Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1263
BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05 (https://dejure.org/2006,1263)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2006 - 6 C 14.05 (https://dejure.org/2006,1263)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - 6 C 14.05 (https://dejure.org/2006,1263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    TKG 1996 § 25 Abs. 1, § ... 35 Abs. 1, § 39 Alt. 2; TKG 2004 § 9 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 2, § 13 Abs. 1 und Abs. 3, § 29 Abs. 1, § 39 Abs. 1 und Abs. 3, § 150 Abs. 1, Abs. 13 und Abs. 14; VwGO § 43; VwVfG § 43; Sprachtelefondienstrichtlinie Art. 17; Rahmenrichtlinie Art. 27 Satz 1; Zugangsrichtlinie Art. 7; Universaldienstrichtlinie Art. 16 Abs. 1 Buchst. a
    Feststellungsklage; Entgeltgenehmigungspflicht nach TKG 1996; Übergangsbestimmung des TKG 2004; Wirksambleiben gesetzlicher Gebote.

  • Bundesverwaltungsgericht

    TKG 1996 § 25 Abs. 1, § 35 Abs. 1, § 39 Alt. 2
    Entgeltgenehmigungspflicht nach TKG 1996; Feststellungsklage; Wirksambleiben gesetzlicher Gebote; Übergangsbestimmung des TKG 2004

  • Wolters Kluwer

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Einholung einer Entscheidung über die Auslegung sekundären Gemeinschaftsrechts - Auslegung von Art. 27 S. 1 der RL 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze ...

  • Judicialis

    TKG 1996 § 25 Abs. 1; ; TKG 1996 § ... 35 Abs. 1; ; TKG 1996 § 39 Alt. 2; ; TKG 2004 § 9 Abs. 1; ; TKG 2004 § 12 Abs. 2 Nr. 2; ; TKG 2004 § 13 Abs. 1; ; TKG 2004 § 13 Abs. 3; ; TKG 2004 § 29 Abs. 1; ; TKG 2004 § 39 Abs. 1; ; TKG 2004 § 39 Abs. 3; ; TKG 2004 § 150 Abs. 1; ; TKG 2004 § 150 Abs. 13; ; TKG 2004 § 150 Abs. 14; ; VwGO § 43; ; VwVfG § 43; ; Sprachtelefondienstrichtlinie Art. 17; ; Rahmenrichtlinie Art. 27 Satz 1; ; Zugangsrichtlinie Art. 7; ; Universaldienstrichtlinie Art. 16 Abs. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung von Entgelten nach Telekommunikationsgesetz - Aufrechterhaltung eines feststellenden Verwaltungsaktes - Vorlagebeschluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Übergangsbestimmungen des TKG 2004 - Fortgeltung einer Entgeltgenehmigungspflicht nach § 25 Abs. 1 TKG 1996

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 126, 74
  • NVwZ 2007, 93
  • MMR 2006, 596
  • K&R 2006, 519
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05
    Das berechtigte Interesse schließt jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse ein, insbesondere Interessen rechtlicher, wirtschaftlicher und ideeller Art (vgl. Urteil vom 29. April 1997 - BVerwG 1 C 2.95 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 127 S. 7).
  • VG Köln, 07.07.2005 - 1 K 4556/04

    Keine Ex-Ante-Genehmigungspflicht für Paketangebote

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05
    Mit Urteil vom 15. September 2005 (CR 2005, 868 ff.) hat das Verwaltungsgericht dem Hauptantrag stattgegeben und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Die Klägerin habe einen Anspruch auf die erstrebte Feststellung, weil die Verpflichtungen aus dem Bescheid vom 8. Juni 2004 mit dem Außerkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes 1996 unwirksam geworden seien.
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05
    Der Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) ist ein tragendes Organisationsprinzip des Grundgesetzes (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Juli 1984 - 2 BvE 11, 15/83 - BVerfGE 67, 100 ).
  • VG Köln, 06.09.2004 - 1 L 1832/04

