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   BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06   

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BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06 (https://dejure.org/2007,2372)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2007 - 3 C 10.06 (https://dejure.org/2007,2372)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 3 C 10.06 (https://dejure.org/2007,2372)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 80 Abs. 1 Satz 4; Verordnung (EG) Nr. 1251/1999; MOG § 6; Flächenzahlungs-Verordnung
    Flächenzahlung; Ausgleichszahlung; Kulturpflanzen; Getreidedurchschnittsertrag; Regionalisierung; Regionalisierungsplan; Erzeugungsregion; Bodenfruchtbarkeit; Bodenertragswert; Rechtsverordnung; Bundesverordnung; Landesverordnung; Subdelegation; Gleichheitssatz; ...

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit bzw. Rechtmäßigkeit von Abweichungen für einzelne Bundesländer im Regelungsgehalt von Rechtsverordnungen des Bundes; Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung der Getreidedurchschnittserträge in der Anlage zur Flächenzahlungs-Verordnung (FZV); Regelungsspielraum ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 80 Abs. 1 Satz 4; ; VO (EG) Nr. 1251/1999; ; MOG § 6; ; Flächenzahlungs-VO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht; Landwirtschaftsrecht - Flächenzahlung; Ausgleichszahlung; Kulturpflanzen; Getreidedurchschnittsertrag; Regionalisierung; Regionalisierungsplan; Erzeugungsregion; Bodenfruchtbarkeit; Bodenertragswert; Rechtsverordnung; Bundesverordnung; Landesverordnung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 129, 116
  • NVwZ-RR 2008, 210
  • DVBl 2007, 1512 (Ls.)
  • DÖV 2007, 1055
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
    Ebenso ist vorstellbar, das Ziel einer kleinteiligen - weil treffgenaueren - Bildung von Erzeugungsregionen zu verfolgen, hiervon jedoch in denjenigen Ländern abzugehen, die nicht über die differenzierten statistischen Erhebungen aus den maßgeblichen Referenzjahren verfügen, welche zur Festsetzung der Getreidedurchschnittserträge erforderlich sind (vgl. die Stellungnahme Schleswig-Holsteins im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 115, 81 ).

    Das beruht nicht überall auf Zwängen der Verwaltungspraxis; verschiedentlich liegt dem vielmehr die politische Absicht zugrunde, Betriebe in ertragschwachen Regionen durch eine überproportionale Flächenzahlung zu stärken (vgl. die Stellungnahmen von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 115, 81 ).

    Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. noch Beschlüsse vom 25. September 1992 - 2 BvL 5/91 u.a. - BVerfGE 87, 153 , vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 u.a. - BVerfGE 88, 87 und vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541, 542/02 - BVerfGE 115, 81 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1996 - BVerwG 3 C 29.96 - BVerwGE 102, 113 ).

  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
    Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. noch Beschlüsse vom 25. September 1992 - 2 BvL 5/91 u.a. - BVerfGE 87, 153 , vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 u.a. - BVerfGE 88, 87 und vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541, 542/02 - BVerfGE 115, 81 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1996 - BVerwG 3 C 29.96 - BVerwGE 102, 113 ).

    Vergleichbares gilt für Rechtsverordnungen (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006 a.a.O. ; BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1996 a.a.O. ).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
    Dann müssen für die Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 u.a. - BVerfGE 88, 87 ).

    Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. noch Beschlüsse vom 25. September 1992 - 2 BvL 5/91 u.a. - BVerfGE 87, 153 , vom 26. Januar 1993 - 1 BvL 38/92 u.a. - BVerfGE 88, 87 und vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541, 542/02 - BVerfGE 115, 81 ) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1996 - BVerwG 3 C 29.96 - BVerwGE 102, 113 ).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93

