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   BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05   

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https://dejure.org/2006,1048
BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05 (https://dejure.org/2006,1048)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.2006 - 3 C 23.05 (https://dejure.org/2006,1048)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 2006 - 3 C 23.05 (https://dejure.org/2006,1048)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VwVfG §§ 48, 49, 51; VZOG § 2 Abs. 5; EV Art. 21 Abs. 1 und 2
    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines Zuordnungsbescheides; Anspruch auf Rücknahme; Ermessensreduzierung auf Null; Vertrauensschutz zwischen Trägern öffentlicher Verwaltung; öffentliches Interesse; Bestandkraft; Wiederaufgreifen; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwVfG §§ 48, 49, 51
    Altlasten; Anspruch auf Rücknahme; Bestandkraft; Ermessensreduzierung auf Null; Rücknahme eines Zuordnungsbescheides; Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Sanierungspflichten; Sonderabfall; Sondermüll; Sondermülldeponie, Rekultivierungspflichten; ...

  • Deutsches Notarinstitut

    VwVfG §§ 48, 49, 51; VZOG § 2 Abs. 5; EV Art. 21 Abs. 1 und 2
    Gesichtspunkt der Beständigkeit ist bei Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheids zu berücksichtigen

  • Wolters Kluwer

    Öffentliches Interesse als ausschließlicher Maßstab für die nach § 48 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zu treffende Entscheidung über die Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; Beständigkeit von Zuordnungsentscheidungen

  • Judicialis

    VwVfG § 48; ; VwVfG § 49; ; VwVfG § 51; ; VZOG § 2 Abs. 5; ; EV Art. 21 Abs. 1; ; EV Art. 21 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 126, 7
  • NJ 2006, 475
  • DVBl 2006, 1306
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78

    Abgeltung von Besatzungsschäden - Entschädigungsleistungen - Gesetzliche

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05
    Die Träger öffentlicher Verwaltung sind an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden und können sich nicht auf den Fortbestand eines rechtswidrigen Zustands berufen (vgl. Urteil vom 29. Mai 1980 - BVerwG 5 C 11.78 - BVerwGE 60, 208 m.w.N.).

    Das gilt auch für Selbstverwaltungskörperschaften wie Gemeinden, die - ungeachtet ihrer Autonomie - dem Staat eingegliedert sind (Urteil vom 29. Mai 1980 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05
    Sie wird als Entscheidungsfrist erst in Gang gesetzt, wenn der Behörde die für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind und sie auch die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356).
  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64

    Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zur Abänderung von bis zum Ablauf von drei

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05
    Eines solchen Schutzes bedarf die Verwaltung selbst nicht (Urteile vom 8. Dezember 1965 - BVerwG 5 C 21.64 - BVerwGE 23, 25 und vom 20. Juni 1967 - BVerwG 5 C 175.66 - BVerwGE 27, 215 ).
  • BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 21.00

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Verwaltungsnutzung (im

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05
    Ein Anspruch auf die Abtrennung der entsprechend genutzten Teilfläche besteht jedenfalls dann, wenn ein Verwaltungsträger die Teilfläche ausschließlich genutzt hat und deren Verselbstständigung keine gravierenden Probleme aufwirft (Urteile vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 21.00 - BVerwGE 111, 364 und vom 7. Oktober 2004 - BVerwG 3 C 43.03 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 30).
  • BVerwG, 20.06.1967 - V C 175.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05
    Eines solchen Schutzes bedarf die Verwaltung selbst nicht (Urteile vom 8. Dezember 1965 - BVerwG 5 C 21.64 - BVerwGE 23, 25 und vom 20. Juni 1967 - BVerwG 5 C 175.66 - BVerwGE 27, 215 ).
  • BVerwG, 16.12.2003 - 3 C 50.02

    Mauergrundstücke; Grenzgrundstücke; Verwaltungsvermögen; kommunales

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05
    Eine Entwidmung hätte eine hierauf gerichtete definitive Entscheidung des zuständigen Verwaltungsträgers der DDR erfordert (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2003 - BVerwG 3 C 50.02 - BVerwGE 119, 349 ).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 13.97

    DDR-Sonderabfalldeponien sind Landesvermögen geworden

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 3 C 13.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 17) sind Sondermülldeponien Verwaltungsvermögen, das im Beitrittszeitpunkt den Ländern zugefallen ist.
  • BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 43.03

    Buchgrundstück; Realteilung; Teilfläche; Mischnutzung; überwiegende Nutzung;

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05
    Ein Anspruch auf die Abtrennung der entsprechend genutzten Teilfläche besteht jedenfalls dann, wenn ein Verwaltungsträger die Teilfläche ausschließlich genutzt hat und deren Verselbstständigung keine gravierenden Probleme aufwirft (Urteile vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 21.00 - BVerwGE 111, 364 und vom 7. Oktober 2004 - BVerwG 3 C 43.03 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 30).
  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05
    Das öffentliche Interesse, das in diesen Fällen den ausschließlichen Maßstab für die Rücknahmeentscheidung bildet, wird nicht nur vom Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, sondern ebenso vom Gesichtspunkt der Rechtssicherheit bestimmt (vgl. nur Urteil vom 30. Januar 1974 - BVerwG 8 C 20.72 - BVerwGE 44, 333 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft;

    Es trifft zwar zu, dass öffentlich-rechtliche Körperschaften aufgrund der eigenen Bindung an Recht und Gesetz sich grundsätzlich bei Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte nicht auf die besonderen Vertrauensschutzbestimmungen des Art. 48 BayVwVfG berufen können (vgl. Urteil vom 27. April 2006 - 3 C 23.05 - BVerwGE 126, 7 Rn. 24).

    Vielmehr müssen auch Gemeinden, Zweckverbände und andere öffentlich-rechtliche Zuwendungsempfänger mit den ihnen zugewiesenen Mitteln kalkulieren und sich auf eine staatlicherseits verbindlich zugesagte Refinanzierung verlassen können (vgl. Urteil vom 27. April 2006 - 3 C 23.05 - BVerwGE 126, 7 Rn. 25).

  • BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 2.18

    Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen

    Zwar kann sich danach die Behörde, die Adressat des Rücknahmebescheids ist, gegenüber der zurücknehmenden Behörde nicht auf Vertrauensschutz berufen, weil die Träger öffentlicher Verwaltung an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden sind und deshalb nicht den Fortbestand des rechtswidrigen Zustands verlangen können (BVerwG, Urteile vom 27. April 2006 - 3 C 23.05 - BVerwGE 126, 7 Rn. 24 und vom 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 - BVerwGE 152, 211 Rn. 20).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 2406/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend Kostenentscheidungen in

    Da selbst für den Bürger eine ständige Rechtsprechung nur bei Hinzutreten weiterer Umstände einen Vertrauenstatbestand begründen kann (vgl. BVerfGE 72, 302 ; 122, 248 ; 131, 20 ), muss dies erst recht für eine Behörde gelten, die gemäß Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet ist, das eigene Handeln auf seine Grundrechtskonformität hin zu jeder Zeit kritisch zu prüfen und auch vermeintlich sichere Überzeugungen zur Disposition zu stellen (vgl. auch BVerwGE 126, 7 ).
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