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Weitergeltung der

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05
    Angesichts des in der Bestimmung ausdrücklich enthaltenen Sicherstellungsauftrags kann auch kaum angenommen werden, dass Art. 17 der Sprachtelefondienstrichtlinie nur Tarifgrundsätze zum Gegenstand habe, so dass schon deshalb die streitige Genehmigungspflicht keine Verpflichtung nach Art. 17 der Sprachtelefondienstrichtlinie sei (so aber VG Köln, Beschluss vom 6. September 2004 - 1 L 1832/04 - MMR 2004, 833 ; a.A. Stotz, a.a.O. S. 835).
  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 C 1.03

    Telekommunikation; Anspruch auf Gewährung besonderen Netzzugang; Genehmigung von

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05
    Sie war untrennbar verknüpft mit dem in § 29 Abs. 1 TKG 1996 auch enthaltenen Gebot, dass genehmigungsbedürftige Entgelte nur im Fall der Genehmigung verlangt werden dürfen (vgl. Urteil vom 21. Januar 2004 - BVerwG 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 ).
  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05
    Damit ist ausgeschlossen, dass eine der Gewalten die ihr von der Verfassung zugeschriebenen typischen Aufgaben verliert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1996 - 2 BvF 2/93 - BVerfGE 95, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05
    Die Notwendigkeit der Auslegung einer gesetzlichen Bestimmung nimmt ihr noch nicht die Bestimmtheit, die der Rechtsstaat von einem Gesetz fordert (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Urteil vom 4. April 1964 - 1 BvR 126/65 - BVerfGE 21, 245 ).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 15.07

    Marktdefinition; Marktanalyse; Beurteilungsspielraum; Terminierung;

    Der Gesetzgeber verfolgte mit dem Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 insgesamt das Ziel, die Regulierung auf das erforderliche Maß zurückzuführen und zu diesem Zweck gesetzesunmittelbare Verpflichtungen auf das neue System des Erlasses regulierungsbezogener Verwaltungsakte umzustellen (s. auch Beschluss vom 17. Mai 2006 - BVerwG 6 C 14.05 - BVerwGE 126, 74 Rn. 37 = Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 1).
  • BVerwG, 18.04.2007 - 6 C 21.06

    Missbrauchsaufsicht, besondere Missbrauchsaufsicht, allgemeine

    So ist die nachträgliche Regulierung von Endnutzerentgelten nach § 39 Abs. 3 Satz 1 TKG die gesetzliche Regel und die Pflicht zur Vorabgenehmigung von Entgelten gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 TKG die Ausnahme (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Mai 2006 - BVerwG 6 C 14.05 - BVerwGE 126, 74 ).

    Der erkennende Senat hat diese Bestimmung nach nationalem Recht dahin ausgelegt, dass nicht nur durch Verwaltungsakt konkret auferlegte Verpflichtungen, die an eine marktbeherrschende Stellung anknüpfen, sondern auch entsprechende gesetzliche Verpflichtungen übergangsweise wirksam bleiben; die Vereinbarkeit dieser Auslegung mit Gemeinschaftsrecht ist Gegenstand eines Ersuchens auf Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (s. Beschluss vom 17. Mai 2006 - BVerwG 6 C 14.05 - BVerwGE 126, 74).

    Denn das der Bundesnetzagentur nach neuem Recht im Interesse der Marktregulierung zur Verfügung gestellte Eingriffsinstrumentarium - unter Einschluss der besonderen Missbrauchsaufsicht - bildet ein in sich geschlossenes System, das auf dem Ergebnis eines Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahrens aufbaut; dies schließt die Anwendung der neuen Regulierungsinstrumente im Übergangszeitraum vor der erstmaligen Durchführung dieser Verfahren aus (Beschluss vom 17. Mai 2006, a.a.O. Rn. 49).

  • BVerwG, 14.02.2007 - 6 C 28.05

    Teilnehmeranschlussleitung; Glasfaser; Zugang; Entgeltgenehmigung;

    Demgegenüber können übergangsweise fortbestehende gesetzliche Gebote des früheren Rechts zwar als Folge einer Exekutiventscheidung unwirksam werden; einer förmlichen Aufhebung durch die Exekutive sind sie aber nicht zugänglich (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2006 - BVerwG 6 C 14.05 - BVerwGE 126, 74 ).