    Kommunale Wählervereinigungen

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
    Hiergegen wendet die Revision mit Recht ein, dass eine derartige Gestaltungsfreiheit lediglich für die Zukunft bestehen könne, während der Regelungsspielraum des Normgebers für die Vergangenheit - und damit für das hier in Rede stehende Wirtschaftsjahr 2000/2001 - durch den gebotenen Vertrauensschutz für diejenigen eingeschränkt sei, die vom bisherigen Recht begünstigt waren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 1998 - 2 BvL 64/93 - BVerfGE 99, 69 ).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
    Die Prärogative des Normgebers, die die Gerichte zu respektieren haben, ist daher nicht Ausfluss der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, sondern Ausfluss des Ermessens des Verordnungsgebers (BVerwG, Urteil vom 3. November 1988 - BVerwG 7 C 115.86 - BVerwGE 80, 355 ; vgl. Gerhardt in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO-Kommentar, Rn. 3 zu § 114 VwGO).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.1997 - 3 L 2724/96

    Richterliche Rechtsfortbildung (Lückenfüllung);; Ausgleichszahlung;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
    Das Berufungsgericht geht unter Verweis auf sein Urteil vom 28. April 1997 - 3 L 2724/96 - (RdL 1998, 12), das zur Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung ergangen war, davon aus, dass der Verordnungsgeber den Gleichheitsverstoß auf verschiedene Weise beheben könne: Er könne auch für Niedersachsen nur eine einzige Erzeugungsregion bilden, umgekehrt aber auch die anderen Länder - jedenfalls die größeren in mehrere Erzeugungsregionen unterteilen, ferner neue Erzeugungsregionen nach gänzlich anderen Kriterien für das ganze Bundesgebiet bilden.
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
    Darin läge ein Übergriff in die dem Gesetzgeber vorbehaltene Gestaltungsfreiheit (BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 1970 - 1 BvL 22/63 - BVerfGE 28, 325 ).
  • BVerwG, 06.12.2006 - 10 B 62.06

    Deichpflicht; Deichverband; Beitragspflicht; Deichbeiträge; Deichlast;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
    Jeder Normgeber muss den Gleichheitssatz in seinem Bereich wahren (BVerfG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1966 - 1 BvR 33/64 - BVerfGE 21, 54 und vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 u.a. - BVerfGE 93, 319 ; BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - BVerwG 10 B 62.06 - NdsVBl 2007, 123; stRspr); er kann die Geltung des Gleichheitssatzes nicht auf Teile seines Kompetenzbereichs beschränken oder seinen Kompetenzbereich in Teilbereiche aufspalten.
  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
    Jeder Normgeber muss den Gleichheitssatz in seinem Bereich wahren (BVerfG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1966 - 1 BvR 33/64 - BVerfGE 21, 54 und vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 u.a. - BVerfGE 93, 319 ; BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - BVerwG 10 B 62.06 - NdsVBl 2007, 123; stRspr); er kann die Geltung des Gleichheitssatzes nicht auf Teile seines Kompetenzbereichs beschränken oder seinen Kompetenzbereich in Teilbereiche aufspalten.
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
    Ganz allgemein darf der Gesetzgeber differenzieren, wenn hierfür ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund vorliegt, andernfalls die Regelung als willkürlich bezeichnet werden muss (BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951 - 2 BvG 1/51 - BVerfGE 1, 14 ).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

  • EuGH, 27.11.1997 - C-356/95

    Witt

  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Das schließt aber nicht aus, für besondere Fallgestaltungen Differenzierungen nach weiteren regionalen Merkmalen vorzunehmen, wenn sich dafür hinreichende sachliche Rechtfertigungsgründe finden lassen (vgl. BVerfGE 122, 1 ; BVerwGE 129, 116 ; vgl. auch BVerfGE 78, 249 ).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

    Denn Referenzgebiet einer Norm des Bundesgesetzgebers ist das gesamte Bundesgebiet (vgl. BVerwGE 129, 116 [120 f.]).

    Diese auf den Gesamtstaat bezogene Rechtfertigungsbedürftigkeit von Ungleichbehandlungen schließt es aber nicht aus, für besondere Fallgestaltungen Differenzierungen nach regionalen Merkmalen vorzunehmen, wenn sich für den Zuschnitt der Regionen und vor allem gerade für deren unterschiedliche Behandlung hinreichende sachliche Rechtfertigungsgründe finden lassen und der Gesetzgeber ein einheitliches Regelungsprinzip zugrunde gelegt hat (siehe BVerwGE 129, 116 [122]; vgl. auch BVerfGE 78, 249 [286 ff.] zu räumlichen Differenzierungen bei der Fehlbelegungsabgabe im Bereich der Subventionierung des Wohnungsbaus).

