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   BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 33.05   

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BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 33.05 (https://dejure.org/2007,4018)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.2007 - 5 C 33.05 (https://dejure.org/2007,4018)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 2007 - 5 C 33.05 (https://dejure.org/2007,4018)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    StAG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, § 12a Abs. 1; BZRG §§ 3, 4; StGB §§ 61 ff.
    Einbürgerung, Anspruch auf - bei Maßregel der Besserung und Sicherung; Maßregel der Besserung und Sicherung als Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG; Straftat, Ausschluss der Einbürgerung bei Verurteilung wegen einer -; Verurteilung ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StAG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, § 12a Abs. 1
    Ausländer; Einbürgerung; Einbürgerung, Anspruch auf - bei Maßregel der Besserung und Sicherung; Einbürgerungsbehörde; Ermessen; Krankenhaus; Maßregel der Besserung und Sicherung als Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne von § 10 Abs 1 Satz 1 Nr 5 StAG; ...

  • Wolters Kluwer

    Selbstständige Maßregel der Besserung und Sicherung als Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne von § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG); Einzelfallentscheidung der Einbürgerungsbehörde entsprechend § 12a Abs. 1 S. 2 StAG bei einer selbstständigen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; StAG § 12 a Abs. 1 S. 2
    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Straftat, Strafurteil, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Ermessen

  • Judicialis

    StAG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; ; StAG § 12a Abs. 1; ; BZRG § 3; ; BZRG § 4; ; StGB §§ 61 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatsangehörigkeitsrecht - Anspruch auf Einbürgerung bei Maßregel der Besserung und Sicherung; Maßregel der Besserung und Sicherung als Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG; Ausschluss der Einbürgerung bei Verurteilung wegen einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Einbürgerung bei strafgerichtlicher Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kein Einbürgerungsanspruch bei strafrechtlicher psychatrischer Unterbringungsanordnung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Kein Einbürgerungsanspruch bei strafrechtlicher psychatrischer Unterbringungsanordnung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Einbürgerung bei strafgerichtlicher Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.3.2007)

    Schuldunfähigkeit verhilft nicht zur deutschen Staatsangehörigkeit // Einbürgerung auch für Kinder erschwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 128, 271
  • NVwZ 2007, 1205
  • DÖV 2007, 929
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 33.05
    Strafe ist eine repressive Übelzufügung als Reaktion auf rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten, die (funktional jedenfalls auch) dem Schuldausgleich dient (BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - BVerfGE 109, 133); Grundlage für ihre Zumessung ist die Schuld des Täters (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB).
  • VGH Bayern, 06.12.2005 - 5 BV 04.1561

    Anspruchseinbürgerung; Verurteilung wegen einer Straftat; Maßregeln der Besserung

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 33.05
    Bei der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung obliegt es der Einbürgerungsbehörde vielmehr entsprechend § 12a Abs. 1 Satz 2 StAG, im Einzelfall zu entscheiden, ob die begangene Straftat außer Betracht bleiben kann (vgl. BayVGH, Urteil vom 6. Dezember 2005 - 5 BV 04.1561 - ).
  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11

    Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze;

    Erforderlich aber auch hinreichend ist, dass der Verstoß gegen ein Strafgesetz in einer strafgerichtlichen Entscheidung festgestellt worden ist (Urteil vom 29. März 2007 - BVerwG 5 C 33.05 - BVerwGE 128, 271 Rn. 18).
  • VGH Bayern, 23.01.2017 - 5 B 16.1007

    Unselbständige Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung kein

    Soweit der Vertreter des öffentlichen Interesses unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 29.3.2007 - 5 C 33.05 - BVerwGE 128, 271; U.v. 29.3.2007 - 5 C 31.05 - juris) auch diesen Fall unter die erste Alternative des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG subsumieren will, ist die genannte Judikatur - die sich im Übrigen auf eine selbständige Maßregel der Besserung und Sicherung bezog - durch die zwischenzeitliche Neufassung des Gesetzeswortlauts überholt.

    Strafe ist eine repressive Übelzufügung als Reaktion auf rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten (BVerfG, U.v. 5.2.2004 - 2 BvR 2029/01 - BVerfGE 109, 133); Grundlage für ihre Zumessung ist nach § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB die Schuld des Täters (vgl. BVerwG, U.v. 29.3.2007 - 5 C 33.05 - BVerwGE 128, 271/274).