    Der Senat hat - in Auslegung und Anwendung nationalen Rechts - entschieden, dass fortwirkende Verpflichtungen im Sinne von § 150 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004 nicht nur solche an die Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung anknüpfenden Gebote sind, die dem betroffenen Unternehmen durch Einzelmaßnahme auferlegt wurden; § 150 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004 erfasst vielmehr auch Gebote, die unmittelbar aus dem Telekommunikationsgesetz vom 25. Juli 1996 (BGBl I S. 1120) - TKG 1996 - folgten (Beschluss vom 17. Mai 2006 a.a.O. Rn. 21).

    (3) Der Senat war in seinem schon mehrfach erwähnten Beschluss vom 17. Mai 2006 - BVerwG 6 C 14.05 - gehindert zu entscheiden, ob seine auf der Grundlage des nationalen Rechts gewonnene Rechtsüberzeugung, dass auch unmittelbar aus dem Telekommunikationsgesetz 1996 folgende Gebote gemäß § 150 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004 übergangsweise fortgelten, mit Gemeinschaftsrecht in Einklang steht.

  • BVerwG, 29.04.2015 - 6 C 39.13

    Bestandskraft eines verliehenen öffentlich-rechtlichen Rechts,

    Der Begriff der Wirksamkeit deutet auf die Verwaltungsakte, durch die die genannten Begünstigungen gewährt wurden, nicht aber auf die diesen Verwaltungsakten zu Grunde liegenden oder auf sie bezogenen früheren gesetzlichen Regelungen hin (vgl. in anderem Zusammenhang: BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2006 - 6 C 14.05 - BVerwGE 126, 74 Rn. 25).

    Zu den danach vorläufig fortgeltenden Verpflichtungen gehören nach der Senatsrechtsprechung nicht nur solche, die den Betroffenen durch Verwaltungsakt auferlegt wurden, sondern auch unmittelbar aus dem Telekommunikationsgesetz 1996 folgende Verpflichtungen einschließlich der Pflicht, sich den im alten Recht vorgesehenen Verwaltungsakten und damit auch der Befugnis der Bundesnetzagentur, einstweilen auf ihre früheren Eingriffsbefugnisse zurückzugreifen, zu unterwerfen (so zuletzt BVerwG, Urteil vom 25. März 2009 - 6 C 3.08 - Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 2 Rn. 22; zuvor etwa: BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2006 - 6 C 14.05 - BVerwGE 126, 74 Rn. 21, Urteil vom 19. September 2007 - 6 C 34.06 - Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 2 Rn. 16; zum Unionsrecht: EuGH, Urteil vom 22. November 2007 - C 262/06, Deutsche Telekom AG - Rn. 30 ff.).

    Dieser vorläufigen Fortgeltung alten Rechts gibt die Übergangsvorschrift des § 150 Abs. 1 TKG 2004 Raum, um in der Phase des Wechsels der Konzeption für die telekommunikationsrechtliche Regulierung, die nach dem Telekommunikationsgesetz 1996 im Wesentlichen durch gesetzliche Gebote geprägt war, nach dem Telekommunikationsgesetz 2004 dagegen im Kern durch Regulierungsverfügungen vorgenommen wird, keine Regulierungslücke entstehen zu lassen (BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2006 - 6 C 14.05 - BVerwGE 126, 74 Rn. 37, 47).

  • BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08

    Entgelt; Entgeltgenehmigung; vorläufige Entgeltgenehmigung; vorläufiger

    Nach § 150 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004 blieben im Übergangszeitraum bis zum Ergehen neuer Regulierungsentscheidungen bereits getroffene Feststellungen einer marktbeherrschenden Stellung ebenso wirksam wie die daran anknüpfenden gesetzlichen Verpflichtungen einschließlich der Pflicht, sich den im alten Recht vorgesehenen Verwaltungsakten zu unterwerfen, so dass die Bundesnetzagentur einstweilen auf ihre früheren Eingriffsbefugnisse zurückzugreifen hatte (Beschluss vom 17. Mai 2006 - BVerwG 6 C 14.05 - BVerwGE 126, 74 Rn. 21 = Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 1; Urteil vom 19. September 2007 - BVerwG 6 C 34.06 - Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 2 Rn. 10, 16; s. auch EuGH, Urteil vom 22. November 2007 - Rs. C-262/06 - Slg. 2007, I-10057).