    Die gleichheitsrechtliche Problematik in den von der Antragstellerin angeführten verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurde darin gesehen, dass der Bundesverordnungsgeber dort seiner Regelung kein bundesweit einheitliches Regelungsprinzip zugrunde gelegt, sondern sich unterschiedliche Verfahren der Länder zur Untergliederung ihres Gebietes zu Eigen gemacht hatte (vgl. etwa zur Flächenzahlungs-Verordnung: BVerwGE 129, 116; zur Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung: Nieders. OVG, Urteil vom 28. April 1997 - 3 L 3851/95 -, RdL 1997, S. 319 f., und Urteil vom 28. April 1997 - 3 L 2724/96 -, RdL 1998, S. 12 f.).

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2012 - 10 LC 180/10

    Verpflichtung zur Überprüfung bestandskräftiger Verwaltungsentscheidungen durch

    Mit Urteil vom 25. Juli 2007 (- 3 C 10.06 -, BVerwGE 129, 116 = NVwZ-RR 2008, 210) entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die in der Anlage zur FZV hinsichtlich des Getreidedurchschnittsertrags getroffene Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und daher insgesamt verfassungswidrig und nichtig sei.

    Zur Begründung nahm er auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) Bezug.

    Ein Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens ergebe sich auch nicht aus § 51 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG i.V.m. § 580 Nr. 6 ZPO, weil die an den Kläger gerichteten Bewilligungsbescheide nicht auf den durch das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) aufgehobenen Urteilen beruhten.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) auch festgestellt, dass eine Beschränkung der nachträglichen Besserstellung auf Landwirte, deren Anträge bereits (gemeint ist: noch nicht) unanfechtbar beschieden seien, grundsätzlich zulässig sei.

    Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) ergebe sich, dass die an ihn - den Kläger - gerichteten Bewilligungsbescheide für die Jahre 1993 bis 2004 rechtswidrig seien und die einzig rechtmäßige Entscheidung die Bewilligung der jeweils auf der Basis des Landesdurchschnitts errechneten Beträge sei.

    Insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtsprechung sowohl des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts als auch des Bundesverwaltungsgerichts vor dessen Entscheidung vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) habe er auf die Unabänderbarkeit der ihm übersandten Bescheide vertrauen können bzw. habe ihm nicht zugemutet werden können, Rechtsmittel einzulegen, um die Bescheide "offen" zu halten.

    Auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) ergebe sich nichts für einen Verstoß gegen EU-Recht.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.), wonach die Festsetzung der Getreidedurchschnittserträge in der Anlage zur FZV gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, stellt keine Änderung der Rechtslage im Sinne der Vorschrift dar.

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LC 107/10

    Änderung der Rechtslage i.R.d. Wiederaufgreifen des Verfahrens durch die Änderung

    Mit Urteil vom 25. Juli 2007 (- 3 C 10.06 -, BVerwGE 129, 116) entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die in der Anlage zur FZV hinsichtlich des Getreidedurchschnittsertrags getroffene Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und daher insgesamt verfassungswidrig und nichtig sei.

    Zur Begründung nahm er auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) Bezug.

    Ein Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens ergebe sich auch nicht aus § 51 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG i.V.m. § 580 Nr. 6 ZPO, weil die an den Kläger gerichteten Bewilligungsbescheide nicht auf den durch das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) aufgehobenen Urteilen beruht hätten.

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) auch festgestellt, dass eine Beschränkung der nachträglichen Besserstellung auf Landwirte, deren Anträge bereits (gemeint ist: noch nicht) unanfechtbar beschieden seien, grundsätzlich zulässig sei.

    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.) könne die Herstellung einer verfassungsgemäßen Regelung sowohl durch eine rückwirkende Besserstellung sämtlicher Betriebe erfolgen, die einen Antrag gestellt hätten, als auch durch eine Beschränkung auf die Betriebe, deren Anträge noch nicht unanfechtbar entschieden seien.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (a.a.O.), wonach die Festsetzung der Getreidedurchschnittserträge in der Anlage zur FZV gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, stellt keine Änderung der Rechtslage im Sinne der Vorschrift dar.

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 25. Juli 2007 (a.a.O., Rn. 35 nach juris) - im Zusammenhang mit Vertrauensschutzgesichtpunkten - darauf hingewiesen, dass bereits die vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht geäußerten Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der KAVO von anderen Gerichten nicht geteilt worden seien.

  • VG München, 22.09.2021 - M 18 K 20.737

    Münchner Förderformel" - Klage einer privaten Kindertageseinrichtung auf

    Das gilt auch für den Verordnungsgeber, der von einer gesetzlichen Ermächtigung Gebrauch macht (BVerwG, U.v. 25.7.2007 - 3 C 10/06 - juris Rn. 21 m.w.N.) sowie für eine durch Verwaltungsvorschriften gelenkte Verwaltungspraxis (vgl. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 3 C 49/02 - juris Rn. 12).

    Ein Anspruch könnte (solange die Verwaltungspraxis beibehalten wird) nur dann bestehen, sofern gerade durch die Gleichbehandlung der Grundrechtsverstoß geheilt werden würde (BVerwG, U.v. 25.7.2007 - 3 C 10/06 - juris RN. 30 f.; U.v. 21.8.2003 - 3 C 49/02 - juris Rn. 12 ff.).

    Bei einer gleichheitswidrigen Rechtsverordnung kommt daher eine gerichtliche Korrektur im Grundsatz nur dann in Betracht, wenn das normative Ermessen des Verordnungsgebers rechtmäßig nur in diesem Sinne ausgeübt werden könnte oder wenn sich mit Sicherheit annehmen lässt, dass der Verordnungsgeber, wäre ihm das Problem bewusst, den Anforderungen des Gleichbehandlungsgebots gerade in diesem Sinne Rechnung tragen würde (vgl. BVerwG, U.v. 25.7.2007 - 3 C 10/06 - juris Rn. 30 f. m.w.N.; U.v. 21.8.2003 - 3 C 49/02 - juris Rn. 14 ff.).

  • VG Stade, 17.06.2010 - 6 A 646/09

    Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Nr. 1

    Zur Begründung führte er aus, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 25.7.2007 - Az. 3 C 10/06 - entschieden, dass die Aufteilung Niedersachsens in 9 bzw. 10 Erzeugungsregionen in den genannten Verordnungen wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verfassungswidrig sei, und einem klagenden Landwirt rückwirkend eine Flächen- bzw. Ausgleichszahlung auf Basis eines Durchschnittsertrages von 53, 3 dt/ha zugesprochen.

    Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.7.2007 - 3 C 10/06 -, BVerwGE 129, 116 ff., ist eine Änderung der Rechtslage nicht eingetreten.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.7.2007 (a.a.O.) hat das Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 29.11.2005 - 10 LC 74/03 -, das durch letzteres bestätigte Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 11.4.2003 - 2 A 218/01 - sowie den Bescheid des AfA Lüneburg vom 30.11.2000 und den Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung Lüneburg vom 13.2.2001 aufgehoben.

    Dass eine Beschränkung der nachträglichen Besserstellung auf Landwirte, deren Anträge bereits unanfechtbar beschieden sind, grundsätzlich zulässig ist, hat, worauf die Beklagte zutreffend hingewiesen hat, im Übrigen auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25.7.2007 (a.a.O., juris-Rn. 36) ausdrücklich festgestellt.