    Inwieweit der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/5065 vom 23.4.2007) auf die oben genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG (BVerwG, U.v. 29.3.2007 - 5 C 33.05 - BVerwGE 128, 271; U.v. 29.3.2007 - 5 C 31.05 - juris) Bezug nimmt, lässt sich seiner Begründung nicht eindeutig entnehmen (vgl. auch Berlit, InfAuslR 2007, 457).

  • BVerwG, 22.02.2018 - 1 C 4.17

    Einbürgerung scheitert bei Unbeachtlichkeit der verhängten Strafe nicht an

    Das Unbescholtenheitserfordernis dient daher der rechtlichen Reaktion auf eine im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt gescheiterte Integration in Staat und Gesellschaft (BVerwG, Urteil vom 29. März 2007 - 5 C 33.05 - BVerwGE 128, 271 Rn. 19).

    Insoweit wurde durch die Neufassung der Regelungen durch das EU-RichtlinienumsetzungsG 2007 die weitergehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts korrigiert, wonach auch bei Maßregeln nach § 61 Nr. 1 bis 4 StGB ein Nichtberücksichtigungsermessen nach § 12a Abs. 1 Satz 2 StAG a.F. in Betracht kam (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2007 - 5 C 33.05 - BVerwGE 128, 271 Rn. 25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2011 - 19 A 644/10

    Einheitliche Erfolgung der abstrakten Konkretisierung der Geringfügigkeitsgrenze

    So zu § 12a Abs. 1 Satz 2 StAG 2005 BVerwG, Urteil vom 29.3.2007 5 C 33.05 , BVerwGE 128, 271, juris, Rdn. 10, 26.
  • BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 31.05

    Kein Anspruch auf Einbürgerung bei strafgerichtlicher Anordnung der Unterbringung

    11 In seinem zur Veröffentlichung in der amtlichen Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom heutigen Tage (BVerwG 5 C 33.05) hat der Senat zur Auslegung und Anwendung der §§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 12a Abs. 1 Satz 2 StAG folgendes ausgeführt:.
  • VG Ansbach, 16.03.2011 - AN 15 K 10.02233

    Zur Frage des "geringfügigen" Überschreitens von außer Betracht bleibenden

    Andererseits sollen solche Einbürgerungsbewerber ausgeschlossen werden, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie noch nicht hinreichend integriert sind und bei denen das Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung überwiegt (vgl. BVerwG Urteil vom 29.3.2007 NVwZ 2007, 1205 RdNr. 23; VG des Saarlandes Urteil vom 9.2.2010 2 K 530/09 ).

    Vielmehr entspricht es dieser Zielsetzung des § 10 StAG, dessen Satz 1 Nr. 5 durch § 12 a Abs. 1 StAG konkretisiert wird, die Annahme einer Geringfügigkeit bei 100 Tagessätzen Geldstrafe im Einzelfall noch nicht auszuschließen, wobei die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Teil der öffentlichen Interessen im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 12 a Abs. 1 Satz 3 StAG zu berücksichtigen und mit den privaten Belangen des Klägers an einer Einbürgerung abzuwägen sind (vgl. zur Abwägung BVerwG Urteil vom 29.3.2007 NVwZ 07, 1205 RdNr. 23).

  • VG Ansbach, 15.02.2012 - AN 4 K 12.00099

    Rechtskraft eines Bescheidungsurteils

    Es seien die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Teil der öffentlichen Interessen im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 12 a Abs. 1 Satz 3 StAG zu berücksichtigen und mit den privaten Belangen des Klägers an einer Einbürgerung abzuwägen (vgl. zur Abwägung BVerwG Urteil vom 29.3.2007 NVwZ 07, 1205 RdNr. 23).

    Dies erfordert eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse gegen und dem privaten Interesse des Ausländers für eine Einbürgerung trotz eines schwereren Strafrechtsverstoßes (vgl. BVerwG Urteil vom 29.3.2007 NVwZ 07, 1205 RdNr. 23).

  • VG Ansbach, 18.05.2011 - AN 15 K 10.01673

    Anspruchseinbürgerung

    Andererseits sollen solche Einbürgerungsbewerber ausgeschlossen werden, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie noch nicht hinreichend integriert sind und bei denen das Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung überwiegt (vgl. BVerwG Urteil vom 29.3.2007 NVwZ 2007, 1205 RdNr. 23; VG des Saarlandes Urteil vom 9.2.2010 2 K 530/09 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - 19 E 1108/12
    BVerwG, Urteil vom 29. März 2007 - 5 C 33.05 -, BVerwGE 128, 271, juris, Rdn. 18.
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