    Entsprechendes gilt gemäß § 150 Abs. 1 Satz 3 TKG 2004 für die im vorliegenden Fall einschlägigen - nicht marktmachtabhängigen - gesetzlichen Verpflichtungen, die sich im Anschluss an eine angeordnete Zusammenschaltung aus § 39 Alt. 2 TKG 1996 ergeben (s. Beschluss vom 17. Mai 2006 a.a.O. Rn. 36); unter den hier vorliegenden Umständen beruhen die Entgeltgenehmigungspflicht und ihre gesetzlichen Wirkungen auf § 39 Alt. 2 i.V.m. § 25 Abs. 1, § 29 TKG 1996.

  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 16.07

    Mobilfunktarife: Klagen der Netzbetreiber abgewiesen

    Der Gesetzgeber verfolgte mit dem Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 insgesamt das Ziel, die Regulierung auf das erforderliche Maß zurückzuführen und zu diesem Zweck gesetzesunmittelbare Verpflichtungen auf das neue System des Erlasses regulierungsbezogener Verwaltungsakte umzustellen (s. auch Beschluss vom 17. Mai 2006 BVerwG 6 C 14.05 BVerwGE 126, 74 Rn. 37 = Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 1).
  • BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 17.05

    Zusammenschaltungsentgelte; Vorabregulierung; Kosten der effizienten

    § 150 Abs. 1 Satz 3 TKG 2004 bezweckt, dass auch Verpflichtungen des früheren Rechts, die nicht marktbeherrschende Unternehmen trafen, wirksam bleiben (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2006 - BVerwG 6 C 14.05 - Umdruck Rn. 36).

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 17. Mai 2006 (a.a.O. Umdruck Rn. 21 ff. und Rn. 36) aufgezeigt, dass nach § 150 Abs. 1 Satz 3 TKG 2004 auch die dem Anwendungsbereich des § 39 Alt. 2 TKG 1996 unterfallende gesetzliche Verpflichtung zur ex-ante-Regulierung der Entgelte einer angeordneten Zusammenschaltung am Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 TKG 1996 wirksam geblieben ist und dass § 150 Abs. 1 TKG 2004 auch im Übrigen die Fortgeltung normativ begründeter Gebote des früheren Rechts einbezieht.

  • BVerwG, 19.05.2008 - 6 C 42.07

    Verknüpfung von Anschlusstarifen und Optionstarifen zu einheitlichen

    6 Auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 17. Mai 2006 BVerwG 6 C 14.05 (BVerwGE 126, 74 = Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 1) hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 22. November 2007 Rs. C-262/06 entschieden, dass das frühere innerstaatliche Gebot zur Genehmigung von Entgelten für die Erbringung von Sprachtelefondienstleistungen durch marktbeherrschende Unternehmen und die diesbezüglichen feststellenden Verwaltungsakte nach dem gemeinschaftlichen Rechtsrahmen vorübergehend aufrechtzuerhalten sind.

    Wie in dem Beschluss des Senats vom 17. Mai 2006 (a.a.O.) nach nationalem Recht begründet und in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. November 2007 (a.a.O.) gemeinschaftsrechtlich bestätigt, bezieht sich diese Übergangsvorschrift u.a. auf gesetzliche Verpflichtungen wie die hier umstrittene Entgeltgenehmigungspflicht nach § 25 Abs. 1 TKG 1996.

  • BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 34.06

    Missbrauchsaufsicht; besondere Missbrauchsaufsicht; beträchtliche Marktmacht;

    Denn das der Bundesnetzagentur nach neuem Recht im Interesse der Marktregulierung zur Verfügung gestellte Eingriffsinstrumentarium - unter Einschluss der besonderen Missbrauchsaufsicht - bildet ein in sich geschlossenes System, das auf dem Ergebnis eines Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahrens aufbaut; dies schließt die Anwendung der neuen Regulierungsinstrumente im Übergangszeitraum vor der erstmaligen Durchführung dieser Verfahren aus (Urteil vom 18. April 2007 a.a.O. Rn. 32 unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 17. Mai 2006 - BVerwG 6 C 14.05 - BVerwGE 126, 74 Rn. 49 = Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 1).

    Der erkennende Senat hat diese Bestimmung nach nationalem Recht dahin ausgelegt, dass nicht nur durch Verwaltungsakt konkret auferlegte Verpflichtungen, die an eine marktbeherrschende Stellung anknüpfen, sondern auch entsprechende gesetzliche Verpflichtungen übergangsweise wirksam bleiben; die Vereinbarkeit dieser Auslegung mit Gemeinschaftsrecht ist Gegenstand eines Ersuchens auf Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (s. Beschluss vom 17. Mai 2006 a.a.O. Rn. 58 ff.).

  • BVerwG, 15.03.2007 - 6 C 20.06

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Beschlusses der

    Vorgreiflich ist aber die Beantwortung der Rechtsfragen, die der Senat mit Beschluss vom 17. Mai 2006 - BVerwG 6 C 14.05 - (BVerwGE 126, 74) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Vorabentscheidung vorgelegt hat.

    Die Auslegungszweifel, die den Senat damals zur Vorlage bewogen haben (s. Beschluss vom 17. Mai 2006 a.a.O. Rn. 65 ff., inbes. Rn. 72, 73), gelten aber ebenso für die letztgenannten Normen, die hier einschlägig sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2013 - 13 A 2661/11

    Übertragbarkeit eines telekommunikationsrechtlichen Wegerechts als

  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 17.07

    Mobilfunktarife: Klagen der Netzbetreiber abgewiesen

  • BVerwG, 02.04.2008 - 6 C 14.07

    Mobilfunktarife: Klagen der Netzbetreiber abgewiesen

  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 C 36.08

    Entgelt; Terminierungsentgelt; Entgeltanordnung; nachträgliche Regulierung;

  • BVerwG, 05.04.2011 - 6 B 41.10

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes

  • BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 35.06

    Definition eines Telekommunikationsmarktes als regulierungsbedürftig und

  • BVerwG, 15.11.2006 - 6 C 18.05

    Zusammenschaltungsentgelte; Vorabregulierung; Kosten der effizienten

  • BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 38.06

    Definition des Telekommunikationsmarktes als regulierungsbedürftig und

  • BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 37.06

    Feststellung der Marktmacht eines Unternehmens im Wege einer Marktanalyse als

  • BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 36.06

    Definition eines Telekommunikationsmarktes als regulierungsbedürftig;

  • VG Köln, 17.04.2008 - 1 K 1312/05

    Klagebefugnis eines Drittklägers bei einer dem Marktmächtigen erteilten

  • VG Köln, 17.04.2008 - 1 K 5206/06
  • VG Köln, 05.09.2007 - 21 K 4193/06

    Gerichtliche Überprüfung der Festlegung der Präsidentenkammer der

  • VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05
  • VG Köln, 12.08.2015 - 21 K 6594/13
  • VG Köln, 12.08.2015 - 21 K 6592/13
  • VG Köln, 27.10.2011 - 1 K 8589/09

    Übergang von Wegerechten als Teil des Vermögens i.R.e. Verschmelzung zweier

  • VG Köln, 23.05.2012 - 21 K 8453/08

    Begründung eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses durch eine wirksam

  • VG Köln, 27.10.2010 - 21 K 3211/04

    BK 4b-04-004/E 21.01.04 Entgelt Entgelte Grundangebot ICA IC+25%-Formel

  • VG Köln, 25.01.2007 - 1 K 7668/04

    Rechtmäßigkeit der Versehung einer telekommunikationsrechtlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht