicht mitzusorgen hat (verneint wird dies etwa von BVerfGK 12, 169 ; BVerwGE 125, 79 ).
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