  • BSG, 07.09.2022 - B 6 KA 10/21 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Abrechnungsbestimmungen der Kassenärztlichen

    Teilweise hat das BVerfG bei Gleichheitsverstößen auch eigene Übergangsregelungen getroffen und eine begünstigende Regelung in Fällen eines gleichheitswidrigen Begünstigungsausschlusses auf die Ausgeschlossenen angeordnet (Jarass in ders/Pieroth, GG, 17. Aufl 2022, Art. 3 RdNr 33 mwN) , etwa wenn nur so ein verfassungsmäßiger Zustand hergestellt werden konnte oder wenn sich mit Sicherheit annehmen lässt, dass der Normgeber, wäre ihm das Problem bewusst, den Anforderungen des Gleichbehandlungsgebots gerade in diesem Sinne Rechnung tragen würde (BVerfG Beschluss vom 21.5.1974 - 1 BvL 22/71 ua - BVerfGE 37, 217, 260 = juris RdNr 125 mwN; zu Rechtsverordnungen vgl BVerwG Urteil vom 25.7.2007 - 3 C 10/06 - BVerwGE 129, 116 RdNr 30 f mwN) .
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2015 - 10 LB 118/10

    Flächenzahlung; Günstigkeitsprinzip; Rückforderung; Rückforderung Agrarförderung;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 25. Juli 2007 (- 3 C 10.06 - BVerwGE 129, 116 ff. = Buchholz 451.513 Sonst.

    Marktordnungsrecht Nr. 6 = RdL 2008, 18 ff. = DÖV 2007, 1055 ff. = NVwZ-RR 2008, 210 ff.) entschieden, dass die in der Flächenzahlungs-Verordnung für die Jahre 2000 bis 2004 vorgenommene Unterteilung des Bundesgebiets in Erzeugungsregionen insoweit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist, als der Bund das Land Niedersachsen ohne sachliche Rechtfertigung abweichend zum Gebiet der anderen Länder in mehrere Erzeugungsregionen mit unterschiedlichen Getreidedurchschnittserträgen aufgeteilt hat.

  • BVerwG, 13.06.2013 - 3 B 96.12

    Unionsrechtlicher Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens im Zusammenhang

    In seinem Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 3 C 10.06 - (BVerwGE 129, 116 = Buchholz 451.513 Sonst. Marktordnungsrecht Nr. 6) hat der Senat inzident entschieden, dass die in der Flächenzahlungs-Verordnung für die Jahre 2000 bis 2004 vorgenommene Unterteilung des Bundesgebiets in Erzeugungsregionen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar und deshalb nichtig ist; das Land Niedersachsen sei ohne sachliche Rechtfertigung abweichend zum Gebiet der anderen Länder in mehrere Erzeugungsregionen aufgeteilt worden.

    Entsprechend hat die Bundesregierung die Vereinbarkeit der Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz noch vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt (BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 541, 542/02 - BVerfGE 115, 81 ); Gleiches gilt für die Beklagte im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25. Juli 2007 a.a.O. juris Rn. 5, 8 ).

  • VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 59/11

    § 55 Abs. 1 Satz 2 WHG verhindert keinen Anschluss- und Benutzungszwang

    Wird dies - wie hier - versäumt, obwohl die Geltendmachung der behaupteten Grundrechtsverletzung möglich und zumutbar gewesen wäre, so ist es dem Beschwerdeführer verwehrt, die entsprechende Rüge nachträglich mit der Verfassungsbeschwerde geltend zu machen (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2007 - VfGBbg 11/07 EA -, NVwZ-RR 2008, 210 und 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 8 A 1005/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Feststellungsinteresse; Amtshaftung;

  • VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • VG Freiburg, 21.09.2011 - 2 K 638/10

    Einführung des Schulfachs Ethik an der Grundschule

  • VG München, 11.05.2022 - M 31 K 21.4171

    Zuwendungsrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2013 - 19 A 702/11

    Benachteiligung von G8-Gymnasiasten bei Fahrkosten verfassungswidrig

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 4 S 174/07

    Altersermäßigung bei Lehrkräften führt nicht zu einer Kürzung der Arbeitszeit

  • VG München, 08.05.2023 - M 31 K 21.4671

    Zuwendungsrecht, Dezemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint),

  • OVG Sachsen, 28.11.2017 - 2 A 60/16

    Schülerbeförderung; Festsetzung einer Mindestentfernung von 35 km für Schüler der

  • VGH Bayern, 21.12.2021 - 20 NE 21.2946

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Eilantrag gegen 2G plus-Regelung bleibt ohne

  • VG Karlsruhe, 14.12.2009 - 3 K 1756/09

    Erstattung der Schülerbeförderungskosten für Nichteinwohner

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2035

    Kanufahren auf der Isar bleibt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zeitweise

  • BVerwG, 21.06.2013 - 3 B 89.12

    Unionsrecht; innerstaatliche Verfahrensautonomie; Effektivitätsgrundsatz;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2019 - 1 L 113/18

    Ausschluss von Lehrkräften, die in der Qualifikationsphase des

  • VGH Bayern, 07.04.2021 - 20 NE 21.868

    Voraussichtliche Rechtmäßigkeit der Schließung eines Möbelhauses in einem

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2008 - 10 LA 260/08

    Anforderungen für das Vorliegen eines Härtefalls i.S.d. § 104a Abs. 3 S. 2

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2038

    Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen

  • VG Berlin, 08.07.2019 - 30 L 293.18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2013 - 19 A 2620/11

    Benachteiligung von G8-Gymnasiasten bei Fahrkosten verfassungswidrig

  • BVerwG, 21.06.2013 - 3 B 92.12

    Wiederaufgreifen des Verfahrens höhere Ausgleichszahlungen und Flächenzahlungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2013 - 19 A 820/11

    Benachteiligung von G8-Gymnasiasten bei Fahrkosten verfassungswidrig

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2037

    Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen

  • VGH Bayern, 19.03.2021 - 20 NE 21.806

    Regelung zu Betriebsbeschränkungen in Einkaufszentrum wegen Corona-Pandemie,

  • VGH Bayern, 18.03.2021 - 20 NE 21.579

    Keine Außervollzugsetzung der inzidenzabhängigen Schließung von

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 20 NE 21.712

    Betriebsuntersagung für Tattoo- und Piercingstudio wegen Corona

  • BVerwG, 21.06.2013 - 3 B 98.12

    Wiederaufgreifen des Verfahrens höhere Ausgleichszahlungen und Flächenzahlungen

  • VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 61/11

    Anschluss- und Benutzung; Befreiung; private Anlage; höherer Umweltstandard;

  • VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.605

    Antrag einer Möbelhausbetreiberin auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen

  • VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.603

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Möbelhäusern

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 20 NE 21.714

    Verbot der Ausübung des Tätowierens wegen Corona

  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 20 NE 21.624

    Betriebsuntersagung für Tattoo-Studio wegen Corona

  • VGH Bayern, 17.03.2021 - 20 NE 21.609

    Schließung von Möbelhäusern wegen Coronavirus

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2008 - 8 A 10406/08

    Landwirtschaftliche Subventionen

  • VGH Bayern, 28.12.2021 - 20 NE 21.2916

    Normenkontrollantrag gegen Corona-Beschränkungen bei Konzertveranstaltungen

  • VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 62/11

    Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; private Anlage; höherer

  • VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 60/11

    Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; private Anlage; höherer

  • VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 58/11

    Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; private Anlage; höherer

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2011 - 10 LA 85/10

    Feststellung der Abweichung der Größe einer Fläche über die Toleranzmarge hinaus

  • VG Oldenburg, 29.04.2010 - 12 A 530/07

    Ermittelte Fläche; Erzeugerprämie; Fläche; Flächenprämie;

  • VG Koblenz, 10.03.2008 - 4 K 940/07

    Zahlungsansprüche für Ackerland im Rahmen der Betriebsprämienregelung

  • VGH Bayern, 12.03.2021 - 20 NE 21.539

    Untersagung des Betriebs eines Ballett-Studios

  • VG Sigmaringen, 23.11.2009 - 8 K 1232/07

    Vorbeugender Rechtsschutz; vorbeugende Normerlassklage; vorzeitiges

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2015 - 10 LA 11/15

    Agrarförderung; Aufhebung; Beihilfe; Rücknahme; Verwaltungsakt; Verwaltungsakt

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